Stellungnahmen/Gutachten
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78 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (78)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Neuregelung in § 170 Abs. 2 VwGO führt zu Rechtsunsicherheit bei der Vollstreckung von Geldforderungen, diese sollen durch Angleichungen an die Systematik der ZPO beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vollstreckungsregelungen der ZPO unterscheiden allerdings..., ...Geldforderungen (§§ 802a bis 882h ZPO), - vertretbaren Handlungen/Unterlassungen (§ § 887 ZPO) und - nicht vertretbaren Handlungen (§ 888 ZPO). Eine vergleichbare ..., ...Vollstreckungsklausel, wie sie § 725 ZPO für vollstreckbare Titel..., ... sich der Systematik der ZPO anzunähern. So könnte vorgesehen..., ...sollte, da diese nach § 795a ZPO keiner Vollstreckungsklausel..., ...ausdrücklich auch auf § 929 ZPO, wonach die Erteilung einer..., ... nach § 172 VwGO Die ZPO unterscheidet zwischen ..., ...Handlungen kann nach § 887 ZPO das Gericht den Gläubiger..., ... können nach §§ 888, 890 ZPO nur erzwungen werden, indem..., ...Anlehnung an die Systematik der ZPO anbieten. Auch in der VwGO..., ...Einsatz der in §§ 885 bis 896 ZPO geregelten Zwangsmittel..., ... Vollstreckungsrecht der ZPO (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Änderungen zum § 753a ZPO-E, wonach das Vorliegen..., ...kann. Sowohl der § 754a ZPO-E als auch der § 829a ZPO-E..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO respektive § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO der aktuellen Gesetzesfassung..., ...bestehenden Schutzrechte in der ZPO sowie die Sanktionierungsmöglichkeiten..., ...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung..., ...vorgesehenen Änderungen zum § 753a ZPO-E die BGH-Entscheidung ..., ...Mangel derselben nun in der ZPO geregelt werden soll. ..., ...in den § 754a und § 829a ZPO-E wer-den wichtige Forderungen..., ...Änderungen und Ergänzungen der ZPO einen wichtigen Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schiedsrechtsmodernisierungsgesetz
Die DIS teilt die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, dass die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit ergänzt und beiden gemeinsam eine zentrale Rolle für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukommt. Die DIS unterstützt jede Stärkung des Schiedsstandorts ebenso wie jede Stärkung des Justizstandorts. Die DIS begrüßt, das bewährte deutsche Schiedsverfahrensrecht im Wege einer kleinen Reform zu modernisieren. Eine solche Reform kann nicht nur das deutsche Schiedsverfahrensrecht weiter verbessern, sondern gibt auch Gelegenheit, die internationale Aufmerksamkeit stärker auf den Schiedsstandort Deutschland zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Förderung des Schiedsstandorts.
- Bereitgestellt von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 30.04.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...enthalten darf (§ 1031 Abs. 5 ZPO). Nach § 1031 Abs. 4 ZPO-E..., ...durch den heutigen § 1031 ZPO ersetzt, um sie an die ..., ...mag etwa von § 1031 Abs. 2 ZPO oder von § 1032 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen. 3. Rechtskräftige..., ...Schiedsvereinbarung nach § 1032 Abs. 2 ZPO (§ 1032 Abs. 2 S. 2 ZPO-E..., ...2 ZPO-E entbehrlich. Bereits..., ...ZPO kann das Gericht die Vollziehung..., ... in § 1041 Abs. 2 S. 6 ZPO-E. Nach § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E werden einstweilige Maßnahmen..., ... sich § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E anlehnt. Denn auch ein..., ... Einwendungen nach § 767 ZPO durchgreifen, so wird der..., ...wird mit § 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E sinnvoll umgesetzt. ..., ...4 mit § 1064 Abs. 1 S. 3 ZPO-E) Nach § 1054 Abs. 1 ZPO ist der Schiedsspruch schriftlich..., ...Damit geht § 1054 Abs. 2 ZPO-E über die Anforderungen..., ... endet (§ 1056 Abs. 1, 3 ZPO), wäre § 1056 Abs. 3 ZPO..., ... 1056 Abs. 3 ZPO vorbehaltenen Vorschriften..., ...ZPO-E kodifiziert im Kern die..., ... des § 581 ZPO für Schiedssprüche nicht..., ...dass § 1059 Abs. 4 und 5 ZPO nicht nur im Falle eines...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Englisch als Gerichtssprache im gesamten Instanzenzug des Schiedsverfahrens
Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...soll gemäß § 1031 Abs. 4 ZPO-E künftig entbehrlich sein..., ...Vorbild des § 1027 Abs. 2 ZPO a.F. zurück. Ein praktisches..., ...Regelung des § 1031 Abs. 4 ZPO-E spricht vor allem, dass..., ...Detailregelungen des § 1034 Abs. 4 ZPO-E überzeugen nicht. Bei..., ...nach § 1034 Abs. 4 Satz 2 ZPO-E verlangen können, dass..., ...sonst gemäß § 1031 Abs. 2 ZPO erforderlichen Form unterscheiden..., ...lässt § 1034 Abs. 4 Satz 2 ZPO-E offen, ob der betreffende..., ...Neuregelung in § 1034 Abs. 4 ZPO-E wirft somit zahlreiche..., .... Wenn § 1034 Abs. 4 ZPO-E so wie vorgeschlagen ..., ...sowohl im Rahmen von § 1032 ZPO vor den staatlichen Gerichten..., ...verständlich und das 10. Buch der ZPO ohne Rückgriff auf das ..., ...1041 Abs. 2 bis 4 Satz 1 ZPO-E soll dies auch dann gelten..., ... Sinne von § 1025 Abs. 1 ZPO ist. Auch soll das Gericht..., ...können (vgl. § 1025 Abs. 2 ZPO-E i.V.m. § 1041 Abs. 4 ZPO). Dieser Vorschlag ..., ...sollen nach § 1062 Abs. 5 ZPO-E vor den neu einzurichtenden..., ...vgl. § 1063 Abs. 1 Nr. 2 ZPO-E). Selbst wenn das Verfahren..., ...vorgelegt werden können (§ 1063b ZPO-E). Diese Pläne sind..., ...können. § 1062 Abs. 2 ZPO-E sieht vor, dass die Parteien..., ...Eilschiedsrichter in der ZPO • Zuständigkeitskonzentration...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung
Der Entwurf verfolgt das Ziel einer Effizienzsteigerung und Ressourceneinsparung bei der Mobiliarzwangsvollstreckung. Zukünftig sollen die Gerichtsvollzieherinnen und die Gerichtsvollzieher neben der Vollstreckung in körperliche Sachen auch die Vollstreckung in Geldforderungen, die die Masse der Vollstreckungsverfahren der Vollstreckungsgerichte ausmachen, übernehmen. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten mit diesem Schritt die ihnen von der Zivilprozessordnung (ZPO) zugedachte zentrale Rolle in der Mobiliarzwangsvollstreckung zurück und das Verfahren wird in der Hand der Gerichtsvollzieherin und des Gerichtsvollziehers als zentrales Vollstreckungsorgan gebündelt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geldforderungen, die bisher nach § 828 ZPO bei den Vollstreckungsgerichten..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO-E neu aufgenommene Befugnis..., ...Vollstreckungsauftrag nach § 753 ZPO kombiniert nunmehr nicht..., ...Forderungen bislang durch § 828 ZPO den Vollstreckungsgerichten..., ...Gerichtsvollzieher. § 828 ZPO-E soll zukünftig Regelungen..., ...beinhalten. In § 829 Abs. 1 ZPO-E (Arrestatorium, Inhibitorium..., ...Vollstreckungserinnerung in § 766 ZPO wird angepasst. Neu eingeführt..., ... § 766 Absatz 2 Nummer 2 ZPO-E, in der ausdrücklich ..., ...wird nun in § 766 Abs. 3 ZPO-E ausdrücklich normiert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Zeugnisverweigerung aus..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 4. Klagerücknahme im..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 5. Parteiprozess..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 6. Forderungsanmeldung..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO – den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 11. Umgehungsverbote...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...in einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ... einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Zuständigkeitsbestimmungsvorschrift geht § 32b RegE ZPO wegen oder zumindest nach..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sich gerade im Bereich der ZPO, aber auch im Berufsrecht..., ... Euro nach § 91 Absatz 1 ZPO erstattungsfähig ist. ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Zeugnisverweigerung aus..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 4. Klagerücknahme..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess 5. Auskünfte..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 7. Erinnerung gegen ..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 8. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 9. ..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess • Die ..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.05.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beteiligte/Parteien i.S.v. § 299 ZPO zu qualifizieren sind und..., ...Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 6 ZPO handelt es sich bei gerichtlichen..., ... elektronisch nach § 173 ZPO vorzunehmen, „kann“ – so..., ...Maßgabe des § 173 Absatz 4 ZPO. Im Eröffnungsbeschluss..., ...i.S.d. § 173 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, regelt § 130a Abs. 4 ZPO. (1) Beschränkung ..., ...Übermittlungsweg i.S.d. § 130a ZPO anbieten muss. Die Vorgabe..., ...Zustellungsurkunde ist in § 182 ZPO definiert. Es sollte..., ...Zustellung nach Maßgabe des § 173 ZPO „die Zustellnachweise zu..., ...i.V.m. § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO) darauf abzustellen ist..., ... So regelt § 173 Abs. 3 ZPO, dass die elektronische..., ...es in § 173 Abs. 4 Satz 4 ZPO: „Ein elektronisches Dokument..., ...Verweis auf § 173 Abs. 2 ZPO, der im Referentenentwurf..., ... des § 173 Abs. 4 Satz 2 ZPO erteilt wurde. Fraglich..., ...Sinne des § 130a Absatz 3 ZPO-E ermöglichen.“ In § 130a Abs. 3 ZPO-E heißt es: „Soll ein..., ...Begründung zu § 130a Abs. 3 ZPO-E wird ausgeführt, dass..., ...Definition des § 130a Abs. 2 ZPO muss das elektronische ..., ... specialis § 130a Abs. 2 ZPO verdrängen soll. Der..., ...es dazu in § 130a Abs. 3 ZPO-E: „Soll ein schriftlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Inkassounternehmen nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO. 5.1 Antrag auf Abgabe..., ...selbst (§ 696 Abs. 1 S. 2 ZPO), nicht jedoch nach Widerspruch..., ...Zweck der in § 79 Abs. 2 ZPO geregelten Vertretungsbeschränkung..., ...nicht auf § 696 Abs. 1 S. 2 ZPO eingeht, diesen Wertungswider..., ... 79 Abs. 2 S. 2 Ziffer 4 ZPO muss daher als in die ..., ...unzulässige (§ 341 Abs. 1 S. 2 ZPO) Einspruch des Schuldners..., ... § 79 Abs. 1 Satz 2 a.E. ZPO – zumindest analog –herangezogen..., ...i.S.d. § 79 Abs. 3 S. 2 ZPO hat die Vollstreckungserinnerung..., ...Gläubigers nach § 766 Abs. 2 ZPO entbehrlich (vgl. etwa ..., ...auch Kindl in: Saenger, ZPO, a.a.O. § 766, Rn 14). ..., ... 79 Abs. 2 S. 2 Ziffer 4 ZPO gedeckt anzusehen sein...., ... des § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO wie folgt: § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO aktuell § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO Neu Personen, die Inkassodienstleistungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)
Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
06.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische..., ...Augenscheinsobjekt i.S.d. § 371 ZPO, erst recht bei Verwendung..., ...Müller in jurisPK-ERV, § 371 ZPO Rn. 60; Trossen, jM 2024...
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Zu Regelungsvorhaben: