Stellungnahmen/Gutachten
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97 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (97)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Wartefrist (Cooling-Off-Regelung) des § 7a Abs. 5 VVG (vgl. Artikel 32 ZuFinG)
Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) -
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertrags-gesetz (VVG) können Verbraucher anlässlich..., ...Vertragsabschlussverbot des § 7a Abs. 5 VVG als europarechtswidrig ..., ...Vertragsabschlussverbots (§ 7a Abs. 5 VVG) begründen wir im Einzelnen..., ...Abschlussverbot des § 7a Abs. 5 VVG steht sowohl der Legaldefinition..., ...Denn mit der in § 7a Abs. 5 VVG normierten einwöchigen ..., ...Angesichts dessen ist § 7a Abs. 5 VVG bereits unlogisch und bezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsrecht - § 9 Abs. 2 Nr. 1 VVG-E § 9 Abs. 2 VVG-E sieht..., ...in der Belehrung nach § 8 VVG-E vor Abgabe seiner Vertragserklärung..., ...Versicherungsnehmers erfolgen. Das ist im VVG bislang nicht angelegt...., ... gem. § 1 Abs. 1 Nr. 13 VVG-InfoV wird die Widerrufsbelehrung gem. § 8 VVG in der Praxis häufig erst..., ...Armbrüster, 32. Aufl. 2024, VVG § 8 Rn. 25 ff. m. w. N.). § 9 Abs. 2 Nr. 1 VVG-E in seiner derzeit vorgesehenen..., ...Police. § 9 Abs. 2 Nr. 1 VVG-E sollte daher so gefasst..., ...Widerrufsbelehrung gem. § 8 VVG bereits vor der Vertragserklärung..., ...Musterwiderrufsbelehrung – Anlage zu § 8 VVG-E Im neu gefassten Gestaltungshinweis..., ... Rückkaufswert sieht das VVG nur für Lebensversicherungen..., ...gewiss ist (§ 169 Abs. 1 VVG). Das ist bei reinen Risikoprodukten..., ...Der in § 152 Abs. 2 und 3 VVG-E verankerte Anspruch auf..., ...somit gemäß § 169 Abs. 1 VVG für einen Vertrag kein ..., ... Verbraucherrechte-RL im VVG ist ein wichtiger Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verweises in § 8 Abs. 1 VVG-E Der Intention der Norm..., ...stellen, ob mit § 8 Abs. 1 VVG-E eine Rechtsgrundverweisung..., ...Musterwiderrufsbelehrung – Anlage zu § 8 VVG Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung..., ...zum Belehrungsmuster des VVG übernommen werden. b)..., ...Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG-E genannten Fallkonstellationen..., ...Zukunft ebenfalls nach dem VVG richten und nicht, wie ..., ...Musters sollte an die im VVG-E festgelegten Rechtsfolgen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschlag zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Wir sind mit der Beschränkung des Widerrufsrechts auf ein oder zwei Jahre nicht einverstanden. Das ewige Widerrufsrecht sollt erhalten bleiben. Wir sprechen uns gegen die Streichung der Formulierung "deutlich gestaltete" in § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG und die länge der Musterwiderrufsbelehrung aus.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nämlich die Einschränkungen..., ...Widerrufsrechts nach §§ 8f. und 152 VVG. Nach dem neuen § 8 Abs.4 S.2 VVG RefE erlischt das Widerrufsrecht..., ...neuen § 8 Abs.2 S.2 Nr.2 VVG RefE über sein Widerrufsrecht..., ...gemäß § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG u.a. erst zu laufen, wenn..., ... nach § 8 Abs.2 S.2 Nr.2 VVG RefE – soll allein „eine..., ...verlangt. Nach § 8 Abs. 5 VVG RefE wird es auch zukünftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Problematisch ist der in § 8 Abs. 5 VVG-E vorgesehene Entfall der..., ...führt. § 8 Abs. 1 S. 2 VVG-E sollte zur Klarstellung..., ...Widerrufsrechts gemäß § 8 Abs. 4 VVG-E, die eine ausgewogene..., ...entfallen soll (§ 8 Abs. 5 VVG-E). Diese hat sich als ..., ...Art. 5 Nr. 4a (§ 8 Abs. 1 VVG-E) i. V. m. Art. 1 Nr. ..., ... Satzes 2 in § 8 Abs. 1 VVG-E auch für PKV-Produkte..., ...Zu Art. 5 § 8 Abs. 1 S. 3 VVG-E – Anwendungsbereich der..., ... für Verträge nach dem VVG gilt. Änderungsvorschlag: § 8 Abs. 1 S. 3 VVG-E wird wie folgt gefasst..., ...b (§ 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E – Belehrung über das ..., ... (Anlage zu § 8 Abs. 5 VVG-E), die bislang keine Belehrung..., ...in § 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E nun ausdrücklich eine..., ...werden die Vorgaben des § 1 VVG-InfoV, die insbesondere..., ...Änderungen des § 8 Abs. 2 VVG-E sollte der Gleichlauf..., ...Buchstabe d (§ 8 Abs. 5 S. 4 VVG-E – Gesetzlichkeitsfiktion..., ...Neuregelung des § 8 Abs. 5 S. 4 VVG-E wird die gesetzliche ..., ...1 bis 3 des § 8 Abs. 5 VVG-E auch auf Fernsatzverträge..., .... Zu Art. 5 Nr. 5 (§ 9 VVG-E – Rechtsfolgen des Widerrufs..., ...im Entwurf zu § 9 Abs. 1 VVG-E vorgeschlagenen Regelungen..., ... gemäß der Anlage zu § 8 VVG sollte im Zuge der Gesetzesän...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es ist sowohl im Sinne der Verbraucher als auch im Sinne der von uns vertretenen Autohäuser, die Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu streichen oder zumindest zu entschärfen. Deshalb bitten wir ausdrücklich darum, diese Forderung im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum BEG IV zu berücksichtigen. Zumindest aber das beschriebene doppelte kostenintensive Umsetzungschaos im Autohandel könnte verhindert werden, in dem der Gesetzgeber im Rahmen des BEG IV den Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend lang nach hinten verschiebt. Im Rahmen der bis November 2025 abzuschließenden Umsetzung der CCD bestünde dann die Möglichkeit, die Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 24.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) völlig überraschend eine..., ...verabschiedeten § 7a Absatz 5 VVG ist es Versicherungsnehmern..., ...Vorschrift des § 7a Abs. 5 VVG im Rahmen des BEG IV zu..., ...Anwendungszeitpunkt des § 7a Absatz 5 VVG vom 01.01.2025 ausreichend..., ...Vorschrift des § 7a Absatz 5 VVG europarechtskonform auszugestalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsrechts gemäß § 8 Abs. 4 VVG-E, die eine ausgewogene..., ...Verbindung mit § 8 Abs. 1 VVG-E eine umsetzbare und ausgewogene..., ...entfallen soll (§ 8 Abs. 5 VVG-E). Diese hat sich als ..., ...Nr. 4 lit. a (§ 8 Abs. 1 VVG-E) i. V. m. Art. 1 Nr. ..., ...angefügten Satzes 2 in § 8 Abs. 1 VVG-E auch für PKV-Produkte..., ... lit. a (§ 8 Abs. 1 S. 3 VVG-E) – Anwendungsbereich ..., ...b (§ 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E – Belehrung über das ..., ...Anlage zu § 8 Abs. 5 S. 1 VVG-E) Vorgeschlagene Regelung § 8 Abs. 2 VVG-E sieht vor, dass die Widerrufsfrist..., ...des § 8 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VVG-E – insbesondere zu Betrag..., ...Nr. 4 lit. b (§ 8 Abs. 5 VVG-E – Gesetzlichkeitsfiktion..., ...Regelung Gem. § 8 Abs. 5 S. 4 VVG-E sind die Sätze 1 bis ..., ...Neuregelung des § 8 Abs. 5 S. 4 VVG-E wird die gesetzliche ..., ...Versicherung nach § 193 Abs. 3 VVG, wären die Folgen eines..., ...die nach § 152 Abs. 1 S. 2 VVG-E die Gesetzlichkeitsfiktion..., ... Zu Art. 5 Nr. 5 (§ 9 VVG-E – Rechtsfolgen des Widerrufs..., ... Die Neufassung des § 9 VVG-E präzisiert die Anforderungen..., ...Entwurf zu § 9 Abs. 1 bis 4 VVG-E vorgeschlagenen Regelungen..., ...Abs. 2 S. 2 Nr. 2 u. Nr. 9 VVG-E) adressiert, sollte die..., ...Anlage zu § 8 Abs. 5 S. 1 VVG-E) angepasst werden, um...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gelungen zum Widerrufsrecht im VVG. Die auf europäischer Ebene..., ...die Widerrufsbelehrung im VVG festhält. Da die vorgeschlagene..., ...die Widerrufsbelehrung im VVG fest. Das ist in der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich sollte eine tragfähige und praxistaugliche Lösung auch für selbstständig tätige privatversicherte Frauen bei Fehlgeburten vorgesehen werden. Von der vorgeschlagenen Änderung des VVG sollte abgesehen werden, da es bislang keine hinreichende Datengrundlage für die Kalkulation dieser Tarife gibt und eine kurzfristige marktreife Umsetzung bereits ab dem 1. Juni 2025 für die Versicherer nicht darstellbar ist. Zudem würde eine Stichtagsregelung zu zwei Tarifgenerationen führen, wodurch die erweiterten Krankentagegeldtarife u. U. sehr teuer und damit unattraktiv werden könnten.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14241
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
-
BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankentagegeld-versicherungen i. S. d. § 192 Abs. 5 VVG Fehlgeburten nicht abdecken..., ...Änderung des § 192 Abs. 5 VVG würde zu einer Ausweitung..., ... Zu Art. 3 (§ 192 Abs. 5 VVG-E – Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes..., ...sieht in § 192 Abs. 5 S. 2 VVG die Ersetzung der Wörter..., ...) soll § 192 Abs. 5 S. 2 VVG-E nicht auf Personen angewandt..., ...Bereich des § 192 Abs. 5 VVG führen zu einer Ausweitung..., ...Leistungserweiterung nach § 192 Abs. 5 VVG könnte folglich gegenläufige..., ...Regelungen zu § 192 Abs. 5 VVG nicht überzeu-gen, ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verweises in § 8 Abs. 1 VVG-E Der Intention der Norm..., ...stellen, ob mit § 8 Abs. 1 VVG-E eine Rechtsgrundverweisung..., ...Musterwiderrufsbelehrung – Anlage zu § 8 VVG Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung..., ...zum Belehrungsmuster des VVG übernommen werden. b)..., ...Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG-E genannten Fallkonstellationen..., ...Zukunft ebenfalls nach dem VVG richten und nicht, wie ..., ...Musters sollte an die im VVG-E festgelegten Rechtsfolgen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhaltensprävention in der PKV gesetzlich flankieren
Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.07.2024
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Adressatenkreis:
-
11.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (§ 192 VVG): Bereits mit der Reform des VVG von 2008 wurde in der PKV..., ...Ergänzung von § 192 Abs.3 VVG um folgenden Satz: „....., ...Versichertenbestand (§203 Abs.3 VVG) § 192 VVG beschreibt ..., ... bislang nicht durch das VVG gedeckt war, steht sie ..., ...einer Erweiterung des § 192 VVG mit den 9 Millionen Bestandsversicherten..., ...umzusetzen (vgl. § 203 Abs.3 VVG). Begründen lässt sich ..., ...Ergänzung von § 192 Abs.3 VVG und deren entsprechende..., ...Primärprävention im § 192 VVG. Wenn überschussfinanzierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II
Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Bereitgestellt von: HDI Deutschland AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 7 Abs. 5a VVG, der ein einwöchiges Abschlussverbot..., ...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nationale Regelungen zum..., ...Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde § 7a Abs. 5 VVG neu gefasst: „Der Versicherer..., ...Anwendungsbereich des § 7a Abs. 5 VVG nur auf Bündelungsgeschäfte..., ...Regelung des § 7a Abs. 5 VVG ist nicht richtlinienkonform..., ...Änderung des § 7a Abs. 5 VVG bislang nicht vorsieht,..., ...Einschränkungen zulässig § 7a Abs. 5 VVG (7 Tage Abschlussverbot...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gelungen zum Widerrufsrecht im VVG. Die auf europäischer Ebene..., ...die Widerrufsbelehrung im VVG festhält. Da die vorgeschlagene..., ...die Widerrufsbelehrung im VVG fest. Das ist in der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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22.10.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen und der Abschluss..., ... (§ 157 Abs.2 und § 213a VVG-E). Wir begrüßen ausdrücklich..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Eine derartige Wartefrist..., ...der derzeit in § 7a Abs. 5 VVG vorgesehenen zwingenden..., ...tefrist des § 7 Abs. 5a VVG wird ein Bündelungsgeschäft..., ...Gesetzgeber in § 7 Abs. 5a VVG dem Verbraucher nicht ein..., ...sollte § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. 2.4..., ...Regelung des § 7a Abs. 5 VVG über die Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie..., ...Wartefrist des § 7a Abs. 5 VVG über eine 1:1-Umsetzung..., ...des § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die Versiche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Restschuldversicherung ohne Wartefrist
Die R+V setzt sich dafür ein, den Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags in einem Bündel gemeinsam mit Restschuldversicherungen ohne Wartefrist zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 10.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beziehungsweise § 7a Abs. 5 VVG eingeführte siebentägige..., ...neu gefassten § 7a Abs. 5 VVG wurden abweichende Regelungen..., ...die Norm des § 7a Abs. 5 VVG zu streichen....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherrechte-RL) Das VVG regelt das Widerrufsrecht..., ...einheitliche Umsetzung im VVG sollte daher sparten- und..., ... deutsche Umsetzung im VVG sollte dieser grundlegenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.......... 18 Zu Art. (§ 6 VVG, § 7c Abs. 6 VVG-E) ......, ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E).................., ...Versicherer sind derzeit nach § 6 VVG gesetzlich zur Beratung..., ...Anbieters nach § 6 Abs. 4 VVG nach sich ziehen. Im Bereich..., ...analogen Regelung in § 2 Abs. 6 VVG-InfoV zusätzlich geregelt..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV, das daher zum ..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV ist daher nicht..., ...abgesehen wird. Zu Art. (§ 6 VVG, § 7c Abs. 6 VVG-E) Standarddepot-Verträge..., ...Vorgaben für den Vertrieb im VVG. Das VVG sieht in § 6 ..., ...wird nun gem. § 7c Abs. 6 VVG-E für Altersvorsorgeverträge..., ...Einzelfall gem. § 6 Abs. 3 VVG durch gesonderte Erklärung..., ...Angemessenheitsprüfung (§ 7c Abs. 2 VVG) verpflichtet. Auch die..., ...könnte z. B. in § 6 Abs. 6 VVG verankert werden. Die Gestat..., ...vorgeschlagenen neuen § 7c Abs. 6 VVG um einen Verweis auch auf..., ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E) Konsistenz bewahren..., ...Versicherungsanlageprodukte aus § 7b Abs. 2 VVG angeknüpft würde. Unabhängig..., ...sei es eine Ergänzung der VVG-InfoV oder des § 7b VVG...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 25.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...• Streichung § 7a Abs. 5 VVG (gesetzliche Wartefrist..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. ..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Verbraucher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 15.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...• Streichung § 7a Abs. 5 VVG (gesetzliche Wartefrist..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden.2/3 ..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Verbraucher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...• Streichung § 7a Abs. 5 VVG (gesetzliche Wartefrist..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. 2..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Verbraucher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen bei der Versicherungsvertragsvermittlung
Klarstellungen zu Annexvermittlungen angeregt zwecks Schaffung von Rechtssicherheit
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Adressatenkreis:
-
21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG, § 7d VVG sowie § 66 VVG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 02.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG widerspricht EU-Recht und..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... (§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
-
24.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 8 Absatz 4 Satz 2 VVG vorgesehen, die einen erheblichen..., ...zentrale Errungenschaft der VVG-Reform mit einem Federstrich..., ...großes Unverständnis. Die VVG-Reform war ein umfassender..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu ändern. Im Wesentlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung, insb. für WEGs
Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung, insb. für WEGs mit Ziel, dass Minderheiten, die Versicherungsschutz wollen, nicht überstimmt werden können - Opt-Out nur bei Allstimmigkeit.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung"
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ◼ Versicherungsschutz..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Um sicherzustellen, dass..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert werden. Zumindest...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der RIS ist ein Provisionsverbot für unabhängige Versicherungsmakler geplant. Das hätte für Verbraucher und Versicherungsmakler negative Folgen. Ein Provisionsverbot für Versicherungsvermittler führt zu einer Beratungslücke in der Bevölkerung. Wir setzen uns dafür ein, dass unabhängige Versicherungsmakler für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistungen Vergütungen von den Produktgebern erhalten dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 29.05.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Sachwalter des Kunden..., ...Neben Gewerbeordnung und VVG unterliegen Versicherungsmakler..., ...Kunden auferlegt. Bei der VVG-Novelle hat der Gesetzgeber..., ... (S. 22) zu § 42a Abs. 3 VVG (heute § 59 Abs. 3 VVG)...
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Zu Regelungsvorhaben: