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InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000963
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 22.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
InwesD e.V.Am Coloneum 450829 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922177268660
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E-Mail-Adressen:
- info@inwesd.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Christian Rasquin
- Diplom-Verwaltungswirt Hartmut Haeming
- Jan Deubig
- Thomas Fremmer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
106 Mitglieder am 01.07.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- ASA e.V.
- ITAD e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V., kurz InwesD, vertritt deutschlandweit Deponien der Klassen 0 bis III, die sich in den unterschiedlichen Deponiephasen (Planung bis Nachsorge) befinden. InwesD erarbeitet, bewertet und vertritt - rechtliche Fragestellungen und abfallrechtliche Entwicklungen, die Deponien betreffen - technische Fragestellungen auf allen Gebieten der Deponieeinrichtung, des Deponiebetriebes, der Nachsorge, der Stilllegung und der Deponiesicherheit - Fragen der Zwischenlagerung von Abfällen auf Deponien - steuerrechtliche, finanzrechtliche und vergaberechtliche Fragestellungen - Fragen des Deponiebetriebes. InwesD vertritt diese Belange gegenüber - den Genehmigungs-, Aufsichts- und Fachbehörden, - den Landesregierungen und den Landesbehörden, - den Bundesbehörden, - der Bundesregierung, hier vorzugsweise dem Bundesumweltministerium (BMU), - den Landtagen - dem Bundestag und der EU-Kommission InwesD fertigt in diesem Rahmen Stellungnahmen zu Rechtssetzungsverfahren, Positionspapiere und führt Fachgespräche mit Bundesministerien und Abgeordneten.
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Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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Beschreibung:
Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406040029 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie in nationales Recht
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Beschreibung:
IED-Vorgaben sollten nur für IED-Deponien gelten. Deponien mit einem UMS sollen nicht zusätzlich auch noch eine Zertifizierung nach der EfbV benötigen, um kostspielige Redundanzen ohne Mehrwert zu vermeiden. Es muss an geeigneter Stelle, z.B. in § 40 KrWG, gesetzlich festgelegt werden, dass Anforderungen aus der IED nicht gelten für Deponien, die vor dem Inkrafttreten der alten Fassung der IED (Richtlinie 75/2010/EU) bereits nach nationalem Recht stillgelegt waren. Zudem darf es keine unmittelbare BVT-Anwendung ohne nationale Umsetzung geben. Angemessene und verhältnismäßige Umsetzungsfristen müssen sichergestellt werden. Der Ausnahmekatalog des § 43 I d KwWG muss mit dem IED-Ausnahmekatalog synchronisiert werden. Die Emissionserklärung gem. § 41 KrWG muss Konzentrationswirkung haben.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
110.001 bis 120.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23