Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV §19(2): 7000h-Regel ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lastverbraucher (§ 19 StromNEV) würde zu erheblichen..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Rechenzentrumsstrategie
Teilnahme am Konsultationsprozess zur nationalen Rechenzentrumsstrategie des BMDS. Antworten auf die vom BMDS formulierten Leitfragen. Ziel: Übergreifende Strategie, um beim Ausbau von Rechenzentren den Anschluss an führende Nationen nicht zu verlieren. Zentrale Empfehlungen: 1. Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. 2. Zuverlässige Versorgung mit bezahlbarem, sauberem Strom. 3. Einheitliche Regeln in der Europäischen Union statt deutscher Sonderwege. 4. Pragmatische Regulierung von Abwärme. 5. Bereitstellung vorbereiteter Flächen
- Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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25.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen..., ...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
-Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Energieumlagen (§19 StromNEV, KWKG, Offshore) auf ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Rechenzentrumsstandorts
Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundlastverbraucher aus §19 StromNEV würde die Situation zudem..., ...verschieben können. #10 §19 StromNEV darf nicht ersatzlos ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Integration von Batteriespeichern in das Stromsystem
Der Wert von Flexibilität und Kapazität soll über eine entsprechende kapazitative Ausgestaltung von Netzentgelten bzw. Netzanschlussbedingungen und energiewirtschaftlich zielführende, zeitgerecht orientierte Bilanzkreisregelungen erhöht werden. Die Grünstrom-Eigenschaft soll – analog zum Stromnetz - nach der Speicherung erhalten bleiben. Zudem soll der Redispatch von Batteriespeichern, d.h. der Zugriff der Netzbetreiber auf diese Anlagen, klar geregelt und begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...direkt nur der § 19 der StromNEV einschlägig ist (Kosten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV
Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kapitel V der Wachstumsinitiative behandelt mit den Ziffern Nr. 38 bis 49 weitreichende energiewirtschaftliche Themen. Aber auch in den anderen Kapiteln befinden sich Punkte, die für die Energie- und Wasserwirtschaft relevant sind. Die benannten 49 Punkte werden dann in verschiedene Gesetzesinitiativen einfließen: in das flankierende Haushaltsfinanzierungsgesetz, in das geplante EnWG-Omnibus-Gesetz oder auch in einzelne Fachgesetze. BDEW hat die für seine Branche relevanten Punkte analysiert und kommentiert und setzt sich unter anderem für wettbewerbliche Ausgestaltung, Bürokratieabbau und für eine Priorisierung des Netzausbaus ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 18.07.2024
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Adressatenkreis:
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18.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) profitieren, Sicherheit..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV vornehmen bzw. Maßnahmen..., ... § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV begünstigte Kreis von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Energiewende befindet sich an einem kritischen Punkt: Ohne entschlossenes und strikt auf die System- und Kosteneffizienz orientiertes politisches Handeln werden die Transformationskosten volkswirtschaftlich nicht aufzubringen sein. Die Akzeptanz für die Energiewende und der Wirtschaftsstandort würden ernsthaft gefährdet. Reine Kostenumverteilung innerhalb des Systems ohne echte Systemoptimierungen stößt darüber hinaus schnell an Grenzen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Endverbraucher ansetzen (i.W. § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelten nach §19 Abs. 2 StromNEV, insbesondere intensive...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland
Das vom BMWK beauftragte Gutachten enthält zahlreiche Ansätze zur Optimierung der Standortfaktoren für die Ansiedlung von Rechenzentren. Jedoch müssen aus Sicht der Internetwirtschaft einige Aspekte deutlich stärker berücksichtigt werden, um eine zweckmäßige Strategie zur Stärkung des Rechenzentrumsstandortes zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) beibehalten werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben bezieht sich auf eine Vielzahl von Aspekten innerhalb des EEG. Zweck der Interessenvertretung ist in diesem Fall insbesondere eine praxisnahe Definition von Extensivierungsmaßnahmen in Solarparks, die Beschleunigung von Netzanschlüssen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für besondere Solaranlagen.
- Bereitgestellt von: BayWa r.e. AG am 04.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hemmnisse (§ 19 Abs. 2 StromNEV im Industriebereich und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Rechenzentrumsstrategie
Teilnahme am Konsultationsprozess zur nationalen Rechenzentrumsstrategie des BMDS. Antworten auf die vom BMDS formulierten Leitfragen. Ziel: Übergreifende Strategie, um beim Ausbau von Rechenzentren den Anschluss an führende Nationen nicht zu verlieren. Zentrale Empfehlungen: 1. Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. 2. Zuverlässige Versorgung mit bezahlbarem, sauberem Strom. 3. Einheitliche Regeln in der Europäischen Union statt deutscher Sonderwege. 4. Pragmatische Regulierung von Abwärme. 5. Bereitstellung vorbereiteter Flächen
- Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzbetriebsverordnung (StromNEV), da digitale Infrastrukturen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...derzeit in § 5 Abs. 4 StromNEV geregelt sind, eine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
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17.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mehrwert-steuer), § 19 StromNEV und § 17f ENWG (Offshore-Netzum-lage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Direktbelieferungen Industrie (Aktualisierung)
Forderung nach Erleichterungen bei der Direktbelieferung von Industriekunden. Insbesondere Anpassungen im EEG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
-
28.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umlagen (KWKG-Umlage, § 19-StromNEV-Umlage) an, da der Strom...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Rechenzentrumsstandorts
Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundlastverbraucher aus §19 StromNEV würde die Situation zudem..., ...verschieben können. #10 §19 StromNEV darf nicht ersatzlos ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen in sozialgerechten Klimaschutz im Bundeshaushalt sichern
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
01.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Offshore-Netzumlage, §19 StromNEV-Umlage und die KWK-Umlage...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
28.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Passgenaue Netzanschlussverfahren für Energiespeicher
Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unternehmen nach §19 StromNEV. Dies hat sich gewandelt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: 2,99 Euro/MWh § 19 StromNEV: 0,50 Euro/MWh Stromsteuer und § 19 StromNEV werden für die Industrie...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer leistungsstarken Rechenzentrumslandschaft in Deutschland und Europa
Das BMDS plant die Entwicklung einer nationalen Strategie zur Förderung von Betrieb und Ansiedlungen von Rechenzentren. Diese sollte den Rechenzentrumsstandort Deutschland bestmöglich stärken, da Rechenzentren aller Größen die Grundlage für eine leistungsfähige, resiliente und souveräne Digitalwirtschaft bilden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die regulatorischen, infrastrukturellen und investitionsbezogenen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, bis 2030 eine leistungsstarke, sichere und nachhaltige Rechenzentrumslandschaft zu etablieren. Maßnahmen sind v.a. in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, Harmonisierung von Vorgaben, Verfügbarkeit und Kosten von Strom, Abwärmenutzung und Resilienz notwendig.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundlastverbraucher (§ 19 StromNEV) würde Rechenzentren ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV 5 Minuten ISP Systemstützende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV 5 Minuten ISP Systemstützende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 18.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV 5 Minuten ISP Systemstützende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimapolitik wirkt, wenn sie entschlossen und über Legislaturperioden hinweg stabil vorangetrieben wird. Die Erfolge im Stromsektor zeigen, was möglich ist. In den Bereichen Gebäude, Industrie und Verkehr fehlt es dagegen noch an der notwendigen Dynamik, um die Klimaziele zu erreichen. Daher gilt es in der kommenden Legislaturperiode Planungssicherheit zu schaffen: Eine ehrliche Bestandsaufnahme darüber, wo Deutschland energie- und klimapolitisch steht, sollte dabei die Grundlage für entschlossenes Handeln sein. Daneben braucht es für Investitionen in Klimaschutz, eine zukunftsfähige Wirtschaft und moderne Infrastruktur auch eine solide und zuverlässige Finanzierungsbasis. Die Grundlage für bezahlbaren Strom und eine stabile Energieversorgung liefert der Ausbau der Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 05.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage; Destatis (2024...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ...darstellen. Nach § 17 Abs. 2 StromNEV werden die Leistungsentgelte..., ...individueller Netzentgelte (StromNEV § 19 Absatz 2), in Kombination..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV eine wichtige Rolle für..., ...(§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) bietet heute schon die..., ...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ..., 2. September 2022. StromNEV (2023): Verordnung über...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie der Bundesregierung zur Ausschreibung von H2-Ready Kraftwerken und Richtungsentscheidung für Kapazitätsmechanismus
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 13.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ...darstellen. Nach § 17 Abs. 2 StromNEV werden die Leistungsentgelte..., ...individueller Netzentgelte (StromNEV § 19 Absatz 2), in Kombination..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV eine wichtige Rolle für..., ...(§ 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV) bietet heute schon die..., ...Sondernetzentgelte nach § 19.2 StromNEV, die gleichzeitig die..., ..., 2. September 2022. StromNEV (2023): Verordnung über...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV. Beide Modelle ermöglichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BVES setzt sich politisch dafür ein, dass der Vertrauensschutz für Energiespeichersysteme bestehen bleibt und nicht wie von der Bundesnetzagentur im AgNes-Prozess angekündigt durch eine vorzeitige Beendigung der Netzentgeltbefreiung vor 2029 aufgehoben wird.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VERTRAUEN WURDE NICHT DURCH STROMNEV BEGR‹NDET – DEMENTSPRECHEND..., ...genannten ß 15 Abs. 1 S. 3 StromNEV ist dies grundlegend ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VERTRAUEN WURDE NICHT DURCH STROMNEV BEGRÜNDET – DEMENTSPRECHEND..., ...genannten § 15 Abs. 1 S. 3 StromNEV ist dies grundlegend ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV beantragen, wenn sie ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Atypische Netznutzung (§19 StromNEV): Großverbraucher können...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strompreiskompensation: Level-Playing-Field durch Anpassung indirekter CO2-Kosten-Regeln
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der europäischen und ggf. nationalen Vorgaben zur Strompreiskompensation (Behandlung indirekter CO2-Kosten) mit dem Zweck, vergleichbar betroffene energieintensive Unternehmen in der EU einheitlich und diskriminierungsfrei zu behandeln. Angestrebt wird eine differenzierte Methodik/Abgrenzung bei der Berücksichtigung indirekter CO2-Kosten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mitgliedstaaten bzw. Branchen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netzentgeltverordnung – StromNEV) enable electricity-intensive...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 14.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs.1 StromNEV/GasNEV – einen Effizienzmaßstab..., ...und den Regelungen der StromNEV bzw. GasNEV angenähert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und den Regelungen der StromNEV bzw. GasNEV angenähert..., ...WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs.1 StromNEV/GasNEV – einen Effizienzmaßstab...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber
Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
- Bereitgestellt von: inetz GmbH am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und den Regelungen der StromNEV bzw. GasNEV angenähert..., ...WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs. 1 StromNEV/GasNEV – einen Effizienzmaßstab...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungsvorhaben der Bundesnetzagentur
Entwicklung der individuellen Stromnetzentgelte nach § 19 Absatz 2 StromNEV
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 08.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der RED III für den Verkehr
Für die klimaneutrale Transformation des Verkehrs ist die Molekülwende – neben dem Hochlauf der Elektromobilität im Straßenverkehr – von zentraler Bedeutung. Der Luftverkehr ist dabei in besonderer Weise auf einen abgesicherten Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe und das Vermeiden von Carbon Leakage angewiesen. Der BDI setzt dafür ein, den Aufbau der H2-Infrastruktur energisch voranzutreiben, steuerliche Rahmenbedingungen zu verbessern, Investitionen in CO2-neutrale Kraftstoffe zu ermöglichen sowie Raffinerien in die Molekülwende einzubinden. Parallel müssen internationale Wasserstoffpartnerschaften vorangetrieben, Handelshemmnisse abgebaut und auktionsbasierte Instrumente wie H2Global gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV – auch hierbei muss die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer Startinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge beschleunigen
Der BDI spricht sich dafür aus, finanzielle Förderungen für öffentlich zugängliches und betriebliches Laden von schweren Nutzfahrzeugen zu verstetigen und für Netzanschlüsse neu einzuführen. Der Hochlauf alternativer Antriebe, v. a. Elektromobilität, setzt den vorauslaufenden, flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von Lade- und H2-Tankinfrastrukturen voraus. Für schwere Nutzfahrzeuge ist der rasche Aufbau sowie schrittweise Ausbau einer Startinfrastruktur entscheidend, einschließlich des Initialnetzes auf Bundesautobahnen, weiterer öffentlich zugänglicher Hochleistungs-Ladeinfrastrukturen und betrieblichen Ladens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV – auch hierbei muss die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Außerkrafttreten der StromNEV Ende 2028. Inhaltlicher...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 2StromNEV
Wir setzen uns für die Einführung einer Monatsbetrachtung bei der Bandlastprivilegierung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ein, um saisonale Flexibilitäten abbilden zu können.
- Bereitgestellt von: Covestro Deutschland AG am 11.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inkrementelle Reform Strommarktdesign
Eine Anpassung des Strommarktdesigns im Sinne der sozial-ökologischen Transformation.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 14.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV zählen seit Jahren zu...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RED III - Erneuerbare Energien Richtlinie
Umsetzung der Richtlinie für die Windenergie an Land: Stellungnahme zum Referentenentwurf, Konkretisierung unbestimmte Rechtsbegriffe, Verbesserung Umweltstandard - Anpassung der Transposition in deutsches Recht für Offshore-Wind, insb. Erhalt des Umweltstandards - Änderungen im Zuge der Umsetzung in deutsches Recht für Onshore-Wind und PV (Beschleunigungsgebiete, Rechtsbegriffe, ...)
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 14.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV zählen seit Jahren zu...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungsvorschläge für das Strommarktdesign der Zukunft
Der BDEW fordert eine Anpassung des Strommarktdesigns, um die Förderung erneuerbarer Energien und die Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts investitionsfreundlich, planungssicher und praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich dafür ein, die Komplexität der Regelungen zu reduzieren und macht konkrete Umsetzungsmaßnahmen für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV zählen seit Jahren zu...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die inhaltliche Ausgestaltung und Reform der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Netzentgelte). Das Vorhaben umfasst die Novellierung rechtlicher Grundlagen, insbesondere im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
- Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 11.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
- Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zwischengespeicherten Strom an. Für die "StromNEV"-Umlage (abhängig vom..., ...Netzentgelte, Konzessionsabgabe, StromNEV- und AbLaVUmlage in die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 16.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung StromNEV Stromnetzentgeltverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile
Senkung des Stromsteuersatzes nach § 3 StromStG auf das europäische Mindestmaß (1,00 Euro/Megawattstunde); Senkung der Höchstsätze der Konzessionsabgaben nach § 2 KAV; Änderung der StromNEV und korrespondierender Gesetze (u.a. EnWG, EnFiG), sodass die von Verbrauchern zu zahlenden Netznutzungsentgelte und dazugehörige Umlagen reduziert werden, ggf. durch einen Bundeszuschuss)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...LastenOffshore-Haftungsumlage§19 StromNEV-UmlageKWK-AufschlagEEG-UmlageKonzessionsabgabeBeschaffung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme einer gesetzlichen Regelung, die es ermöglicht, Banken staatliche Garantien oder Bürgschaften zur Absicherung von Fremdkapital-Investitionen in den Glasfaserausbau zu gewähren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Glasfaser Management am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strom-netzentgeltverordnung - StromNEV). cepStudie Ausbau von...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Deutschlandfonds zur Finanzierung der Energienetzinfrastruktur
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich dafür ein, den Energie-Baustein des Deutschlandfonds so auszugestalten, dass er die Eigenkapitallücke von Energieversorgungsunternehmen (EVU) beim Ausbau der Strom-, Wärme- und Gasnetze schließt. Konkret wird gefordert: Einrichtung staatlicher Kreditgarantieprogramme zur Absicherung der Fremdfinanzierung von EVU, Bereitstellung öffentlichen Eigenkapitals über bundes- oder landeseigene Beteiligungsgesellschaften für kommunale Stadtwerke und öffentliche Energiekonzerne, Ermöglichung von Projektgesellschaften und Verbriefungsstrukturen zur Bündelung von Netzinvestitionen für institutionelle Investoren sowie Schaffung eines Kreditaufkauf- bzw. Verbriefungsprogramms zur Ausweitung der Bankenkreditvergabe an EVU.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
-
BT-Drs. 21/600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesnetzagentur (StromNEV/GasNEV) vorgegeben wird...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...KWKG-Umlage, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage und die Offshore-Haftungsumlage...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
- Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hochlastzeitfenster (nach § 19 (2) StromNEV) können sich dann die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Umsetzung von dynamischen Netzentgelten bis in die Niederspannung
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung dynamischer Netzentgelte im Stromnetz und deren Beitrag zur Bewältigung von Netzengpässen innerhalb der einheitlichen deutschen Strompreiszone. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Weiterentwicklung netzdienlicher Preissignale in der Niederspannungsebene, die stärkere Einbindung von Flexibilitäten, die Ausgestaltung von Grund- und Kapazitätspreiskomponenten sowie Regelungen zum Baukostenzuschuss (BKZ). Ziel ist eine netzdienliche und verursachungsgerechte Struktur der Netzentgelte für unterschiedliche Nutzergruppen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Novelle setzen wir uns für eine bürokratiearme Umsetzung mit minimalem administrativem Aufwand ein, die auch künftig einen systemrelevanten Grundlastbetrieb berücksichtigt (Lebensmittelherstellung, die wegen der verderbbaren Rohstoffe keine Unterbrechung zulässt) und für von der Grundlast abweichende Flexibilisierungsmaßnahmen möglichst lange Vorlaufzeiten lässt. Die Fraunhofer-Studie "Flexibilisierungspotenziale elektrifizierter Industrieprozesse in der Ernährungsindustrie" (10/2025) zeigt, dass die Potenziale der energieintensiven Ernährungsindustrie sehr gering sind. Zusätzlich muss die neue Netzentgeltsystematik auch ein "phase-in" zulassen, soweit die Netzsituation an den Standorten im ländlichen Raum eine zunehmende Elektrifizierung und Stromabnahme ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Netzentgeltreform wird von der BNetzA erarbeitet. Mitglieder des Bundestages sind jedoch über den Beirat der BNetzA damit befasst.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Preissignale in den Netzentgelte (AgNes)
Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromnetzentgeltverordnung
Reform der Stromnetzentgeltverordnung
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 02.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetzentgeltverordnung (Netzentgelte stabilisieren)
Vermeidung des weiteren Anstiegs von Stromkosten durch Stabilisierung der Netzentgelte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Preissignale in den Netzentgelte (AgNes)
Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung für energieintensive Unternehmen, die zur Energiewende beitragen
Die Herstellung von Batteriezellen ist nicht nur stromintensiv, sondern von strategischer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Dies sollte die neue Bundesregierung berücksichtigen, wenn sie die Strompreiskompensation (SPK) um strategisch wichtige Industrien erweitert, einen Industriestrompreis definiert und das Bandlastprivileg überarbeitet.
- Bereitgestellt von: PowerCo SE am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
Die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt eine Neuordnung der Netzentgelte an. Wir setzen uns dafür ein, netzdienliches Verhalten aktiv zu befördern und eine einheitliche Systematik für alle Netznutzer anzulegen.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 17.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. März 2026 im Rahmen eines Verfahrens zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) Orientierungspunkte zur Kostenwälzung vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 21.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Netzentgelte sollte als Staatsaufgabe auch grundsätzlich vom Staat geleistet werden
Mindestens die transformationsbedingten Netzentgelte und Netzumlagen müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Besondere Rolle von Rechenzentren in der Debatte um Netzentgelte beachten
Das von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Diskussionspapier führt die begonnene Debatte über die Weiterentwicklung der Netzentgelte fort und konkretisiert mögliche Ansätze für eine stärkere Systemdienlichkeit industrieller Stromverbräuche. Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, die besondere Rolle von Rechenzentren als unverzichtbare Grundlage einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft sowie Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Netzentgeltreform wird von der BNetzA erarbeitet. Mitglieder des Bundestages sind jedoch über den Beirat der BNetzA damit befasst.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Sondernetzentgeltregelungen für Industriebetriebe
Die Stromnetzverordnung bestimmt die Netzentgelte der Letztverbraucher. Eine mögliche Reform könnte Netzentgelte abhängig machen von flexibler Anpassung an die Erzeugungssituation bei erneuerbaren Energien. MAHLE Produktionsprozesse, z.B. Gießereiöfen und Spritzgussmaschinen, können diese Flexibilität jedoch nicht leisten. Daher darf eine Reform Grundlast-abhängige Industrien nicht belasten, sondern könnte rein additiv neue Anreize für Flexibilität schaffen.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 23.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der energieintensive Mittelstand wird u. a. mit den gestiegenen Stromkosten weiterhin allein ge- lassen, obwohl immer mehr vor allem energieintensive Produktion aus Deutschland abwandert. Von einer Entspannung der Lage bei den Energiekosten, wie dies in öffentlichen Diskussionen derzeit vielfach behauptet wird, kann keine Rede sein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Keramische Industrie e. V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 20.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich für eine Finanzierung der Netzengelte im Bereich Strom und Gas aus dem Bundeshaushalt ein.
- Bereitgestellt von: Bündnis faire Energiewende am 14.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 27.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrielle Wertschöpfung in Deutschland halten, Netzentgelte anpassen
Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich K+S für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 06.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Festlegung soll die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Ein zentrales Ziel von AgNes ist es, das bestehende System der Netzentgelte Strom in Deutschland zukunftsfähig an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Wir kritisieren insbesondere die einseitige und fehlerhafte Einschätzung der BNetzA zu dezentralen Einspeisern. Dezentrale Erzeugung mit einem funktionierenden Sektorkopplungskonzept ist ein entscheidender Beitrag zur Netzstabilität. Die intelligente Kopplung von Wärmeversorgung, Stromerzeugung, E-Mobilität und stationärer Speicherung von Elektrizität führt dazu, dass die Verteilernetze von Transportmengen und Ausbauforderungen entlastet werden.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 21.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Netzentgeltsystematik Strom ab 2029
Der BDEW fordert eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik im Strombereich ab 2029. Die Netzentgelte sollen verursachungsgerecht und netzdienlich ausgestaltet werden. Mengenunabhängige Preisbestandteile wie Kapazitäts- oder Leistungspreise sollen im Zentrum stehen. Ziel ist eine Entgeltstruktur, die Kriterien wie Kostenreflexivität, Marktneutralität, Planbarkeit, Verteilungswirkung, Verständlichkeit, Umsetzbarkeit und Netzdienlichkeit erfüllt. Der BDEW fordert eine Differenzierung nach Spannungsebenen, Übergangsregelungen, Bestandsschutz und eine Flexibilisierung der Entgelte, insbesondere für neue Verbrauchergruppen wie Prosumer, Speicher und Elektrolyseure.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen für ein sinnvolles Strommarktdesign
- Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an. - Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung. - Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System. - Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur: Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 03.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrielle Wertschöpfung in Deutschland halten, Netzentgelte anpassen
Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich die K+S AG für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt
Die Netzentgelte sollten zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Umstellung der Netzentgeltsystematik auf eine kapazitätsbasierte Berechnung. Für Kleinstanbieter müssen zudem geeignete Marktstrukturen entwickelt werden, damit Aggregatoren die Flexibilität in das System integrieren können. Die Standortwahl von Erneuerbare-Energie-Anlagen, von Speichern und neuen zuschaltbaren Lasten muss stärker Netzkriterien reflektieren. - In ausgewiesenen Regionen sollte ihr Anschluss priorisiert werden. - Beim Netzanschluss sollte zudem auf volkswirtschaftliche Effizienz optimiert werden (Überbauung bzw. Cable Pooling). - Effizienzvergleiche in Netzregulierung flächendeckend anwenden und Einsparpotenziale in der technischen Umsetzung heben. "
- Bereitgestellt von: RWE am 24.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der AgNes-Reform der Bundesnetzagentur
Weiterentwicklung des Prozesses zur Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS).
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sofortige Senkung der Energiekosten für energieintensive Industrien
Senkung der Energiekosten, u.a. durch Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die deutliche Senkung der Netzentgelte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im Markt.
- Bereitgestellt von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern; Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern; Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 27.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: