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173 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"InsO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (173)

    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 25.09.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Insolvenzordnung ein, die Verfahren einfacher, effizienter und verlässlicher macht – für Schuldner_innen, Gerichte und Gläubiger gleichermaßen. Zentrale Punkte sind die Einführung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung, eine gesetzliche Lösung des Verstrickungsproblems sowie eine Änderung des § 306 InsO zur Vereinfachung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
    • Beschreibung: Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anders als § 142 Absatz 1 InsO verlangt die Richtlinie..., ...daher an, § 142 Absatz 1 InsO im Zuge der Umsetzung unverändert..., ...Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beizubehalten...
    • Angegeben von: energy traders europe am 15.06.2026
    • Beschreibung: Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...als Gesamtprodukt § 104 InsO unterfällt, ist aufgrund..., ... Insolvenzrecht …§ 104 InsO ggf. anwendbar • § 103 InsO (Wahlrecht) Ein Hinweis..., ...Börsenpreis im Sinne des § 104 InsO. Bei Insolvenzantrag einer..., ...unterfallen nicht § 104 InsO. Sie sind weder Fixschulden..., ...Stromverträge ist gem. §104 InsO zulässig, (ohne Wahlrecht..., ...nicht der Regelung des §104 InsO unterfallen, da es weder..., ...Insolvenzverwalters §103 InsO. Bei Biogas sieht ..., ... unter § 104 InsO erfolgt, wenn es sich um..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Die HKN-Transaktionen..., ...Waren im Sinne des § 104 InsO oder als Finanzleistungen..., ... erfüllt sind und § 104 InsO nicht greift, unterliegen..., ...Anwendungsbereichs des § 104 InsO auf erneuerbare Energien..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO sollte im Hinblick auf ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO an die Entwicklung moderner..., ...Artikels 30 die nach § 104 InsO bestehenden Möglichkeiten..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst Fixgeschäfte über..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterliegen. Dass eine ..., ...die Anpassung des § 104 InsO insofern erfolgen, als ..., ...Anpassungsbedarfs bei § 104 InsO, insbesondere im Hinblick...
    • Angegeben von: RWE am 22.09.2026
    • Beschreibung: Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 sollte dazu genutzt werden, die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte zu stärken. Der Anwendungsbereich des § 104 InsO soll gerade im Hinblick auf erneuerbare Energien und die mit ihnen verbundenen Herkunfts-, Nachhaltigkeits- und Emissionszertifikate überprüft und erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ...Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterliegen, während sich..., ...104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO heraus fallen. So gibt..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO Fraglich ist in der aktuellen..., ... einer nach § 302 Nr. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...einer nach § 302 Abs. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO hingewiesen werden, damit..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO Zunächst wird vorgeschlagen..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren der §§ 306ff. InsO nur noch auf Antrag des..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO obligatorische Vorlage ..., ..., nach dem § 306 Abs. 1 InsO wie folgt lauten würde:..., ...beantragt.“ § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO würde entsprechend angepasst..., ...Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Dann wird vorgeschlagen..., ...Forderungsanmeldung in § 28 Abs. 1 InsO aufzunehmen. Eine vergleichbare..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits Kenntnis vom kommenden..., ...Gläubiger gem. § 9 Abs. 1 InsO durch die öffentliche Bekanntmachung...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anders als § 142 Absatz 1 InsO sieht Artikel 8 Absatz ..., ... § 108 Ab-satz 1 Satz 2 InsO - wonach Mietverhältnisse...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO. Diese soll nur noch auf Antrag der Schuldner durchgeführt werden, Dreimonatige Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung ab Verfahrenseröffnung in der Verbraucherinsolvenz, Forderungsanmeldungen, -prüfungen und -feststellungen in Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann vornehmen, wenn Ausschüttungen an die Gläubiger zu erwarten sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO aus, das nur noch auf Antrag...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
    • Beschreibung: Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei..., ...Regelung in § 258 Abs. 3 S. 1 InsO an. Dies würde insbesondere..., ...Schriftform (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO), während die elektronische..., ...darstellt (§ 174 Abs. 4 Satz 1 InsO). Diese Regelung wirft ..., ...bereitzuhalten (§ 175 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die praktische Relevanz..., ...des § 56a Abs. 2 Satz 1 InsO sieht vor, dass das Insolvenzgericht...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... BGB • True Sale nach InsO • Besteuerung nach AO..., ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
    • Beschreibung: Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies ..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...§ 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar..., ...des BGB • True Sale nach InsO • Besteuerung nach AO,..., ...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc...., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ... können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verfahrensrecht – unmittelbar in die InsO aufgenommen werden müssen..., ...geregelt. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO sieht eine Begründungspflicht..., ...) und § 59 (Entlassung) InsO finden sich demgegenüber..., ...abgesehen. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO ist eine Ausnahme, die ..., ...Verwalters haben soll. Die InsO sieht auch kein Rechtsmittel..., ...ehesten bietet § 270d Abs. 2 InsO ein Argument, bei dem ebenfalls..., ...dem oben zitierten § 56a InsO. § 56a und § 270d InsO..., ...Eröffnungsbeschluss des § 27 Abs. 1 InsO zu trennenden Beschluss..., ...Hintergrund des Telos von § 6 InsO auch weiterhin auf einen..., ...Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, § 56 Rn. 70; Mönning, ..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 32; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 47; Münchener Kommentar/Graeber, InsO, § 56 ; Graeber, NZI 2006..., ...499, 500; Graf-Schlicker, InsO, § 56, Rn. 43; Vallender..., ...eingehend: Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 46, m. w. N...., ...Schwellenwertverfahren (§ 22a Abs. 1 InsO) eingeführt werden. Diese..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der..., ...Insolvenzverwalter nach § 56 InsO erfassen und einen vorläufigen..., ...nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO die volle Verwal tungs..., ... Wahlrecht nach § 103 InsO Anwendung, so dass es insoweit...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beibehaltung des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. ..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). ..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ...über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...- Verfahrens in §§ 22a InsO zu diesem Zweck ergänzend..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. ..., ... Regelungen der §§ 67 InsO zum Gläubigerausschuss ..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. ..., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.09.2026
    • Beschreibung: Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die bereits durch § 104 InsO geschaf-fene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterlie-gen, während sich..., ...§ 104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO herausfallen. So gibt es..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten sich...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung..., ...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung..., ...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge der Evaluation des "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" soll darauf hingewirkt werden, dass es bei der Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 36 Monate bleibt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... gemäß § 305 Abs1 Nr. 1 InsO, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach §§ 306 ff. InsO oder eines Insolvenzplans gemäß §§ 217 ff. InsO ihre Erledigung finden,..., ...Redlichkeitsbegriff“ in § 1 InsO zu streichen. Der EuGH ..., ...Moralanspruch erhebt. § 1 InsO ist im Wege der Rechtsfortbildung...
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