Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (77)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 44/25 die Ziele der Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sog. Anti-SLAPP-Richtlinie) und des Referentenentwurfs zu ihrer Umsetzung. Bei Letzterem sieht der DAV jedoch Nachbesserungsbedarf: Es mangelt an subsumtionsfähigen Tatbestandsvoraussetzungen, insbesondere bleibt unklar ab wann eine Klage als „missbräuchlich“ einzustufen ist. Die vorgesehenen Regelbeispiele tragen noch nicht hinreichend zur praktikablen Anwendung bei und das Fehlen trennscharfer Kriterien, könnte zu Mehrbelastungen der Gerichte führen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Beschreibung: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
- Beschreibung: Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ setzt sich dafür ein, dass die Formerfordernisse des Schiedsverfahrensrechts auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Eine völlige Formfreiheit lehnt der BUJ ab. Der BUJ spricht sich zudem gegen die Einführung von Restitutionsanträgen aus. Der BUJ fordert weiterhin, die Veröffentlichung von Schiedssprüchen stets nur entweder unter ausdrücklicher Zustimmung der Parteien zuzulassen oder bei einer möglichen Widerspruchslösung ausreichend lange Fristen für den Widerspruch zu gewähren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration
Aktiv vom 28.01.2025 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Überschuldete in Gerichtsvollziehungs-Verfahren weiterhin genügend rechtliches Gehörs finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung -
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BR-Drs. 643/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die weitere Anpassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto, um das pfändungsgeschützte monatliche Existenzminimum für alle Familienkonstellationen barrierefrei sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft sieht die Einführung von Leitentscheidungsverfahren kritisch. Jedenfalls sollten zunächst Erfahrungen im Umgang mit der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie gesammelt werden. Zudem sollten vorrangig die Bestrebungen zur Digitalisierung der Justiz verfolgt und umgesetzt werden, um die Gerichte in die Lage zu versetzen, der Fülle der Massenverfahren Herr zu werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 375/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof -
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BR-Drs. 375/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.12.2024
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Einführung von Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof auch dann über Revisionen entscheiden können, wenn eine Klagepartei das Verfahren durch Rücknahme oder Anerkenntnis beendet. So soll bei Massenschäden verhindert werden, dass ein Unternehmer eine Revisionsentscheidung - ggf. auch durch Herauskaufen eines Betroffenen - verhindern kann. Auf diese Weise soll für alle Beteiligten schneller Rechtssicherheit durch bundesgerichtliche Rechtsprechung erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Daniel Reichert-Facilides am 20.10.2025
- Beschreibung: Mittels des in Aussicht genommenen Gesetzes sollen die Ergebnisse internationaler Restrukturierungsvereinbarungen betreffend ausländische Staatsschulden innerstaatlich verbindlich gemacht werden. Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Problemstellung wird als vorbereitende Maßnahme eine Befassung der UNCITRAL angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 24.07.2025
- Beschreibung: Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2025
- Beschreibung: Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit: Lösung von einem dokumentenzentriert geführten Verfahren. Trotzdem weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren erforderlich, keine Einschränkung von Verfahrensgrundsätzen, kein gebundenes Ermessen zur Videoverhandlung, keine Gebührenreduzierung für Online-Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Versicherer haben Möglichkeiten, selbst oder gemeinsam mit kooperierenden Rechtsdienstleistern eine Informations-, Lenkungs- und Filterfunktion mit Blick auf das Online-Verfahren wahrzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Schnellere höchstrichterliche Entscheidungen, auch wenn Verfahren durch Anerkenntnis oder Rücknahme beendet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.07.2024
- Beschreibung: Digitalisierung der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, welches Bürgern ermöglichen soll, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI plädiert für die Verhinderung missbräuchlicher Auswüchse eines Sammelklagesystems nach US-amerikanischem Vorbild und den Schutz elementarer kontinentaleuropäischer Rechtsprinzipien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Die DIS teilt die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, dass die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit ergänzt und beiden gemeinsam eine zentrale Rolle für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukommt. Die DIS unterstützt jede Stärkung des Schiedsstandorts ebenso wie jede Stärkung des Justizstandorts. Die DIS begrüßt, das bewährte deutsche Schiedsverfahrensrecht im Wege einer kleinen Reform zu modernisieren. Eine solche Reform kann nicht nur das deutsche Schiedsverfahrensrecht weiter verbessern, sondern gibt auch Gelegenheit, die internationale Aufmerksamkeit stärker auf den Schiedsstandort Deutschland zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Förderung des Schiedsstandorts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
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BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 14.07.2025
- Beschreibung: Durch eine Anhebung des Zuständigkeitsstreitswerts die Amtsgerichte in der Fläche nachhaltig und zukunftsfest stärken. Weiterhin streitwertunabhängige Zuweisungen weiterer Sachgebiete an die Amts- und Landgerichte. Darüberhinaus Anhebung der Rechtsmittelwertgrenzen sowie der Wertgrenze für Verfahren nach § 495a ZPO.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Kritik an geplanter Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern, keine weitere Aufgabenübertragung auf GV bei Forderungspfändungen; keine nahezu vollständige Aufgabenverlagerung von Richtern auf Rechtspfleger in Nachlasssachen; Schaffung eines Großen Nachlassgerichts; Forderung nach einer Lösung der Verstrickungsproblematik bei Insolvenz
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 27.11.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 22.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
-
BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Gemeinsame Erklärung der Initiative proAGB Recht für die Beibehaltung der derzeitigen nationalen Regelungen zu dem Justizstandortstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 25.09.2025
- Beschreibung: Mit der fortschreitenden Digitalisierung müssen verbraucherschützende Standards gesichert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Schuldner_innen ihre Rechte auch in digitalen Verfahren uneingeschränkt wahrnehmen können: durch barrierefreie Zugänge, Transparenz bei automatisierten Entscheidungen, Schutz sensibler Daten und verständlichen Informationspflichten. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die Digitalisierung der dazugehörigen Beratungsstellen personell und finanziell abgesichert wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Das geplante Justizstandortstärkungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. sieht in diesem Zusammenhang allerdings keinen Anlass, zugleich das deutsche AGB-Recht zu ändern. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu mehreren Vertretern des Rechtsausschusses des Bundestages (Dr. Thorsten Lieb, Awet Tesfaiesus, Stephan Brandner und Esther Dilcher) Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt, um die Gründe für die - unerwartete - Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts auch grundsätzlich zu erörtern. Zielrichtung der Kontaktaufnahme war zudem eine Ergänzung des Gesetzes um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts zu verhindern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.12.2025
- Beschreibung: Schaffung eines in sich schlüssigen Inkassoberufsrechtes. Dabei soll den Anforderungen der Wirtschaft an entsprechenden Angeboten in Einklang mit den Erfordernissen des Verbraucherschutzes genügt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Sepsis-Stiftung am 21.02.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Patientenrechte im Interesse der Beseitigung bestehender Defizite bei der zeitgerechten Erkennung und Behandlung von Sepsis und damit verbundener vermeidbarer Patientenschädigungen, Einführung von Organisationshaftung und Härtefallfonds sowie Zugang zu qualitätsgesicherten Gutachten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) am 17.06.2024
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstand- ort-Stärkungsgesetz)
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.04.2024
- Beschreibung: Anpassung der Formulare in der Zwangsvollstreckung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.04.2024
- Beschreibung: Prüfung der Notwendigkeit weiterer Änderungen im Inkassorecht im weitesten Sinne
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen bisher dem Vollstreckungsgericht vorbehaltene Zuständigkeiten auf den Gerichtsvollzieher übertragen werden. Der BDIU setzt sich vorrangig für die Wahrung der Gläubigerrechte ein und fordert eine nachhaltige, weitere Qualifizierung der Gerichtsvollzieher. Die Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern sollte erst in einem nächsten Schritt erfolgen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 07.08.2024 bis 09.09.2024
- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 07.08.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Wahlgerichtsstands (u.a. § 152 II 2. FamFG-E) soll verhindert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation BAFM e.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Der Zugang zur Familienmediation soll finanziell gefördert werden, ähnlich der Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe.Eine finanzielle Förderung von Vollmediationen könnte auch über die Jugendhilfe erfolgen. Konfliktparteien sollten angeregt werden, immer zunächst einen außergerichtlichen Weg zur Konfliktlösung, respektive Mediation, zu suchen, bevor sie eine gerichtliche Regelung anstreben.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: DK begrüßt grundsätzlich das Bestreben, zeitintensive Massenverfahren zu beschleunigen. Die DK befürchtet aber massive Eingriffe in die Dispositionsmaxime der Parteien. Unklar bleibt, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat. Keien Definition von "Masseverfahren" enthalten. Zeitpunkt, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist, muss klar fixiert sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.11.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 08.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 17.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 01.08.2025
- Beschreibung: Das Gesetz ermöglicht den Ländern und dem Bund, sich im Wege des „Opt out“ ein zusätzliches Jahr bei der Einführung der elektronischen Akte zu verschaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2024
- Beschreibung: Forderung der verbindlichen Vorgabe bundeseinheitlicher Austauschformate für den elektronischen Datenaustausch mit der Justiz. Die Übermittlungen von Behördenakten müssen sowohl für die Gerichte als auch die Verfahrensbeteiligten und etwa auch gehörte Sachverständige möglichst einfach zu handhaben sein, sie müssen "gut lesbar" sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
-
BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.05.2024
- Beschreibung: Gegen die vorgesehene Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes auf 8.000 €, die die Anpassung an die Geldwertentwicklung der letzten 30 Jahre und die Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen bezweckt, bestehen nach überwiegender Auffassung der von uns vertretenen Mitglieder keine grundsätzlichen Bedenken. Gleiches gilt für die beabsichtigte streitwertunabhängige Zuweisung weiterer Sachgebiete an die Amtsgerichte und die Landgerichte. Zu begrüßen ist das damit grundsätzlich verfolgte Ziel der Spezialisierung und Verbesserung einer effizienten Verfahrensführung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen -
BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
-
BR-Drs. 387/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 11.09.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), in der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Kostenrecht (GKG, FamGKG, GNotKG, JVEG, RVG), um einen Gleichklang mit der geplanten Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte zu erreichen und vor dem Hintergrund der anstehenden PEBB§Y-Vollerhebung im Jahr 2027.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
- Beschreibung: Ablehnung einer Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden auf 300 Euro nach § 567 Abs. 2 ZPO; § 304 Abs. 3 StPO; §§ 66 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 1 S. 1, 69 S. 1 GKG; §§ 57 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 1 S. 1, 60 S. 1 FamGKG; §§ 81 Abs. 2 S. 1, 83 Abs. 1 S. 1 GNotKG; §§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 3 S. 1 JVEG; § 33 Abs. 3 S. 1 RVG
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.07.2024
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für einfache, medienbruchfreie und digitale Verfahren, die die Rechtsdurchsetzung und den Zugang zum Recht verbessern, setzen sich auch die Versicherer ein, insbesondere in der Rechtsschutzversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz -
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum
- Angegeben von: HateAid gGmbH am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom setzt sich für die Umsetzung der Vorhaben zur Justizdigitalisierung ein, die nach der Digitalstrategie der Bundesregierung vorgesehen sind (Digitalisierungsinitiative für die Justiz). Dies erfordert u. a. die flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit digitalen Technologien, die Schaffung einheitlicher Schnittstellen für eine reibungslose Kommunikation zwischen den entsprechenden Beteiligten (Elektronischer Rechtsverkehr) und die Anpassung prozessrechtlicher Regelungen.
- Betroffene Bundesgesetze (12):