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Gefundene Regelungsvorhaben (27.216)

    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die Schonfristregelung soll nach dem Willen der Koalition auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Diese Regelung kann und wird aus Sicht des Verbandes keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringen. Sie hilft Zahlungsunfähigen nicht, wohl aber Zahlungsunwilligen. Schutz vor einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug bietet der Sozialstaat. Jeder Bürger hat – je nach Lage – Anspruch auf staatliche Unterstützung, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Um den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen voranzutreiben und um für möglichst viele Wohngebäude eine bezahlbare erneuerbare Wärmeversorgung anzubieten, müssen aus Sicht des Verbandes die Regelungen im Mietrecht sowie die Wärmelieferverordnung praxisgerecht ausgestaltet werden. Bislang ist der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz bei Häusern mit vermieteten Wohnungen keine Option, da die Betriebskosten im Vergleich zur bisherigen Heizung nicht steigen dürfen. Dies lässt sich in der Praxis jedoch nicht umsetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund setzt sich zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen dafür ein, dass die Begrenzung der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) an die Baukostenentwicklung angepasst wird, indem die Kappungsgrenzen auf 3 bzw. 4 €/m² erhöht, jährlich dynamisch an den Baukostenindex gekoppelt werden und die gesonderte Regelung für den Heizungsaustausch i. H. v. 0,50 €/m² entfällt. Die vereinbarte Verdopplung der Wertgrenze auf 20.000 Euro im Rahmen von Kleinmodernisierungen würde verpuffen, würden die Kappungsgrenzen unverändert beibehalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Kosten für die energetische Modernisierung einer Wohnimmobilie direkt von der Erbschaftsteuerschuld abgezogen werden können. So kann verhindert werden, dass sich Erben für den Verkauf bzw. die Aufgabe der Vermietung entscheiden müssen. Die Erbschaftsteuer-Entlastung motiviert zu energetischer Modernisierung und trägt dazu bei, vermietende Privateigentümer im Markt zu halten und die für den deutschen Mietmarkt prägende Anbieter- und Angebotsvielfalt zu erhalten. Zugleich trägt diese Lösung zur schnelleren Erreichung der Klimaziele bei.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die preiswerte Vermietung sowie Modernisierungsmaßnahmen sollten nicht länger bestraft, sondern steuerlich wirksam gefördert werden. Dies würde durch die vollständige Abschaffung der Werbungskosten-Kürzung erreicht – und zwar für jede Vermietung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete durch vermietende Privatpersonen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Haus & Grund lehnt die Einführung eines an die Mietpreisbremse anknüpfenden Bußgeldtatbestandes grundsätzlich ab. Sollte dies politisch jedoch angestrebt werden, müssen konkrete ordnungsrechtliche und formalen Anforderungen für einen zivilrechtlichen Bußgeldtatbestand gelten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Beschreibung: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die Gewährleistung, dass Verfahren und Ausbau von Mobilfunk- und Glasfaserinfrastruktur beschleunigt werden und bei Entscheidungen höhere Priorität erhalten. Ferner setzen wir uns dafür ein, dass risikobasierte und verhältnismäßige Maßnahmen beim Schutz von Telekommunikationsnetzen und -diensten ergriffen werden.
    • Angegeben von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 22.06.2026
    • Beschreibung: Wir setzen uns für das Ziel ein, den Fokus der IT- und Cybersicherheit auf objektive und überprüfbare Kriterien (z. B. durch Standardisierung und Zertifizierung) durch die Fach- und technischen Behörden zu legen. Ferner setzen wir uns gegen eine unsachgemäße Politisierung der IT- und Cybersicherheit ein. .
    • Angegeben von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die Europäische Kommission hat den "Call for Evidence" und die öffentliche Konsultation zur Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU eröffnet und unterstrichen, dass bis 12/2026 ein Entwurf zu einer revidierten Tabakproduktrichtlinie vorlegen wird nachdem die Folgenabschätzung abgeschlossen wurde. Als Annexindustrie werden wir von diesem Regelungsvorhaben betroffen sein, worauf die Frage 15 in der öffentlichen Konsultation hinweist.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziel ist eine stärkere Anwendung des Proportionalitätsprinzips bei der Umsetzung von Level-II und Level-III-Regulierung in Deutschland. Die BaFin soll EU‑Leitlinien und ‑Empfehlungen, die durch die EBA oder ESMA erlassen werden, im Rahmen ihrer Spielräume differenzierter und proportionaler umsetzen.
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziel ist die praxisgerechte Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere zur Stärkung erneuerbarer Wärmenetze und genossenschaftlicher Lösungen. Dabei stehen verlässliche Investitionsbedingungen, eine bessere Abstimmung von Förderprogrammen für Netz- und Einzellösungen, der Abbau bürokratischer Hemmnisse sowie die bessere Berücksichtigung von Quartierslösungen im Fokus.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Anpassung des Netzpakets zur Sicherstellung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen durch Ablehnung investitionshemmender Regelungen (insbesondere Redispatch-Vorbehalt), Stärkung dezentraler Energieprojekte sowie Reform von Netzanschluss, Netzausbau und Systemverantwortung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Einführung und Ausgestaltung investitionsfreundlicher Förder- und Marktmechanismen im EEG 2027, insbesondere zur Sicherung von Bestands- und Vertrauensschutz, zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Marktzugangs für Bürgerenergie, zur praxistauglichen Ausgestaltung von CfDs, zur Vereinfachung der Förderung von Bürgerenergieanlagen, zur Anpassung des Bürgerenergiebegriffs, zur stärkeren Integration von Speichern sowie zur Anpassung von Rahmenbedingungen für einen regional ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere im Windbereich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver- träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt das Ziel, die Resilienz kritischer Dienstleistungen in Deutschland zu stärken und den Schutz zentraler Versorgungsfunktionen auch im Finanzsektor weiterzuentwickeln. Der Ansatz, Resilienz nicht mehr ausschließlich unter dem Blickwinkel der IT-Sicherheit, sondern umfassend als physische, organisatorische und digitale Widerstandsfähigkeit zu verstehen, ist richtig und im Grundsatz zu unterstützen. Gerade die jüngsten Krisen und die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen zeigen, dass ein sektorübergreifender und ganzheitlicher Resilienzansatz erforderlich ist. In seiner derzeitigen Fassung schafft der Entwurf jedoch das Risiko zusätzlicher Komplexität, ohne die Resilienz des Finanzsystems in gleichem Maße tatsächlich zu erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Aareal Bank AG am 22.06.2026
    • Beschreibung: Prinzipien- und wettbewerbsorientierte Vereinfachung der Bankenregulierung, insbesondere hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Immobiliensicherheiten für die Kapitalunterlegung (Art. 199 CRR)
    • Angegeben von: Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Weiterentwicklung der Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Forschungszulagengesetz. Angestrebt werden Veränderungen: 1) Differenzierung der Forschungszulage nach Unternehmensgröße und Region. 2) Stärkung der Anreize zu Forschungskooperationen durch Erhöhung der Förderung von Forschungsaufträgen. 3) Bemessungsgrundlage auf Zuwachs ausrichten. 4) Einführung eines einstufigen Verfahrens. 5) Antragsberechtigung für gemeinnützige, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen einführen und eine Förderung von 85 % ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Anpassung der Kraftwerksstrategie an die Ziele des LEE, u.a. weitere Integration Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft und Batterien sowie stärkere Berücksichtigung steuerbarer erneuerbarer Energieträger als dezentrale Kraftwerke, insbesondere Biogasanlagen, wasserstofffähige Blockheizkraftwerke.
    • Angegeben von: Lesbisches Aktionszentrum (LAZ) reloaded e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziel: Hinweis auf Schaffung einer gesetzlichen Grundlage (mit Evidenznachweis) für die Finanzierung von Transitionsbehandlungen durch die GKV
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ) am 22.06.2026
    • Beschreibung: Deutschland braucht eine zentrale Initiative zur Förderung bestehender Innovations- und Gründerzentren – ein „German Innovation Infrastructure Program (GIIP)“. Ein bundesweiter Fördertopf oder eine Sonderfinanzierung sollte die Länder, die Kommunen oder die Zentren selbst ermöglichen, flexibel Mittel für die Modernisierung und Attraktivitätssteigerung bestehender Standorte abzurufen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziele der Novellierung des WindSeeG sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll frühzeitig die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Die Konsultation ist der erste Schritt für die Reform des WindSeeG im Jahr 2026.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Nordzucker AG am 22.06.2026
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer / -abgabe einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der VDA begrüßt die Leitlinien der EU-Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem AI Act, sieht jedoch weiteren Konkretisierungsbedarf. Er fordert eine innovationsfreundliche und verhältnismäßige Anwendung, insbesondere für die Automobilindustrie. Hochrisiko-KI soll nur dann vorliegen, wenn eine tatsächliche Sicherheitsrelevanz besteht und eine Drittstellen-Konformitätsbewertung erforderlich ist. Zudem fordert der VDA klarere Definitionen von „Safety Components“, die stärkere Berücksichtigung bestehender Typgenehmigungs-, Sicherheits- und Cybersecurity-Regime sowie die Vermeidung von Doppelregulierung. Auch bei modularen KI-Systemen, dem Filtermechanismus und der Zuordnung von Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette wird mehr Rechtssicherheit gefordert.
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der VDA begrüßt die Zielsetzung der KRITIS-Verordnung zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung. Insbesondere die weitreichende Einbeziehung zentraler digitaler Steuerungs-, Überwachungs- und Plattformsysteme kann erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben. Der VDA fordert daher klare und verhältnismäßige Definitionen, eine rechtssichere Abgrenzung zu allgemeinen Industrie- und Unternehmenssystemen sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen mit bestehenden Vorgaben wie NIS-2, BSIG und Cyber Resilience Act. Zudem sind praxisgerechte Schwellenwerte, Übergangsregelungen und die Berücksichtigung globaler Betriebsmodelle erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Das Landvolk Niedersachsen setzt sich für eine grundlegende Überarbeitung der Umsetzung der EU-WiederherstellungsVO sowie des Nationalen Wiederherstellungsplans ein. Ziel ist die Verankerung von Freiwilligkeit, echter Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft, belastbaren Datengrundlagen und einer gesicherten Finanzierung. Gefordert werden praxistaugliche Vertragsnaturschutzprogramme, produktionsintegrierter Naturschutz statt Flächenstilllegung, freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen mit wirtschaftlicher Perspektive sowie der Verzicht auf staatliche Flächenankäufe. Zudem sollen zusätzliche Bürokratie vermieden, die Auswirkungen des Klimawandels stärker berücksichtigt und der fortschreitende Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung begrenzt werden.
    • Angegeben von: Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Beteiligung privater Gläubiger an internationalen Schuldenrestrukturierungen fördert und Hold-out Verhalten begrenzt. Das Regelungsvorhaben soll die gleichberechtigte Einbeziehung privater Gläubiger sicherstellen und die Durchsetzung vereinbarter Umschuldungen erleichtern. Ziel ist eine effizientere Bewältigung von Staatsschuldenkrisen und die Wiederherstellung tragfähiger öffentlicher Finanzen in überschuldeten Ländern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/2881 in nationales Recht. Insbesondere sollen nationale Umsetzungsspielräume genutzt werden, um unverhältnismäßige Maßnahmen, insbesondere im Verkehrsbereich, zu vermeiden. Es soll klargestellt werden, dass Verkehrsbeschränkungen nur als letztes Mittel angewendet werden. Zudem sollen Anforderungen an Luftreinhalteplanung und Luftreinhaltefahrpläne so ausgestaltet werden, dass auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet werden kann, wenn Grenzwerte prognostisch eingehalten werden. Mess- und Berichtspflichten sollen auf entscheidungsrelevante Daten beschränkt und Haftungsregelungen präzisiert werden. Technologische Entwicklungen und Flexibilitätsinstrumente der EU sollen berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der EU Luftqualitäts-Richtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in ei-nem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu gewährleisten. Dieses Ziel wird vom Bundesver-band Wärmepumpe ausdrücklich unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Kapazitätsmechanismus wirft jedoch erhebliche energiepreispolitische Fragen auf. Insbesondere die perspektivisch vorgesehene Finanzierung über eine Umlage birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen des Strompreises. Dies steht im Widerspruch zu den zentralen energiepolitischen Zielsetzungen, Strom als Leitenergie der Dekarbonisierung zu stärken und die Elektrifizierung des Wärmesektors voranzutreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der BWP schlägt daher vor, in der vereinfachten Wärmeplanung grundsätzlich auf die Ausweisung von Prüfgebieten zu verzichten. Zumindest sollten Prüfgebiete nur unter klar definierten Voraus-setzungen und zeitlich befristet ausgewiesen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass In-vestitionen in erneuerbare dezentrale Wärmeversorgungssysteme während der Prüfphase dauer-haft Bestandsschutz genießen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 332/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Erforderlich ist eine rechtliche Klarstellung, dass seit 2024 installierte Gas- und Ölheizungen die seit diesem Zeitpunkt geltende Biotreppe weiterhin zu erfüllen haben. Alle Heizungen müssen ab 1.1.2045 klimaneutral betrieben werden. Die Regelungen zu Hybridheizungen müssen sicherstellen, dass der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung mindestens dem der Biotreppe entspricht. Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung. (neuer § 43 Abs. 5 GModG-E) Die seit 2024 bestehende Betriebsprüfung ausschließlich für Wärmepumpen schafft erheblichen bürokratischen Aufwand.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Fachagentur Wind und Solar am 22.06.2026
    • Beschreibung: Einbringung fachlicher Erkenntnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung durch eine Stellungnahme zum Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie. Gegenstand waren geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen im Sektor Energiewirtschaft, insbesondere die Ausgestaltung der Ausschreibungsmengen im Hinblick auf die gesetzlichen Ausbau- und Klimaziele.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: PlasticsEurope Deutschland e.V. befürwortet eine wissenschaftsbasierte, risikodifferenzierte Regulierung von PFAS statt pauschaler Verbote ganzer Stoffgruppen. Die geplante REACH-Beschränkung sollte grundlegend überarbeitet und auf Basis eines differenzierten Ansatzes neu bewertet werden. Vor Maßnahmen ist die tatsächliche Betroffenheit zu prüfen, um unverhältnismäßige Auswirkungen auf Produktion und essenzielle Anwendungen zu vermeiden. Wichtig sind praktikable Regeln, angemessene Übergangsfristen und langfristige Ausnahmen, v.a. für Industrie- und High-Tech-Anwendungen. Stoffe ohne unannehmbare Risiken, etwa Fluorpolymere, sollten gesondert betrachtet oder ausgenommen werden. Fokus sollte auf Emissionsbegrenzung, bestehenden Instrumenten und Dialog liegen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Reflex Aerospace am 22.06.2026
    • Beschreibung: Reflex Aerospace setzt sich für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen in der deutschen und europäischen Raumfahrt-, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Start-ups und mittelständischen Unternehmen zu öffentlichen Beschaffungsverfahren und Förderprogrammen. Ziel ist die Stärkung eines resilienten und wettbewerbsfähigen industriellen Ökosystems durch die Einbindung einer breiteren Anbieterbasis neben etablierten Großunternehmen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 22.06.2026
    • Beschreibung: Die Europäische Union hat ihren Haushalt bzw. mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2028 bis 2034 vorgestellt. Nach Auswertungen der European Cyclists’ Federation sind in den EU-Haushaltszeiträumen 2014 bis 2027 insgesamt 6,8 Milliarden Euro aus den Strukturfonds in radverkehrsbezogene Projekte geflossen. Nach Angaben der Europäische Kommission könnten die im laufenden Finanzrahmen 2021 bis 2027 für den Radverkehr vorgesehenen Mittel mehr als 12.000 Kilometer neue oder verbesserte Radverkehrsinfrastruktur ermöglichen. Der neue Finanzrahmen sollte auch weiterhin u.a. Städten, Kreisen und Gemeinden verlässlich Zugang EU-Mitteln für Radverkehrs- und aktive Mobilitätsprojekte gewähren. Die Bundesregierung hat Einfluss auf den mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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