Regelungsvorhaben
Kaskadennutzung im Ordnungsrecht streichen, Bio-Treppe schließen/verschärfen und Biomasse/Grüngase diskriminierungsfrei anrechenbar machen.
Angegeben von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788)
am
25.08.2026
Beschreibung:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Die vorgesehene ordnungsrechtliche Kaskadenpflicht für Holz sei RED-III-rechtlich nicht geboten, praktisch kaum kontrollierbar und gefährde Wärmewende und etablierte Verwertungsketten; sie solle ersatzlos gestrichen werden. Zudem entstehe durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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SG2608250011 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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