Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512090011 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Zuständigkeitsstreitwert bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten im digitalen Raum

Der Gesetzentwurf sieht vor, Veröffentlichungsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zuzuweisen (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E) sowie den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von EUR 5.000,00 auf EUR 10.000,00 anzuheben (§ 23 Nr. 1 GVG-E). Diese Änderungen betreffen unmittelbar die Möglichkeiten, mit denen Betroffene digitaler Gewalt ihre Rechte effektiv geltend machen können. HateAid erkennt Chancen für mehr Rechtssicherheit und konkrete Risiken für den Zugang zum Recht bei Streitigkeiten im digitalen Raum an. Zur Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene digitaler Gewalt empfiehlt HateAid: Hürden senken für einfach gelagerte Fälle, Spezialisierung der Gerichte, präzisere Abgrenzung zwischen Veröffentlichungsstreitigkeiten und Individualkommunikation.

Bereitgestellt von:
HateAid gGmbH (R001880) am 15.12.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1849 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (11)

Nach oben blättern