Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405150028
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
1:1 Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) im Umsetzungsgesetz
Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.
Bereitgestellt von:
Initiative Restkreditversicherer (R005438)
am
14.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang)
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Versicherungswesen [alle SG hierzu]