- Registernummer: R003881
- Ersteintrag: 29.03.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Herner Straße 40644807 BochumDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4923491790731
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E-Mail-Adressen:
- kontakt-info@bpe-online.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Jurand Daszkowski
- Felix Freiherr von Kirchbach
- Sabine Wieg
- Matthias Seibt
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Gesamtzahl der Mitglieder:
916 Mitglieder am 26.05.2026, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (8):
- Dachverband Gemeindepsychiatrie
- Deutschen Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft- Selbsthilfe
- Liga Selbstvertretung
- Aktionsbündnis seelische Gesundheit
- Inklusionsbeirat
- European Network of (ex-) users and survivors of psychiatry
- Worldwide Network of (ex-) users and survivors of psychiatry
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BPE setzt sich für eine patientengerechte Psychiatrie ein. Seine Mitglieder wollen sich an der Entwicklung von Alternativen zur herkömmlichen medizinischen Psychiatrie beteiligen und das System als solches reformieren. In diesem Zuge kann es sein, dass der BPE Stellungnahmen schreibt oder sich an Fraktionen/Parteien wendet/sie anmailt. In 2024 war der BPE nur auf Landesebene politisch aktiv.
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ambulante Zwangsbehandlung ist nicht menschenrechtskonform, darf nicht eingeführt werden
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Beschreibung:
Wir fordern die dringende Überarbeitung mit einem Fokus auf die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Auch wenn die Verbringung in ein Krankenhaus die Rechte der betroffenen Person mehr einschränken kann als Zwangsbehandlung außerhalb des Krankenhauses, müssen es die schriftlichen und dokumentierten Äußerungen der Person sein, die festlegen, welche Maßnahme subjektiv weniger einschränkend ist. Unserer Ansicht nach sind Zwangsbehandlungen grundsätzlich menschenrechtswidrig und widersprechen der UN-BRK (Art 14, dritte Staatenprüfung S. 9). Wir fordern ausdrücklich eine menschenrechtskonforme Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 329/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMAS
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 180.001 bis 190.000 EuroFördermittel zur Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des BPE.
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
20.001 bis 30.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25