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82 Regelungsvorhaben (RV) zur Suche nach »"InsO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (82)

  • Sicherstellung der Eigentumsrechte der Leasing-Gesellschaften bei der europäischen Harmonisierung der Insolvenzverfahren

    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406240060 (PDF, 4 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anders als § 142 Absatz 1 InsO sieht Artikel 8 Absatz ..., ... § 108 Ab-satz 1 Satz 2 InsO - wonach Mietverhältnisse...
  • Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes

    Aktiv vom 26.06.2024 bis 09.07.2024

    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
      1. SG2406260005 (PDF, 42 Seiten)

      2. SG2406270015 (PDF, 13 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... BGB • True Sale nach InsO • Besteuerung nach AO..., ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
  • Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes

    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
    • Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
      1. SG2407090025 (PDF, 13 Seiten)

      2. SG2407090028 (PDF, 42 Seiten)

      3. SG2409160019 (PDF, 38 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies ..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...§ 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar..., ...des BGB • True Sale nach InsO • Besteuerung nach AO,..., ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc...., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ... können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,...
  • Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406120073 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
  • Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO

    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406170070 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
  • Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verfahrensrecht – unmittelbar in die InsO aufgenommen werden müssen..., ...geregelt. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO sieht eine Begründungspflicht..., ...) und § 59 (Entlassung) InsO finden sich demgegenüber..., ...abgesehen. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO ist eine Ausnahme, die ..., ...Verwalters haben soll. Die InsO sieht auch kein Rechtsmittel..., ...Abs. 3 Satz 2 bzw. § 57 InsO austauschen, die Bestel-lungsentscheidung..., ...ehesten bietet § 270d Abs. 2 InsO ein Argument, bei dem ebenfalls..., ...dem oben zitierten § 56a InsO. § 56a und § 270d InsO..., ...Insolvenzgläubiger im Sinne von § 38 InsO regelmäßig noch nicht hinreichend..., ...Eröffnungsbeschluss des § 27 Abs. 1 InsO zu trennenden Beschluss..., ...Hintergrund des Telos von § 6 InsO auch weiterhin auf einen..., ...Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, § 56 Rn. 70; Mönning, ..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 32; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 47; Münchener Kommentar/Graeber, InsO, § 56 ; Graeber, NZI 2006..., ...499, 500; Graf-Schlicker, InsO, § 56, Rn. 43; Vallender..., ...Eröffnungsbeschluss (§ 27 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO) erfolge, aber dessen Qualität..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 31). Die Verwalterbestellung..., ...eingehend: Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 46, m. w. N...., ...Schwellenwertverfahren (§ 22a Abs. 1 InsO) eingeführt werden. Diese...
  • Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Verbraucherinsolvenz erhalten

    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge der Evaluation des "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" soll darauf hingewirkt werden, dass es bei der Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 36 Monate bleibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406270160 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... gemäß § 305 Abs1 Nr. 1 InsO, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach §§ 306 ff. InsO oder eines Insolvenzplans gemäß §§ 217 ff. InsO ihre Erledigung finden,..., ...Redlichkeitsbegriff“ in § 1 InsO zu streichen. Der EuGH ..., ...Moralanspruch erhebt. § 1 InsO ist im Wege der Rechtsfortbildung...
  • Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO

    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406110005 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
  • Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO

    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406100040 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
  • Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO

    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406210095 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II

    • Angegeben von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II könnte unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2407180040 (PDF, 13 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
  • Vorschläge zur Evaluation nach Art. 107a EGInsO

    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO. Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406120029 (PDF, 5 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
  • Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren

    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2405140021 (PDF, 46 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...13 d) § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E (verpflichtende Vorhaltung..., ...30 g) § 5 Abs. 5 Satz 4 InsO-E (Zugangsdaten) 31 aa..., ... 38 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ...Durch die Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht..., ...Einführung des § 5 Abs. 5 InsO durch das SanInsFoG auf..., ... gemäß § 38 InsO - Gläubiger gemäß § 39 InsO , soweit sie nach § 174 Abs. 3 InsO zur Anmeldung aufgefordert..., ... Nicht von § 5 Abs. 5 InsO erfasste Gläubiger sind..., ...Regelung des § 5 Abs. 5 InsO neben „Erleichterungen ..., ...die in § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E genannten Dokumente „..., ...neue § 5 Absatz 5 Satz 2 InsO; siehe auch Begründung ..., ...) § 8 Abs. 3 InsO soll wie folgt ergänzt ..., ... 2 und Abs. 5 Satz 1 InsO sowie in § 174 Abs. 4 InsO auch keine abschließende..., ... in § 174 Abs. 4 Satz 1 InsO-E nunmehr vorsieht, dass..., ...Sinne des § 8 Abs. 3 InsO, Anlage 1 Nr. 9002 des ..., ...  b) § 8 Abs. 3 Satz 5 InsO-E Der Entwurf sieht ..., ...ist. 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ..., § 174 Absatz 4 Satz 1 InsO wie folgt zu ersetzen: ...
  • Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht

    • Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
      1. SG2405140001 (PDF, 4 Seiten)

      2. SG2405140007 (PDF, 4 Seiten)

      3. SG2408150018 (PDF, 2 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Insolvenzverwalters (§ 103 InsO). Dieser kann sich für ..., ...Auflassungsanspruchs (§ 106 InsO) als Schutz ihrer geleisteten...
  • Suggestions for reducing bureaucracy

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...:  Betrifft § 39 I, V InsO iVm § 135 I, IV InsO: Die..., ...Gesetzesformulierung zu §39 InsO.  Anpassung des Vollstreckungsrechts..., ...Gesetzesformulierung zu § 39 InsO § 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger...
  • Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Beschreibung: Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2405140025 (PDF, 13 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Internet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 InsO) unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de..., ...bezeichnen“ (§ 9 Abs. 1 Satz 2 InsO). Im Hinblick auf den..., ... von der in § 13 Abs. 4 InsO geregelten Ermächtigung..., ...Verbraucherinsolvenzverfahrens sind in § 304 ff. InsO geregelt. Die verbindlichen..., ...eröffnet (§ 13 Abs. 1 Satz 1 InsO), wobei die Gläubiger ..., ... Nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO enthält der Eröffnungsbeschluss..., ...vgl. § 201 Abs. 2 Satz 1 InsO). 2. § 10 Abs. 2 SBGG-E..., ...geben (§ 97 Abs. 1 Satz 1 InsO.) „Damit sind nur solche..., ... Gemäß § 98 Abs. 1a) InsO kann das Gericht unter ..., ...Auskunftspflicht nach § 97 InsO nicht nachkommt, an Stelle..., ... (hier § 9 Abs. 1 und 2 InsO). Für den Insolvenzverwalter..., ...muss (§ 9 Abs. 1 Satz 2 InsO), dürfte es sich dabei ..., ...Informationssysteme Gemäß § 5 Abs. 5 InsO sollen Insolvenzverwalter...
  • Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2405140023 (PDF, 11 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tabellenwiderspruch (§179 Abs.3 InsO) durch den Insolvenzverwalter..., ...der Geschäftsstelle (§154 InsO, §188 InsO) – Onlineportal..., ...Vermögensgegenständen (§36 Abs. 4 InsO) durch den Insolvenzverwalter..., ...Freigabe nach §35 Abs.2 InsO) einschließen. Eine ausschließlich..., ...Ausnahmevorschrift des § 302 InsO noch knapp gehalten: Von..., ... ob gem. § 302 Ziffer 1 InsO qualifizierte Verbindlichkeiten..., ... aus § 302 Nr. 1 Fall 3 InsO im Einzelfall zu Härten..., ...Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO nicht umfasst sind. Zu ..., ... 302 Nr. 1 Fall 1 und 2 InsO kommen. In all diesen Fällen..., ...Ausnahmetatbestände des § 302 InsO hin. Arbeitslosigkeit, ...
  • Preisbremsen-Entlastungsrückforderungs-Verordnung (PBRüV)

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2403060002 (PDF, 7 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von dem Insolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
  • Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung

    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406260226 (PDF, 7 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von demInsolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
  • Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • Gesetzliche Klarstellungen..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ... • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
  • Einsichtnahme in die Patientenakte

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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) trifft den Insolvenzverwalter..., ...Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO anzeigen. Er gibt damit..., ... Verfahrenskosten (§ 54 InsO) zu decken, die im Rahmen..., ...Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO), wie eben die Kosten der..., ...Rechtshandlung i. S. d. § 61 InsO vorliegt. Allerdings können...
  • Verordnung über Standards für Übermittlung elekt. Akten von Behörden u. jur. Personen des öff. Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...fordert der VdK jedoch, die inso-weit bestehende Größen-..., ...in § 2 Abs. 4 RefE wäre inso-weit eine Übergangsvorschrift...
  • Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Anpassung pandemiebedingter Vorschriften

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: ausschließlich das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme dargestellt werden. Der Deutsche Anwaltverein kann weder durch seine insolvenzverwaltenden noch durch seine beratenden Mitglieder eine Veränderung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre feststellen. Die Verkürzung wird vielmehr als eine motivierende Entlastung für die betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch als eine sinnvolle Entlastung der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalterinnen/–verwalter wahrgenommen. Der Deutsche Anwaltverein weist darüber hinaus auf eine aktuell geführte Diskussion zu weiteren Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren hin.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2405280039 (PDF, 6 Seiten)

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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO aus, das nur noch auf Antrag...
  • Beibehaltung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts i.R.d. EU-Regulierung zur Kapitalmarktunion

    • Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 10.07.2024
    • Beschreibung: Die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts für die Kreditfinanzierung mittelständischer Handelsunternehmen sind sicherzustellen. In diesem Zusammenhang muss der Schutz von Kreditsicherheiten auch im Insolvenzfall gewährleistet werden, um die Kreditvergabe nicht unverhältnismäßig zu erschweren oder zu verteuern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2407100011 (PDF, 3 Seiten)

  • Nachbesserungen am Vorschlag der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts

    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der Vorschlag der europäischen Insolvenzrechtsharmonisierungsrichtlinie birgt in seiner vorliegenden Form das Risiko des Missbrauchs, ist fehleranfällig und nicht hinreichend transparent. Eine Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa darf nur stattfinden, wenn dies nicht zu Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland führt und die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts erhalten bleiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 25/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2407110031 (PDF, 3 Seiten)

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