Regelungsvorhaben

Gebäudetyp E - Sicherstellung verlässlicher Standards für Gesundheit und Innenraumluftqualität trotz vereinfachten Bauens

Angegeben von:
Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) (R004260) am 30.06.2026

Beschreibung:
Mit der Einführung des Gebäudetyp E verfolgt die BReg das Ziel, Planen und Bauen zu vereinfachen und dadurch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen, um der zunehmenden Verknappung von Wohnraum in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. BMJV und BMWSB haben im November 2025 Gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt und einen Stakeholder-Prozess eingeleitet. Die Fokussierung der Diskussion auf Vereinfachung birgt die Gefahr, dass dies mit einer Absenkung funktionaler und gesundheitlicher Mindeststandards gleichgesetzt wird. Dies könnte zu einem Verzicht auf technische Anforderungen führen, u.a. im Bereich der Lüftungstechnik.

Betroffene Interessenbereiche (14)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606300257 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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