Regelungsvorhaben
ambulante Zwangsbehandlung ist nicht menschenrechtskonform, darf nicht eingeführt werden
Angegeben von:
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (R003881)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Wir fordern die dringende Überarbeitung mit einem Fokus auf die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Auch wenn die Verbringung in ein Krankenhaus die Rechte der betroffenen Person mehr einschränken kann als Zwangsbehandlung außerhalb des Krankenhauses, müssen es die schriftlichen und dokumentierten Äußerungen der Person sein, die festlegen, welche Maßnahme subjektiv weniger einschränkend ist.
Unserer Ansicht nach sind Zwangsbehandlungen grundsätzlich menschenrechtswidrig und widersprechen der UN-BRK (Art 14, dritte Staatenprüfung S. 9).
Wir fordern ausdrücklich eine menschenrechtskonforme Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 329/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]