Stellungnahmen/Gutachten
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243 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (243)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Stabilität kollektiver Altersvorsorgesysteme
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzbildungsstrategie des Bundes
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begleitet konstruktiv das Vorhaben der Bundesregierung, die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Der Verband setzt sich für eine stärkere und möglichst flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Dafür sollen Zugang und Verwaltung vereinfacht, Bürokratie und Arbeitgeberhaftung reduziert sowie Opt-out-Modelle erleichtert werden. Vorgeschlagen wird ein standardisiertes bAV-Basisprodukt als Direktversicherung mit 80-Prozent-Garantie, höheren Renditechancen und einfacher Portabilität. Zugleich sollen alle bestehenden Durchführungswege gestärkt und die bAV klar im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge verankert bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BVI-Vorschläge zur Online-Konsultation für einen weiterentwickelten Rahmen für Open Data
Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Kultur der Datennutzung und des Datenteilens sowie die Datensouveränität zu stärken. Offene und hochwertige Daten sind ein wesentlicher Baustein einer modernen und digitalen Fondsbranche. Sie fördern Innovationen, erhöhen Transparenz und unterstützen datengetriebene Geschäftsmodelle.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungsmaßnahmen im Versicherungsvertragsrecht
Bürokratieabbau im nationalen Versicherungsvertragsrecht ist eine Daueraufgabe für den Gesetzgeber. Überprüfungen des Rechtsrahmen sollten daher regelmäßig stattfinden, um Unternehmen und Kunden dauerhaft zu entlasten. Insbesondere wäre es wünschenswert, den zunehmend digitalen Kundenbeziehungen besser Rechnung zu tragen. So sollten etwa digitale Alternativen für die im VVG verbliebenen Schriftformerfordernisse geschaffen werden. Ungeachtet dessen ist es unumgänglich, dass sich der nationale Gesetzgeber auch auf EU-Ebene für eine spürbare Erleichterung von Prozessen bzw. Entlastung von der Bürokratie einsetzt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentenübersichtsauthentifizierungsverordnung / Digitale Rentenübersicht
Der GDV begrüßt die Absenkung des für den Zugang zur Digitalen Rentenübersicht erforderlichen Vertrauensniveaus auf „substantiell“ bei gleichzeitiger Bereitstellung mindestens eines Authentifizierungsverfahrens auf dem Vertrauensniveau „hoch“. Bei der technischen Umsetzung sollten neben ELSTER grundsätzlich alle geeigneten und sicheren Authentifizierungsverfahren berücksichtigt sowie insbesondere die EUDI-Wallet und ELSTER Secure eingebunden werden. Die Steueridentifikationsnummer sollte dabei möglichst automatisiert übermittelt werden können. Zudem regt der GDV an, die eingesetzten Verfahren spätestens ein Jahr nach Umsetzung hinsichtlich Reichweite, Akzeptanz und Kosten zu evaluieren und die neuen Vorgaben zügig technisch umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.09.2026
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzschutz bei Versicherungen verbessern
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines Sicherungsfonds für Sachversicherungen und eines Abwicklungsfonds für den gesamten Versicherungsmarkt ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen - (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
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BT-Drs. 21/6561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen beim Entwurf des Frühstartrentengesetzes
Der BDV schlägt eine Reihe von Nachbesserungen am Gesetzentwurf vor, um die im Entwurf genannten Ziele erreichen zu können. Insbesondere regt der BDV an, von der einseitigen Fokussierung auf das Standarddepot abzusehen und auch das neue Altersvorsorgedepot als Anlagemöglichkeit aufzunehmen sowie von der faktischen Verdrängung der Beratung abzukommen. Die staatliche Aufanglösung sollte darüber hinaus privaten Angeboten nicht privilegiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 19.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG)
Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMF zur Einführung einer Frühstartrente
Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mutterschutz für Selbstständige
Als Betroffene des fehlenden Mutterschutzes in der Selbstständigkeit möchten wir eine Änderung des Mutterschutzgesetzes bewirken, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in der Selbstständigkeit ohne besondere Risiken für die Schwangere möglich ist.
- Bereitgestellt von: Mutterschutz für Alle! e.V. am 05.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen und Begrenzung des Anstiegs der Zusatzbeitragssätze
Ziel der Interessenvertretung ist die nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen und der Zusatzbeitragssätze. Hierzu wird auf eine einnahmeorientierte Begrenzung der Ausgabenentwicklung insbesondere in den Bereichen Krankenhausversorgung, Arzneimittel und ambulante Versorgung hingewirkt. Zugleich sollen eine Absenkung des Bundeszuschusses sowie zusätzliche finanzielle Belastungen der Versicherten und Beitragszahlenden vermieden werden. Angestrebt werden eine verlässliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, die dauerhafte Sicherung ausreichender Finanzreserven der Krankenkassen und langfristig wirksame Strukturmaßnahmen über das Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinaus.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: