Stellungnahmen/Gutachten
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22.829 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.829)
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf erforderliche Folgeänderungen im KWG und der AO, Ergänzung um Vorgaben zum Berechtigungsnachweis der Dienststelle, Beseitigung bestehender Unklarheiten betreffend Verdachtsmeldungen gem. § 43 GwG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BVerfSchG [alle SG hierzu]
- BNDG [alle SG hierzu]
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- IFG [alle SG hierzu]
- BeamtVG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- BPersVG 2021 [alle SG hierzu]
- VereinsG [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- HStatG 1990 [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- VwGO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- TKÜV 2005 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung. Hierzu gehören die Analyse und Bewertung des Strategiepapiers, die Erarbeitung und Veröffentlichung fachlicher Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen, der Dialog mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und den zuständigen Bundesministerien sowie die Mitwirkung an politischen und fachlichen Diskussionsprozessen. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung von Klima-, Umwelt-, Gesundheits- und Lärmschutzbelangen sowie eine nachhaltige Ausrichtung der Luftverkehrspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. am 09.08.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der BEG EM, Verbesserung der Antragszahlen und Einsatz für die BEG Einzelmaßnahmen
Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften
Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen
Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten -
BT-Drs. 21/7061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
-
BT-Drs. 21/7350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel geschlechtsdifferenziert ausgestalten
Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 -
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
-
BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationsfreiheitsgesetz erhalten
Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 in Punkt 32 seines Reformprogramms beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken; die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/7180) bestätigt. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern ist in Vorbereitung. Das Projekt „Was ist eine Frau" setzt sich für den Erhalt des Gesetzes ein, weil Informationsfreiheitsanfragen ein niedrigschwelliges Mittel sind, um Missstände zulasten der Rechte von Mädchen und Frauen aufzudecken – etwa die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/7180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsstatus und parlamentarische Kontrolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte klarstellen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte als staatlich mandatierte Einrichtung oder als Nichtregierungsorganisation handelt, dem Parlament überlassen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) fordert, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts gesetzlich zu verankern und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen eine Verankerung ohne vorherige Klärung des Rechtsstatus und setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle ein. Nach den Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt" legt das Institut CEDAW und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch aus.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
-
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln
Die BAK hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung positioniert. Sie unterstützt die Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und die multifunktionale Flächennutzung. Zugleich setzt sie sich dafür ein, Naturschutzbelange gegenüber priorisierten Infrastrukturvorhaben nicht pauschal zurückzustellen, den räumlich-funktionalen Bezug von Kompensationsmaßnahmen zu sichern und den Vorrang der Realkompensation vor Ersatzzahlungen praktisch wirksam zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung für effiziente Gebäude planbar und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähigkeit von Banken, insbesondere Genossenschaftsbanken
Auf EU-Ebene besteht eine intensive Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken, insbesondere im derzeitigen globalen Kontext. Hierbei wird insbesondere für kleine und mittlere Banken davon ausgegangen, dass eine Deregulierung jenseits des "one size fits all" Regulierungsansatzes stattfinden soll. Die EU-Kommission hat hierzu im 1. Halbjahr 2026 eine Konsultation durchgeführt, aus denen sich bedeutende Legislativakte ergeben können, die auch die Sparda-Banken betreffen. Der Verband bezweckt durch Diskussion auch mit politischen Entscheidern in Deutschland, dass regulatorische Erleichterungen für die Banken erfolgen, bspw. im Meldewesen und EK-Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die Flächen, deren Schutz im überragenden öffentlichen Interesse liegt, besteht keien Rechtssicherheit, da weitreichende Ausnahmeregelungen für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie für verschiedene Infrastrukturvorhaben bestehen, die bereits durch andere Gesetze als überragend eingestuft sind, z.B. Energie, Verkehr, Wasserstoff und Bau. Die Lockerung des Naturraumbezugs bei Kompensation birgt die Gefahr, dass lokale Biodiversitätsverluste nicht immer ortsnah ausgeglichen werden und es damit lokal zu Nettoverlusten kommt.
- Bereitgestellt von: Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.) am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mindesteinbaumengen für Schlacken und Aschen reduzieren (§ 20 Absatz 1 EBV), Kleinmengenregelung ausweiten (§ 25 Absatz 3 EBV), Sammellieferschein begrüßt (§ 25 Absatz 1a EBV), Digitalisierung praxistauglich ausgestalten (§§ 12, 13, 22 und 25 EBV), Voranzeigefrist verkürzen und präzisieren (§ 22 Absatz 1 und 2 EBV), Pauschale Ausschlüsse in Wasserschutzgebieten vermeiden (§ 19 Absatz 6 EBV), Probenahme und Analytik praxistauglich regeln (§§ 8 bis 10 EBV).
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings weist der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der SWM erhebliche Defizite beim Umgang mit sensiblen Daten auf, insbesondere mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen zu kritischen Infrastrukturen (KRITIS).
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inklusive Kinder & Jugendhilfe SGB VIII
Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgebungsverfahren Pflegekompetenzgesetz
Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
-
BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zielt darauf ab, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung zu stärken sowie die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen zur Förderung der Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände und zur Weiterentwicklung der Produktverantwortung. Zudem sollen Risiken für Menschen, Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen, etwa durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Batterien, stärker berücksichtigt und entsprechende Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenkonzept des BMJV und BMF für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.)
Der Deutsche Notarverein e.V. hat am 4.5.2026 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht. Das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz. Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Das vorgesehene neue Erwerbsrecht für Einbringungsvorgänge in Gesellschaften (§ 28a BauGB-E) verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Verhinderung von Umgehungen kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals. In der Umsetzung droht die Regelung jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter zu führen und Grundstücks- sowie Gesellschaftstransaktionen spürbar zu verlangsamen. Erhebliche bürokratische praktische Belastungen sind auch durch das geplante Vorkaufsrecht für Wohnungseigentumseinheiten sogenannter Schrottimmobilien (§ 24 Abs. 2 Satz 2 BauGB-E) zu erwarten.Der Deutsche Notarverein schlägt daher alternative Regelungsansätze vor, mit denen die gesetzgeberischen Ziele zielgenauer und praxistauglicher erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung WissZeitVG an Realität der Hochschulen
Sensibilisierung für Situation der Hochschulen (Verschiebung von Dauerfinanzierung hin zu (Drittmittel-)projektbasierter Finanzierung und damit wenig(er) Möglichkeiten, feste Planstellen zu schaffen. Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Planungs- und Stellensicherheit für wissenschaftliches Personal und den Möglichkeiten der Hochschulen dauerhafte Stellen zu schaffen, soll verringert werden.
- Bereitgestellt von: Hochschulkanzler*innen e. V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Änderungsverfahren zum Flächenentwicklungsplan in der deutschen Nord- und Ostsee
Es soll sichergestellt werden, dass bei der Änderung des Flächenentwicklungsplans in der Nordsee weiterhin eine Fläche für Wind-Elektrolyse vorgesehen wird.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG)
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gebäudeenergiegesetz ab. Es schafft die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab und setzt stattdessen auf Technologieoffenheit. Eigentümer haben bei der Wahl der Heiztechnik freie Hand und können sich unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin für Gas- oder Ölheizungen entscheiden.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändeanhörung: Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein Bundesgesetz, das Städte und Gemeinden verpflichtet, verbindliche Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten. Es dient als Wegweiser für Hausbesitzer und soll die klimafreundliche Umstellung von Heizungen sowie den Ausbau von Wärmenetzen planen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Das "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie" ist die 2026 beschlossene Novelle des deutschen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Sie vereinfacht Pflichten für Unternehmen und öffentliche Stellen, um EU-Vorgaben schneller umzusetzen, behält jedoch die zentralen Einsparziele für 2030 bei.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 388/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
-
BR-Drs. 388/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Einführung der von der Koalition verabredeten Frühstart-Rente unter Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
- Bereitgestellt von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Advanced Materials Act soll als europäischer Rahmen zur Stärkung von Forschung, Entwicklung, Skalierung und industrieller Anwendung von Advanced Materials ausgestaltet werden. Angestrebt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere für Pilot- und Demonstrationsanlagen, den Aufbau europäischer Produktions- und Recyclingkapazitäten, den Zugang zu kritischen Rohstoffen, die Beschleunigung von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, die Schaffung regulatorischer Erprobungsräume (Regulatory Sandboxes), die Reduzierung von Doppelmeldungen und Berichtspflichten sowie die Entwicklung einer europäischen Materialdateninfrastruktur. Zudem sollen Investitions- und Marktanreize für innovative Werkstoffe gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf dient der eins-zu-eins Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG (EU-Abfallrahmenrichtlinie), insbesondere der jüngsten Richtlinien (EU) 2025/1892 und 2018/851 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (Änderungsrichtlinien) sowie von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland
Ergänzung und Spezifizierung des Aktionsplans
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 06.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des EUDR-Durchführungsgesetzes
Entschärfung der Sanktionen für Waldbesitzer, Klarstellung der Erleichterungen für Forstliche Zusammenschlüsse
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwal-dung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unions-markt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holz-handels-Sicherungs-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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27.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pachtdeckel streichen, Belastungen der Eigentümer angemessen vergüten, unangemessene Sanktionen abwenden, bestehende Verträge und sensible Daten schützen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die innovative Pharmaindustrie
Angemessene Berücksichtigung des bereits bestehenden Beitrags der pharmazeutischen Industrie zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und entsprechende Anpassung des Gesetzesentwurfs
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 06.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Pharmastandorts Deutschland
Ziel ist die Stärkung des Pharmastandorts und der Wettbewerbsfähigkeit durch attraktivere Rahmenbedingungen für Forschung, Innovation und Markt sowie Schaffung eines Umfelds, das Planungssicherheit und damit Investitionen am Standort ermöglicht
- Bereitgestellt von: Pharmainitiative Bayern am 06.08.2026
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: