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37 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (37)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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06.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...überführt die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV-E) Zu § 1a Abs. 5a StromStV-E..., ...aktuellen Entwurf des StromStV-E würde der Vermieter..., ...von § 1a Abs. 5a Satz 1 StromStV-E: „Wer Strom innerhalb..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E Die Änderung in § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E bewirkt, dass der mit..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E stellt klar, dass der..., ...gelten. Zu § 1a Abs. 8 StromStV-E § 1a Abs. 8 StromStV-E..., ... § 1a Abs. 5a StromStV-E erweitert werden. Zu § 10 Abs. 2 StromStV-E Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-E soll zukünftig eine..., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-E soll ein Verbund aus..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E als auch § 12b Abs...., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E sollen zukünftig auf..., .... Gemäß § 12b Abs. 1 StromStV-E reicht bereits die ..., ...Petitum zu § 1a Abs. 5a StromStV-E eine Folgeänderung in § 12b Abs. 2 StromStV-E erforderlich. Auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts
Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verklammerung nach § 12b Abs. 2 StromStV und die damit verbundene..., ...Fassung des § 12b Abs. 1 StromStV-E soll die Verklammerung..., ...Ergänzung als § 12b Abs. 1a StromStV-E vor: „Bei Solaranlagen..., ...2023 gilt § 12b Abs. 1 StromStV mit der Maßgabe, dass..., ...gemäß § 1a Abs. 5 S. 1 StromStV begünstigt. Diese Begünstigung..., ...aus dem Netz (§ 5 Abs.1 StromStV) vorgelagert ist und ..., ... nach § 1a Abs. 5 S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...falle unter § 1a Absatz 7 StromStV). Der überwiegende Teil..., ... gemäß § 1a Absatz 1a StromStV für den Bezugsstrom aus..., ..., § 1a Absatz 4 Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Entlastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz 1a Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. 3 StromStV lässt sich in der Praxis..., ...9 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...9 Abs. 1 Nr. 2 (§ 12a StromStV). 8. Ergänzende Klarstellungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wird die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Anlagenbegriff nach § 12b StromStV Erfreulicherweise soll..., ...Tatbestände von StromStG und StromStV geltende Definition der..., ...Der neu gefasste § 12b StromStV soll die im Einzelfall..., ...Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-Entwurf soll ein Verbund..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf als auch § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf definieren Stromerzeugungseinheiten..., ...wobei § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf zusätzlich eine..., ...auf § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf zu verzichten..., ...von § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf umfasst ist. ..., ...Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf sollen zukünftig..., ...Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-Entwurf soll zukünftig..., ...neugefassten § 1a Abs. 5a StromStV-Entwurf eine zu begrüßende..., ...des § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-Entwurf beabsichtigt ..., ...ist. Nach § 1a Abs. 4 StromStV-Entwurf sollen die Vereinfachungsregelungen..., ...Versorgerstatus in § 1a Abs. 8 StromStV-Entwurf sollte um den..., ...Strommengen soll durch § 11a StromStV-Entwurf in die Stromsteuerverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schätzmöglichkeit nach §12 Absatz 2 StromStV Ferner ist auch der ..., ...Schätzmöglichkeit nach §12 Abs. 2 StromStV gerade unter Bürokratiegesichtspunkten..., ...Neuregelung des § 11a StromStV-E nicht zu einem Aus-gleich..., ...4 Absatz 3 Satz 2 ff. StromStV-E (einschl. Erdgas) ..., ...Versorger (§ 4 Absatz 8 StromStV-E) Ferner ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Absatz 3 StromStV). Diese Regelung sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ...Nach § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV soll es jedoch ausnahmsweise..., ...Kundenanlage (§ 1a Abs. 9 StromStV) entnommen wird, in der..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV greift nicht, da die ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV insoweit präzisiert wird..., ...wenn in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auszugestalten. §12b neu StromStV und § 9 neu EnergieStV..., ...Tätigkeiten (§ 17 Abs. 3 StromStV und § 95 Abs. 3 EnergieStV..., ...Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit ..., ...wird, vgl. § 10 Abs. 2 StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG..., ...praxisfernen Regelungen in § 17c StromStV bzw. § 100a EnergieStV..., ... § 1d Abs. 2 S. 4 neu StromStV und § 11b Abs. 2 S. 4..., .... Zu § 12 Abs. 1 neu StromStV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr..., ...befreit sind. Zu §12b neu StromStV und § 9 neu EnergieStV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfal-len. Zudem ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV..., .... § 2 Abs. 2 Nr. 3 StromStV In § 10 Abs. 2 StromStV..., ...10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StromStV „pro forma“ anzufordern..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs...., ...letzter Halbsatz und Nr. 3 StromStV-E Die Regelung führt..., ... § 4 Abs. 2 Satz 3 StromStV-E Die Auswirkungen dieser..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E (ebenso bei Erdgas)..., ...werden. § 4 Abs. 7 StromStV-E Die Umsetzung dieser..., ...werden. § 4 Abs. 8 StromStV-E Aktuell ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Abs. 3 StromStV-E). § 8 Abs. 2 Satz 1 StromStV-E Die Vorgabe zur Abgabe..., ...möglich. Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt), um klarzustellen..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt). § 12a ..., ...muss. § 12a Abs. 5 StromStV und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...gestrichen werden. § 12b StromStV-E Anlagenbegriff und ..., ...Anlagebegriffs nach § 12b StromStV-E löst die der-zeitige..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Für Rückfragen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.) Ausbau der Ladeinfratruktur für PKW und LKW
Die Ladeinfrastruktur für Personen- und Lastwagen mit E-Antrieb muss zügig ausgebaut werden. Grundsätzlich soll dies auf marktlicher und wettbewerblicher Basis geschehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... §1a Absatz 3a StromStV - Ausnahme als Versorger..., ...Stromspeicher in §1 Abs. 3a StromStV sollte um die Definition..., ... §4 Abs. 2 S.2 Nr. 4a StromStV - Pflichten der Versorger..., ...Zu §4 Absatz 6 Satz 3 StromStV - Begründetes Verlangen..., ... § 11a StromStV - Zeitgleichheit, Mengenermittlung..., ... §21 Abs. 1 StromStV - Übergangsregelung für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen
Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiewende. § 12b StromStV bzw. § 9 EnergieStV: ..., ... § 1d Abs. 2 S. 4 neu StromStV und § 11b Abs. 2 S. 4..., ...sind, vgl. § 12 Abs. 1 StromStV i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr...., ... der Anlage gem. §12b StromStV und § 9 EnergieStV ohne..., ...Tätigkeiten (§ 17 Abs. 3 StromStV+§ 95 Abs. 3 EnergieStV..., ... 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig verzichtet...., ...wird, vgl. § 10 Abs. 2 StromStV. Wir bitten um Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV (Definition des Anlagenbegriffs..., ...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...nach § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV verklammerten Anlage ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) .........10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV).................10 ..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuer-Durchführungsverordnung 6 §1 Abs. 3a StromStV 6 §5a Abs. 2 S.2 Nr. 4a StromStV 7 §21 Abs. 1 StromStV..., ...STROMSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG §1 ABS. 3A STROMSTV Die Ausnahme vom Versorgerstatus..., ...Stromspeicher in §1 Abs. 3a StromStV sollte um die Definition..., ...§5A ABS. 2 S.2 NR. 4A STROMSTV Es ist unklar, wie ein..., ...verbleiben §21 ABS. 1 STROMSTV Eine erteilte Erlaubnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) .........10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV).................10 ..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) ......... 10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) ................. 10..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik
Kataloggeschäft ermöglichen durch bundesweit einheitliche Regeln und Verfahren Anforderungen für Netzanschlussverfahren vereinheitlichen und den Prozess schneller digitalisieren Anlagen zum Eigenverbrauch (Zero Feed-in) weiter ermöglichen ohne eine Pflicht zu Einspeiseanlagen Effizientere Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb schaffen (100kWp-Grenze flexibler gestalten) Die Errichtung von PV-Carports soll eine freiwillige Maßnahme sein Anhebung der 135 kVA-Grenze für verpflichtende Zertifizierungsverfahren Die Verklammerung von Anlagen abschaffen und so die Investitionen in leistungsstärkere PV-Anlagen wieder attraktiv machen Daten zu PV-Anlagen erfassen: So unbürokratisch und kosteneffizient für Anlagenbetreiber wie möglich
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung -
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BR-Drs. 193/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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13.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für PV-Investitionen
Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromversorgung (§ 12b Absatz 2 StromStV), damit Stromsteuerbefreiung..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) sollte gestrichen werden..., ...§ 12b Absatz 2 Satz 1 StromStV gelten Stromerzeugungseinheiten..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) eine neue Fassung, in..., ... Anwendung des § 12b StromStV eine schärfere Begrifflichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...passenden Regelung in §1a StromStV stromsteuerlich als Versorger..., .... Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarfe bei dem Gesetzentwurf zur Modernisierung im Strom- und Energiesteuerrecht
Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verket-tung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verkettung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromsondernetzentgelte für die Industrie durch die BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
-
18.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuer nach § 12b Abs. 5 StromStV, dass die Stromentnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
-
17.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im § 9 StromStG, 8 ff. StromStV, § 4 UstG (Mehrwert-steuer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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29.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zusammenhang“ gemäß § 12b Abs. 5 StromStV) konkrete Leitlinien ..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) für den selbst erzeugten..., ...Sinne des § 1a Abs. 9 StromStV i. V. m. § 3 Nr. 24a ..., ...vgl. dazu § 12b Abs. 5 StromStV); auch die Sondervor-schriften..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 StromStV führen zu keinem anderen..., ...Stromsteuer-durchführungsverordnung (StromStV)). Und auch die ehemals...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromStG und § 12b Absatz 5 StromStV) könnte zwar Anwendung...
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Zu Regelungsvorhaben: