Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (75)
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (Artikel 32) für § 7a Abs. 5 VVG vorgesehene zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen (RSV) und Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen von mindestens einer Woche aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) -
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertrags-gesetz (VVG) können Verbraucher anlässlich..., ...Vertragsabschlussverbot des § 7a Abs. 5 VVG als europarechtswidrig ..., ...Vertragsabschlussverbots (§ 7a Abs. 5 VVG) begründen wir im Einzelnen..., ...Abschlussverbot des § 7a Abs. 5 VVG steht sowohl der Legaldefinition..., ...Denn mit der in § 7a Abs. 5 VVG normierten einwöchigen ..., ...Angesichts dessen ist § 7a Abs. 5 VVG bereits unlogisch und bezogen...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Erweiterung der Regelung des § 212 VVG-E zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten ist zu begrüßen. Die Fortführung im gesetzlichen Rahmen sollte nicht zu einer Novation führen, was im entsprechenden BMF-Schreiben zu ergänzen wäre. Zudem sollte auch hier klargestellt werden, dass trotz des Verweises auf § 1a Abs. 1 BetrAVG in § 212 VVG auch Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen, hiervon erfasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft am 06.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7d Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung des bestehenden Gestaltungshinweises 3 mit der Angabe des § 7d VVG; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 5; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 13 mit den Angaben des § 7d VVG. Nicht-Einführung der neuen rechtlichen Regelung des Artikels 32 "Änderung des Versicherungsvertragsgesetz" des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9363
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/9363
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Es ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch im Sinne der von uns vertretenen Autohäuser, die Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu streichen oder zumindest zu entschärfen. Deshalb bitten wir ausdrücklich darum, diese Forderung im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV zu berücksichtigen. Zumindest aber das beschriebene doppelte kostenintensive Umsetzungschaos im Autohandel könnte verhindert werden, in dem der Gesetzgeber im Rahmen des BEG IV den Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend lang nach hinten verschiebt. Im Rahmen der bis November 2025 abzuschließenden Umsetzung der CCD bestünde dann die Möglichkeit, die Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) völlig überraschend eine..., ...verabschiedeten § 7a Absatz 5 VVG ist es Versicherungsnehmern..., ...Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu..., ...Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend..., ...Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten...
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- Angegeben von: ProTect Versicherung Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Erreichung einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) über Verbraucherkreditverträge sollten in VVG und BGB richtlinienkonforme Anpassungen hinsichtlich des Abschluss von Restkreditversicherungen zu Produktbündelungen und Produktkopplungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Wir sind mit der Beschränkung des Widerrufsrechts auf ein oder zwei Jahre nicht einverstanden. Das ewige Widerrufsrecht sollt erhalten bleiben. Wir sprechen uns gegen die Streichung der Formulierung "deutlich gestaltete" in § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG und die länge der Musterwiderrufsbelehrung aus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nämlich die Einschränkungen..., ...Widerrufsrechts nach §§ 8f. und 152 VVG. Nach dem neuen § 8 Abs.4 S.2 VVG RefE erlischt das Widerrufsrecht..., ...neuen § 8 Abs.2 S.2 Nr.2 VVG RefE über sein Widerrufsrecht..., ...gemäß § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG u.a. erst zu laufen, wenn..., ... nach § 8 Abs.2 S.2 Nr.2 VVG RefE – soll allein „eine..., ...verlangt. Nach § 8 Abs. 5 VVG RefE wird es auch zukünftig...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelung des § 7a Abs. 5 VVG (neu) wird daher mit Geltungsbeginn..., ...abgewichen werden. § 7a Abs. 5 VVG ist unserer Einschätzung..., ... Regelung des § 7a Abs.5 VVG sollte aufgrund entgegenstehender...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbraucherrechte-RL) Das VVG regelt das Widerrufsrecht..., ...einheitliche Umsetzung im VVG sollte daher sparten- und..., ... deutsche Umsetzung im VVG sollte dieser grundlegenden..., ... Verweises in § 8 Abs. 1 VVG-E Der Intention der Norm..., ...stellen, ob mit § 8 Abs. 1 VVG-E eine Rechtsgrundverweisung..., ...zum Belehrungsmuster des VVG übernommen werden. b)..., ...Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG-E genannten Fallkonstellationen..., ...Zukunft ebenfalls nach dem VVG richten und nicht, wie ..., ...Musters sollte an die im VVG-E festgelegten Rechtsfolgen..., ...Widerrufsrecht - § 9 Abs. 2 Nr. 1 VVG-E § 9 Abs. 2 VVG-E sieht..., ... gem. § 8 VVG in der Praxis häufig erst..., ...Armbrüster, 32. Aufl. 2024, VVG § 8 Rn. 25 ff. m. w. N.). § 9 Abs. 2 Nr. 1 VVG-E in seiner derzeit vorgesehenen..., ...Police. § 9 Abs. 2 Nr. 1 VVG-E sollte daher so gefasst..., ... Rückkaufswert sieht das VVG nur für Lebensversicherungen..., ...Der in § 152 Abs. 2 und 3 VVG-E verankerte Anspruch auf..., ...somit gemäß § 169 Abs. 1 VVG für einen Vertrag kein ..., ... Verbraucherrechte-RL im VVG ist ein wichtiger Schritt..., ...die Widerrufsbelehrung im VVG fest. Das ist in der ..., ...die Widerrufsbelehrung im VVG fest. Das ist in der ...
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- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der PKV Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzlich sollte eine tragfähige und praxistaugliche Lösung auch für selbstständig tätige privatversicherte Frauen bei Fehlgeburten vorgesehen werden. Von der vorgeschlagenen Änderung des VVG sollte abgesehen werden, da es bislang keine hinreichende Datengrundlage für die Kalkulation dieser Tarife gibt und eine kurzfristige marktreife Umsetzung bereits ab dem 1. Juni 2025 für die Versicherer nicht darstellbar ist. Zudem würde eine Stichtagsregelung zu zwei Tarifgenerationen führen, wodurch die erweiterten Krankentagegeldtarife u. U. sehr teuer und damit unattraktiv werden könnten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14241
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Krankentagegeld-versicherungen i. S. d. § 192 Abs. 5 VVG Fehlgeburten nicht abdecken..., ...Änderung des § 192 Abs. 5 VVG würde zu einer Ausweitung..., ... Zu Art. 3 (§ 192 Abs. 5 VVG-E – Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes..., ...sieht in § 192 Abs. 5 S. 2 VVG die Ersetzung der Wörter..., ...) soll § 192 Abs. 5 S. 2 VVG-E nicht auf Personen angewandt..., ...Bereich des § 192 Abs. 5 VVG führen zu einer Ausweitung..., ...Leistungserweiterung nach § 192 Abs. 5 VVG könnte folglich gegenläufige..., ...Regelungen zu § 192 Abs. 5 VVG nicht überzeu-gen, ist ...
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von IT-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der IT und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...führt. § 8 Abs. 1 S. 2 VVG-E sollte zur Klarstellung..., ...entfallen soll (§ 8 Abs. 5 VVG-E). Diese hat sich als ..., ...Art. 5 Nr. 4a (§ 8 Abs. 1 VVG-E) i. V. m. Art. 1 Nr. ..., ... Satzes 2 in § 8 Abs. 1 VVG-E auch für PKV-Produkte..., ...Zu Art. 5 § 8 Abs. 1 S. 3 VVG-E – Anwendungsbereich der..., ... für Verträge nach dem VVG gilt. Änderungsvorschlag: § 8 Abs. 1 S. 3 VVG-E wird wie folgt gefasst..., ...b (§ 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E – Belehrung über das ..., ...in § 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E nun ausdrücklich eine..., ...werden die Vorgaben des § 1 VVG-InfoV, die insbesondere..., ...Änderungen des § 8 Abs. 2 VVG-E sollte der Gleichlauf..., ...1 bis 3 des § 8 Abs. 5 VVG-E auch auf Fernsatzverträge..., ...entfallen soll (§ 8 Abs. 5 VVG-E). Diese hat sich als ..., ...Nr. 4 lit. a (§ 8 Abs. 1 VVG-E) i. V. m. Art. 1 Nr. ..., ... lit. a (§ 8 Abs. 1 S. 3 VVG-E) – Anwendungsbereich ..., ...b (§ 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E – Belehrung über das ..., ... § 8 Abs. 2 VVG-E sieht vor, dass die Widerrufsfrist..., ...des § 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E – insbesondere zu Betrag..., ...Nr. 4 lit. b (§ 8 Abs. 5 VVG-E – Gesetzlichkeitsfiktion..., ...Anlage zu § 8 Abs. 5 S. 1 VVG-E) angepasst werden, um...
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Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Aktiv vom 19.02.2025 bis 07.03.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Verweises in § 8 Abs. 1 VVG-E Der Intention der Norm..., ...stellen, ob mit § 8 Abs. 1 VVG-E eine Rechtsgrundverweisung..., ...Musterwiderrufsbelehrung – Anlage zu § 8 VVG Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung..., ...zum Belehrungsmuster des VVG übernommen werden. b)..., ...Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG-E genannten Fallkonstellationen..., ...Zukunft ebenfalls nach dem VVG richten und nicht, wie ..., ...Musters sollte an die im VVG-E festgelegten Rechtsfolgen...
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- Angegeben von: R+V Versicherung AG am 09.07.2025
- Beschreibung: Die R+V setzt sich dafür ein, den Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags in einem Bündel gemeinsam mit Restschuldversicherungen ohne Wartefrist zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beziehungsweise § 7a Abs. 5 VVG eingeführte siebentägige..., ...neu gefassten § 7a Abs. 5 VVG wurden abweichende Regelungen..., ...die Norm des § 7a Abs. 5 VVG zu streichen....
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist in § 7a Abs. 5 VVG n.F. gestrichen werden...., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen und der Abschluss..., ... (§ 157 Abs.2 und § 213a VVG-E). Wir begrüßen ausdrücklich..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Eine derartige Wartefrist..., ...der derzeit in § 7a Abs. 5 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... G N A HM E § 7 Abs. 5a VVG wird ein Bündelungsgeschäft..., ...Gesetzgeber in § 7 Abs. 5a VVG dem Verbraucher nicht ein..., ...sollte § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. 3..., ...• Streichung § 7a Abs. 5 VVG (gesetzliche Wartefrist..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. 2..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Verbraucher..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen und der Abschluss..., ... (§ 157 Abs.2 und § 213a VVG-E). Wir begrüßen ausdrücklich..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Eine derartige Wartefrist..., ...der derzeit in § 7a Abs. 5 VVG vorgesehenen zwingenden..., ...tefrist des § 7 Abs. 5a VVG wird ein Bündelungsgeschäft..., ...Gesetzgeber in § 7 Abs. 5a VVG dem Verbraucher nicht ein..., ...sollte § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. 2.4..., ...Wartefrist des § 7a Abs. 5 VVG über eine 1:1-Umsetzung..., ...des § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die Versiche...
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- Angegeben von: HDI Deutschland AG am 23.04.2025
- Beschreibung: Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelung des § 7 Abs. 5a VVG, der ein einwöchiges Abschlussverbot..., ...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nationale Regelungen zum..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde § 7a Abs. 5 VVG neu gefasst: „Der Versicherer..., ...Anwendungsbereich des § 7a Abs. 5 VVG nur auf Bündelungsgeschäfte..., ...Regelung des § 7a Abs. 5 VVG ist nicht richtlinienkonform..., ...Änderung des § 7a Abs. 5 VVG bislang nicht vorsieht,..., ...Einschränkungen zulässig § 7a Abs. 5 VVG (7 Tage Abschlussverbot...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 VVG): Bereits mit der Reform des VVG von 2008 wurde in der PKV..., ...Ergänzung von § 192 Abs.3 VVG um folgenden Satz: „....., ...Versichertenbestand (§203 Abs.3 VVG) § 192 VVG beschreibt ..., ... bislang nicht durch das VVG gedeckt war, steht sie ..., ...einer Erweiterung des § 192 VVG mit den 9 Millionen Bestandsversicherten..., ...umzusetzen (vgl. § 203 Abs.3 VVG). Begründen lässt sich ..., ...Ergänzung von § 192 Abs.3 VVG und deren entsprechende..., ...Primärprävention im § 192 VVG. Wenn überschussfinanzierte..., ...Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 VVG) ergänzt werden und sowohl...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 29.05.2024
- Beschreibung: In der RIS ist ein Provisionsverbot für unabhängige Versicherungsmakler geplant. Das hätte für Verbraucher und Versicherungsmakler negative Folgen. Ein Provisionsverbot für Versicherungsvermittler führt zu einer Beratungslücke in der Bevölkerung. Wir setzen uns dafür ein, dass unabhängige Versicherungsmakler für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistungen Vergütungen von den Produktgebern erhalten dürfen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Sachwalter des Kunden..., ...Neben Gewerbeordnung und VVG unterliegen Versicherungsmakler..., ...Kunden auferlegt. Bei der VVG-Novelle hat der Gesetzgeber..., ... (S. 22) zu § 42a Abs. 3 VVG (heute § 59 Abs. 3 VVG)...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
- Beschreibung: Klarstellungen zu Annexvermittlungen angeregt zwecks Schaffung von Rechtssicherheit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG, § 7d VVG sowie § 66 VVG...
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...• Streichung § 7a Abs. 5 VVG (gesetzliche Wartefrist..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. ..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Verbraucher..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen (siehe IV)..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... (§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG widerspricht EU-Recht und..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... (§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...• Streichung § 7a Abs. 5 VVG (gesetzliche Wartefrist..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden.2/3 ..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Verbraucher..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen (siehe IV)..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ...(§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG widerspricht EU-Recht und..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... (§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 14.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung eines europaweiten Provisionsverbots für Versicherungsvermittler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rudy, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, § 7b Rn..., ...Rudy, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, § 7b Rn..., ...Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 4. Aufl. 2020, § 7b Rn..., ...Knops, in: Bruck/Möller, VVG, Bd. 1, 10 Aufl. 2021, ..., ...Abs. 1 Satz 2, 1a Abs. 1 VVG)33 muss auch heute schon..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG ohne weiteres erfasst.49..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG selbständig und nicht von..., ...Einzelnen gilt § 59 Abs. 3 VVG bzw. § 34d Abs. 1 GewO,..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG gewerbs- mäßig, so dass..., ...Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 4. Aufl. 2020, § 59 Rn..., ... Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2022, § 59 Rn..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG enthaltenen 60 Münkel..., ... Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2022, § 59 Rn..., ...Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, § 59 Rn..., ... Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2016, § 59 Rn..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG). Daraus folgt, dass die..., ...und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ... 26 13.9.2023 GewO, 59 VVG gehen vielmehr davon aus..., ...und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ...34d Abs. 2 GewO, 59 Abs. 3 VVG in dieser Weise von ihm...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung, insb. für WEGs mit Ziel, dass Minderheiten, die Versicherungsschutz wollen, nicht überstimmt werden können - Opt-Out nur bei Allstimmigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung"
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ◼ Versicherungsschutz..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Um sicherzustellen, dass..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert werden. Zumindest...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV)..............., ...im Vertrieb (§ 7c Abs. 6 VVG-E) Der Referentenentwurf..., ...Anbieter nach § 6 Abs. 4 VVG zur Beratung verpflichtet..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV, das daher zum ..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV ist daher nicht..., ...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV) Zu Art. 12..., ...3 Buchst. b (§ 7c Abs. 6 VVG-E): Level-Playing-Field im Vertrieb: § 7c VVG wird durch den Entwurf ..., ... (§ 7c Abs. 2 VVG) für Altersvorsorgeverträge..., ...execution-only“, § 7c Abs. 3 VVG) für versicherungsförmige..., ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E): Konsistenz ..., ...sei es eine Ergänzung der VVG-InfoV oder des § 7b VVG..., .......... 18 Zu Art. (§ 6 VVG, § 7c Abs. 6 VVG-E) ......, ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E).................., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV, das daher zum ..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV ist daher nicht..., ...abgesehen wird. Zu Art. (§ 6 VVG, § 7c Abs. 6 VVG-E) Standarddepot-Verträge..., ...Vorgaben für den Vertrieb im VVG. Das VVG sieht in § 6 ..., ...wird nun gem. § 7c Abs. 6 VVG-E für Altersvorsorgeverträge..., ...sei es eine Ergänzung der VVG-InfoV oder des § 7b VVG...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 212 VVG – Fortführung..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Beschäftigte erhalten...
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- Angegeben von: Initiative Restkreditversicherer am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) steht dieser Schutz für..., ...Einführung eines „Cooling-Off“ im VVG ist europa- bzw. unionsrechtlich...
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV) .............., ...im Vertrieb (§ 7c Abs. 6 VVG-E) Der Referentenentwurf..., ...Anbieter nach § 6 Abs. 4 VVG zur Beratung verpflichtet..., ...analogen Regelung in § 2 Abs. 6 VVG-InfoV zusätzlich geregelt..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV, das daher zum Tragen..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV ist daher nicht sinnvoll..., ...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV) Zu Art. 12..., ...3 Buchst. b (§ 7c Abs. 6 VVG-E): Level-Playing-Field im Vertrieb: § 7c VVG wird durch den Entwurf ..., ...Geeignetheitsprüfung (§ 7c Abs. 1 VVG) und zur Angemessenheitsprüfung (§ 7c Abs. 2 VVG) für Altersvorsorgeverträge..., ...execution-only“, § 7c Abs. 3 VVG) für versicherungsförmige..., ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E): Konsistenz bewahren..., ...Versicherungsanlageprodukte aus § 7b Abs. 2 VVG angeknüpft würde. Unabhängig..., ...sei es eine Ergänzung der VVG-InfoV oder des § 7b VVG...
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Versicherungsvermittlung im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG und § 7d VVG sowie § 66 VVG, die umfangreiche Informations...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die PKV-Unternehmen müssen erweiterte Spielräume für Präventionsangebote erhalten. Die kapitalgedeckte Pflegevorsorge muss gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zusammenhang“ (vgl. § 192 Abs. 3 VVG) mit bereits eingetretenen..., ...Hierzu könnte § 192 Abs. 3 VVG folgendermaßen ergänzt ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. ..., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11..., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG 24 19. Klarstellung zum..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. ..., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...Bündelungsgeschäft, § 7a Abs. 5 S. 1und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19...., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...Bündelungsgeschäft, § 7a Abs. 5 S. 1und 2 VVG ............ 24 19. Klarstellung..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19..., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der DAV spricht sich für eine gesetzliche Klarstellung zum Zugang zur Krankenversicherung für bestimmte Drittstaatsangehörige aus, deren Einreise und Aufenthalt zwar erlaubt ist, die aber in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten haben, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, weil ihnen der Zugang zu einer Krankenversicherung verwehrt oder unzumutbar erschwert wird. Der DAV fordert, dass diesen Personen durch eine gesetzliche Regelung der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder mindestens zum Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet wird.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ersatzweise regt der DAV an, § 193 VVG dahingehend zu ergänzen..., ...Basistarif der PKV gem. § 193 VVG versichert zu werden.“ ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Die Versicherer begrüßen die mit der Sportschifffahrtsverordnung angestrebte Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. Für den Fall, dass der Kreis von Anbietern im Führerscheinwesen der Sportschifffahrt vergrößert wird, spricht sich der Verband für differenzierte risikoadäquate Prüfungsinhalte aus. Die geplante Regelung zum Nachweis der Haftpflichtversicherung von Wassersportverbänden erachtet der Verband wir als nicht erforderlich.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsbeitrag mehr erhält (§ 117 VVG). Bei einer bootsbezogenen..., ...Stellen im Sinn von § 117 VVG? Erfahrungen mit Pflicht-Haftpflichtversicherungen...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 27.02.2025
- Beschreibung: Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) fordern eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in Gesellschaft und Politik sowie mehrere gesetzlichen Regelungen. Schwerpunkte sind Krisenbewältigung, Titelschutz für Psychologen, gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, Anpassung des Arbeitssicherheitsgesetzes, stärkere Berücksichtigung sozialrechtlicher Gutachten, Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und mehr Psychologie in Schulen. Sie bieten ihre fachliche Unterstützung an.
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Situationen erfolgt (z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG) Berufliche..., ...Situationen erfolgt (z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG) Berufliche..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das u.a. das Rechtsverhältnis...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
- Beschreibung: Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
-
BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG..........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...Bündelungsgeschäft, § 7a Abs. 5 S. 1und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19...., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 19...., ...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 10 | § 7 a Abs. 5 VVG) 19 5 Zahlungsrückstände..., ...– namentlich § 7a Abs. 5 VVG mit dem Verbot des gleichzeitigen..., ...Vorgaben (z.B. § 7a Abs. 5 VVG) aufgehoben werden. ..., ...Artikel 10 | § 7 a Abs. 5 VVG) Petitum des Bankenfachverbandes..., ...Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG ersatzlos zu streichen ..., ...sicherzustellen. § 7a Abs. 5 VVG wider-spricht mit dem Verbot..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingefügte und zum 1. ..., ...Restschuldversicherungen. Gemäß § 7a Abs. 5 VVG darf ein Versicherer ei-nen..., ...Abschlussverbot des § 7a Abs. 5 VVG widerspricht sowohl der..., ... derzeitigen § 7a Abs. 5 VVG und der Wartefrist von ..., ...gegenwärtige § 7a Abs. 5 VVG bereits un-logisch und ...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des § 8 Absatz 4 Satz 2 VVG vorgesehen, die einen erheblichen..., ...zentrale Errungenschaft der VVG-Reform mit einem Federstrich..., ...großes Unverständnis. Die VVG-Reform war ein umfassender..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu ändern. Im Wesentlichen..., ...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reform) abgeschafft. Seit..., ...zentrale Errungenschaft der VVG-Reform abgeschafft, ohne..., ...zwingenden Grund gibt. Die VVG-Reform war ein umfassender...
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- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 19.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG und § 7d VVG sowie § 66 VVG, die umfangreiche Informations...
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- Angegeben von: Xempus AG am 24.06.2024
- Beschreibung: BEG IV
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Textform gegeben werden...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Klarstellungen im BGB, EGBGB, KWG und VVG unterbreiten (dazu unter..., ... zum BGB, EGBGB, KWG und VVG 1. Klarstellung zur ..., ...Restschuldversicherungsverträgen (§ 7a Abs. 5 VVG) Wir bitten darum, ..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG zu streichen: „Der Versicherer..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG schreibt hingegen eine ..., ...Bauspar-Risikolebensversicherung (§ 7a Abs. 5 S. 3 u. 4 VVG). Damit diese einwöchige..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG spätestens mit Wirkung ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 28.08.2025
- Beschreibung: Begrüßung des Gesetzesvorhaben insbesondere der Einschränkung der ewigen Widerspruchsmöglichkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...berücksichtigt wird. § 9 VVG – Anpassungen Widerrufsrecht...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG und § 7d VVG sowie § 66 VVG, die umfangreiche Informations...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Anspruch aus einem Versicherungsvertrag im Rahmen der Versicherungsregulierung ist nicht vergleichbar mit Zahlungsansprüchen aus anderen Verträgen und sollte daher nicht denselben Regelungen unterliegen. Vielmehr sollten Zahlungen im Rahmen der Versicherungsregulierung aus der Verordnung ausgenommen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 11. September bis 22. September 2023)
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BT-Drs. 20/8829
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderregelungen, insbesondere in § 14 VVG, die dem Versicherer ausreichend...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Klarstellungen im BGB, EGBGB, KWG und VVG unterbreiten (dazu unter..., ... zum BGB, EGBGB, KWG und VVG 1. Klarstellung zur ..., ...Restschuldversicherungsverträgen (§ 7a Abs. 5 VVG) Wir bitten darum, ..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG zu streichen: „Der Versicherer..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG schreibt hingegen eine ..., ...Bauspar-Risikolebensversicherung (§ 7a Abs. 5 S. 3 u. 4 VVG). Damit diese einwöchige..., ...§ 7a Abs. 5 Satz 1 und 2 VVG spätestens mit Wirkung ...