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215 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (215)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Stromsteuergesetzes (StromStG)
Energie- und Strompreise sind im Verkehrssektor ein entscheidender Preisfaktor mit unmittelbarer Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsträgers. Verlagerung auf die Schiene wird unter anderem dann angereizt, wenn sich das Preisverhältnis von weniger klimaschädlichen Antriebsenergien wie Traktionsstrom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verbessert. Das StromStG sollte eine Absenkung des Stromsteuersatzes für Schienenbahnen auf das europäische Mindestmaß von 0,50 Euro/MWh enthalten. Der zusätzliche Abbau klimaschädlicher Subventionen und Begünstigungen im Verkehrssektor (z. B. Dieselsteuerprivileg) würde den Verlagerungseffekt zusätzlich verstärken und könnte die Kosten einer Stromsteuersenkung für Schienenbahnen auf das europäische Minimum, ca. 131 Millionen Euro im Jahr, gegenfinanzieren.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG) Stellung nehmen zu kˆnnen..., ..., die bisher von ß 9b StromStG profitiert haben. Schienenbahnen..., ...Stromsteuersatz in ß 9 Abs. 2 StromStG geregelt ist, werden ..., ...Die ‹berarbeitung des StromStG sollte dazu genutzt ..., ...schlagen wir vor ß 9 Abs. 2 StromStG wie folgt anzupassen:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge im EnWG und StromStG zur Einführung von V2G und bidirektionalem Laden
Der BDEW setzt sich für eine zügige Änderung des EnWG zur Umsetzung der Vorgaben aus RED III und EPBD ein, insbesondere zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Fahrzeug- und Batteriedaten sowie zur Verankerung technischer Anforderungen für interoperables, nicht-proprietäres bidirektionales Laden. Der BDEW fordert zudem eine Anpassung des Stromsteuergesetzes, insbesondere eine Erweiterung des § 5a StromStG auf mobile Speicher, um eine stromsteuerliche Doppelbelastung bei Rückspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.02.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des §5a StromStG aufgenommen werden. Während..., ...Stromsteuerrecht in § 5 Abs. 4 StromStG derzeit im Kern stationäre..., ...im Stromsteuergesetz (StromStG) auf mobile Speicher..., .... Neuregelung in § 5a StromStG für bidirektionales ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ... Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ... (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ... Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ...Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...(EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG) ......................., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG ........ 8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Ja-nuar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...– (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Steuerbefreiung für klärgasbetriebene BHKW
Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
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BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...Anwendung des § 2 Nr. 10 StromStG-E durch die Zollbehörden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG profitieren. Im Übrigen..., ...Ergänzung des vorliegenden StromStG-E notwendig. Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 9: Definition..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 5a: Ladepunkte ..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 9 Abs. 1b: Fiktion...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen
Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...definiert (Vgl. § 3 EEG). Im StromStG von dieser Definition..., ...sein. § 5 Abs. 4 S. 2 StromStG: Stromspeicher Aus dem..., ...Klarstellung. § 8 Abs. 6 StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG..., ...sind. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ... durch den neuen § 5a StromStG durch Einstufung des ..., ...Stromspeichers (vgl. § 5 Abs. 4 StromStG) ist ein wichtiger Schritt..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Die Neufassung des ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann, führt zu..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG) Die Änderung der Definition..., ...Energieträgern“ im § 2 Nr. 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Im Ergebnis vertreten..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG auf die Größe der nach..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG auf die Größe der einzelnen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG (Voraussetzung: Anlage..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlage...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern (§ 2 Nummer 7 StromStG-E) Die Änderung der ..., ...Energieträgern im § 2 Nummer 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom ..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren
Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Produzierende Gewerbe nach § 9b StromStG begrüßen wir sehr, da..., ...bisherige Befristung des § 9b StromStG zu ver-meiden. Mit der..., ...Entlastungsanträge nach § 9b StromStG als wichtigen Schritt..., ...ge-planten § 5 Abs. 4 StromStG-E sehen wir bzgl. solcher..., ... Mengen in § 5 Abs. 4 StromStG-E erfolgen soll. Zudem..., ...“ i. S. d. § 5 Abs. 4 StromStG-E klargestellt würde ..., ...Definition mit § 2 Nr. 9 StromStG-E Pumpspeicherwerke, ..., ... Mengen in § 5 Abs. 4 StromStG-E wäre wünschenswert...., ...“ i. S. d. § 5 Abs. 4 StromStG-E präzisiert würde (z..., ... Petitum: § 5a Abs. 1 StromStG-E sollte ergänzt werden..., ...§ 8 Abs. 4a StromStG gilt für die Leistung..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG: Steuerbefreiung auch..., ...§ 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG aufgenommen werden. § 9a StromStG-E: Erlass, Erstattung..., ...müsste im § 9a Abs. 1 StromStG erfolgen und könnte wie..., ...wünschenswert. § 9b StromStG-E: Steuerentlastungen..., ...bleibt nach § 9c Abs. 2 StromStG unverändert. Nach dem..., ...in Verbindung mit § 5a StromStG-E zu der Möglichkeit ..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. ..., ... des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG zitierten Urteil (RWE...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 29.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forstwirtschaft nach § 9b StromStG auf den EU-Mindeststeuersatz..., ...Stromsteuersatz gemäß § 9 Abs. 2 StromStG (Schie-nenbahnen) und § 9c StromStG (Elektrobusse) 11,42 ..., ...besteuern (§ 9 Abs. 2 StromStG, Schienenbahnen) beziehungsweise..., ...entlasten (§ 9c Abs. 2 StromStG, Elektrobusse), um diese..., ...Stromspeicher in § 5 Abs. 4 StromStG. Demnach bleiben Zwischenspeicherungen..., ...20,50 €/MWh erfolgte (§ 3 StromStG). Wurden für den Strom..., ...wie dies in § 9 Abs. 2 StromStG für Schienenbahnen oder § 9c StromStG für Elektrobusse festgelegt..., ...Anpassung des § 5 Abs. 4 StromStG, die wie folgt lauten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fallen. § 5 Abs. 4 StromStG-E Stromspeicher Die..., ...Definition mit § 2 Nr. 9 StromStG-E umfassend gemeint sein..., .... 1 S. 4 StromStG-E Es bestehen mit der..., ... Steuer § 8 Abs. 4a StromStG gilt für die Leistung..., ...Neuregelung von § 8 (4b) StromStG-E sollen ausweislich ..., ...Erweiterung von § 8 Abs. 6 StromStG-E führt zu erheblichen..., ...neuer § 14 Abs. 1 Nr. 2 StromStG-E), ist eine Überprüfung..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG Steuerbefreiung auch ..., ...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifi-ziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., .... § 9 Abs. 1 Nr. 6 StromStG Der Auffangtatbestand..., ...Verfahren § 9a Abs. 2 StromStG-E Im neugefassten §..., ... erfolgen. § 9b StromStG Steuerentlastungen für..., ...Unternehmen § 9b Abs. 1a StromStG-E Zwischenspeicherung..., ...neugefasste § 9b Abs. 1b StromStG-E führt zu erheblich ..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... Ver-bindung mit § 5a StromStG zu der Möglichkeit für..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. ..., ... des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG zitierten Urteil (RWE..., ...Nr. 1 StromStG erteilt wird und ist ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative zielt darauf ab, dass der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr im Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht berücksichtigt wird. Dies ist Vorausetzung dafür, dass die Energiekosten der Verkehrsunternehmen, vor allem für den Fahrstrom sinken, die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe bezahlbar oder auch die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene gestärkt wird.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG u.a. für KWKG-Anlagen..., ...hier gemäß § 9 Abs. 2 StromStG und § 9c) StromStG immer..., ...besteuern (§ 9 Abs. 2 StromStG, Schienenbahnen) bzw...., ...entlasten (§ 9c Abs. 2 StromStG, Elektrobusse), um diese..., ...Stromspeicher in § 5 Abs. 4 StromStG. Hier bleiben Zwischenspeicherungen..., ... des § 5 Abs.4 Satz 3 StromStG umfasst, da diese Norm..., ... €/MWh erfolgte (§ 3 StromStG). Wurden für den Strom..., ...wie dies in § 9 Abs. 2 StromStG für Schienenbahnen oder § 9c StromStG für Elektrobusse festgelegt..., ...Anpassung des § 5 Abs. 4 StromStG vor, der wie folgt lauten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetzes 4 §2 Nr. 9 & 9a StromstG 4 §5 Abs. 4 StromstG 4 §5a StromStG (1) 4 §5a StromStG (2) 5 §5a StromStG (3) 5 Anmerkungen zu..., ...STROMSTEUERGESETZES §2 NR. 9 & 9A STROMSTG Die technologieoffene..., ...Stromspeichertechnologien. §5 ABS. 4 STROMSTG Die Neufassung von §5 Abs. 4 StromstG ist zu begrüßen. Hier..., ... 4 zu erreichen. §5A STROMSTG (1) Aufnahme von Batteriespeichern..., ...ausführen können. §5A STROMSTG (2) Eine Stromsteuerbefreiung..., ...geschaffen werden. §5A STROMSTG (3) Klarstellungen für...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetz (§ 2 Nr. 7 StromStG-Entw.) – Herausnahme ..., ...Energieträger gemäß § 2 Nr. 7 StromStG-Entw. sehen wir kritisch..., ...kann (§9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-Entw.), bestehen weiterhin..., ...Energieträger in § 2 Nr. 7 StromStG berücksichtigt werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG führt zu einer nicht ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG auch für Strom gewährt..., ...EUR je MWh analog § 9b StromStG. Begründung: Die geplante..., ...Änderung in § 2 Nr. 7 StromStG-E ist in diesem Umfang..., ...das KWKG und nicht das StromStG das „richtige“ Gesetz..., ... 6 /16 Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E „Stromspeicher, in..., ...werden. Zu § 8 Abs. 6 StromStG-E (sowie § § 39 Abs. ..., ...i.V.m § 14 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-E § 8 Abs. 6 StromStG-E..., ...streichen. Sollte § 8 Abs. 6 StromStG-E beibehalten werden,..., ...Vorschrift in § 8 Abs. 6 StromStG-E ist daher dringend ..., ...entgegengesetzt. Zu § 9b StromStG-E Zu § 9b Abs. 1 S. 2 StromStG Regelungsvorschlag: ..., ...dann nach § 9b Abs. 1 StromStG steuerbegünstigt, wenn..., ...Ermächtigung g) Nummer 11 StromStG-E “zur Sicherung des..., ...EnergieStG-E (sowie § 9b StromStG-E) “Absatz 1 gilt für..., ...Ausführungen zu § 9b Abs. 1b StromStG-E Zu § 2 Nr. 3 StromStG..., ...Regelung in § 2 Nr. 2a StromStG anzupassen und den Verweis..., ... 3 Stromsteuergesetz (StromStG) definiert, welche 12..., ...die Regelung in §§ 9b StromStG, 54 EnergieStG lediglich..., ...Begründung zu § 2 Nr. 7 StromStG-E). Im Übrigen sieht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Betracht (§ 9 Abs. 1 StromStG) ▪ Dem Gesetz ist zu..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG, wenn diese in die Direktvermarktung..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Er wird daher seitens..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht herangezogen. ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG (Voraussetzung: Anlagen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ...erzeugen. In § 9 Abs. 1 StromStG könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aus Sicht des ADAC sollte die dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau von 0,5 Cent je kWh für alle rasch umgesetzt werden. Zudem wird die die nutzerfreundlichere Ausgestaltung des bidirektionalen Ladens durch steuerliche Gleichstellung mobiler Batteriespeicher mit stationären Batteriespeichern gefordert.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
-
21.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 1/4 13.08.2025..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 2/4 13.08.2025..., ...begrüßen ist. § 5a Absatz 1 StromStG rechnet fortan jegliche..., ...werden. § 5a Absatz 2 StromStG betrachtet Speicher und..., ...Steuerschuld in § 5a Absatz 3-6 StromStG. Nach diesen können in..., ...Regelungen in § 5 Absatz 1 StromStG legen in Zukunft fest..., ...Fahrzeugen. § 5 Absatz 3 StromStG stellt klar, dass Fahrer..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 3/4 13.08.2025..., ...die in § 2 Nr. 9 und 9a StromStG definiert werden. Damit..., ...des § 5 Abs. 4 Satz 3 StromStG (nicht Begründungsteil..., ...ausweiten. § 2 Nr. 9 und 9a StromStG sollten daher entsprechend..., ...ADAC Stellungnahme RefE StromStG et. al 4/4 13.08.2025..., ...dagegen die in § 5 a Abs. 3 StromStG festgeschriebene Steuer-befreiung..., ...EU-Mindeststeuersatz wird mit § 9b StromStG daher verstetigt. Der..., ...Stromsteuersatzes nach § 9b StromStG sollte Teil einer wirksamen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 03.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG. Richtig ist, dass wegen..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG an europarechtliche Vorgaben..., ...Unternehmen nach § 9b StromStG orientieren. Diese umfasst..., ...Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 StromStG iVm § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG nicht um eine fiskalische..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG im StromStG bezweckt ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG zum 01.01.2026 Berlin..., ...iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG (Stromsteuerausweis auf..., ...iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG ist eng mit den Vorgaben..., ...Regelsteuersatz nach § 3 StromStG maßgebend ist (Steuerbefreiungen..., ..., 6 Buchstabe a und b StromStG), kann eine bilanzielle..., ... Abs. 1 Nr. 3 a und b StromStG. Aus Sicht des VKU..., ... Abs. 1 Nr. 3 a und b StromStG Nach unserer Auffassung..., ...Abs. 1 Nr. 3 a und b StromStG vereinbar und daher rechtswidrig..., ... Abs. 1 Nr. 3 a und b StromStG; sie ergibt sich weder..., ...in § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG, die bilanzielle Zuordnung..., ...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG aus verbrauchsteuerrechtlicher..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG und EEG bis zum 01.01.2016..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG auf dem Verordnungsweg...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes (Referentenentwurf)
Die DB setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer auch für Strom im Eisenbahnverkehr auf 0,50 EUR/MWh gesenkt wird. Hiermit würde eine Gleichbehandlung mit der Industrie vorgenommen, die Wettbewerbsfähigkeit des elektrischen Schienenverkehrs gestärkt und sein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigten Neufassung von § 9b StromStG-E wird die Stromsteuerentlastung..., ...Stromsteuer nach § 9 Abs. 2 StromStG-E für Strom, der für ..., ...Personennahverkehr soll nach § 9c StromStG-E unverändert bleiben..., ...Personennahverkehr § 9 StromStG - Steuerbefreiungen, ..., ... Änderung § 9 Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ..., ...Steuer befreit ist." § 9c StromStG - Steuerentlastung für..., ... Änderung § 9c Abs. 2 StromStG (Ergänzung in fetter ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung stromsteuerlicher Entlastungen auf Speditionen und Transportunternehmen
Der aktuelle Paragraphen 9 des Stromsteuergesetzes gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen für Stromverbräuche, insbesondere für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Spediteure und Transportunternehmen, die im gewerblichen Gütertransport tätig sind, bleiben bislang, trotz ihrer systemrelevanten Funktion für die Logistik, Versorgungssicherheit, von der Entlastung ausgenommen.
- Bereitgestellt von: MAN Truck & Bus SE am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 9 Stromsteuergesetz (StromStG) zur Einbeziehung von..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) gewährt unter bestimmten..., ...Steuerentlastungen nach § 9 b StromStG ausgeschlossen. Sie ..., ...die Erweiterung des § 9 StromStG, um Speditions- und ..., ...Gesetzesvorschlag Änderung des § 9 StromStG Aktuelle Fassung (Auszug) § 9 b StromStG: Eine Steuerentlastung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbes gem. § 9b Abs. 2 StromStG bei der Stromsteuer verhindert..., ...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steu-erentlastung nach § 9b StromStG erfolgen. ◼ Senkung..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG gute Investitionsbedingungen..., ... Neuregelung des § 9b StromStG im Rahmen des sogenannten..., ... Neuregelung des § 9b StromStG auf 12.500 kWh gesunken..., ...Sinne des § 9b Abs. 1 StromStG einzuordnen ist, bestimmt..., ...Entlastungsantrag gem. § 9b StromStG beim zuständigen Hauptzollamt..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG i. V. m. § 15 und § 17b..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG i. V. m. § 17b Abs. 1..., ...Nutzenergieverwendung (§ 9b StromStG i. V. m. § 17c Abs. 1..., ...von Unternehmen (§ 9b StromStG i. V. m. § 17b Abs. 6..., ...herleiten lassen (§ 9b StromStG i. V. m. § 17c Abs. 4..., ...staatlichen Beihilfen (§ 9b StromStG i. V. m. § 1d Abs. 3 ..., ...Antragstellung nach § 9b StromStG ist nach Erfahrungen ..., ...entlastungsfähig (§ 9b Abs. 1 Satz 4 StromStG). Ist dies der Fall, ..., ...Steuerentlastung gem. § 9b StromStG profitieren. Bei Umsetzung..., ...erwartenden Anträge gem. § 9b StromStG mit rund 5 Mio. Euro ..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...unter § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG fallen könnten. Dabei..., ...Änderung des vorliegenden StromStG-E notwendig! Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...bis 2 MW in § 2 Nr. 10 StromStG-E i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG die steuerfreie Nutzung..., ...hocheffizient i.S. d. § 9 Nr. 10 StromStG-E ist. Gegenüber der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kundenanlage“ In § 2 Nr. 12 StromStG-Entwurf wird die aus ..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... eine Tatbestände von StromStG und StromStV geltende..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer befreit..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Die nun angepasste Nummer..., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen..., ... Mengen § 5a Abs. 3 StromStG-Entwurf sieht für das...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...anderer Gesetze, wie § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Stromsteuergesetz – StromStG 3 a. Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG 3 b. Verzicht auf Steuerbefreiung, § 9 StromStG 3 c. Steuerbefreiungen..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG 4 d. Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG 5 e. Ermächtigung zu..., .... Stromsteuergesetz – StromStG Positiv hervorzuheben..., ...Aufnahme des § 5a Abs. 2 StromStG, welche die konsistente..., ...Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG Die im Entwurf geforderte..., ... Steuerbefreiung, § 9 StromStG Zu begrüßen ist der ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG in Zukunft reduziert ..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG Die Reform greift im..., ... (§ 9 Abs. 2 und § 9c StromStG). Damit beträgt der ..., ...Schienenbahnen (§ 9 Abs. 2 StromStG) auf 0,50 €/MWh und ..., ...Elektrobusse (§ 9c Abs. 2 StromStG) auf 20 €/MWh herabgesetzt..., ...Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG Die Regelung im Entwurf..., ...Netzverlusten in § 9b Abs. 1b StromStG stellt darüber hinaus..., ...Analog zum Entwurf des StromStG, führt die im Entwurf...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
06.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Zu § 2 StromStG § 2 Nr. 12 StromStG-E überführt die aus §..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Petitum: Auch ein ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG führen. Zu § 1a Abs...., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...Gesetze, wie etwa § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025
Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern in § 2 Nr. 7 StromStG steht im Widerspruch ..., ...Energiequelle definiert wird. Das StromStG sollte diesen bestehenden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Zu § 2 Abs. 7 Definition..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Megawatt entfallen. § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...Steuerschuldner § 5 Abs. 4 StromStG regelt die Besteuerung..., ...des § 9 Absatz 1 Nr. 1 StromStG gegeben ist. Kernpunkte..., ...den neuen § 9 Abs. 1b StromStG. Unserer Einschätzung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG handelt. Vielmehr ist..., ...zu müssen. § 11 Nr. 11 StromStG beinhaltet auch in seiner..., ...Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG ist nur der Strom aus..., ...könnte in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine Regelung ergänzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand
Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 19.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen -
BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken -
BT-Drs. 21/1587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) - b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elektroladepunkten gemäß § 5a StromStG Wir halten es für sinnvoll..., ...Steuerschuldner im Sinne des StromStG ist. Dass Ladende insbesondere..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG Wir nehmen zur Kenntnis..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG künftig unbefristet und..., ...Elektroladepunkten nach § 5a StromStG begrüßen wir die flankierenden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung bei Strom- und Energiesteuer
Echte Entbürokratisierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung in allen Anwendungsfeldern im Bereich Photovoltaik, im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... regeln § 5 Abs. (4) StromStG-E regelt die Besteuerung..., ... wie der § 5 Abs. (4) StromStG Regelungen, die eine ..., ...Doppelbesteuerung gemäß § 5 Abs. (4) StromStG zu schützenden Strommengen..., ...des § 5 Abs. (4) Satz 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...Entbürokratisie-rung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhältnismäßig..., ...Steuerentste-hung nach § 5 StromStG. Die Begrenzung der Ausnahme..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit ent-scheidet ..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. (4): (4) ..., ... § 9 Abs. (1) Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. (4) StromStG fort-besteht. 10. Vollzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Ausgestaltung des Energiesteuergesetz
Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fordert zu: § 2 Nr. 10 neu StromStG Der administrative Aufwand..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., ...Lasten. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt, soweit..., ...StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG Der Begriff „hocheffiziente..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., .... Zu § 9 Abs. 1b neu StromStG Der AGFW befürwortet..., ... Zu § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG Der AGFW bewertet die..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann. Jedoch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts
Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entbürokratisierung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhält-nismäßig..., ...Steuerentstehung nach § 5 StromStG. Die Be-grenzung der ..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit entscheidet nicht..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. 4: (4) Der..., ...praktikabel regeln § 5 Abs. 4 StromStG-E regelt die Besteuerung..., ...Bedeutung des § 5 Abs. 4 S. 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. 4 StromStG fortbesteht. 10. Vollzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträger“ in § 2 Nr. 7 StromStG zu streichen – mit weitreichenden..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG die ent-sprechenden beihilferechtlichen..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für „Unternehmen des ..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG überhaupt nicht erfasst..., ...i.S.d. § 2 Nr. 2a – 4 StromStG gelten. Die Motivation..., ...Produzierenden Gewerbes“ (§ 9b StromStG) Aktuell wird in § 2 Nr. 2a – 4 StromStG in der Legaldefinition..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG ausgeglichen werden. ..., ...KWK-Anlagen“ in § 2 Nr. 10 StromStG (Art. 1 Nr. 1 lit. e)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG, erfolgen. Um den Wirtschaftsstandort..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der neu angedachte § 5a StromStG hervorzuheben, der die..., ...Produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ab..., ...werden. Da hier auf § 5a StromStG verwiesen wird, gilt ..., ...Letztverbraucher nach § 5a StromStG entnommene Strommengen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv fordert, den Strompreis für private Haushalte zu senken
Der vzbv fordert die Stromsteuer für alle Verbraucher:innen zu senken. Der vzbv fordert die Strompreisumlagen zu senken.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 9 Stromsteuergesetz (StromStG) wird ein breiterer Kreis..., ...Folgeänderung in § 5 Absatz 4 StromStG fortan als Teil des Versorgungsnetzes..., ...Änderungen in § 5a Absatz 3 StromStG. Die Person, die Strom..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG eine eindeutige Steuerbefreiung..., ...Abs. 1 Nummer 6b des StromStG von der Steuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für potentiell über 600.000..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie..., ...von Ladepunkten (§ 5a StromStG) Die Einführung der ..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Stromsteuer für den Schienenverkehr
Die Allianz pro Schiene fordert die Stromsteuer für den elektrischen Schienenverkehr auf das europarechtlich mögliche Minimum abzusenken. Mit einer solchen Absenkung der Stromsteuer würde die Elektromobilität auf der Schiene gefördert und der energieeffiziente und klimaschonende Schienenverkehr im Wettbewerb der Verkehrsträger gestärkt.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...liegt (vgl. § 9 Abs. 3 StromStG), soll der Bahnstrom ..., ...Gesetzesnovelle § 9 Abs. 2 StromStG anzupassen und den Steuersatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. Soweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für V2G • § 5 Abs. 4 StromStG o Aktuell: Privilegierung..., ...des Speicherbegriffs im StromStG auf mobile Speicher (..., ...eine Erweiterung § 5a StromStG (als neuer Spezial-Paragraph..., ... für Haushalte • § 3 StromStG i.V.m. Art. 10 RL 2003...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Forderung § 9 Absatz 1 StromStG um eine Nr. 9 zu ergänzen..., ...eine Ergänzung des § 9b StromStG - Steuerentlastung für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Novelle StromStG 1 / 2 26.4.2024 Der ..., ...neu hinzukommenden §5a StromStG vorgeschlagenen Vereinfachungen..., ...Stellungnahme zur Novelle StromStG 2/2 2024.04.26 Ferner...
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Zu Regelungsvorhaben: