- Registernummer: R001596
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 20.05.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Auguststraße 19-2953229 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49228963930
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@bvbc.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Kenan Häberle
- Guido Großholz
- Rainer Föllmer
- Heiko Gomer
- Peter Kufner
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4.125 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 3.175 natürliche Personen
- 950 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- ULA e.V.- Deutscher Führungskräfteverband
- BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. inkl. Mittelstandsallianz
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)
- Bündnis Ökonomische Bildung Deutschland e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)
- European Management Accountants Association e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Rente/Alterssicherung; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zum Zwecke der Interessenvertretung setzt sich der BVBC – Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller – gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landesministerien sowie des Bundeskanzleramts für die Belange seiner angestellten und selbstständigen Mitglieder ein. Ziel ist es, auf politischer und administrativer Ebene für praxistaugliche, rechtssichere und faire Rahmenbedingungen für Fach- und Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen zu werben. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem die Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit dem Ziel, selbstständigen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern mehr Befugnisse zu übertragen, sowie gesetzliche Reformen im Bereich der Selbstständigkeit, etwa zur Statusfeststellung, Altersvorsorge oder Krankenversicherung. Darüber hinaus setzt sich der Verband für Bürokratieabbau, die Fachkräftesicherung sowie die Stärkung der Aus- und Fortbildungsabschlüsse im Bereich Rechnungswesen und Controlling ein. Zur Durchsetzung dieser Anliegen verfasst der Verband regelmäßig Stellungnahmen und Positionspapiere, die an Abgeordnete des Bundestages, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien sowie weitere relevante Stellen adressiert werden. Der Verband organisiert Gespräche mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern – persönlich, telefonisch, schriftlich oder in Form von Videokonferenzen – und bringt sich zudem in Dialogformate seiner Partnerorganisationen ein. Darüber hinaus wirkt der BVBC im Rahmen von Mitgliedschaften in einschlägigen Bündnissen und Verbänden an gemeinsamen politischen Initiativen mit. Ziel all dieser Aktivitäten ist es, die Sichtweise der beruflichen Praxis in Gesetzgebungsverfahren einzubringen und einen konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der wirtschafts- und berufspolitischen Rahmenbedingungen zu leisten.
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Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter*innen und andere Finance-Profis durch Anpassung des StBerG
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Beschreibung:
Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
860.001 bis 870.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23