Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Steuerbefreiung der Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters

Angegeben von:
Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. (R000654) am 17.06.2024

Beschreibung:
Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405270010 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.05.2024 an:

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