Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

208 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"InsO"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (208)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... in Anlehnung an § 270d InsO gefordert werden müsse...., ... In Anlehnung an § 10a InsO sollte ein Anspruch auf..., ... verpflichtet ist, § 19 InsO. Allerdings ist die Rechtsfolge..., ...Insolvenzantragstellung gem. § 19 InsO zu verengen. Vielmehr ist..., ...Zahlungsverbote gem. § 15b InsO) bedarf es hinsichtlich..., ...gelten (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO). Da allein die insolvenzrechtliche..., ...Nach § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO, dem § 7 Abs. 4 Satz 3 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insolvenzverwalters (§ 103 InsO). Dieser kann sich für ..., ...Auflassungsanspruchs (§ 106 InsO) als Schutz ihrer geleisteten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gestatten, einen dem § 162 InsO vergleichbaren Schutz bietet..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO auf die nächsten zwölf ..., ...erfüllen, § 270a Abs. 1 Nr. 4 InsO. Selbst in der Eigenverwaltung..., ... Abs. 2 Nr. 3 In-sO, 49 InsO und 89 Abs. 2 InsO), aber..., ...betrifft (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), lehrt die Praxis, dass..., ...aufgelebt sind, § 144 Abs. 1 InsO und Art. 11 Abs. 1 der ..., ...durch § 156 Abs. 2 Satz 1 InsO gesicherte) Möglichkeit..., ...entsprechende Fehler nach § 60 InsO per-sönlich und in voller..., ...automatisch enden (§§ 115, 116 InsO) und ein insolventer Schuldner..., ...äquivalenter Schutz i.S.d. § 162 InsO erreicht werden kann. In § 162 InsO wird die endgültige Entscheidung..., ...Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO) unterschied-lich bewerten..., ...Recht sanktioniert § 15b InsO masseschmälernde Zahlun-gen..., ... die Gefahr, dass § 15b InsO als insolvenzspezifische..., ...Haftungs-tatbeständen wie § 15b InsO entgegensteht. Diese Norm...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO aus, das nur noch auf Antrag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... bestehenden Rahmen der InsO unter Wahrung der Gläubigerinteressen..., ...Widerspruch zu § 115, 116 InsO stehen würde. Der BGH hat..., ...Insolvenzverfahrens nach §§ 115, 116 InsO insgesamt erlischt. Insofern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Adressatenkreis:
      • 06.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...fordert der VdK jedoch, die inso-weit bestehende Größen-..., ...in § 2 Abs. 4 RefE wäre inso-weit eine Übergangsvorschrift...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 561/22 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und präventiver Beratung..., ...Antragsstellung nach § 305 InsO an die Gerichte übermittelt..., ...Definitionen in § 13 BGB und § 304 InsO ist der derzeit verwendete..., ...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und prä ventiver Beratung..., ... mit § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine obligatorische Schuldnerberatung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 561/22 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...deutschen Recht über § 26 InsO (Abweisung mangels Masse..., ...Restschuldbefreiung gestellt haben (§ 4a InsO). In diesem Fall bedarf..., ...erfüllen, § 270a Abs. 1 Nr. 4 InsO. Selbst in der Eigenverwaltung..., ...betrifft (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), lehrt die Praxis, dass..., ...sind, vgl. § 144 Abs. 1 InsO und Art. 11 Abs. 1 der ..., ...Titulierungswirkung (wie in § 178 Abs. 3 InsO vorgese-hen), kann die ..., ...durch § 156 Abs. 2 Satz 1 InsO gesicherte) Mög-lichkeit..., ...entsprechende Fehler nach § 60 InsO per-sönlich und in voller..., ...automatisch enden (§§ 115, 116 InsO) und ein insolventer Schuldner..., ...Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO) unterschied-lich bewerten..., ...Recht sanktioniert § 15b InsO masseschmälernde Zahlun-gen..., ... die Gefahr, dass § 15b InsO als insolvenzspezifische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dienstleister gem. §§ 57a, 57b InsO-E). Es könnte erwogen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verfahrensrecht – unmittelbar in die InsO aufgenommen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der deutsche Pfandbrief steht in starker Konkurrenz zu anderen Covered Bonds sowie weiteren Kapitalmarkinstrumenten. Gleichzeitig wachsen für die Emittenten die regulatorischen Anforderungen, die zunehmend auch die Wirtschaftlichkeit der Pfandbriefrefinanzierung in Frage stellen. Für die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des deutschen Pfandbriefs halten wir die Fortentwicklung des Pfandbriefrechts für erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sein Wahlrecht nach § 103 InsO auf Nichterfüllung nur ..., ...und Massearmut. Bei § 103 InsO geht es um die Durchsetzbarkeit..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO geregelt werden; auf diese...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • Gesetzliche Klarstellungen..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach Maßgabe des § 138 InsO einem Mitglied einer kriminellen..., ...); § 97 Absatz 1 Satz 3 InsO bietet hierfür das nächstliegende..., ...68 bis 71). Ein an § 97 InsO orientiertes Verbot ist..., ...des § 97 Absatz 1 Satz 3 InsO sollte diesen Druck be-grenzen..., ...ist in diesen Fällen § 91 InsO ausgeschlossen (§ 56b Abs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interne Untersuchungen spielen im Alltag der Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle. Anwälte genießen ein besonderes Vertrauen der Unternehmen bei der Aufklärung von (gelegentlich anonym angezeigten) Missständen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen ergeben sich jedoch bisher nur mittelbar und schemenhaft aus einer Reihe von Rechtsnormen und sind in einzelnen Aspekten umstritten. Daher setzt der BWD sich für einen Beschlagnahmeschutz für Arbeitsprodukte, ein Aussageverweigerungsrecht für Mitarbeitende, ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen und entsprechende Weiterentwicklung des anwaltlichen Rollenverständnisses ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vgl. § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO) und sollten auf interne...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 4 AnfG und § 134 InsO bei kompensationslosen ..., ...abweichend von § 199 S. 2 InsO nach Vollendung der Schlussverteilung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ohne Weiteres erfüllbar. Insofern sollte zweifelsfrei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...fordert der VdK jedoch, die inso- weit bestehende Größen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des BGB ◼True Sale nach InsO ◼Besteuerung nach AO, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verbundener Handlungen sollte inso-weit umgesetzt werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) in die Insolvenzmasse.69..., ...Systemanbieters gem. § 80 InsO dem Insolvenzverwalter ..., ...Insolvenzmasse gem. § 35 InsO. Der Insolvenzverwalter..., ... wie z. B. dem TKG, der InsO, dem SGB V oder dem SGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Länder (II Ziffer 7) ist inso-weit auch nicht zielführend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc...., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ... können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Länder (II Ziffer 7) ist inso-weit auch nicht zielführend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Länder (II Ziffer 7) ist inso- weit auch nicht zielführend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des BGB ◼True Sale nach InsO ◼Besteuerung nach AO, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unentgeltlichkeitsanfechtung nach § 134 InsO aus-schließt. Der BGH kommt..., ...AktG vor den §§ 129 ff. InsO aufgenommen werden. Damit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insolvenzverfahrens gem. § 89 Abs. 1 InsO ein Vollstreckungsverbot...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Befristung. Die Jahresfrist ist inso-weit als Mindestfrist und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Risikoprofil aufweisen. Inso-fern müssen in Deutschland...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...VersAusglG Keine Änderungen InsO Keine Änderungen ZPO ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Regulierung der vertraglichen Möglichkeiten des Immobilienteilverkaufs; Schutz der Verbraucher*innen vor benachteiligenden Klausen (z.B. intransparente Änderungsmöglichkeiten der Nutzungsentschädigung; einseitige Verteilung der Instandsetzungskosten, Vermarktungskosten), mangelnder Absicherung im Insolvenzfall des Teilkäufers, Festschreibung von fiktiven Immobilienwertsteigerungen

    • Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verwertungsrechts gem. § 165 InsO zu beantragen (vgl. BGH...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherinsolvenzberatung nach § 305 InsO. Dadurch entsteht eine ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc...., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ... können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden dürfen, nicht nur inso-weit 130% überschritten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Ziel der Einflussnahme bezüglich registrierter Rechtsdienstleister ist: die Befürwortung der zustimmungsfreien Vergütungseinziehung (§ 49b BRAO) sowie der Ausweitung von Verbraucherschutzregeln und Sachkundeanforderungen (§§ 2, 11 RDG), die Beibehaltung einer praxistauglichen Dreimonatsfrist zur Nachbesetzung qualifizierter Personen (§ 14a RDG), die Beschränkung verschärfter Sanktionen (§§ 19, 20 RDG) auf vorsätzliche/grob fahrlässige Verstöße, die Erweiterung der Vertretungsbefugnisse (§ 79 ZPO) um Vollstreckungserinnerungen (§ 766 ZPO), Formalerklärungen im Mahnverfahren sowie eine Vertretungsbefugnis bei Amtsgerichten für Zahlungsklagen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Art. 22 (Änderung § 174 InsO) – Vertretungsbefugnis ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.

    • Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
    • Adressatenkreis:
      • 13.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorteilen verbunden ist. Inso-fern agieren die Wohngebäudeversicherer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sanierungsplan (§§ 217 ff. InsO) [...] als Nachweis ausreichend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...tätigen Ärzte übernimmt. Inso-weit müsste offener auf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vgl. § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO) und könnten auf interne...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union schlagen wir vor: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung. Schaffung eines vollständig harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmens für EU Inc. ohne Rückgriff auf nationales Recht.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 15.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1 Satz 2 AktG, § 134 InsO Klarstellung, dass Dividenden-zahlungen..., ...Sperr-wirkung gegenüber § 134 InsO entfaltet Der BGH hat ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ressourcen (bspw. Gutachter) inso so kurzer Zeit verfügbar...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpakets in nationales Recht. Angestrebt werden verlässliche Finanzierungs- und Regulierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz, weitere und grenzüberschreitende Wasserstoffleitungen sowie eine flexible Netzentwicklungsplanung. Zudem sollen die Vorgaben zu Entflechtung, Zertifizierung, Informationsaustausch, Transparenz, Bilanzierung, Biomethan, Leitungsstilllegungen und Genehmigungsverfahren sachgerecht ausgestaltet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unternehmen angehören, nur inso-weit anzuwenden, als dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmequelle einseitig begrenzen. Inso-fern die kommunalen Entscheider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmequelle einseitig begrenzen. Inso-fern die kommunalen Entscheider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unregelmäßigkeiten an das Management. Inso-weit kann sich ebenso an...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kreditdienstleister (§ 174 Abs. 1 Satz 3 InsO-E) Durch eine Ergänzung...
Nach oben blättern