Stellungnahmen/Gutachten
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354 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (354)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.
- Bereitgestellt von: edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind.“ Würde..., ...Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben ..., ...ist mit den Angaben im UStG nicht vereinbar. Wird ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunalfreundliche Regelungen der umsatzsteuerlichen Organschaft
Eine große Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft ist notwendig, um die erhebliche Komplexität der bestehenden Regelungen einzuschränken.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2027 in bestimmten..., ... auf § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Zum 01.01.2027 wird der..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG aufgenommen werden. Zu-dem..., ...setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG voraus, dass eine juristische..., ... nach § 2 Abs, 2 Nr. 2 UStG neigt. 2019 veröffentliche..., ... Organträgers. Mit § 2c UStG-E wird eine solch umfassende..., ...Änderungsbedarf bei § 2c USTG-E aufzeigen: 4 / 10 1..., ...der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG zugrundeliegende Ansatz..., ...öffentlichen Rechts zwingend § 2b UStG anwenden. Dabei gehen ..., ... Die Anwendung des § 2b UStG wird in vielen Kommunen..., ... des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG können diese Formen der..., ... der im Rahmen des § 2b UStG steuerbar und regelmäßig..., ...Vorgaben § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG stehen der Begründung einer..., ...Die Einführung des § 2b UStG ist aus unionsrechtlichen..., ...daher vor, dass in § 2c UStG-E ein neuer Satz 2 eingefügt..., ...diesem Zweck sieht § 2c UStG vor, dass die Rechtsfolgen..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst. Zudem kommt wegen..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erforderlich, um Zertifikate..., ...des § 13b Abs. 2 Nr. 6 USTG aufgenommen werden. III...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsetzbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbetrug wirksam vermeiden
Ausweitung der Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) auf ETS2-Zertifikate, internationale Klimazertifikate und Kapazitätszertifikate
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...13b Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführt werden. - ..., ...Regelungsbereich des §13 b (2) Nr. 6 UstG, um Betrugsrisiken zu minimieren..., ...Kapazitätszertifikaten in §13b (2) Nr. 6 UStG an. - Deutschland sollte..., ...des Umsatzsteuergesetzes (UStG) a) Evaluierung der Tatbestände des § 13b UStG Der nationale Anwendungsbereich..., ...Umsatzsteuerrecht §13 b (2) Nr. 6 UStG umfasst aktuell den Übergang..., ... der Regelung des §13b UStG erfasst. Hier ist unseres..., ...Regelungsbereich des §13 b (2) Nr. 6 UstG einzubeziehen und so Betrugsrisiken..., ...daher an, §13b (2) Nr. 6 UStG auch für vergleichbare ..., ...heute unter §13b (2) Nr. 6 UStG „[…] Elektrizitätszertifikaten..., ...eine Ausweitung des §13b UstG angezeigt. Wir regen daher..., ...Kapazitätszertifikaten in §13b (2) Nr. 6 UStG als auch eine Erweiterung..., ...insoweit sinnvoll, da §13b (2) UStG keine Befristung enthält...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. setzen sich für steuerliche Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; insbesondere für die Entfristung der Tarifglättung und Einführung einer Risikorücklage ein. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerpauschalierung angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsätze nach § 24 Abs. 1 UStG genutzt wurden, nicht der..., ...gesetzlichen Regelung (§ 24 UStG): Durch das Jahressteuergesetz..., ... in Anlage 5 Satz 6 des UStG bezieht ausdrücklich Umsätze..., ...Umsätzen nach § 24 Absatz 1 UStG verwendet wurden. Dies ..., ...24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 UStG gedeckt, der sich auf „...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarf bei dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnungen, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E Da es sich bei den Buchungsbelegen..., ...Rechnungen i. S. d. § 14 UStG handelt, begrüßt der DStV..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG-E, regt jedoch in Übereinstimmung..., ...Euro, § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E Der Schwellenwert zur..., ...Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG soll von aktuell 7.500 ..., ...Schwellenwertes in § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG-E mit Blick auf die Zeitersparnis..., ...Differenzbesteuerung, § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E Für Unternehmer, die..., ...Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG anwenden, wird der Umsatz..., ...übersteigt. § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG ermöglicht die Ermittlung..., ... in § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG-E auf 750 Euro positiv...., ...Bußgeldvorschriften, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E Die Bußgeldvorschriften..., ...werden, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E. Dies ist folgerichtig..., ...Bußgeldvorschrift, § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG-E, an die verkürzte Aufbewahrungspflicht..., ... in § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG wäre auch die Bußgeldvorschrift..., ...Nummer 5 – § 27 Abs. 40 UStG-E In § 27 Abs. 40 UStG-E..., ...nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG n.F. auf alle Rechnungen..., ...Regelung in § 27 Abs. 40 UStG-E wird zugestimmt. Artikel..., ...Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind. Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG an die europarechtlichen..., ...Buchst. a) Doppelbuchst. bb UStG, dass die Einrichtungen..., ...Steuerschuld nach § 14c UStG. Dabei ist auch zu beachten..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG sollte erst ab 01.01.2026..., ...öffentlichen Hand (§ 2b UStG), gelungen, ausreichende..., ... (§ 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG-E). Für gewerbliche Anbieter..., ...Vorsteuerkorrekturvolumen i.S.d. § 15a UStG führen wird. Darüber ..., ... (§ 4 Nr. 22 Buchst. c) UStG-E) ersatzlos gestrichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung einer Handreichung um die Transparenz und Handlungssicherheit bei der Abgrenzung umsatzsteuerbefreiter Bildungsleistungen zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 01.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG Der EEB Bundesverband ..., ... § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG. Für Veranstaltungen, die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden die..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpas-sung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung der Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters
Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Somit fehlt..., ...in § 4 Nr. 8 a) und g) UStG die umsatzsteuerlichen ..., ... Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...Jahressteuergesetz 2024 § 4 UStG Bundesministerium der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung steuerrechtliche Regelungen, Freibeträge, Pauschalen, Besteuerung von Personen und Unternehmen, Steuerentlastungen, Steuervereinfachungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 UStG Der aktuelle Regierungsentwurf..., ...Änderung von § 4 Nr. 21 UStG vor. Deutschland ist verpflichtet..., ...EuGH-Urteil vor. § 4 Nr. 21 UStG unterscheidet aktuell zwischen..., ...andererseits. Nach § 4 Nr. 21a UStG kommt eine Umsatzsteuerbefrei-ung..., ...sind (vgl. § 4 Nr. 21a, aa UStG) und Trägern von Privatschulen..., ...vorbereiten (vgl. § 4 Nr. 21a, bb UStG). Nach § 4 Nr. 21b UStG..., ...Sinne des § 4 Nr. 21a, bb UStG, an der die Unterrichtsleistungen..., ...Bescheinigungsverfahren (§ 4 Nr. 21a UStG) zur Befreiung von der ..., ... Vorschrift § 4 Nr. 21a UStG (insbes. Streichung des..., ...Ist-Versteuerung nach § 20 UStG massiv einschränken. ..., ... Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UStG-E, also bei Vorliegen einer..., ...Ist-Besteuerungsgrenze (§ 20 UStG) Grundsätzlich wird ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024, BT-Drucks. 20/12780, 20/13157) wurde vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen, darunter die Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen, die Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investmentfonds und die Änderungen im Umwandlungssteuergesetz.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts/ Einführung einer Wohngemeinnützigkeit
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll gestärkt werden und Bildungsleistungen in einer handhabbaren Form für gemeinnützige Träger zur Verfügung stehen. Der Paritätische fordert die Neue Wohngemeinnützigkeit, als ein wohnungspolitisches Instrument, das Sozialbindungen entfristet und Kapital in den Bestand reinvestiert anstatt Gewinne abzuschöpfen. Der Aufbau eines neuen gemeinnützigen Wohnungssektors ist geeignet, um dem Problem nicht mehr bezahlbarer Mieten zu begegnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung zur Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung, um zu erwartende Praxisprobleme der Kfz-Betriebe zu veranschaulichen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 11.01.2025
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Adressatenkreis:
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30.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG insbesondere dann vor, ..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sein, wenn der..., ...Regel kein Fall des § 14c UStG vorliegt. Zudem ist fraglich..., ...inwieweit ein Fall von § 14c UStG vorliegen soll, wenn der..., ...sie alle nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben ..., ...um einen nach § 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfreien und ..., ... 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu keine Verpflichtung..., ... des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UstG lediglich allgemeine Aussagen..., ...dass in § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht geregelt ist, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...umsatzsteuerliche Organschaft, § 2c UStG-E § 2c UStG-E soll die..., ...Organschaft § 2c Absatz 1 Satz 5 UStG-E soll die Rechtsfolgen..., ...sollte § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E sollen die Rechtsfolgen..., ...Nach § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E hat der Organträger unverzüglich..., ...vorliegen. Nicht in § 2c UStG-E ist hingegen der Fall..., ...Organschaft § 2c Absatz 2 UStG-E soll die Rückabwicklung..., ...Hilfsweise sollte § 2c Absatz 2 UStG-E klarstellen, dass die..., ...Organschaft § 2c Absatz 3 UStG-E soll einen Verzicht auf..., ...Anwendungsbereich von § 2c Absatz 3 UStG-E deutlich reduzieren. ..., ...Rückabwicklung § 2c Absatz 4 UStG-E soll die Verzinsung bei..., ... regt an, § 2c Absatz 4 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft § 2c Absatz 5 UStG-E soll eine Haftungsregelung..., ... regt an, § 2c Absatz 5 UStG-E bei Einführung eines ..., ...Organschaft, § 27 Abs. 42 UStG-E Nach Artikel 32 Absatz..., ...in Kraft. § 27 Absatz 42 UStG-E soll den Übergang zur..., ...gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG bis zum 31.12.2028 weitergelten..., ...nach § 2c Absatz 1 Satz 5 UStG-E soll bereits ab dem 01.07.2028..., ...nach § 2c Abs. 1 Satz 5 UStG-E abzugeben ist. Andernfalls..., ...grundsätzliche Position zu § 2c UStG-E. Vorzugswürdig bleibt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines international wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrechts
Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 1 Satz 1 Num- mer 1 UStG) Gemäß dem vorliegenden..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG die Sätze 2 und 3 durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG führt in der Unterneh- ..., ... Entgelten (siehe § 20 UStG) berechnet) nur dann eintreten..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E kenntlich gemacht hat..., ...Absatz 4 Satz 1 Nummer 6a UStG-E) bei der Erweiterung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung bestehender steuerrechtlicher Regelungen
Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Das Ziel der..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf zu..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das geplante Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht sowie auf die begleitende Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung. Ziel ist eine praxistaugliche, verhältnismäßige und risikoorientierte Ausgestaltung der geplanten Registrierkassenpflicht. Die Kassenpflicht soll an relevante Barumsätze statt pauschal an den Gesamtumsatz anknüpfen. Zudem sollen sachgerechte Ausnahmen, insbesondere für bargeldarme Tätigkeiten, Freiberufler und steuerberatende Berufe, gesetzlich abgesichert sowie unnötige Melde-, Anschaffungs- und Umstellungsbelastungen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG den Betrag von 100.000 ..., ...i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG überschreitet 100.000 €..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG Den Gesamtumsatz über ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu bestimmen, führt zu ..., ...Ergebnissen. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG bestimmt, dass bei der ..., ...gem. § 4 Nummer 11 bis 29 UStG außen vorbleiben. Damit..., ... Heilberufe (§ 4 Nr. 14 UStG), Pflegedienste (§ 4 Nr. 16 UStG), Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Kultureinrichtungen (§ 4 Nr. 20 UStG) oder Versicherungs- und..., ...an Umsatzverständnis des UStG § 146b Abs. 1 AO-E knüpft..., ...umfasst (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Daraus folgen ungeklärte..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG gekoppelt werden, sondern..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG (§ 146b Abs. 1 AO-E) Nach..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Der Gesamtumsatz von 100.000..., ...nur an § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG anzuknüpfen. Petitum..., ... kompletten § 19 Abs. 2 UStG angeknüpft werden. Dies..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG. Zu Nr. 5: Beginn der..., ... 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG bleiben sie damit bei der..., ... Option gem. § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht. Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuregelung § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E – zu Unrecht ausgewiesene..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neuregelung des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG …das Gleiche gilt, wenn..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E – Vorsteuerabzug bei ..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig..., ...Nummer 10 (Anpassung § 24 UStG – Durchschnittssatz und...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die ..., ...Kreditge- ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer- den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte ..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ... a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. ..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ... gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die ..., ...Kreditge- ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer- den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte ..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ... a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. ..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ... gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
- Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 20.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergangsregelung zu § 2b UStG verlängert werden. 5. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Umsatzsteuerrecht hinsichtlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Keine weitere Übergangsfrist gem. § 27 Absatz 22a Satz 1 JStG 2024 für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Werben für fairen Wettbewerb zwischen Privatwirtschaft und Staatswirtschaft: Forderung nach Abschaffung des sogenannten Umsatzsteuerprivilegs bei der Interkommunalen Zusammenarbeit (§ 2 b Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG).
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 3 Ziffer 2 lit. b UStG größere Wettbewerbsverzerrungen..., ...Umsatzsteuerprivileg“ in § 2 b UStG) dafür, dass Kommunen diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung
Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei der..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig behandelt..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden an..., ... dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Status quo: Durch § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 29 UStG einbezogen werden. Unmittelbare...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Leistungen nach § 4 Nr. 22 b, c UStG Status quo: Es besteht..., ... des neuen § 4 Nr. 22 c UStG in Form einer ausnahmslosen..., ... Sinne des § 4 Nr. 22 b UStG notwendig. Sowohl bei..., ...Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22 c UStG wie folgt zu formulieren..., ...dann gemäß § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge von ..., ...Zwecken gemäß § 3 Abs. 1 b UStG umsatzsteuerpflichtig ..., ...gemäß § 3 Abs. 1b Satz 3 UStG sollen um Sachspenden..., ...Status quo: Gemäß § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen..., ...Umsatzsteuerbefreiung des § $ Nr. 29 UStG einbezogen werden. 5...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe
Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zur Anwendung des § 2b UStG durch juristische Personen..., ... nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG-E) Mit der Änderung wird..., ...Wortlaut des § 3 Abs. 4 UStG-E nur vor, wenn ein „fremder..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf Montagelieferungen ..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG sollte auf Montagelieferungen..., ...Artikel 22 Nummer 10 (§ 24 UStG-E – Durchschnittssatz und..., ...Bildungsleistungen, § 4 Nr. 21 UStG-E Die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG ist im Hinblick auf entgegenstehende..., ...Umstrukturierung des § 4 Nr. 21 UStG geplant. Dabei soll auch..., ...Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG führt teilweise aufgrund..., ... Nr. 21 Buchst. a) S. 2 UStG-E Allgemein Entsprechend..., ...Nr. 21 Buchst. a) Satz 2 UStG-E sollen private Einrichtungen..., ...Optionsrechts im Sinne des § 9 UStG einsetzen. Ausschluss ..., ...S. d. § 4 Nr. 21 Satz 1 UStG-E sichergestellt werden..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG nur die EU-rechtlich unbedingt..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG-E und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG-E) Durch die geplante ..., ... Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ..., ... zur Anwendung des § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG-E..., ...der Vorschriften des § 2b UStG soll mit der Regelung nochmals...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Startups praktikabel ermöglichen
Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...4) Nach § 4 Nr. 21 a) UstG-E ist eine Änderung bezüglich..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG-E fallen - auch wenn sich..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In..., ...beurteilen. § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG steht daneben auch der ..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. 6 Das Ziel..., ...in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, die nicht auf die Aus- und Fortbildung in einem Beruf oder einem Gewerbe ausgerichtet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, die nicht auf die Aus- und Fortbildung in einem Beruf oder einem Gewerbe ausgerichtet sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Vereinfachung des Steuerrechts, korrekte Umsetzung der Umsatzsteuerpauschalierung
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG - und dem Schema des Bundesrechnungshofes..., ...Absatz 5 und Anlage 5 zum UStG in der Fassung des Referenten-entwurfs..., ...Willen, denn § 24 Absatz 5 UStG in der bisherigen Fassung..., ...er-setzt. 2. Änderung des UStG - Kleinunternehmerregelung..., ...anzupassen. 3. Änderung des UStG – IST-Besteuerung und Folgeänderung in § 24 UStG Der Gesetzgeber hat ..., ...des § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG zum 1. Januar 2020 angehoben..., ...in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG wurde auf die IST-Besteuerungsgrenze..., ...die Umsatzgrenze des § 24 UStG systemwidrig nicht der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergibt sich insbesondere durch notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Das Jahressteuergesetz 2024 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden ihre Position für die Handlungsbereiche, in den sie tätig ist, dazu ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefrei-ung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Wohngemeinnützigkeit wieder eingeführt. Die derzeitigen Regelungen erweisen sich als unpraktikabel. Die Diakonie Deutschland bezieht auf Grundlage ihrer Praxiserfahrungen und Träger dazu Stellung.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzubringen. Der § 4 Nummer 21 UStG setzt nach der Gesetzesbegründung..., ...bestehenden § 4 Nummer 22a UStG die Terminologie des Artikels..., ...Umsatzsteuerbefrei-ung nach § 4 Nummer 21a UStG ebenfalls ausgeschlossen..., ...Leistung nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei Entgelten für eine Wahlleistung Unterkunft
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 03.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 14 Nr. 14 Buchstabe b UStG). Seit jeher umfasst die..., ...BMF-Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG vom 26.06.2009 zum Ausdruck..., ...sich § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG. Danach sind Krankenhausbehandlungen..., ...Einführungsschreiben zu § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1. Januar..., ... § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG.“ Eine entsprechende..., ... Entgelte sind nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit..., ...des § 4 Abs. 4 Buchst. b UStG nicht mehr als steuerfrei...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Umsatzsteuergesetzes (UStG-E) Zu Nr. 6 – § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E Die bisherige Ungleichbehandlung..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neufassung von § 14c Abs. 2 S. 2 UstG-E lautet: „…das Gleiche..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 22 - § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG Mit der Änderung von § 27 Abs. 22a Satz 1 UstG wird dem öffentlichen Sektor..., ...die Regelungen gem. § 2b UstG in Anspruch zu nehmen...., ...des Umsatzsteuergesetzes UStG-E) Zu Nr. 7 und 8 – § ..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E Für den Rechnungsempfänger..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung praxistauglicher umsatzsteuerlicher Regelungen bei der elektronischen Rechnung
Die Betriebe brauchen praxistaugliche Regelungen und Verfahren in den Bereichen Rabattvereinbarungen, Rechnungskorrektur und Einbettung von Verträgen in elektronische Rechnungen. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 soll entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG bieten. Petitum: Wegen..., ... gem. § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG bitten wir, den Satz 9 ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG eine richtige und vollständige..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG. Außerdem sind anders als..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG bei inländischen Lieferungen..., ...korrekte Rechnung im Sinne des UStG vor. Aus unserer Sicht ..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG erfüllt. Wenn keine inhaltlichen..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG vorliegt, über deren Verwendung..., ... 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG vergleich-bare Regelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2024
Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 2 UStG i.d.F. des JStG-E) sollten..., ...4 Nr. 21 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E enger..., ...Referentenentwurfs zu § 4 Nr. 21 UStG ist zu entnehmen, dass ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E aufzunehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024..., ...Gemeinwohl. Auch in § 4 Nr. 23 a UStG sollte die Steuerbefreiung..., ... gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UstG für Bildungseinrichtungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nr. 6a, 15 Abs. 1 Satz 1 UStG –Folgeänderung i.Z.m. der..., ...gesetzliche Regelung des § 20 UStG, um einen neuen Satz 2 ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG erteilt. Eine Änderung ..., ...nach § 14 Abs. 4 Nr. 6a UStG ist nicht möglich. Aus..., ...vorgeschlagene Ergänzung des § 20 UStG trägt diesem Gedanken Rechnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenbeiträgen steht § 2b Abs. 1 UStG ausdrücklich nicht entgegen..., ...werden. § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG bestimmt ausdrücklich, ..., ...auf dessen Vorgaben § 2b UStG beruht. Die Erhebung eines..., ...Systematik des § 2b Abs. 1 UStG verkennen. Entscheidend..., ... auf Grundlage des § 2b UStG aufgrund der unterschiedlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG-E): Durch die Neufassung..., ...Kreditge-ber (§ 4 Nr. 8a UStG-E) Mit den in Artikel ..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG wer-den die umsatzsteuerlichen..., ...Buchst. a und Buchst. g UStG nur um eine korrekte und..., ... zu § 4 Nr. 8 a) und g) UStG sollte daher eine gesetzliche Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...unter Nr. 4 zu § 4 Nr. 8 UstG die umsatzsteuerlichen ..., ...Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG-E ) Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG soll die Terminologie des..., ...Steuerbe-freiung: a) Nach § 4 Nr. 21 UStG-E ist für die Steuerfreiheit..., ...Satz 1 Buchst. a Satz 2 UStG-E ist zu beachten, dass..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E erreicht werden. Technisch..., ...für § 4 Nr. 21 a Satz 2 UStG-E: „Fortbildung und die..., ...Neure-gelung des § 4 Nr. 21 UStG ihre Bindungswirkung verlieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der Vorhaben im Jahressteuergesetz
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsteuerabzug nach § 15 UStG bzw. eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu prüfen sein. Seitens..., ...Streichung § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Die Mehrwertsteuer soll..., ...Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 UStG eingeführt. Diese Regelung..., ...gem. § 6 Abs. 3a Satz 2 UStG obsolet werden, weil dann..., ...Petitum: § 6 Abs 3a Satz 2 UStG sollte nicht gestrichen..., ...Abs. 3a Satz 1 Nummer 3 UStG sollte unbedingt wie vorgesehen..., ...des Absatzes 1 Satz 1 UStG hinzu. Unabhängig von der..., ...sieht § 2c Absatz 1 Satz 6 UStG-E eine unverzügliche Anzeigepflicht..., ...Erklärungsverfahrens nach § 2c UStG-E und den damit verbundenen..., ...Gesetzentwurf Zu § 2c Absatz 1 UStG-E – Konstitutive Erklärungserfordernisse..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ... Zu § 2c Absatz 2 und 3 UStG-E – Korrektur- und Rückabwicklungsverfahren..., ... des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E ist notwendig. Um mehr..., ... gem. § 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) und Haftungsregelungen (z. B. § 2c Abs. 5 UStG-E) gesichert werden kann...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Schwerpunkt: Änderung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Verrechnungsmodells beim Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Bereitgestellt von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eines neuen § 21 Abs. 3b UStG, der die Direktverrechnung..., ...Erweiterung von § 16 Abs. 7 UStG um Verweis auf § 21 Abs. 3b UStG • Änderungen der EUSt-Befreiungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu Art. 14 Nr. 3, § 2c UStG-E, Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen..., ... Zinslaufs (§ 2c Abs. 4 UStG E), die unbillige Belastungen..., ...der Einführung des § 2c UStG im Jahr 2026 sollte zum..., ... des § 2c Abs. 1 Satz 1 UStG-E („gilt nicht als Unternehmer..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 1 UStG E dahingehend klarstellend..., ... an, § 2c Abs. 2 Satz 3 UStG E dahingehend klarzustellen..., ...AO in § 2c Abs. 2 Satz 2 UStG E klarstellend zu präzisieren..., ...Antrag nach § 2c Abs. 3 UStG E näher zu konkretisieren..., ...Haftungsregelung in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG E klarer zu konturieren..., ...Die in § 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E vorgesehene verschuldensunabhängige...
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Zu Regelungsvorhaben: