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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des digitalen Euro: Fixe Transaktionsgebühren als Akzeptanzgrundlage für Händler
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ [COM(2023) 369 final; Gesetzgebungsverfahren 2023/0212(COD)] vorgeschlagen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) spricht sich für eine Gebührenfreiheit für Digital-Euro-Transaktionen im Niedrigpreissegment und einen Verzicht auf prozentuale Gebührenberechnungen aus.
- Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückkehr zum Finanzierungskreislauf Straße
Ziel der Interessenvertretung ist die vollständige Zweckbindung der Einnahmen aus der Lkw-Maut für Erhalt, Ausbau, Modernisierung und Dekarbonisierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Hierzu soll die gesetzliche Regelung zur Verwendung der Mauteinnahmen entsprechend geändert und ein geschlossener Finanzierungskreislauf Straße wiederhergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 06.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Gesetz zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGFinÄndG)
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung und Verstetigung der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel der Interessenvertretung ist eine bedarfsgerechte, verkehrsträgerbezogene sowie über- und mehrjährige Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Die Mittel für Erhalt, Brückenmodernisierung, Aus- und Neubau sollen verlässlich bereitgestellt und Preis- und Kostensteigerungen angemessen berücksichtigt werden. Zusätzliche Mittel aus Sondervermögen sollen die Ansätze des Kernhaushalts ergänzen und nicht ersetzen.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 06.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
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BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Optimierung der energierechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Ladeinfrastruktur in die Stromnetze. Dies betrifft insbesondere die Beschleunigung und Standardisierung von Netzanschlussprozessen, die Ausgestaltung technischer Anschlussbedingungen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen für eine intelligente Netzintegration von Ladepunkten zur Optimierung des Zusammenspiels von Energie- und Verkehrssektor.
- Bereitgestellt von: e-Mobility Deutschland e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KJHSRG: Bedarfsgerechte Hilfen und verbindliche Versorgungspfade
Die BAG-EPS setzt sich im Gesetzgebungsverfahren zum 1.KJHSRG dafür ein, dass individuelle Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen weiterhin maßgeblich bleiben und Infrastruktur-bzw. Regelangebote individuelle Hilfen nicht allein aufgrund ihrer Verfügbarkeit ersetzen. Für suchtkranke und komplex psychisch erkrankte junge Menschen sollen bestehende Regelungen zur rechtskreisübergreifenden Koordination und zu Übergängen so ausgestaltet und praktisch wirksam werden, dass verlässliche Zugänge, Verantwortlichkeiten und Versorgungspfade entstehen. Eltern sollen als Wissens- und Kooperationspartner angemessen einbezogen werden. Bei der regionalen Erprobung der inklusiven Gesamtzuständigkeit sollen transparente, bundesweit anschlussfähige Zugangs- und Versorgungsstrukturen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e. V. (BAG-EPS) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG) -
BT-Drs. 21/8274
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
-
BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KJHSRG: Bedarfsgerechte Hilfen und verbindliche Versorgungspfade
Die BAG-EPS setzt sich im Gesetzgebungsverfahren zum 1.KJHSRG dafür ein, dass individuelle Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen weiterhin maßgeblich bleiben und Infrastruktur-bzw. Regelangebote individuelle Hilfen nicht allein aufgrund ihrer Verfügbarkeit ersetzen. Für suchtkranke und komplex psychisch erkrankte junge Menschen sollen bestehende Regelungen zur rechtskreisübergreifenden Koordination und zu Übergängen so ausgestaltet und praktisch wirksam werden, dass verlässliche Zugänge, Verantwortlichkeiten und Versorgungspfade entstehen. Eltern sollen als Wissens- und Kooperationspartner angemessen einbezogen werden. Bei der regionalen Erprobung der inklusiven Gesamtzuständigkeit sollen transparente, bundesweit anschlussfähige Zugangs- und Versorgungsstrukturen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Elternstimme in Prävention und Suchthilfe e. V. (BAG-EPS) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG) -
BT-Drs. 21/8274
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz - 1. KJHSRG)
-
BR-Drs. 441/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
21/6808 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallvesorgung
Ablehnung der Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung. Aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen von Ausschreibungen ausnehmen. Hilfsmittelberatung vergüten. Nicht im Eilverfahren entscheiden
- Bereitgestellt von: Deutsche Kontinenz Gesellschaft am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der BvCW empfiehlt, die geplante Neuregelung nicht weiter zu verfolgen, da diese die Versorgungssicherheit schwerkranker Patientinnen und Patienten gefährdet und nicht geeignet ist, ein relevantes Einsparpotenzial für die gesetzlichen Krankenkassen zu entfalten.
- Bereitgestellt von: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Netzpaket
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung -
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtung eines Gießerei-Dialogs in 2026
Einberufung eines Nationalen Gießerei-Dialogs im ersten Quartal 2026 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundes- und Landesregierungen, um gemeinsam mit der Branche konkrete Maßnahmen zu identifizieren, die unsere Zukunftsfähigkeit am Standort ermöglichen.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht. Konkret angestrebt werden gesetzliche Klarstellungen und Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der 39. BImSchV, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie in der TA Luft. Dies umfasst die Beschränkung von Eingriffsbefugnissen gegenüber bestehenden Industrieanlagen, die Anpassung von Regelungen zu Luftreinhalteplänen und Luftqualitätsmaßnahmen, die Konkretisierung der Anforderungen an Modellierungs-, Mess- und Bewertungsverfahren, die Anhebung immissionsschutzrechtlicher Irrelevanzschwellen, die Anpassung einzelner TA-Luft-Vorschriften sowie die zeitgleiche Überarbeitung der TA Luft im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie.
- Bereitgestellt von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referententwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass bei der Modernisierung, Digitalisierung bzw. beim Neu- und Ausbau der Strominfrastruktur auch die Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs Berücksichtigung finden. So ist für attraktive Mobilitätsangebote mit elektrisch betriebenen Bahnen und Bussen die rechtzeitige und verlässliche Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Voraussetzung. Zugleich ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf aber auch neue Belastungen und Risiken für die Branche. So ist zu befürchten, dass einige Neuregelungen zu zusätzlichen Kosten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand oder auch zu Einschränkungen beim Zugang zu Netzanschlusskapazitäten führen können. Das betrifft inbesondere den Ausbau der Ladeinfrastrukturen für Elektrobusse.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit beim EEG
Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 05.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit beim EEG
Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 05.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen und Innovationen sind die Voraussetzungen für Wachstum. Ein modernes Steuerrecht kann helfen, die Investitionsdynamik anzukurbeln, denn steuerliche Rahmenbedingungen sind für Investoren eine relevante Entscheidungsgröße. Die hohe Komplexität des Steuerrechts beeinträchtigt die Attraktivität des Standorts für internationale Investoren. Die im Papier enthaltenen Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf Regelungen, die besonders beeinträchtigend wirken und deren Reform daher als besonders dringlich angesehen wird: § 50c Abs. 2 Nr.1 EStG, § 50c Abs. 2 Satz 5 EStG-E, § 4i EStG, § 4k EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 Abs.3d und e AStG, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f bzw. Nr. 6 EStG, § 84 Abs. 3 MinStG, §§ 7 ff. AStG, MinStG, § 6a GrEStG, § 1 Abs. 3 GrEStG
- Bereitgestellt von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
-
BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
-
BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung der Finanzbildung
Der GVB setzt sich für die Stärkung der finanziellen Bildung ein. Finanzbildung soll verbindlich in den Lehrplänen aller Schularten verankert, bestehende Finanzbildungsangebote auf einer zentralen Plattform gebündelt und die nationale Finanzbildungsstrategie von Bund und Ländern konsequent umgesetzt werden, um finanzielle Kompetenzen flächendeckend zu fördern und die Orientierung im bestehenden Angebot zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
-
BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im August 2025 haben BaFin und Bundesbank ein Non-Paper zur Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU verfasst. Unser Ziel ist es, dass dieser Vorschlag Eingang in die europäische Gesetzgebung findet (Änderung CRR und CRD). Dabei setzen wir uns dafür ein, dass übermäßige strenge Zugangskriterien vermieden werden, der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig wäre (Opt-in) und die Verbundprivilegien bei der Berechnung der Leverage Ratio auch in einem Kleinbankenregime halten bleiben.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durch die zivilrechtliche Ermöglichung des Gebäudetyp E sollen Baustandards flexibilisiert werden,umdas einfache, kostengünstige und technologieoffene Bauen rechtssicher zu ermöglichen, ohne unnötige technische Überregulierung.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung der Landesbauordnungen
Der GVB setzt sich für eine stärkere Harmonisierung der Landesbauordnungen ein. Unterschiedliche baurechtliche Vorgaben in den Ländern erhöhen den Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsaufwand für Wohnungsbauvorhaben. Einheitlichere Regelungen können Verfahren vereinfachen, Bürokratie abbauen, Planungssicherheit erhöhen und damit zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beitragen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Sicherung der Sekundärrohstoffversorgung
Aluminium Deutschland setzt sich dafür ein, die Rohstoffversorgungssicherheit im Kreislaufwirtschaftsgesetz so auszugestalten, dass strategische Sekundärrohstoffe wie Aluminiumschrott für die industrielle Verarbeitung in Deutschland und Europa verfügbar bleiben. Aus dem Ziel zur Senkung der Abfallintensität sollen keine absoluten oder sektorspezifischen Vorgaben für Materialeinsatz oder Produktionsmenge abgeleitet werden. Werkstoffliches und chemisches Recycling sollen differenziert bewertet werden.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Digitaler-Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission vom 19. November 2025 ist ein Gesetzgebungspaket zur Vereinfachung des digitalen Regelwerks der EU. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die Einhaltung von Vorschriften für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kostengünstiger zu gestalten. Leider geht der Vorschlöagb in einigen teilen zu weit und ist nicht mit anderer EU-Gesetzgebung (EMFA) kompatibel.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben, Steuererhebung digitalisieren
Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE setzt sich gegen die geplanten zusätzlichen Tabaksteuererhöhungen und für eine maßvolle, planbare Fortschreibung der bestehenden Tabaksteuerregelung ein. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Authentifizierung des Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VKU fordert die Etablierung einer möglichst zeitnahen und diskriminierungsfreien Kupfer-Glas-Migration, die Eindämmung des strategischen Überbaus des marktmächtigen Unternehmens, den besseren Schutz kritischer Infrastruktur im Gigabit-Grundbuch und das Recht auf Vollausbau durch eine angemessene Konditionierung.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PFAS Substanzen risikobasiert regulieren
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) umfassen 10.000 verschiedene Einzelsubstanzen mit sehr unterschiedlichen Risikoprofilen. Ziel der Einflussnahme ist es, dass die Regulierung risikobasiert erfolgt und die komplexen Lieferketten funktionsfähig bleiben. Momentan ist davon auszugehen, dass allein jede 2. Krankenhausbehandlung PFAS-abhängige Medizinprodukte erfordert bzw. ohne diese nicht möglich ist.
- Bereitgestellt von: KARL STORZ SE & Co. KG am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke
Der BSI plädiert vorsorglich dafür, Liköre sowie andere zuckerhaltige Spirituosen und alkoholreduzierte bzw. alkoholfreie Alternativen zu Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken von einer möglichen Zuckersteuer auszunehmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag - Erhalt der telefonischen Krankschreibung
Ziel der BSD ist, dass auf die vom Koalitionsausschuss am 02.07.2026 beschlossene gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verzichtet, die Drei-Tage-Regel des § 5 EFZG beibehalten und die telefonische bzw. videogestützte Krankschreibung erhalten wird. Hilfsweise strebt die BSD eine gesetzliche, nicht abdingbare Ausnahme für Beschäftigte mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte sowie chronisch kranke Beschäftigte sowie die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei jeder betrieblichen Ausgestaltung an.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuverlässige Förderpolitik für eine effiziente Energiewende
Die DENEFF setzt sich für eine verlässliche, strategische und unbürokratische Förderpolitik ein, um Energieeffizienz und CO2-Reduktion wirkungsvoll voranzubringen. Nur durch langfristig planbare und auskömmlich finanzierte Programme können notwendige Investitionen in Gebäudesanierung, Industrie und Wärmenetze ausgelöst und Markthemmnisse überwunden werden. Eine effiziente Förderpolitik sichert nicht nur Klimaschutz, sondern auch Kostenentlastung und wirtschaftliche Resilienz. Die DENEFF fordert deshalb eine konsequente strategische Ausrichtung, Einbindung von Fachverbänden und Zielgenauigkeit.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuverlässige Förderpolitik für eine effiziente Energiewende
Die DENEFF setzt sich für eine verlässliche, strategische und unbürokratische Förderpolitik ein, um Energieeffizienz und CO2-Reduktion wirkungsvoll voranzubringen. Nur durch langfristig planbare und auskömmlich finanzierte Programme können notwendige Investitionen in Gebäudesanierung, Industrie und Wärmenetze ausgelöst und Markthemmnisse überwunden werden. Eine effiziente Förderpolitik sichert nicht nur Klimaschutz, sondern auch Kostenentlastung und wirtschaftliche Resilienz. Die DENEFF fordert deshalb eine konsequente strategische Ausrichtung, Einbindung von Fachverbänden und Zielgenauigkeit.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 05.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines sicheren Investitionsrahmens für Energieeffizienzmaßnahmen
Die DENEFF plädiert dafür, für Investitionen in Energieeffizienz wie bei erneuerbaren Energien und Infrastruktur einen sicheren Rahmen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines sicheren Investitionsrahmens für Energieeffizienzmaßnahmen
Die DENEFF plädiert dafür, für Investitionen in Energieeffizienz wie bei erneuerbaren Energien und Infrastruktur einen sicheren Rahmen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 05.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es wird Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) genommen. Der Fakultätentag Psychologie begrüßt, dass der aktuelle Referentenentwurf gegenüber früheren Regelungsvorhaben verschiedene Verbesserungen enthält. Insbesondere begrüßen wir die wissenschaftskomptible Regelung der Befristung in er psyhotherapeutischen Weiterbildung im Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Zugleich wird jedoch weiterer Änderungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Promotionszeit bei den Postdoc-Befristungszeiten.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 04.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8281
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
-
BT-Drs. 21/8281
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pachtdeckel streichen, Belastungen der Eigentümer angemessen vergüten, unangemessene Sanktionen abwenden, bestehende Verträge und sensible Daten schützen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der Ausschreibungsmöglichkeiten für medizinische Hilfsmittel verhindern.
Verhinderung der Wiedereinführung von Ausschreibungen
- Bereitgestellt von: Christof Fischoeder – Fischoeder Beratung am 03.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Christof Fischoeder - Fischoeder Beratung
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur allgemeinen Kassenpflicht, RegE vom 23.09.2026
Klarstellung des Anwendungsbereiches der allg. Kassenpflicht
- Bereitgestellt von: Dipl-Finanzwirt (FH) Lukas Hendricks MBA International Taxation – Hendricks Consulting Steuerberater am 02.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: