Stellungnahmen/Gutachten
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447 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (447)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum LuftVG für Windenergie im Umfeld von Luftverteidigungsradaranlagen
Der BDEW fordert einen sachgerechten Ausgleich zwischen Windenergieausbau und militärischer Luftraumüberwachung durch Anpassung der §§ 18a und 73 LuftVG. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde soll ihre eigenständige Entscheidungskompetenz behalten. Der BDEW fordert ein transparentes, wissenschaftlich belastbares Bewertungs- und Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Multisensorlage und technischer Möglichkeiten zur Störungsminderung. Er setzt sich für die vollständige Einsichtnahme durch Fachexperten unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen sowie die Behebung methodischer Mängel ein. Betroffene Verbände, Fachkreise und Länder sollen an der Weiterentwicklung des Verfahrens und der Folgenabschätzung beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des geplanten Wärmenetzgesetzes (Wärmenetzpaket, inkl. Anpassung von § 556c BGB und Wärmelieferverordnung) wird angestrebt, dass bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung oder Fernwärme ein Ausschluss der Modernisierungsumlage auf Kosten beschränkt wird, die bereits über das Entgelt des Wärmelieferanten oder Energiedienstleisters refinanziert werden. Eigenständige, vom Vermieter finanzierte gebäudeseitige Maßnahmen einschließlich vorbereitender und ergänzender Maßnahmen sollen nach §§ 559 oder 559e BGB umlagefähig bleiben; eine Doppelfinanzierung soll durch eine transparente Kostenabgrenzung ausgeschlossen werden. Zudem soll auf eine Absenkung der Kappungsgrenzen und der ortsüblichen Vergleichsmiete um 0,50 Euro/m² verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 29.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Ziel der Änderungen im Bauplanungsrecht ist es, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind die Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen, die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen am Referentenentwurf zum Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz
Änderungen am Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG): Absicherung der Sanierungspflichten, insbesondere des alternativen Ansatzes, durch verbindliche Zwischenziele und regelmäßige Fortschrittskontrollen; Weiterentwicklung des Gebäudeinventars zu einem bundesweiten Gebäudekataster unter Einbeziehung sozialer Infrastruktur, von Klimarisiken und sozioökonomischen Merkmalen; Absicherung der Warmmietenneutralität für soziale Einrichtungen bei energetischen Sanierungen; Schaffung eines langfristigen Bundesförderprogramms für die energetische Sanierung und den Hitzeschutz sozialer Einrichtungen mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro über zehn Jahre und einem Förderbeginn im Bundeshaushalt 2027.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG)
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ÖffEGSanG - Wirkungsvolle energetische Ertüchtigung des öffentlichen Gebäudebestands realisieren
Mit dem Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz wird Artikel 6 der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt. Der BBS spricht sich dafür aus, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion bei der Ertüchtigung ineffizienter Gebäude gerecht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 23.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf zum Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebestands öffentlicher Einrichtungen
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Adressatenkreis:
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16.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für Änderungen am Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG) ein. Ziel ist die ausdrückliche Verankerung von Contracting, insbesondere Energiespar-Contracting, als zulässiges Umsetzungsinstrument zur Erfüllung der gesetzlichen Energieeinsparverpflichtungen (§ 12). Zudem fordern wir die Anrechnung nachgewiesener und langfristig garantierter Energieeinsparungen aus Contracting-Projekten (§ 17) sowie die Anerkennung entsprechender Nachweisverfahren (§ 19). Darüber hinaus sollen übererfüllte Sanierungs- und Energieeinsparziele auf mehrere Folgejahre angerechnet werden können (§§ 4 und 14).
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 22.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebe- stands öffentlicher Einrichtungen
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz
Die Sanierung öffentlicher Gebäude kann zugleich durch Investitionen die Wirtschaft stärken. Klare Anforderungen schaffen dabei Planungssicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette, von Herstellern über Dienstleistungsunternehmen bis zum Handwerk. Ein erheblicher Teil der freigesetzten Wertschöpfung verbleibt im Inland und vor Ort, Steuereinnahmen fließen an die öffentlichen Haushalte zurück. So verbindet sich die Modernisierung staatlicher Infrastruktur mit langfristiger Haushaltsentlastung und wirtschaftlichen Impulsen. Der Einsatz von Energiedienstleistern öffnet auch öffentlichen Gebäudeeigentümern mit geringen finanziellen und personellen Handlungsspielräumen die Möglichkeit zur Erneuerung ihrer Liegenschaften und Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 22.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebestands öffentlicher Einrichtungen
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Förderrichtlinien und Zinskonditionen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ im Zuge der befristeten Wiedereinführung der EH55-Förderung mit dem Ziel einer gleichwertigen Zinsverbilligung für Neubauten im EH40-Standard.
- Bereitgestellt von: Deutscher Holzfertigbau-Verband e.V. am 21.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK hat sich zum Entwurf des ÖffEGSanG positioniert. Sie begrüßt die verbindlichen Sanierungsziele, die Berücksichtigung denkmalbedingter Besonderheiten sowie den Aufbau eines zentralen Gebäudeinventars. Zugleich setzt sie sich dafür ein, die Sanierungsquote konsequent umzusetzen, energetische Anforderungen und tatsächliche Einsparwirkungen zu überprüfen sowie Bestands- und Denkmalschutz angemessen zu berücksichtigen. Für das Gebäudeinventar fordert sie die Nutzung vorhandener Daten, offene Schnittstellen und die Vermeidung von Mehrfacherfassungen. Zudem müssen ausreichende und langfristig gesicherte Mittel für Bestandsaufnahme, Planung, fachliche Begleitung und Qualitätssicherung bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 21.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur energetischen Sanierung und Erfassung des Gebäudebestands öffentlicher Einrichtungen (Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz - ÖffEGSanG)
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Adressatenkreis:
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19.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Die Bundesregierung hat in ihrer Rechenzentrumsstrategie das Ziel formuliert, die Rechenzentrumskapazität in Deutschland bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Cloud-Dienste, KI-Anwendungen, digitale Verwaltung und industrielle Datenverarbeitung laufen physisch in Rechenzentren. Der Kapazitätsausbau setzt voraus, dass neue Rechenzentren dort entstehen können, wo Strom und Netze verfügbar sind. Diesem Anliegen trägt das Planungsrecht nicht ausreichend Rechnung. Für die Ansiedlung von Rechenzentren ist ein Bebauungsplan erforderlich. Darüber entscheiden Gemeinderäte und Stadtverordnetenversammlungen im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Vorhaben von nationaler Bedeutung hängen damit von lokalen politischen Entscheidungsprozessen ab. Das unterscheidet sich grundlegend von
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 18.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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15.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
20.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als gesetzlicher Referenzmaßstab
Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Referenzmaßstab für Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit sowie Vermeidung ihrer pauschalen Streichung aus gesetzlichen Regelungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf des Netzpakets (BT-Drs. 21/7866): In § 17d EnWG soll für Netzanschlussbegehren zum Anschluss und Betrieb von Wärmepumpen eine verbindliche Frist von drei Monaten ab Eingang des vollständigen Begehrens verankert werden, ebenso eine Verkürzung der Informationsfrist auf einen Monat. Wird die Frist versäumt, soll die Wärmepumpe unter Einhaltung der maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden können. Netzbetreiber sollen zudem verpflichtet werden, ihre Netze unverzüglich anzupassen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 13.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Aufnahme einer Änderung in den Entwurf der EEG-Novelle (BT-Drs. 21/7867): Der Mieterstromzuschlag nach § 48a EEG soll auf das Doppelte des bisherigen anzulegenden Wertes angehoben werden, gestaffelt nach den Leistungsklassen bis 10 kW, bis 40 kW und bis 1 MW, mit anteiliger Förderung der Strommenge bis 1 MW bei größeren Anlagen. Damit sollen Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern und Quartieren für Eigentümer und Vermieter wirtschaftlich attraktiver werden und der Anteil dezentraler Erzeugung und lokalen Verbrauchs steigen.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 13.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Aufnahme von Änderungen in den Entwurf des EEG (BT-Drs. 21/7867) und das Netzpaket (BT-Drs. 21/7866). Der Übergang kleiner und mittlerer Erzeugungsanlagen in die Direktvermarktung soll praxistauglich ausgestaltet und unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die technischen und abwicklungstechnischen Voraussetzungen, insbesondere Smart-Meter- und Steuerungs-Rollout sowie Marktkommunikation, gegeben sind. Zudem sollen die Abwicklungsgrundlagen der Direktvermarktung gesetzlich abgesichert werden, unter anderem durch einen Festlegungsauftrag an die Bundesnetzagentur zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts (neuer § 14g EnWG).
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 13.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßige und machbare Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Drinking Water Directive)
Die Deutsche Bauchemie setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie und entsprechende sekundärrechtliche Anpassungen ein und sensibilisiert hierzu auch auf deutscher Ebene. Insbesondere bei vor Ort hergestellten Materialien (z. B. zementgebundene Beschichtungen und Instandsetzungmörtel) bestehen unverhältnismäßige Anforderungen und Rechtsunsicherheiten, die Ende 2026 in Kraft treten werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bauchemie am 02.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur EU-Bauproduktenverordnung
Vereinfachung der neuen EU-Bauproduktenverordnung zur Reduktion der Belastung für KMU durch die Einführung eines digitalen Produktpasses
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hitzeschutz finanziell absichern und gerecht gestalten
Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesgesetzliche Regelung zum Schutz privater Mietwohnungsbestände vor Vergesellschaftung
Die BID setzt sich für eine bundesgesetzliche Regelung ein, nach der im Eigentum Privater gehaltene Mietwohnungsbestände nicht Gegenstand von Vergesellschaftungen im Sinne von Art. 15 GG sein können. Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit nach Art. 14 Abs. 3 GG sollen hiervon unberührt bleiben. Für Vergesellschaftungen soll zudem ein umfassender Investitionsschutz unter Beachtung der völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sowie eine unverzügliche Entschädigung zum Verkehrswert vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BID setzt sich für eine Anpassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein. Insbesondere sollen die förderfähigen Kosten bei energetischen Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern nicht so abgesenkt werden, dass wirtschaftlich sinnvolle Sanierungen erschwert und Investitionsanreize geschwächt werden. Die Förderbedingungen sollen so ausgestaltet werden, dass energetische Sanierungen wirtschaftlich umsetzbar bleiben.
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hin zu einer verlässlichen, technologieoffenen und planbaren Förderkulisse. Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen, Systemoptimierung und Technischer Gebäudeausrüstung im Gebäudebestand. Weiterentwicklung der Förderkriterien unter Einbeziehung von Lebenszyklusaspekten sowie energetischen, funktionalen und gebäudetechnischen Maßnahmen. Anpassung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen
Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehene Transformation des Wärmesektors erfordert klare Investitionsanreize. Großwärmepumpen bieten enormes Potenzial für die CO2-freie Wärmeversorgung, werden aber durch hohe Strompreise und unzureichende Förderstrukturen ausgebremst. Der VDMA fordert eine wettbewerbsfähige Strompreisgestaltung, eine verlässliche CO2-Bepreisung und eine ausreichende BEW-Finanzierung. Gleichzeitig muss KWK als Übergangstechnologie gesichert bleiben, um Versorgungssicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Ohne diese Anpassungen bleibt das Wärmeplanungsgesetz reine Theorie, statt ein Motor für den klimafreundlichen Umbau der Wärmeversorgung zu sein.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hin zu einer verlässlichen, technologieoffenen und planbaren Förderkulisse. Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen, Systemoptimierung und Technischer Gebäudeausrüstung im Gebäudebestand. Weiterentwicklung der Förderkriterien unter Einbeziehung von Lebenszyklusaspekten sowie energetischen, funktionalen und gebäudetechnischen Maßnahmen. Anpassung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hin zu einer verlässlichen, technologieoffenen und planbaren Förderkulisse. Berücksichtigung von Einzelmaßnahmen, Systemoptimierung und Technischer Gebäudeausrüstung im Gebäudebestand. Weiterentwicklung der Förderkriterien unter Einbeziehung von Lebenszyklusaspekten sowie energetischen, funktionalen und gebäudetechnischen Maßnahmen. Anpassung der Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VDMA möchte erreichen, dass die Mittel für die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) im Bundeshaushalt 2027 nicht gekürzt, sondern spürbar und dauerhaft erhöht werden. Der vorgesehene Rückgang des Haushaltsansatzes von 178,5 auf 165,3 Mio. Euro sowie die Absenkung der Verpflichtungsermächtigungen sollen verhindert werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll ein verlässlicher Mittelaufwuchs auf jährlich 300 Mio. Euro erreicht werden, um Planungssicherheit zu schaffen und mehr wissenschaftlich positiv bewertete Vorhaben bewilligen zu können. Sicherstellung der Fortführung und ausreichenden Finanzierung des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B).
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung innerdeutscher Hub-Konnektivität
Die Lufthansa Group plädiert dafür, eine bedarfsgerechte Hub-Konnektivität zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsnachteile durch Reaktionen auf Sanktionen kompensieren
Die Lufthansa Group plädiert dafür, als Reaktion auf kriegsbedingte Luftraumsperrungen ein Level-Playing-Field im internationalen Wettbewerb durch finanzielle oder verkehrsrechtliche Maßnahmen herzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strategie der Europäischen Union gegen Armut umsetzen
Die Bundesregierung soll sich für die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen Armut einsetzen 1.) auf EU-Ebene durch ihr Handeln im Rat und 2.) in Deutschland durch einen wirksamen, bürokratiearmen und kohärenten Umsetzungsprozess. Der Deutsche Verein sieht Armut und soziale Ausgrenzung als multidimensionale Herausforderungen: Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut in allen Altersgruppen sind zu kombinieren mit Maßnahmen zu übergreifenden Herausforderungen wie Diskriminierung, Wohnkosten und Zugang zu monetären Leistungen und Dienstleistungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 339/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern -
BT-Drs. 21/6499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 2. bis 22. Mai 2026)
-
BR-Drs. 339/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sozialraumbezogene Budgetlösungen stärken
Die Sicherstellung fallunabhängiger Angebote und sozialräumlicher Infrastruktur braucht flexible, effiziente und transparente Finanzierungsmodelle. Der Deutsche Verein empfiehlt dem Bundesgesetzgeber, ergänzend zu den klassischen entgeltbasierten auch budgetorientierte Finanzierungsformen der sozialraumorientierten Leistungserbringung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der Möglichkeit, im Nichtoffenen RPW-Wettbewerb Teilnehmende vorauszuwählen
Auch eine novellierte RPW soll die Kombination von Vorauswahl von Losentscheid weiterhin erlauben.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 24.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis Gebäudewende fordert, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung gewährleistet. Dabei sollten nicht nur kurzfristige Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, sondern auch mittel- und langfristige Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere, ob Produktionskapazitäten, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Sozialabgaben im Inland entstehen oder finanzielle Mittel in den Import fossiler Energieträger fließen. Die Mitglieder des BGW appellieren an den Gesetzgeber, die Anpassungen des GModG im anstehenden Verfahren so auszugestalten, dass die Gebäudebranche weiterhin ein starker Wirtschaftsfaktor bleibt und gleichzeitig eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die Wärmewende erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6278, 21/6565 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Violetta Bock, Jörg Cezanne, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3910 - Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Violet...
-
BT-Drs. 21/7009
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt die EU die Gebäudewende entscheidend voran. Für Deutschland bedeutet die EU-Gebäudewende enorme Chancen für Wirtschaft und Klima, gerade in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation. Moderne Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien, effiziente Gebäudehüllen und innovative Gebäudetechnik zählen bereits heute zu marktbewährten Zukunftstechnologien. An diesen Punkt setzt das BGW an, das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordiniert wird. In seiner neuesten Publikation gibt das Bündnis unter anderem Empfehlungen zur Umsetzung der EPBD in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 24.09.2026
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wohnbedingungen für Studierende verbessern
Die ZaPF fordert bessere und vor allem bezahlbare Wohnbedingungen für Studierende. Dies ist durch strengere Vorgaben für Förderungen an Privatunternehmen (längere Sozialbindung), mehr Unterstützung für nicht-kommerzielle Wohnangebote, eine wirksamere Mietpreisbremse, höhere/ausreichende Wohnkostenhilfen über BAföG und Wohngeld (für Studierende geöffnet), Maßnahmen gegen Leerstand und zum WG-tauglichen Umbau, sowie die konsequente Umsetzung von Volksentscheiden zur Vergesellschaftung/Enteignung zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 23.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Baugesetzbuches ("Baugesetzbuch-Upgrade")
Anpassung der Bestimmungen zur Außenbereichsprivilegierung von Batteriespeichern
- Bereitgestellt von: EDF power solutions Deutschland GmbH am 10.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Musikspielstätten im Rahmen des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Um die Live-Kultur als Wirtschafts- und Standortfaktor lebendiger Städte und Regionen nachhaltig zu sichern, braucht es eine baurechtliche Aufwertung von Musikspielstätten als kulturelle Anlagen, eine weiterreichende Ausweitung des Sondergebiets auf Kulturschutzgebiete, eine Anpassung der TA Lärm und angemessene Schallschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 07.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung innovativer Förderinstrumente in der Energiewende
Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung sektorübergreifender Planungen in der Wärmewende und Vernetzung mit Gebäuderecht
Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz, Transparenz und Rechtssicherheit beim Gebäudetyp E
Der vzbv setzt sich dafür ein, die Kostentransparenz, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu verbessern, um Qualitätsverluste zu vermeiden und tatsächliche Kostenersparnis für Verbraucher:innen und Mieter:innen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: