Stellungnahmen/Gutachten
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208 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"InsO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (208)
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Zu Regelungsvorhaben:
InsO Gläubigerinteressen der Leasing-Gesellschaften wahren
Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beibehalten; Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren angemessen berücksichtigen, insbesondere durch eine zeitliche Begrenzung des Moratoriums sowie einen Ausgleich für die Nutzung während einer Verwertungssperre; für die Übertragung von Kredit- und Finanzdienst¬leistungs-verträgen ein Zustimmungser-fordernis des jeweiligen Vertragspartners vorzusehen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anders als § 142 Absatz 1 InsO verlangt die Richtlinie..., ...daher an, § 142 Absatz 1 InsO im Zuge der Umsetzung unverändert..., ...Bargeschäftsprivileg gemäß § 142 Absatz 1 InsO unverändert beizubehalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
- Bereitgestellt von: energy traders europe am 15.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzuordnen und unterfällt § 104 InsO. Für die Zertifikatskomponente..., ...als Gesamtprodukt § 104 InsO unterfällt, ist aufgrund..., ... Insolvenzrecht …§ 104 InsO ggf. anwendbar • § 103 InsO (Wahlrecht) Ein Hinweis..., ...Insolvenzrechtliche Behandlung 1. § 104 InsO – Fixgeschäft mit Marktpreis..., ...Börsenpreis im Sinne des § 104 InsO. Bei Insolvenzantrag einer..., ...Erfüllungswahlrecht nach § 103 InsO zusteht. Die offenen Einzelverträge..., ...HKN-Transaktionen: § 103 InsO – Wahlrecht des Insolvenzverwalters..., ...unterfallen nicht § 104 InsO. Sie sind weder Fixschulden..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. – Der Insolvenzverwalter..., ...Stromverträge ist gem. §104 InsO zulässig, (ohne Wahlrecht..., ...nicht der Regelung des §104 InsO unterfallen, da es weder..., ...Insolvenzverwalters §103 InsO. Bei Biogas sieht ..., ...Biomethan als Ware iSd §104 InsO einzuordnen ist, kann aufgrund..., ...Stromliefergeschäfte regelmäßig an § 104 InsO zu messen. Die Einordnung unter § 104 InsO erfolgt, wenn es sich um..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Die HKN-Transaktionen..., ...Waren im Sinne des § 104 InsO oder als Finanzleistungen..., ... erfüllt sind und § 104 InsO nicht greift, unterliegen..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Exkurs: Dänisches Recht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO Fraglich ist in der aktuellen..., ... einer nach § 302 Nr. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...einer nach § 302 Abs. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO hingewiesen werden, damit..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO Zunächst wird vorgeschlagen..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren der §§ 306ff. InsO nur noch auf Antrag des..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO obligatorische Vorlage ..., ..., nach dem § 306 Abs. 1 InsO wie folgt lauten würde:..., ...beantragt.“ § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO würde entsprechend angepasst..., ...Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Dann wird vorgeschlagen..., ...Forderungsanmeldung in § 28 Abs. 1 InsO aufzunehmen. Eine vergleichbare..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits Kenntnis vom kommenden..., ...Gläubiger gem. § 9 Abs. 1 InsO durch die öffentliche Bekanntmachung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
- Bereitgestellt von: energy traders europe am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs des § 104 InsO auf erneuerbare Energien..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO sollte im Hinblick auf ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO an die Entwicklung moderner..., ...Keine Schwächung des § 104 InsO Unabhängig von der gewählten..., ...Artikels 30 die nach § 104 InsO bestehenden Möglichkeiten..., ... nach Maßgabe des § 104 InsO und der vertraglichen Bestimmungen..., ...durchbrechen oder das in § 104 InsO angelegte „Verbot des Cherry..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO Bestehende Ungleichbehandlung..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst Fixgeschäfte über..., ...ohne Weiteres unter § 104 InsO. Damit entsteht eine sachlich..., ...grundsätzlich nach § 104 InsO beendet und in einen einheitlichen..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterliegen. Dass eine ..., ...die Anpassung des § 104 InsO insofern erfolgen, als ..., ...Anpassungsbedarfs bei § 104 InsO, insbesondere im Hinblick..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO an die Entwicklung erneuerbarer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 sollte dazu genutzt werden, die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte zu stärken. Der Anwendungsbereich des § 104 InsO soll gerade im Hinblick auf erneuerbare Energien und die mit ihnen verbundenen Herkunfts-, Nachhaltigkeits- und Emissionszertifikate überprüft und erweitert werden.
- Bereitgestellt von: RWE am 22.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die bereits durch § 104 InsO geschaffene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ...Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterliegen, während sich..., ...104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO heraus fallen. So gibt..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei..., ...Regelung in § 258 Abs. 3 S. 1 InsO an. Dies würde insbesondere..., ...Schriftform (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO), während die elektronische..., ...darstellt (§ 174 Abs. 4 Satz 1 InsO). Diese Regelung wirft ..., ...bereitzuhalten (§ 175 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die praktische Relevanz..., ...des § 56a Abs. 2 Satz 1 InsO sieht vor, dass das Insolvenzgericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie geht es um die Stärkung der Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte sowie für Energiemarkt-Zertifikate.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die bereits durch § 104 InsO geschaf-fene Anerkennung..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO gerade im Hinblick auf ..., ...Energiemarkt-Zertifikate dem § 104 InsO unterfallen. II. Bestehende..., ... Energieprodukte § 104 InsO erfasst insbesondere Fixgeschäfte..., ...sind und damit dem § 104 InsO unterfallen. Die unsachgemäße..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO unterlie-gen, während sich..., ...§ 104 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 InsO dem Anwendungsbereich der..., ...Energiemarkt-Zertifikaten in § 104 InsO ab, die unabhängig von ..., ...Anwendungsbereich des § 104 InsO herausfallen. So gibt es..., ...Anpassungsbedarf bei § 104 InsO In § 104 InsO bieten sich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geregelt. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO sieht eine Begründungspflicht..., ...) und § 59 (Entlassung) InsO finden sich demgegenüber..., ...abgesehen. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO ist eine Ausnahme, die ..., ...Verwalters haben soll. Die InsO sieht auch kein Rechtsmittel..., ...Abs. 3 Satz 2 bzw. § 57 InsO austauschen, die Bestel-lungsentscheidung..., ...ehesten bietet § 270d Abs. 2 InsO ein Argument, bei dem ebenfalls..., ...dem oben zitierten § 56a InsO. § 56a und § 270d InsO..., ...Insolvenzgläubiger im Sinne von § 38 InsO regelmäßig noch nicht hinreichend..., ...Eröffnungsbeschluss des § 27 Abs. 1 InsO zu trennenden Beschluss..., ...Hintergrund des Telos von § 6 InsO auch weiterhin auf einen..., ...Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, § 56 Rn. 70; Mönning, ..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 32; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 47; Münchener Kommentar/Graeber, InsO, § 56 ; Graeber, NZI 2006..., ...499, 500; Graf-Schlicker, InsO, § 56, Rn. 43; Vallender..., ...Eröffnungsbeschluss (§ 27 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO) erfolge, aber dessen Qualität..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 31). Die Verwalterbestellung..., ...eingehend: Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 46, m. w. N...., ...Schwellenwertverfahren (§ 22a Abs. 1 InsO) eingeführt werden. Diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
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Adressatenkreis:
-
27.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies ..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...§ 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...13 d) § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E (verpflichtende Vorhaltung..., ...30 g) § 5 Abs. 5 Satz 4 InsO-E (Zugangsdaten) 31 aa..., ... 38 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ...Durch die Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht..., ...Einführung des § 5 Abs. 5 InsO durch das SanInsFoG auf..., ... gemäß § 38 InsO - Gläubiger gemäß § 39 InsO , soweit sie nach § 174 Abs. 3 InsO zur Anmeldung aufgefordert..., ... Nicht von § 5 Abs. 5 InsO erfasste Gläubiger sind..., ...Regelung des § 5 Abs. 5 InsO neben „Erleichterungen ..., ...die in § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E genannten Dokumente „..., ...neue § 5 Absatz 5 Satz 2 InsO; siehe auch Begründung ..., ...) § 8 Abs. 3 InsO soll wie folgt ergänzt ..., ... 2 und Abs. 5 Satz 1 InsO sowie in § 174 Abs. 4 InsO auch keine abschließende..., ... in § 174 Abs. 4 Satz 1 InsO-E nunmehr vorsieht, dass..., ...Sinne des § 8 Abs. 3 InsO, Anlage 1 Nr. 9002 des ..., ... b) § 8 Abs. 3 Satz 5 InsO-E Der Entwurf sieht ..., ...ist. 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ..., § 174 Absatz 4 Satz 1 InsO wie folgt zu ersetzen: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beibehaltung des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. ..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). ..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ...über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...- Verfahrens in §§ 22a InsO zu diesem Zweck ergänzend..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. ..., ... Regelungen der §§ 67 InsO zum Gläubigerausschuss ..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. ..., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 140 Absatz 2 InsO Erwägungsgrund 6 legt ..., ...Regelung § 140 Absatz 2 InsO beibehalten werden. Seite..., ...Beibehaltung des § 140 Absatz 3 InsO Auch § 140 Absatz 3 InsO..., ...Andres/Leithaus/Leithaus InsO § 140 Rn. 15; BeckOK InsR/Schoon InsO § 140 Rn. 26). 2. Nahestehende..., ...Unsicherheiten ist, dass § 131 InsO – im Gegensatz zu § 130 InsO – keine Regelung zu Margensicherheiten..., ...eine Klarstellung in § 131 InsO, etwa dahingehend, dass § 130 Absatz 1 Satz 2 InsO entsprechend gilt, würden..., ...Regelungsumfang des § 134 InsO bleiben. Allerdings sollte..., ...ein in die bereits in § 1 InsO festgelegte Zielvorgabe..., ... über § 274 iVm § 56 f. InsO die Mitwirkung der Gläubiger..., ...§§ 270i. V. m. 274, 275 InsO und der §§ 270a und 270b InsO auch für das Pre-Pack-Verfahren..., ...der Zielsetzung des § 1 InsO vermeiden. Diese Regelung..., ...mit der Wertung des § 160 InsO stehen. j) Überprüfung..., ... Regelungen nach §§ 165 InsO hergestellt werden. IV..., ...22a, 21 Absatz 2 Nr. 1a InsO zur Ernennung und Auswahl..., ...sollten §§ 69, 70 und 72 InsO beibehalten werden. 3...., ...getragen werden und § 73 InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgabenbereich des/r InsolvenzverwalterIn
Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dung des § 15b Abs. 8 InsO hingewiesen: den Finanzämtern..., ... dung des § 15b Abs. 8 InsO ist. Ohne Kenntnis des ..., ...Verpflichtungen aus § 15a InsO nachkommen, vor einer..., ... den neuen § 15b Abs. 8 InsO. Die Regelung bestätigt..., ...Gesetzgeber mit § 15b Abs. 8 InsO eigentlich beenden wollte..., ... vom Wortlaut des § 21 InsO nicht gedeckt sind. Seite..., ...Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO hat das Insolvenzgericht..., ...mit § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO nur ein allgemeines Verfügungsverbot..., ...d. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO eine nachteilige Veränderung..., ...aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO, die Insolvenz verwalterInnen..., ...nach § 15b Abs. 8 Satz 1 InsO eine Verletzung steuerrecht..., ...Insolvenzreife nach § 17 oder § 19 InsO und der Entscheidung des..., ...nach § 15b Abs. 8 Satz 3 InsO die Sätze 1 und 2 nicht..., ...des § 15b Abs. 8 Satz 2 InsO könnte eine verspätete ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Der VID begrüßt das vom BMJV und BMF vorgelegte Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform kann einen wichtigen Beitrag für langfristig orientierte und nachhaltige Unternehmensführung leisten. Für eine praxistaugliche Ausgestaltung braucht es jedoch insbesondere im Insolvenzrecht noch klare und differenzierte Regelungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO) nur in den Fällen abgewichen..., ...Überschuldungstatbestands nach § 19 InsO. Nach § 98 GenG ist die..., ...unmittelbar aus § 11 Abs. 1 InsO; einer eigenständigen Regelung..., ...Genossenschaft, aus § 11 Abs. 1 InsO, sobald die GmgV als juristische..., ...Überschuldungstatbestand des § 19 InsO unmittelbar und unmodifiziert..., ...Anlehnung an die in § 19 Abs. 2 InsO vorgesehene Fortführungsprognose..., ...unmittelbar aus § 15a Abs. 1 InsO. Diese allgemeine Norm ..., ...Insolvenzverfahrens nach der InsO tun können. VII. Insolvenzplan..., ...Insolvenzplanvorschriften der InsO auf Genossenschaften und..., ...Insolvenzreife entgegen § 15b InsO oder durch Verstöße gegen..., ...Insolvenzanfechtungsrecht der §§ 129 ff. InsO gilt für Genossenschaften..., ...allgemeine Anfechtungsrecht der InsO ebenfalls auf alle für ..., ...der GmgV nach §§ 130, 131 InsO anfechtbar, wenn sie in..., ...einer Insolvenz nach § 133 InsO als vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung..., ...Gesellschafterdarlehen nach § 135 InsO zu behandeln, soweit Mitglieder..., ... für die GmgV gilt § 19 InsO unmittelbar und unmodifiziert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf "Zukunftsfinanzierungsgesetz II"
Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II könnte unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 5 Abs. 4 Satz 3 und 4 InsO besondere Vorgaben: “..., ...4 der Insolvenzordnung (InsO) maschi nell zu führen..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Speichern einer lesbaren..., ...nach § 178 Abs. 2 Satz 1 InsO Rang und laufende Nummer..., ...Tabellen nach § 175 Abs. 1 InsO in Verfahren, die ab dem..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Speichern einer lesbaren..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO niederzulegen. § 6 Textdatei..., ...nach § 178 Abs. 2 Satz 1 InsO Rang und laufende Nummer..., ...Ermächtigung des § 5 Abs. 4 InsO ist vom Regelungsbereich..., ...Ermächtigung in § 5 Abs. 4 InsO eine Befristung landesrechtlicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderungsanmeldung nach § 174 InsO In § 174 Abs. 1 InsO ..., ...Rechtsdienstleistungsgesetzes). Nach § 174 Abs. 4 InsO kann die Anmeldung durch..., ...Insolvenzverwaltung führt § 174 Abs. 4 InsO zu einer Verschärfung dieser..., ... i. v. m. Abs. 4 Satz 4 InsO indiziert, der entspre..., ...Formulierung in § 174 Abs. 4 InsO bis heute geprägt von einer..., ...nach § 174 Abs. 4 Satz 4 InsO einzureichenden Ausdrucke..., ...nach § 174 Abs. 1 Satz 3 InsO zur Vertretung des Gläubigers...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen in Unternehmenskrisen
Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
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Adressatenkreis:
-
05.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverfahren nach der InsO handelt. Inso fern begrüßt..., ...Grundsätze der §§ 17 bis 19 InsO heranzuziehen“. Ein un ..., ...gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO genannt werden. Gleiches..., ...gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO. 2. Rz. 7 Nach dem ..., ...Sanierungsplan (§§ 217 ff. InsO) [...] als Nachweis ausreichend..., ...Sanierungsplan gem. §§ 217 ff. InsO) umgesetzt werden, die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
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Zu Regelungsvorhaben: