Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (66)
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Änderung des EnergieStG, des StromStG, der EnergieStV, der StromStV und der EnSTransV
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 01.08.2025
- Angegeben von: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung der Position der Bundesregierung, die Schwellenwerte anzupassen. Forderung, diese noch weiter herabzusetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel des Verbandes ist es zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuerdurchführungsverordnung, die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern so anzupassen, dass Biomasse weiterhin als erneuerbarer Energieträger anerkannt wird und damit steuerliche Befreiungen für selbst verbrauchten Strom aus Biomasseanlagen erhalten bleiben. Zudem fordert der BEE die Vereinfachung der Nachweisführung für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wird die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Anlagenbegriff nach § 12b StromStV Erfreulicherweise soll..., ...Tatbestände von StromStG und StromStV geltende Definition der..., ...Der neu gefasste § 12b StromStV soll die im Einzelfall..., ...Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-Entwurf soll ein Verbund..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf als auch § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf definieren Stromerzeugungseinheiten..., ...wobei § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf zusätzlich eine..., ...auf § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf zu verzichten..., ...von § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf umfasst ist. ..., ...Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf sollen zukünftig..., ...Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-Entwurf soll zukünftig..., ...neugefassten § 1a Abs. 5a StromStV-Entwurf eine zu begrüßende..., ...des § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-Entwurf beabsichtigt ..., ...ist. Nach § 1a Abs. 4 StromStV-Entwurf sollen die Vereinfachungsregelungen..., ...Versorgerstatus in § 1a Abs. 8 StromStV-Entwurf sollte um den..., ...Strommengen soll durch § 11a StromStV-Entwurf in die Stromsteuerverordnung...
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verklammerung nach § 12b Abs. 2 StromStV und die damit verbundene..., ...Fassung des § 12b Abs. 1 StromStV-E soll die Verklammerung..., ...Ergänzung als § 12b Abs. 1a StromStV-E vor: „Bei Solaranlagen..., ...2023 gilt § 12b Abs. 1 StromStV mit der Maßgabe, dass..., ...gemäß § 1a Abs. 5 S. 1 StromStV begünstigt. Diese Begünstigung..., ...aus dem Netz (§ 5 Abs.1 StromStV) vorgelagert ist und ..., ... nach § 1a Abs. 5 S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...falle unter § 1a Absatz 7 StromStV). Der überwiegende Teil..., ... gemäß § 1a Absatz 1a StromStV für den Bezugsstrom aus..., ..., § 1a Absatz 4 Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Entlastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz 1a Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. 3 StromStV lässt sich in der Praxis..., ...9 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...9 Abs. 1 Nr. 2 (§ 12a StromStV). 8. Ergänzende Klarstellungen...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...überführt die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV-E) Zu § 1a Abs. 5a StromStV-E..., ...aktuellen Entwurf des StromStV-E würde der Vermieter..., ...von § 1a Abs. 5a Satz 1 StromStV-E: „Wer Strom innerhalb..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E Die Änderung in § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E bewirkt, dass der mit..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E stellt klar, dass der..., ...gelten. Zu § 1a Abs. 8 StromStV-E § 1a Abs. 8 StromStV-E..., ... § 1a Abs. 5a StromStV-E erweitert werden. Zu § 10 Abs. 2 StromStV-E Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-E soll zukünftig eine..., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-E soll ein Verbund aus..., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E sollen zukünftig auf..., .... Gemäß § 12b Abs. 1 StromStV-E reicht bereits die ..., ...Petitum zu § 1a Abs. 5a StromStV-E eine Folgeänderung in § 12b Abs. 2 StromStV-E erforderlich. Auch ..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV greift nicht, da die ...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entlastungsanträge gemäß StromStV zu stellen. Das erscheint..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV-E) § 1a Abs.1a StromStV-E..., ...Änderung in §1a Abs. 1a StromStV-E nicht nachvollziehbar...
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Echte Entbürokratisierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung in allen Anwendungsfeldern im Bereich Photovoltaik, im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verklammerung nach § 12b Abs. (2) StromStV als ein wichtiger Schritt..., ...von Abs. (1) des §12b StromStV vor: Mit Ausnahme von..., ...gemäß § 1a Abs. (5) S. 1 StromStV be-günstigt. Diese Begünstigung..., ...dem Netz (§ 5 Abs.(1) StromStV) vorgelagert ist und ..., ...nach § 1a Abs. (5) S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...unter § 1a Absatz (7) StromStV). Der überwiegende Teil..., ...gemäß § 1a Absatz (1a) StromStV für den Bezugsstrom aus..., ...§ 1a Absatz (4) Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Ent-lastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz (1a) Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. (3) StromStV lässt sich in der Praxis..., ...Abs. (1) Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...Abs. (1) Nr. 2 (§ 12a StromStV). 9. Ausweitung der ...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...falle unter § 1a Absatz 7 StromStV). Der überwiegende Teil..., ... gemäß § 1a Absatz 1a StromStV häufig nicht mehr als..., ... (§ 1a Absatz 4 Nr. 2 StromStV). Das bedeutet, dass ..., ...Entlastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz 1a Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Entlastung i. S. d. § 12a StromStV angemeldet werden kann..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) 3.1 Zu § 8 Absatz 5..., ...BEE-Empfehlung: An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt..., ...Zusammenhang § 12b Abs. 2 StromStV verschärft die Problematik..., ...Lösung wäre, § 12b Abs. 2 StromStV so zu ändern, dass die...
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- Angegeben von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schätzmöglichkeit nach §12 Absatz 2 StromStV Ferner ist auch der ..., ...Schätzmöglichkeit nach §12 Abs. 2 StromStV gerade unter Bürokratiegesichtspunkten..., ...Neuregelung des § 11a StromStV-E nicht zu einem Aus-gleich..., ...4 Absatz 3 Satz 2 ff. StromStV-E (einschl. Erdgas) ..., ...Versorger (§ 4 Absatz 8 StromStV-E) Ferner ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Absatz 3 StromStV). Diese Regelung sollte...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
- Beschreibung: -Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV 5 3. Energiesteuergesetz..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV f. Aufzeichnungspflichten..., ...zum Gesetzesentwurf der StromStV ist die im Entwurf vorgesehene...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberechnung (§ 4 Abs. 3 StromStV-E). Die Erstellung von..., ...Hocheffizienz (§ 11 Abs. 3a StromStV-E) für hocheffiziente...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfallen. Mit der..., ...besteuert werden. § 12 StromStV sollte um Regelungen ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV-E..., ...Regelung nach § 1a Absatz 4 StromStV unentgeltlich beziehen..., ...leisten, (…).“ § 4 StromStV-E: Pflichten des Versorgers..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs. 2 Nr. 4a StromStV-E: Aufzeichnungspflichten..., ...geplanten § 4 Abs. 2 Nr. 4a StromStV-E lassen sich in der ..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E: (ebenso bei Erdgas..., ...Fällen des § 11a Abs. 2 StromStV könnte der Satz 2 in ..., ... § 12 Abs. 1 StromStV-E Mit der Änderung wird..., ...werden. § 12 Abs. 2 StromStV-E: Streichung zulässige..., ... zumal der neue § 11a StromStV weitere Anforderun-gen..., ...setzt. § 12a Abs. 3 StromStV-E: Steuerentlastung für..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt) erfolgen. § 12a Abs. 5 StromStV-E und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...werden. § 12b Abs. 1 StromStV-E: Anlagenbegriff Die..., ...in § 12b Abs. 1 Satz 2 StromStV-E soll-te gestrichen ..., ...§ 4 Abs. 3 Satz 2 ff. StromStV-E. Für Rückfragen ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfal-len. Zudem ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV..., .... § 2 Abs. 2 Nr. 3 StromStV In § 10 Abs. 2 StromStV..., ...10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StromStV „pro forma“ anzufordern..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs...., ...letzter Halbsatz und Nr. 3 StromStV-E Die Regelung führt..., ... § 4 Abs. 2 Satz 3 StromStV-E Die Auswirkungen dieser..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E (ebenso bei Erdgas)..., ...werden. § 4 Abs. 7 StromStV-E Die Umsetzung dieser..., ...werden. § 4 Abs. 8 StromStV-E Aktuell ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Abs. 3 StromStV-E). § 8 Abs. 2 Satz 1 StromStV-E Die Vorgabe zur Abgabe..., ...möglich. Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt), um klarzustellen..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt). § 12a ..., ...muss. § 12a Abs. 5 StromStV und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...gestrichen werden. § 12b StromStV-E Anlagenbegriff und ..., ...Anlagebegriffs nach § 12b StromStV-E löst die der-zeitige..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Für Rückfragen ...
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auszugestalten. §12b neu StromStV und § 9 neu EnergieStV..., ...Tätigkeiten (§ 17 Abs. 3 StromStV und § 95 Abs. 3 EnergieStV..., ...Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit ..., ...wird, vgl. § 10 Abs. 2 StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG..., ...praxisfernen Regelungen in § 17c StromStV bzw. § 100a EnergieStV..., ... § 1d Abs. 2 S. 4 neu StromStV und § 11b Abs. 2 S. 4..., .... Zu § 12 Abs. 1 neu StromStV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr..., ...befreit sind. Zu §12b neu StromStV und § 9 neu EnergieStV...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... V. m. § 15 und § 17b StromStV) 7,4 Minuten Antrag..., ...i. V. m. § 17b Abs. 1 StromStV) 20 Minuten Beifügen..., ...m. § 17c Abs. 1 bis 3 StromStV) 18 Minuten Führung..., ...i. V. m. § 17b Abs. 6 StromStV) 187 Minuten Aufzeichnungen..., ...i. V. m. § 17c Abs. 4 StromStV) 23 Minuten Abgabe ..., ... i. V. m. § 1e Abs. 2 StromStV; § 17b Abs. 1 StromStV..., ...anschließend gem. § 15 Abs. 4 StromStV der Schwerpunkt der wirtschaftlichen..., ...erfolgen (§ 17b Abs. 4a StromStV). Dies ist bei der Bemessung..., ...Steuerberechnung (§ 4 Abs. 3 StromStV-E). Die Erstellung von..., ...Hocheffizienz (§ 11 Abs. 3a StromStV-E) für hocheffiziente...
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeinfrastruktur für Personen- und Lastwagen mit E-Antrieb muss zügig ausgebaut werden. Grundsätzlich soll dies auf marktlicher und wettbewerblicher Basis geschehen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... §1a Absatz 3a StromStV - Ausnahme als Versorger..., ...Stromspeicher in §1 Abs. 3a StromStV sollte um die Definition..., ... §4 Abs. 2 S.2 Nr. 4a StromStV - Pflichten der Versorger..., ...Zu §4 Absatz 6 Satz 3 StromStV - Begründetes Verlangen..., ... § 11a StromStV - Zeitgleichheit, Mengenermittlung..., ... §21 Abs. 1 StromStV - Übergangsregelung für...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) .........10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV).................10 ..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewende. § 12b StromStV bzw. § 9 EnergieStV: ..., ... § 1d Abs. 2 S. 4 neu StromStV und § 11b Abs. 2 S. 4..., ...sind, vgl. § 12 Abs. 1 StromStV i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr...., ... der Anlage gem. §12b StromStV und § 9 EnergieStV ohne..., ...Tätigkeiten (§ 17 Abs. 3 StromStV+§ 95 Abs. 3 EnergieStV..., ... 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig verzichtet...., ...wird, vgl. § 10 Abs. 2 StromStV. Wir bitten um Berücksichtigung...
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuer-Durchführungsverordnung 6 §1 Abs. 3a StromStV 6 §5a Abs. 2 S.2 Nr. 4a StromStV 7 §21 Abs. 1 StromStV..., ...STROMSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG §1 ABS. 3A STROMSTV Die Ausnahme vom Versorgerstatus..., ...Stromspeicher in §1 Abs. 3a StromStV sollte um die Definition..., ...§5A ABS. 2 S.2 NR. 4A STROMSTV Es ist unklar, wie ein..., ...verbleiben §21 ABS. 1 STROMSTV Eine erteilte Erlaubnis...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV (Definition des Anlagenbegriffs..., ...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...nach § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV verklammerten Anlage ...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) .........10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV).................10 ..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromversorgung (§ 12b Absatz 2 StromStV), damit Stromsteuerbefreiung..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) sollte gestrichen werden..., ...§ 12b Absatz 2 Satz 1 StromStV gelten Stromerzeugungseinheiten..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) eine neue Fassung, in..., ... Anwendung des § 12b StromStV eine schärfere Begrifflichkeit...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Kataloggeschäft ermöglichen durch bundesweit einheitliche Regeln und Verfahren Anforderungen für Netzanschlussverfahren vereinheitlichen und den Prozess schneller digitalisieren Anlagen zum Eigenverbrauch (Zero Feed-in) weiter ermöglichen ohne eine Pflicht zu Einspeiseanlagen Effizientere Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb schaffen (100kWp-Grenze flexibler gestalten) Die Errichtung von PV-Carports soll eine freiwillige Maßnahme sein Anhebung der 135 kVA-Grenze für verpflichtende Zertifizierungsverfahren Die Verklammerung von Anlagen abschaffen und so die Investitionen in leistungsstärkere PV-Anlagen wieder attraktiv machen Daten zu PV-Anlagen erfassen: So unbürokratisch und kosteneffizient für Anlagenbetreiber wie möglich
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung -
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...passenden Regelung in §1a StromStV stromsteuerlich als Versorger..., .... Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stattdessen sollte in der StromStV klar geregelt werden,..., ...Klarstellung, ggf. in der StromStV, erforderlich, dass Strom..., .... Zu § 4 Abs. 3 S. 2 StromStV-E “Werden anstelle des..., ...Regelung in § 4 Abs. 3 S. 2 StromStV-E nicht so umgesetzt ..., ...StromStG i.V.m § 15 Abs. 9 StromStV Die Regelung ist zu ...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz möchte das BMF die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigen. Aus unserer Sicht sollte in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung zur Klarstellung das von der Praxis regelmäßig geforderte mieter- und klimafreundlichen Mieterstrom-Lieferkettenmodell klarstellend berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den neuen § 12b Abs. 2 StromStV nach Satz 1 folgender...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) ......... 10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) ................. 10..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schreibens..., ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schrei...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verket-tung...
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- Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
- Beschreibung: Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verhindert. Mit § 1a Abs. 5a StromStV wird nun klargestellt...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verkettung ...
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuer nach § 12b Abs. 5 StromStV, dass die Stromentnahme...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
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- Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Das Problem: Die geplante Maßnahme erreicht nur einen kleinen Teil der Industrie / Wirtschaft. Viele unserer Mitglieder – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bleiben außen vor, obwohl sie ebenfalls stark stromkostenbelastet sind, aber nicht als "energieintensiv" gelten. Der IVSH fordert: Eine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen – nicht nur für ausgewählte Branchen. Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in Digitalisierung, Effizienz und Klimaschutz. Keine Bevorzugung / Zweiklassengesellschaft.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, Einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zusammenhang“ gemäß § 12b Abs. 5 StromStV) konkrete Leitlinien ..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) für den selbst erzeugten..., ...Sinne des § 1a Abs. 9 StromStV i. V. m. § 3 Nr. 24a ..., ...vgl. dazu § 12b Abs. 5 StromStV); auch die Sondervor-schriften..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 StromStV führen zu keinem anderen..., ...Stromsteuer-durchführungsverordnung (StromStV)). Und auch die ehemals...
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- Angegeben von: E.ON SE am 24.05.2024
- Beschreibung: Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im § 9 StromStG, 8 ff. StromStV, § 4 UstG (Mehrwert-steuer...
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Bidirektionales Laden ermöglicht den Energieaustausch in zwei Richtungen, in die Batterie aber auch wieder zurück. Beim Vehicle-to-Home wird der Strom aus der Fahrzeugbatterie in das Gebäude bzw. an das Energiemanagementsystem zurückgeführt. Obwohl die Zahl der Fahrzeuge, die diese Technik beherrschen, schnell zunehmen wird, erschwert der aktuelle gesetzliche Rahmen die Umsetzung von bidirektionalem Laden. Vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern verhindert den wirtschaftlichen Einsatz der Technologie.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Energie ist das Lebenselixier der deutschen Wirtschaft und muss zuverlässig sowie bezahlbar zur Verfügung stehen. Um wettbewerbsfähige Energiepreise zu sichern, fordern wir die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau, eine bundesweite Harmonisierung der Netzentgelte sowie stabile Rahmenbedingungen, die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit bieten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stahl-Verband-Saar e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für wettbewerbsfähige Industriestrompreise als strategischer Standortfaktor ein. Themen sind insbesondere: Verlängerung des Stromsteuerspitzenausgleichs, Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß, Entlastung bei Netzentgelten
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
- Beschreibung: Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Aufklärung von verantwortlichen Fachreferaten und MdB über aktuelle Entwicklungen bei Unternehmen, die in der Ladeinfrastruktur tätig sind. Verbesserung der Koordination zwischen unterschiedlichen Fachreferaten verschiedener Ministerien, die an unterschiedlichen Teilthemen der Gestaltung der Rahmenbedingungen von Ladeinfrastruktur arbeiten. Vermittlung eines progressiven Zielbildes. Stärkung des Marktgeschehens, Prävention staatlicher Eingriffe in einen funktionierenden Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
- Beschreibung: Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Südzucker AG am 27.06.2024
- Beschreibung: "Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Nordzucker AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 26.06.2024 bis 25.08.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Der VDA unterstützt den Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei etwaigen Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen allerdings die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher angemessen berücksichtigt werden. Sicherzustellen ist, dass Mobilität und so gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die ETD-Revision genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen wirksam zu verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 10.06.2024 bis 12.12.2025
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 11.08.2025
- Beschreibung: Forderungen: Die Absenkung der Energiesteuer sollte von weiteren Anreizen für die Elektrifizierung begleitet werden; Planungssicherheit und Anreize für die Elektrifizierung für alle Energieverbraucher:innen; Vereinfachung und Klarstellung der Steuersystematik für bidirektionales Laden und Stromspeicher, förderliche Rahmensetzung für V2G
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): 3. Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Aktiv vom 28.05.2024 bis 03.11.2025
- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.05.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des WHG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INSPIRE - Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität am 16.07.2025
- Beschreibung: Anregungen zum Rechtsrahmen der Elektromobilität, z.B. an BMWK/E Aufnahme von Regelungen ins EnWG zum beschleunigten Netzanschluss als eine der größten Hürden des Aufbaus von Ladeinfrastruktur; Erleichterungen im Mess- und Eichrecht u.a. zur Instandsetzung und zum Direktverkauf; Anregungen an das BMF: Aufnahme einer klaren Regelung im Stromsteuerrecht, dass der Ladepunkt als Letztverbraucher eingeordnet wird wie im EnWG und im Messstellenbetriebsgesetz, auch für CPOs, die EVU sind. Aktuelle entsteht in dem Rechtsverhältnis eine Doppelbesteuerung. Novellierung der Regelungen über THG-Quote, um aktuelle Hürden zu beseitigen; Appell an BMDV: Stoppen/Ändern der Ausschreibung von eLkw-Schnellladeinfrastruktur (massive Eingriffe in Wettbewerb durch Durchleitungsmodell/Infrastrukturentgelt)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.08.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- BSI-KritisV [alle RV hierzu]
- KSpG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- StromStV [alle RV hierzu]
- GWB [alle RV hierzu]
- KAV [alle RV hierzu]
- NAV [alle RV hierzu]
- NDAV [alle RV hierzu]
- StromGVV [alle RV hierzu]
- GasGVV [alle RV hierzu]
- ÜNSchutzV [alle RV hierzu]
- SysStabV [alle RV hierzu]
- KapResV [alle RV hierzu]
- NABEG [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- EWSG [alle RV hierzu]
- StromPBG [alle RV hierzu]
- EWPBG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...StromStG und § 12b Absatz 5 StromStV) könnte zwar Anwendung...