Stellungnahmen/Gutachten
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1.001 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.001)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) 6 3.3 Hemmung der Anfechtungsfrist..., ...Anerkennungssperre (1594 Abs. 5 BGB-E) 10 3.5 Anerkennung ..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) 11 Seite 3 1. Vorbemerkung..., ...Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 Satz ..., ...Fußn. 3 und 4, dort § 1598 BGB-E. Seite 6 bewährt haben..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E). Der Gesetzentwurf..., ...Anfechtung (§ 1600 Abs. 2 BGB-E, s. u.) vorgesehen. ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Der Schwerpunkt des..., ...besteht (§ 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB-E). Dieser Grundsatz wird..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E), oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Zusätzlich ist in §..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E eine Härtefallklausel..., .... § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB sieht schließlich vor, ..., ...„zweite Chance” (§ 1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E..., ...stimmt § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E, dass für den leiblichen..., ...sieht zunächst § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während der..., ...bislang in § 1599 Abs. 2 BGB geregelt ist. Zukünftig..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) Schließlich sollen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Abkehr von a.R.d.T. im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen
Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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23.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu § 650 a Bauvertrag (3) BGB-E • Der BSB lehnt die Einführung des § 650a Abs. 3 BGB-E ab. Die Regelungen des § 650a Abs. 3 BGB-E wirken sich auf alle ..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und dem Bauträger-vertrag (§ 650u BGB). Das Ziel des RefE, durch..., ...prognostizier-barem Ausgang. § 650a Abs. 3 BGB-E wird also keinesfalls..., ...Regelung des § 650a Abs. 3 BGB-E verkleinert den Geltungsbereich..., ...Unternehmer aufgrund von § 633 BGB verpflichtet ist, den Verbraucher..., ...Festlegungen des § 650a Abs. 3 BGB-E gewinnt die Bau- und ..., ...des Artikel 249 § 1-3 EG-BGB (auch nur bei Verbraucherbauverträgen..., ...erleichtert. zu § 650o BGB-E • Dass Verbraucherbauverträge..., ...Bauträgerverträge vom § 650o BGB-E ausge-nommen sein wollen..., ... den neuen § 650a Abs. 3 BGB-E verkleinert wird. Deshalb..., ...Ausführung“ sollen im § 650o BGB-E neu geführt werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ...neuen § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen allgemeines Textformerfordernis/allgemeine Bestätigungslösung
Auch die aktuelle Koalition plant gemäß Koalitionsvertrag eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, dass Gewinnspieleintragsdienste dem Textformerfordernis unterliegen. Zuletzt wurden entsprechende Regelungen 2021 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Der CCV lehnt eine Ausweitung der Bestätigungslösung bzw. des Textformerfordernisses ab.
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verträge gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig, wenn für diese..., ...Grundstückskaufvertrag [§ 311b Abs. 1 BGB], Ehevertrag [§ 1410 BGB..., ...Vertretenen gemäß § 177 Abs. 1 BGB von dessen Genehmigung ..., ...wirksame Regelung: § 312h BGB, welche jedoch aktuell ..., ...2017 erfolgen. § 312h BGB (Kündigung und Vollmacht..., ...Mobilfunk, dort hat § 312h BGB bereits seine Effektivität..., ... die Regelung des § 312h BGB konsequent angewandt werden..., ... Instrumenten des § 312h BGB erfolgreich untergeschobenen..., ..., dass nicht etwa § 312h BGB konsequent angewendet wird..., ...die Anwendung des § 312h BGB. Ein Textformerfordernis..., ...Nichtanwendung des § 312h BGB ein Anbieterwechsel möglich..., ...Fernabsatzverträgen (§§ 355 ff BGB). Sie können innerhalb ..., ...Widerrufsfrist gemäß § 356 BGB gar zwölf Monate und 14..., ...Genehmigung im Sinne des § 763 BGB vorliegt. Es besteht..., ...einer Anfechtung nach § 123 BGB. Wenn eine Willenserklärung..., ...kam, ist diese gemäß § 123 BGB lediglich anfechtbar. Der..., ... in den Fällen des § 123 BGB – kein Einfluss auf die..., ...unerlaubte Werbung mit § 312h BGB eine Regelung eingeführt..., ..., hätte lediglich § 312h BGB konsequent angewendet werden..., ...nicht angewendeten § 312h BGB kann hier Abhilfe schaffen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie rechtssicherer umsetzen
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesamtfälligstellung im Sinne des § 498 BGB (Kündigung des Darlehensvertrags..., ...Regelung des § 491 Abs. 5 BGB RefE beim Abschluss einer..., ...im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB geraten – mit Verpflichtungen..., ... neu vorgesehenen § 497a BGB. Dieser Begriff ist interpretationsbedürftig..., ...Zahlungsaufschub im Sinne des § 506 BGB oder als unentgeltlicher..., ...Zahlungsaufschub gemäß § 515 BGB eingeordnet werden, ist..., ...der Neufassung des § 506 BGB eine weitergehende Einbeziehung..., ...nicht greifen. § 491 Abs. 5 BGB RefE verbietet darüber ..., ...Klarstellung an, dass §§ 506 BGB und 491 Abs. 5 BGB RefE..., ... Kreditbegriffs in § 506 BGB RefE könnte dazu führen..., ... des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB lässt befürchten, dass ..., ... Überarbeitung des § 506 BGB RefE an. 4.4. Unverzügliche..., ...Darlehensgeber In § 496 Abs. 2 BGB RefE ist vorgesehen, dass..., ...Informationspflicht nach § 496 Abs. 2 BGB RefE entfallen zu lassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Regelung des elektronischen Widerrufsbuttons
§ 356a Abs. 1 BGB-E soll dahingehend präzisiert werden, dass die elektronische Widerrufsfunktion nicht individualisiert und fortlaufend für jeden Einzelfall eingeblendet werden muss, sondern allgemein während der Widerrufsfrist verfügbar sein soll. Zudem soll klargestellt werden, dass die Pflicht zur Bereitstellung nur für Online-Benutzeroberflächen gilt, die vom Unternehmer selbst betrieben oder kontrolliert werden. Eine Ausweitung auf Drittplattformen wie Vergleichs- oder Vermittlungsportale soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, um rechtliche Unsicherheiten und unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 07.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzentwurf zu § 356a Abs. 1 BGB-E vorgesehene Pflicht, ..., ...2023/2673, § 356a Abs. 1 BGB-E muss der elektronische..., ...Gesetzesfassung zu § 356a BGB-E lässt diese Frage offen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen..., ...die Erfüllung der in § 356 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB..., ... Zu § 491 Abs. 2 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag..., ... Zu § 492 Abs. 1 BGB (Form, Vertragsinhalt und..., ... Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Auflage, 2025, § 125..., ... Zu § 505 Abs.4 Satz 2 BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...machen. § 505 Abs.1 BGB regelt, dass der Kreditgeber...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsicht in die Patientenakte: Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Behandelnden
Die Einsicht in die Patientenakte und die Regelung, ob und welche Gründe dagegen sprechen, soll DSGVO-konform präzisiert werden (statt entgegenstehende Rechte Dritter besser erheblich überwiegende Interessen anderer Personen). Ferner fehlt eine Regelung über die bei den Behandelnden entstehenden Kosten
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 08.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... An- wendung des § 630g BGB und der Anwendung der DSGVO..., ... eine Novelle des § 630g BGB nahe. Auch die Ver- erblichkeit..., ...: 1) Zu § 630g Abs.1 BGB-RefE Die Begriffe „..., ... des § 630g Abs.2 Satz 2 BGB-RefE auf eine even- tuell..., ...zu § 630g Abs.1 Satz 5 BGB-RefE in Hinblick auf das..., ... 3) Zu § 630g Abs.2 BGB-RefE „sonstige erhebliche..., ...bisherige Fassung aus § 630g BGB. Das war schon im Gesetzgebungsprozess..., ...vorgeschlagen: § 630g Abs.2 BGB-RefE Alternativvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von virtuellen WEG-Versammlungen und Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten
Das Gesetz sollte so umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9890
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
-
BT-Drs. 20/9890
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 1092 Absatz 3 Satz 1 BGB (n.F.) decken. Über die..., ...Position IVD und BVI § 554 BGB-E: Der Entwurf des geänderten § 554 BGB sieht vor, dass auch Steckersolargeräte..., ...ist die Änderung des § 554 BGB aus systematischen Gründen..., ...werden, so dass in § 554 BGB-E eine Begrenzung auf ..., ...ausreichend. Dies sollte in § 554 BGB-E entsprechend berücksichtigt..., ... (§ 1092 Absatz 3 Satz 1 BGB) Die im Referentenentwurf..., ...vorgesehenen Änderungen des BGB sehen die Verbände als...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaftsanerkennung § 1628 BGB-E fasst alle Möglichkeiten..., ... den Vorgaben des § 1630 BGB-E innerhalb von 14 Tagen..., ... auch nach § 1624 Abs. 2 BGB-E in diesen Fällen in der..., ...§ 1628 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB-E vereinbaren können, dass..., ... nach § 1641Abs. 1 Nr. 2 BGB-E vereinbaren, dass einem..., ...gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine Prü-fung dahingehend..., ...Sorge Nach § 1634 Abs. 2 BGB-E kommt im Rahmen einer..., ...Gewaltbegriff des § 1634 BGB--E einzubeziehen. Denn ..., ...Nach § 1642 Abs. 3 Satz 1 BGB-E kann der Dritte das Kind..., ...nach §1636 Abs. 1 Satz 1 BGB-E bei Entscheidungen von..., ...Umgangs Nach § 1676 Abs. 2 BGB-E gehört der Umgang mit..., ... nach § 1678 Abs. 1 Nr.1 BGB-E allein der betreuende..., ...Satz 2 des § 1678 Abs. 1 BGB-E unzumutbar sein. Nach..., ...wird § 1678 Abs. 1 Nr. 4 BGB-E dahingehend konkretisiert..., ...Häusliche Gewalt § 1680 BGB-E Abs. 1 und 2 regeln die..., ...begrüßt Abs. 3 des § 1680 BGB-E ausdrücklich, wonach ..., ...1680 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 BGB-E ist auch zu prüfen, ob..., ...1682 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB-E vorgesehene Anordnung..., ...Umgangs Nach § 1688 Abs. 1 BGB-E trägt die Kosten der ..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E
Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bei Bauverträgen (§ 650a BGB) soll künftig vermutet ..., ... sieht vor, § 650a BGB um einen neuen Absatz 3..., ...wie die in § 650a Abs. 3 BGB-E vorgeschlagene Regelung..., ...vermeintlich unter § 650a BGB fallen, im Vertrauen ..., ...Werkvertrag gemäß § 631 BGB zu qualifizieren sind. ..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil..., ... § 650o Abs. 1 BGB-E Vorgesehen ist..., ...Untertitel 1 Kapitel 4 des BGB. Gemäß § 650o Abs. 1 BGB-E..., ...des § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB sein, der ein Gebäude, ..., ...Absätze 2 und 3 des § 650o BGB-E gelten. Neuer..., ...dass im Rahmen von § 650o BGB-E ein an einem unter ..., ...von 11 § 650o Abs. 2 BGB-E In § 650o Abs. 2 BGB-E ist vorgesehen, dass ..., ... des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB von den aRdT abweichen ..., ...gemäß § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E hingegen die Vermutung..., ...Rahmen des § 650o Abs. 2 BGB-E auch von aRdT abgewichen..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E enthalten. Hier sind..., ... § 650o Abs. 3 BGB-E Gemäß § 650o Abs. 3 BGB-E soll im Falle einer fehlenden..., ...ist (§ 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB-E), der Unternehmer dem...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der SVB setzt sich für eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer rechtssicheren und massengeschäftstauglichen AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge ein. Er setzt sich dafür ein, eine entsprechende Regelung in das vierte Bürokratieentlastungsgesetzt zu implementieren. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof die bis dahin gebräuchliche Praxis bei AGB-Änderungen, die Dauerschuldverhältnisse betreffen, von einer Zustimmungsfiktion auszugehen, für unzulässig erklärt. Insbesondere im Bankgeschäft ist die Verankerung eines zweckmäßigen AGB-Änderungsmechanismus per Zustimmungsfiktion von größter Bedeutung und Dringlichkeit. Der SVB verweist auf die Rechtunsicherheit und die gegenwärtig kundenunfreundliche Situation im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Ergänzung des $ 675 g BGB abstellt. Ein funktionierender..., ...Regelungsvorschlag: Anpassung des § 675g BGB Wir schließen uns dem ..., ... dafür, in § 675g Abs. 3 BGB folgende Gesetzesregelung aufzunehmen: In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ...Lösung“ (Ergänzung von § 675g BGB) würde der aktuellen Misere..., ...Unterstützung und sodann mit § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags..., ...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Anpassung des § 675g Abs. 3 BGB nach Herrn Prof. Dr. Casper..., ...§ 675g Abs. 1 und Abs. 2 BGB genügen, grundsätzlich ..., ...Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB entzogen sind. Dies rechtfertigt..., ...Vorschrift und in § 675g Abs. 2 BGB enthaltenen gesetzlichen..., ...auch in § 308 Nr. 5 Satz 1 BGB statuiert sind. In der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E in Verbindung mit § 8..., ... m. Art. 1 Nr. 6 (§ 356a BGB-E) – Einführung einer elektronischen..., ...Vorgeschlagene Regelung § 356a BGB-E regelt die zwingende ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E auf online abgeschlossene..., ...die Bezugnahme auf § 356a BGB keine Ausweitung der Vorgaben..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB beschränkt und für andere..., ...Fernabsatzverträge nach § 312c BGB ist jedoch zu beachten,..., ...elektronischen Widerrufs gemäß § 356a BGB-E bei online abgeschlossenen..., ...Fernabsatzverträge nach § 312c BGB erforderliche Zustimmungserklärung..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E ausdrücklich erfasst...., ...Versicherungsverträgen insbesondere an die im BGB für Fernabsatzverträge ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts..., ...Inhaltskotrolle nach § 307 Abs. 2 BGB eine erhebliche Bedeutung..., ...Bedingungseintritts (§ 162 BGB) zurückgegriffen werden..., ...die Bestimmung des § 162 BGB hinausgeht und die Pflichtenlage..., ...Käuferrechte, die gemäß §§ 437 ff. BGB dem Käufer bei einem Sachmangel..., ... Die im Rahmen des § 442 BGB für den Ausschluss der ..., ...Rolle im Rahmen des § 442 BGB (vgl. dazu bereits Rn. ..., ...wegen Arglist gemäß § 444 BGB vereinbarte Haftungsbegrenzungen..., ... nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB gelten, wie es schon jetzt..., ...Verjährungsregelungen nach §§ 195, 199 BGB gelten sollen, erscheint..., ...dem Regime der §§ 305 ff. BGB ausnehmen möchte, die „..., ...Gewohnheiten (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB). 54 Auch eine größenabhängige...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1600 Absatz 2 BGB-E) für über 18-jährige ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Die Neuregelung der..., ... Kindern (§1600 Absatz 2 BGB-E) und minderjährigen Kindern..., ...Vaterschaft über § 1626a BGB das Sorgerecht für das..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB-E) oder zu einem früheren..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E) oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Unabhängig von diesen..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E). Ist keine dieser vier..., ...gemäß § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E eine Kindeswohlprüfung..., ...Vater. Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB-E wirkt die Anfechtung ..., ...nach § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E ermöglicht. Exkurs: ..., ... wenn ein Vater (oder im BGB-E „Mann“) für das Kind ..., ...geltenden § 1600 Absatz 3 BGB wird gesetzlich vermutet..., ...Entwurf mit §1600 Absatz 2 BGB-E vor, dass die Anfechtung..., ...Regelung des § 1600 Absatz 2 BGB-E soll laut Begründung ..., ... § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E die Anfechtungsfrist ..., ...1600b Absatz 4 Satz 3 und 4 BGB-E durch den Wegfall einer..., ...derzeitigen § 1599 Absatz 2 BGB von der Notwendigkeit..., ...entwickelt diese durch § 1595a BGB-E zu einer Anerkennung ..., ...neugefassten § 1596 Absatz 4 BGB-E selbst und nicht nur ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsdivergenz zwischen dem BGB und z. B. dem öffentlichen..., .... 1 Nr. 2: § 650a Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Reichweite..., ...Vermutungswirkung aus § 650a Abs. 3 BGB-E noch subsidiär Bedarf..., ... A. § 650o Abs. 1 Satz 1 BGB-E Anwendungsbereich über..., ... B. § 650o Abs. 1 Satz 2 BGB-E Begrenzung auf fachkundige..., ...erkennen. C. § 650o Abs. 2 BGB-E Einschränkung der Mängelansprüchebefreiung..., ...Entwurf in § 650o Abs. 3 BGB-E vor, dass grundsätzlich..., ... D. § 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB-E Dauerhaftigkeit zentrales..., ...billiger. E. § 650o Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Beweislast..., ...wie derjenigen aus § 650j BGB i.V.m. Art. 249 § 2 EGBGB...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...leiblichen Vaters nach § 1686a BGB, das statusunabhängige ..., ...Stellung: Zu § 1594 Abs. 5 BGB-RefE In § 1594 BGB soll..., ...Vorschrift des § 1594 Abs. 5 BGB-RefE würde erwartbar dazu..., ... in der in § 1594 Abs. 5 BGB-RefE erfassten Situation..., ...des Samenspenders. § 1595 BGB-RefE: Die Zustimmung..., ...werden darf. Zu § 1595a BGB-RefE Der djb begrüßt..., ...des § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Nachweis einer ..., ...Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 2 BGB-RefE) keinen Hebel, den..., ...anerkennenden Vater (Balzer, BeckOK BGB, Rn. 57.1. zu § 1597 BGB..., ... in § 1599 Abs. 3 BGB-RefE die Unanfechtbarkeit..., ...Rechts). Zu § 1600 Abs. 1 BGB-RefE § 1600 Abs. 1 (Satz 1) BGB-Ref-E sieht für den Wortlaut..., ...nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-RefE weiterhin der Mann..., ...gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB zur Anfechtung berechtigt..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-RefE). Auch hier zeigt ..., ...umfasst sein. Zu § 1600b BGB-RefE § 1600 Abs. 4 S. 3 BGB-RefE ist im Zusammenhang..., ... des § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB-RefE überschießend und ..., ... dem § 1600b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE die Anfechtungsfrist..., .... 4 BGB-RefE soll eine Hemmung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grund, wie es der § 648a BGB für sonstige Bauver-träge..., ...allerdings im § 650u Abs. 2 BGB geregelt, dass der § 648a BGB bei Bauträgerverträgen ..., ...regelt der § 648a Abs. 1 BGB für den Bauvertrag und ..., ...werden kann. § 648a Abs. 2 BGB ermöglicht zudem ausdrücklich..., ...Gesetzgeber 2018 allerdings § 648a BGB vorenthalten wurde. § 650u BGB hat den Bauträgervertrag..., ...Inhalt. In § 650u Abs. 2 BGB heißt es: Keine Anwendung..., ...Einschränkung nach § 650u Abs. 2 BGB zu unangemessenen Ergeb-nissen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geschaffenen § 497a Abs. 2 BGB soll eine Pflicht des Kreditgebers..., ...neben die in § 497a Abs. 1 BGB ebenfalls neu geschaffene..., ...Umsetzung durch § 497a Abs. 2 BGB (neu) Die Vorschrift des § 497a Abs. 2 BGB (neu) übernimmt diese Vorgaben..., ...Begründung zu § 497a Abs.2 BGB (neu) führt der Referentenentwurf aus: „§ 497a Absatz 2 BGB-neu dient der Umsetzung..., ...2 Satz 3 Nummern 1 bis 8 BGB-neu einzeln aufgelisteten..., ...erforderlich.“ § 497 a Abs. 4 BGB (neu) schränkt die neue..., ...Begründung von § 497a Abs.4 BGB (neu) erläutert hierzu:..., ...von 6 „§ 497a Absatz 4 BGB-neu setzt Artikel 35 Absatz..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Insbesondere..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu vergangen ist. Je mehr..., ...vorausgehen. § 498 Abs.1 Satz 3 BGB (neu) verpflichtet den..., ...Begründung zu Nummer 18 (§ 498 BGB-neu) führt in diesem Zusammenhang..., ...Satz 3 in § 498 Absatz 1 BGB-neu regelt, dass der Darlehensgeber..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB anzubieten hat. Im Rahmen..., ...verweises auf § 497a Absatz 2 BGB-neu gelten auch die Ausnahmen..., ... § 497a Absatz 3 und 4 BGB-neu entsprechend. Daher..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Sofern ..., ... RefE, mit § 497a Abs. 4 BGB (neu) eine wiederholte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlichen Regelungen des BGB und des StiftRG einzugehen..., ...auszugleichen. Deshalb sollte § 82d BGB angepasst werden, zumal..., ...Stiftungsregisters (§ 82d BGB) Vorzugswürdig wäre aus..., ...negative Publizität (vgl. § 82d BGB). Beabsichtigt hat der..., ...unrichtig ist, gilt § 82d BGB n.F. nicht. Die im Vereinsrecht in § 68 BGB angeordnete negative Publizität..., ...Behörden in Anlehnung an § 69 BGB in § 82d BGB statt in der..., ...Besteuerungsverfahrens auf § 82d BGB berufen können. 3. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein im Jahr 2022 hat..., ...der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen, weil ansonsten..., ...Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben: