Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (50)
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- Angegeben von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 11.06.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E lehnen wir daher und..., ...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E muss aus dem sonstigen..., ...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E hätte weit reichende..., ...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E hätte für Afileon und..., ... § 55a Absatz 1 Satz 3 StBerG-E überhaupt mit der im..., ...vgl. ausdrücklich § 16 StBerG aus 1961). 9 Mangels ..., ... die Kataloge des § 4 StBerG für die Steuerberatung..., ...StBerG) und Vertriebenenverbände..., ...forstwirtschaftliche Vereine (§ 4 Nr. 8 StBerG, ggf. i. V. m. § 155 StBerG..., ...nach § 55a Abs. 1 S. 1 StBerG, nicht mehr auch ohne..., ... in § 50a StBerG befunden hatten). Damit..., ...des § 154 Abs. 1 S. 3 StBerG für „Altgesellschaften..., ... auch § 33 StBerG zusammenfasst, Steuerberatern..., .... 110; Koslowski, StBerG, 8. Aufl. 2022, § 57 ..., ... § 50 StBerG a. F. und heute dann in § 55b StBerG Voraussetzungen für die..., ... u. 2 StBerG. Die besonderen Anforderungen..., ... StBerG) Befugnis zur Hilfeleistung..., ... (§ 154 StBerG) zu nennen; bei diesen..., ... StBerG sind (rechtfertigungsbedürftige...
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- Angegeben von: Steuerberater-Verband e.V. Köln am 20.06.2024
- Beschreibung: Zwecks Wahrung des sehr hohen, den Interessen sowohl des Fiskus als auch der Wirtschaft als auch der Verbraucher dienenden Niveaus der Steuerberater und Steuerberaterinnen wendet sich der Steuerberater-Verband Köln gegen die Erweiterung der Tätigkeiten, für die gemäß § 6 Nr. 4 StBerG bereits Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen bestehen und setzt sich somit letztlich für den Schutz der bestehenden Meisterprüfung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 02.04.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Afileon Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E lehnen wir daher und..., ...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E muss aus dem sonstigen..., ...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E hätte weit reichende..., ...in § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E hätte für Afileon und..., ...vgl. ausdrücklich § 16 StBerG aus 1961). 9 Mangels ..., ... die Kataloge des § 4 StBerG für die Steuerberatung..., ...StBerG) und Vertriebenenverbände..., ...forstwirtschaftliche Vereine (§ 4 Nr. 8 StBerG, ggf. i. V. m. § 155 StBerG..., ...nach § 55a Abs. 1 S. 1 StBerG, nicht mehr auch ohne..., ... in § 50a StBerG befunden hatten). Damit..., ...des § 154 Abs. 1 S. 3 StBerG für „Altgesellschaften..., ... auch § 33 StBerG zusammenfasst, Steuerberatern..., .... 110; Koslowski, StBerG, 8. Aufl. 2022, § 57 ..., ... in § 58 S. 1 StBerG niedergelegt, dass Angehörige..., ... § 50 StBerG a. F. und heute dann in § 55b StBerG Voraussetzungen für die..., ... u. 2 StBerG. Die besonderen Anforderungen..., ... StBerG) Befugnis zur Hilfeleistung..., ... (§ 154 StBerG) zu nennen; bei diesen..., ... StBerG sind (rechtfertigungsbedürftige...
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Streichung des § 26 Abs. 3 StBerG-Entwurf
Aktiv vom 20.06.2024 bis 21.10.2025
- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: § 26 Absatz 3 StBerG-E sieht vor, dass ein Beratungsstellenleiter, der als Vertreter gewählt wird, sich bei Beschlüssen der Vertreterversammlung enthalten muss, soweit eine Interessenkollision vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberatungsgesetzes (StBerG) soll die im Aufforderungsschreiben..., ...rechtlichen Regelungen des StBerG weder hinreichend nach..., ...Generalklausel gemäß § 4e StBerG-E sowie einzelne weitere..., ...insbesondere in § 6 Nr. 4 StBerG bzw. in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG-E wiederspiegelt. Mit..., ...den §§ 6 Nr. 4, 8 Abs. 4 StBerG genannten Berufsgruppen..., ...Steuerberater*innen im StBerG weder durch besondere ..., ...Änderungen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG-E um folgende Tätigkeiten..., ...gerügte Überregulierung des StBerG zeigt sich besonders deutlich..., ... sind die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten erlaubten..., ...der siebten Änderung des StBerG nach Anfrage des damaligen..., ...Fortbildungsverpflichtung analog § 67 StBerG sowie § 57 Abs. 2a StBerG...
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- Angegeben von: EQT Partners GmbH am 29.09.2025
- Beschreibung: Im Kontext der Reform des Steuerberatergesetzes wird eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots im StBerG diskutiert. EQT bemüht sich um eine unveränderte Beibehaltung der derzeit geltenden Rechtslage durch eine Streichung der im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Änderung des § 55a StBerG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geplante Änderung des § 55a StBerG im vorliegenden Referentenentwurf..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG nach dem Entwurf eines..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG gemäß dem Referentenentwurf..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG würde solche Partnerschaften..., ...geltenden Vorgaben des StBerG dürfen sich u. a. auch..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG im RefE bestehen gravierende..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG unterbunden werden sollen..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG nach unserer Kenntnis ..., ...die gemäß § 3 S. 1 Nr. 3 StBerG auch zur geschäftsmäßigen..., ...Novellierung des § 55a StBerG. Solche Praxen unterliegen..., ...zur Unab-hängigkeit im StBerG vertraut werden und dafür..., ... Die Änderung in § 55a StBerG begegnet erheblichen rechtlichen..., ...vorliegende Änderung des § 55a StBerG, die Investitionen von..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG keinerlei Übergangs- oder..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG sogar noch die Übertragung..., ...Novellierung des § 55a StBerG würde mithin auch – in..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG umgesetzt würde. III...., ...Die Änderung des § 55a StBerG löst kein Praxisproblem..., ...negativen Wirkungen des § 55a StBerG würden maßgeblich den ..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG sollte gestrichen und ...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtslage bis 1975 - nicht im StBerG anzusiedeln, sondern im..., ...inhaltsgleich aus dem RDG im StBerG gespiegelt werden sollen..., ... Regelungen im StBerG zu belassen, kompliziert..., ... Systematik des RDG im StBerG gespiegelt werden, belegt..., ... vom 24.6.1975 war das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO..., ...Hilfeleistung in Steuersachen (§ 2 StBerG-E) § 2 StBerG-E (wie ..., ...soll künftig auch für das StBerG maßgeblich sein (§ 6 II StBerG-E). Das Festhalten an ..., ... Regelungen in RDG und StBerG lässt sich aus den in § 2 I 2 StBerG benannten Schutzzwecken..., ...Wissenschaftliche Gutachten (§ 2 III StBerG-E) Nach § 2 III StBerG-E..., ...Steuersachen. Soweit das StBerG – anders als RDG – mit § 6 StBerG eine eigenständige Regelung..., ...einer Norm, die wie § 2 II StBerG-E klarstellt, was unter..., ...Rechtsdienstleistungen (§ 6 II StBerG-E) (1) Die durch § 6 II StBerG-E insbesondere bezweckte..., .... Mit § 6 I Nr. 2, II StBerG-E wird eine grundsätzliche..., ...Terminologisch weicht § 6 II StBerG-E von § 6 II RDG in der..., ...nicht nur, wie in § 7 IV StBerG-E angelegt, ermächtigt..., ...sollte die Neuregelung im StBerG nicht widersprechen. Man...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Ergänzende Aufnahme der Befugnisse zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter in das Gesetz § 6 Nr. 4 StBerG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung einer eigenständigen Rechtsgrundlage für Vereine von Land- und Forstwirten sowie Beibehaltung der Befugniskompetenz des derzeit geltenden § 4 Nr. 8 StBerG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kreditinstitute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kredit-institute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) ..., ...- institute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kreditinstitute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kreditinstitute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einer Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen. Ziel ist die Sicherstellung eines breiteren Zugangs zu professioneller Steuerberatung für Startups, KMU und Bürger*innen, die Ermöglichung digitaler Geschäftsmodelle (TaxTech) und die Förderung von Investitionen in die Branche durch flexible Beteiligungsmodelle. Empfehlungen u.a.: Öffnung der Geschäftsführung für IT- und Digitalexpert*innen (§ 55b StBerG), technologieoffene Auslegung von Nebenleistungen (§ 4e StBerG-E), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, Einführung eines registrierten Zulassungsmodells nach Vorbild § 10 RDG für standardisierbare Steuerleistungen, Standardisierung von Datenzugang und APIs für Bürger*innen, Unternehmen und Dienstleister.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf einen Blick • § 55b StBerG modernisieren: Expert*..., ... StB zulassen. • § 4e StBerG-E technologieoffen auslegen..., ...geltendem Recht (§§ 50, 55b StBerG) dürfen nur Steuerberater..., ...schlagen daher vor, § 55b StBerG dahingehend zu ändern,..., ...Steuerdienstleistungen § 4e StBerG-E ist ein sehr begrüßenswerter...
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- Angegeben von: Steuerberaterverband Thüringen e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Steuerberaterverband Thüringen wendet sich gegen die Erweiterung der Tätigkeiten, für die gemäß § 6 Nr. 4 StberG bereits Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen bestehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Kohlberg Kravis Roberts GmbH am 08.09.2025
- Beschreibung: Reform des Steuerberatergesetzes, Bemühungen gegen eine Verschärfung zum Fremdbesitzverbot
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorgesehenen Änderung des § 55a StBerG hinweisen. Im Folgenden..., ... geltenden Fassung des StBerG verankerten Anforderungen..., ...vorgesehene Änderung des § 55a StBerG hier die grenzüberschreitende..., ...Steuerberatungsgesetzes (StBerG), die uns als Referentenentwurf...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Der Verband spricht sich für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Generalklausel nach § 4e StBerG-E, nach der die beschränkte..., ...wonach die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. ..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E einen klarstellenden..., ...der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben..., ...Begründung: Nach § 4e Satz 1 StBerG-E darf die geschäftsmäßige..., ...Voraussetzungen des § 4 Nr.5 StBerG zwar bei generellen Hinweisen..., ...Gesellschaften nach § 3 StBerG vorbehalten bleiben (vgl..., ...Rechtsprechung ist § 4 StBerG mit Art. 28 des JStG 1996..., ...Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 14 StBerG ist dabei Folgendes festgehalten..., ...eine Ergänzung des § 4 StBerG wird deshalb denjenigen..., ...der Begründung zu § 4e StBerG-E auf Seite 34 ist der..., ...der Befugnis nach § 4e StBerG-E ausdrücklich nicht auf..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E freuen, dass die Hilfeleistung..., ...im Sinne des § 4 Nr. 14 StBerG künftig in jedem Fall ..., ...Nebenleistung im Sinne des § 4e StBerG-E anzusehen ist. ...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Wir sprechen uns für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Generalklausel nach § 4e StBerG-E, nach der die ..., ...wonach die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. ..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E einen klarstellenden..., ...der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben..., ...: Nach § 4e Satz 1 StBerG-E darf die geschäftsmäßige..., ...Voraussetzungen des § 4 Nr.5 StBerG zwar bei generellen Hinweisen..., ...Gesellschaften nach § 3 StBerG vorbehalten bleiben (vgl..., ...Rechtsprechung ist § 4 StBerG mit Art. 28 des JStG 1996..., ...Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 14 StBerG ist dabei Folgendes festgehalten..., ...eine Ergänzung des § 4 StBerG wird deshalb denjenigen..., ...der Begründung zu § 4e StBerG-E auf Seite 34 ist der..., ...der Befugnis nach § 4e StBerG-E ausdrücklich nicht auf..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E freuen, dass die Hilfeleistung..., ...im Sinne des § 4 Nr. 14 StBerG künftig in jedem Fall ..., ...Nebenleistung im Sinne des § 4e StBerG-E anzusehen ist. ...
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Erhöhung der Einnahmegrenze
Aktiv vom 20.06.2024 bis 21.10.2025
- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Anhebung der Einnahmegrenze für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Klarstellung hinsichtlich der Erbringung von Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG
Aktiv vom 20.06.2024 bis 21.10.2025
- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Wir halten eine klarstellende Formulierung für zwingend notwendig, damit den Lohnsteuerhilfevereinen die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich erlaubten Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung nicht durch das Steuerberatungsgesetz verwehrt bleiben. Aus diesem Grund schlagen wir vor, § 18 Abs. 1 Nummer 3 StBerG-E wie folgt neu zu fassen 3. der Zweck des Vereins ausschließlich in der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 sowie der Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 5 Abs. 1 RDG oder anderer Nebenleistungen, die zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören, besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neuer § 4b Abs. 1 S. 2 StBerG Niedrigschwellige Voraussetzungen..., ...werden fortgeführt § 4b StBerG-E in der übersandten Fassung..., ...explizit in § 4 Nr. 6 StBerG wiederfindet, in einem neuen § 4b StBerG weiterhin ausdrücklich..., ... aktuellen § 4 Nr. 6 StBerG und ist – wie bisher auch..., ... 4b Abs. 1 S. 2, 2. HS StBerG-E nur dann erlaubt sein..., ...Neuer § 4b Abs. 1 S. 3 StBerG (i. V. m. §§ 49, 50, 55a StBerG) Wir begrüßen die Intention..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach §§ 49, 50 StBerG handeln muss. Sollte..., ...Berufsträger bzw. die nach § 55a StBerG genannten Gesellschaften..., ...Berufsausübungsgesellschaft nach dem StBerG ist nach der aktuellen..., ...aktuellen Fassung des § 4 StBerG in § 4 Nr. 6 StBerG und..., ...Interessenvereinigungen (§ 4 Nr. 7 StBerG) aufgelistet. Dies entspricht..., ...ausschließlich den nach § 3 StBerG zur geschäftsmäßigen..., ... die nach § 4 Nr. 11 StBerG (zukünftig: § 4 StBerG..., ...Prüfungsverbände sind nach § 4 Nr. 6 StBerG (ebenfalls) zur beschränkten..., ... und werden gemäß § 4b StBerG-E hierzu weiterhin befugt..., ...Vergleich zu den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Gleichbehandlung mit den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Änderungsvorschläge des StBerG bereits antizipiert. ...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E (s. S. 65) sollte wie..., ...Nebenleistungen) 1Bei § 4e StBerG-E handelt es sich um ein..., ...Steuersachen nach den §§ 4 bis 4d StBerG-E besteht, sollen die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. 5Daneben..., ...Steuersachen nach § 4e StBerG-E ist nicht auf Erläuterungen..., ...bereits aus § 2 Absatz 2 StBerG, wonach Hilfeleistung ..., ... Anwendungsbereich des StBerG ist, sobald sie eine rechtliche..., ...Steuersachen ge-mäß § 4e StBerG-E nicht auf Erläuterungen..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E sieht vor, dass Kreditinstitute..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E ist das Kreditinstitut..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E Satz 7 klargestellt ...
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- Angegeben von: bpbb e.V. Bundesverband professioneller Buchhalter und Bilanzbuchhalter am 28.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung der Befugnisse für Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerbera-tungsgesetz (StBerG) als unvereinbar mit EU-Recht..., ...die Liberalisierung des StBerG und die Erweiterungen ..., ...systematischen Inkohärenz des StBerG nicht. Sie werden damit..., ...auf die Regelungen des StBerG zu den in § 6 Nr. 4 und..., ...der bisherige § 6 Nr. 4 StBerG die Befugnisse der Buchhaltungsberufe..., ...Personen gemäß §74 Abs.2 StBerG unter obengenannten zu..., ...*gem. § 6, Nr. 3 und 4 StBerG). Nähere Informationen..., ...Buchhaltungshelfer“ Das StBerG versucht in § 8 eine Art..., ...Mindestanforderung in § 6 Nr. 4 StBerG. Wir als Vertreter der..., ...Anforderungen des § 6 Nr. 4 StBerG „reiben“. Es stellt sich..., ...Qualifikation Obwohl das StBerG sowohl mit den aktuellen Regelungen gemäß § 4 StBerG als auch mit den geplanten..., ...Qualifikationen statt (vgl. § 6 StBerG). Es knüpft damit nicht..., ...im Regelungssystem des StBerG, insbesondere in § 6 StBerG..., ... Berücksichtigung. Das StBerG knüpft demnach – auch ..., ...werden sie durch die im StBerG geregelten Vorbehaltsaufgaben..., ...Ver-bote im Rahmen des StBerG jedoch weder verhältnismäßig..., ...Berufsgruppen im Rahmen des StBerG, entsprechend ihrer Qualifikation...
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- Angegeben von: Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Wir positionieren uns gegen jegliche Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Befugniserweiterung von Bilanzbuchhaltern aufzuweichen. Hierzu zählen nachfolgende Punkte: die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, die Einrichtung der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung, die Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und die Erstellung von Bilanzen für kleinere Betriebe in der Größenordnung des § 267 Abs. 1 HGB. Die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bereichen (vgl. § 6 Nr. 4 StBerG: Buchen laufender Geschäftsvorfälle...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...PAO-RefE und §§ 3, 55d StBerG-RefE. Diese Klarstellung..., ...gilt gemäß § 53 Absatz 1 StBerG eine vergleichbare Regelung..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 StBerG ). Berlin, den 30. Oktober...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuersachen nach § 3a StBerG kohärent, in Anlehnung..., ...nach § 3a Abs. 2 Satz 1 StBerG künftig auch das bislang..., ...Änderungsmeldungen nach § 3a Abs. 4 StBerG durch die Möglichkeit ..., ...ergänzen (vgl. § 3a Abs. 4 StBerG-E). Ebenfalls praxisgerecht..., ... in § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG. Künftig soll hier die..., ...vgl. § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E). Die Anpassung trägt..., ...67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG-E). Des Weiteren soll ..., ...vgl. § 67a Abs. 2 Satz 2 StBerG-E). Auch diese Anpassungen...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Änderung Stromsteuer für private Haushalte und Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schrei-ben konkret auf §§ 3, 4 StBerG. Durch diese Einschränkung..., ...und dem Verweis auf das StBerG wird auto-matisch auch § 33 StBerG angesprochen. Darin steht..., ...Dienstleistung gemäß § 3 und § 4 StBerG sicher be-gründbar, aber...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BR-Drs. 72/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater gem. § 66 Abs. 3 StBerG (sowie die gleichlautenden..., ... Nach § 66 Abs. 2 StBerG hat der Mandant grundsätzlich..., ...Handakte. In § 66 Abs. 3 StBerG ist für den Fall offener..., ...der Unterlagen nach § 66 StBerG oder der Auskunftsanspruch..., ...Zurückbehaltungsrecht (vgl. § 66 Abs. 3 StBerG für Steuerberater, § 50...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Für ein zukunftsorientiertes Steuersystem gibt der DStV für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags folgende Handlungsempfehlungen: - Volle Kraft voraus: Aufschwung durch verbesserte Abschreibungen - Erfolg der E-Rechnung steigern: Einbindung des steuerberatenden Berufsstands in das digitale Meldesystem von Umsatzdaten - Fachkräftemangel entschärfen: Steuerrecht vereinfachen - Berufsstand vertrauen statt ausbremsen: Verzicht auf Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen - Berufsnachwuchs sichern: Steuerberaterprüfung modernisieren - Berufsrecht der Steuerberaterschaft im Europäischen Binnenmarkt bewahren.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...MODERNISIEREN 16 § 35 Abs. 4 StBerG. 17 § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. DStV-POSITIONEN ZUR ...
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- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 11.06.2025
- Beschreibung: Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (WPO-Novelle), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Afileon Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundestag Novelle zum StBerG, Gesetzesentwurf aus der..., ... im Rahmen der Novelle StBerG aufgegriffen werden. ...
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- Angegeben von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 08.04.2024
- Beschreibung: Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 i.V.m. § 64 Abs. 2 StBerG, Befugnis zu unbeschränkter..., .... 1 i.V.m. § 64 Abs. 2 StBerG Befugnis zu unbeschränkter...
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- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 09.09.2025
- Beschreibung: Reform des Steuerberatungsrechts, Bemühungen gegen eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die bestehenden Regelungen zur Steuerberaterprüfung sollten auf einen möglichen Anpassungsbedarf geprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberatungsgesetz (StBerG) finden auf die bei den..., ...Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur geschäftsmäßigen ..., ... die nach § 4 Nr. 11 StBerG zur beschränkten Hilfeleistung..., ...Prüfungsverbände sind nach § 4 Nr. 6 StBerG (ebenfalls) zur beschränkten..., ...Vergleich zu den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Gleichbehandlung mit den in § 3 StBerG genannten Personen und...
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Sicherung der Qualität in der Steuerrechtspflege und Rechnungslegung
Aktiv vom 06.06.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Unser Verband setzt sich dafür ein, dass die Befugnisse für die Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung von Konten/Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und die Erstellung von Bilanzen weiterhin nur für Steuerberaterinnen und Steuerberater bestehen. Es soll keine Erweiterung auf Buchhalter erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 1 i.V.m. § 64 Abs. 2 StBerG Befugnis zu unbeschränkter...
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Modernisierung der Steuerberaterprüfung
Aktiv vom 06.06.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Unser Verband hat Vorschläge für eine Modernisierung der Steuerberaterprüfung erarbeitet, die dem Deutschen Steuerberaterverband als Dachverband der Steuerberaterverbände auf Landesebene zur weiteren Beratung und Abstimmung übergeben wurden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler...
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- Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. setzt sich für eine umfassende Modernisierung der Steuerberaterprüfung ein. Angesichts der Überalterung des Berufsstandes und des technologischen Fortschritts sehen wir dringenden Handlungsbedarf, um den Berufszugang zukunftsfähiger und attraktiver zu gestalten. Unsere Kernforderungen sind u.a.: Modularisierung der Prüfung: Einführung von modularen Prüfungsteilen mit Anrechnung bestandener Module, unterstützt durch einen zweiten Prüfungstermin, Integration eines Schwerpunktbereichsstudiums: Anrechnung von Hochschulabschlüssen und Einbindung einer Studienabschlussarbeit in die Gesamtnote, Erneuerung des Verfahrens: Modernisierung des traditionellen, seit 1937 unveränderten Prüfungsformats, Digitale Ausrichtung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Steuerberatern (§ 50 StBerG) mit Vertretern der eng..., ...Steuerberater: § 50 Abs. 1 Nr. 4 StBerG). Situativ kann außerdem..., ...Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Patentanwaltsordnung..., ...werden durch § 59d Abs. 1 StBerG ver-pflichtet, die berufsrechtlichen...
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- Angegeben von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Das Fremdbesitzverbot für Kanzleien sollte gelockert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Steuerberatern (§ 50 StBerG) mit Vertretern der eng..., ...Steuerberater: § 50 Abs. 1 Nr. 4 StBerG). Situativ kann außerdem..., ...Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Patentan-waltsordnung..., ...werden durch § 59d Abs. 1 StBerG verpflichtet, die berufsrechtlichen...
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Virtuelle Versammlungen für rechtsberatende Berufe
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die Berufshaftpflichtversicherung der freien Berufe sind die Änderungen in Bezug auf das Berufsrecht bedeutsam.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BR-Drs. 372/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherer bitten darum, eine Regelung einzuführen, die Lohnsteuerhilfevereinen mehr Zeit gibt, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Denn die Versicherer benötigen Zeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme und Arbeitsprozesse, um neue Versicherungsbestätigungen zu erstellen, die aufgrund von geplanten Änderungen in den Vorschriften zur Versicherungspflicht der Berufshaftpflichtversicherung erforderlich sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BR-Drs. 361/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):