Regelungsvorhaben

Kaskadennutzung im Ordnungsrecht streichen, Bio-Treppe schließen/verschärfen und Biomasse/Grüngase diskriminierungsfrei anrechenbar machen.

Angegeben von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788) am 25.08.2026

Beschreibung:
Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Die vorgesehene ordnungsrechtliche Kaskadenpflicht für Holz sei RED-III-rechtlich nicht geboten, praktisch kaum kontrollierbar und gefährde Wärmewende und etablierte Verwertungsketten; sie solle ersatzlos gestrichen werden. Zudem entstehe durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes & weiterer Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608250011 (PDF - 16 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.05.2026 an:

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