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120 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (120)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: Aurubis AG am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung nach § 19 II StromNEV und Einführung einer ..., ...Bandlastregelung nach § 19 II 2 StromNEV bei gleichzeitiger Neutralisierung..., ...Netzentgelt gem. § 19 Abs. 2 StromNEV ist nach europäischer..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV zum 31.12.2028 vorzeitig..., ...Aufhebung des § 19 Abs. 2 StromNEV anfallenden Kosten des...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung Die..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung ..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Überarbeitung des § 19 StromNEV nötig Warum die 7000..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher..., ...Netzentgelten nach §19 Abs. 2 StromNEV waren Kernenergie und..., ...Überarbeitung von § 19 Abs. 2 StromNEV ist daher unumgänglich..., ...die Umlage nach § 19 StromNEV für das jeweilige Folgejahr..., ...Regelung von § 19 Abs. 2 StromNEV und die enorme wirtschaftliche..., ...Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV beispielsweise die Ausweitung..., ...Sonstige Umlagen > § 19 StromNEV-Umlage 5 Flexibilitätspotenzial..., ... Entwicklung der §19 StromNev-Umlage Hinweise zur..., ... Jahr 2012-2013: § 19 StromNEV-Umlage für Letztverbrauchskategorie..., ...- Jahre ab 2014: § 19 StromNEV-Umlage für Letztverbrauchskategorie..., ...Entlastungssystematik nach § 19 Abs. 2 StromNEV sollte zeitnah in zentralen..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen, die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Senkung der Netzentgelte: Bislang ist lediglich eine Stabilisierung vorgesehen. Für die energieintensive Industrie ist nicht nur aus finanziellen Gründen die Beibehaltung von individuellen reduzierten Netzentgelten (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 (StromNEV) wichtig. Bislang sieht ein Eckpunktepapier der BNetzA vor, dass sich das zukünftige Industrienetzentgelt an die bestehende Flexibilisierungsoption der BNetzA (Lastreaktion abhängig von Spotmarktpreise) orientiert soll. Diese Flexibilisierungsoption hat sich bereits als untauglich und für die Industrie nicht umsetzbar erwiesen. Es bedarf einer Lösung für die Industrienetzentgelt, die sich an die „Energiewendekompetenz“ der Unternehmen orientiert.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV) Kernbotschaften ..., ...AngesichtsdesAuslaufensderStromnetzentgeltverordnung(StromNEV)bis spätestens 31. Dezember..., ... 2 Satz 1 und Satz 2 StromNEV in Form einer behördlichen..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV“ vorgenommen bzw. Maßnahmen..., ...späteren Auslaufens der StromNEV (erst Ende 2028) sieht..., ...Entlastungsbeträge über die §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage inklusive der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...0,11 0,11 → 0,11 §19 StromNEV-Umlage (Letztverbrauchergruppe..., ...Fallbsp. 6 (2024) §19 StromNEV Umlage Offshore-Netzumlage..., ...12,00 14,00 16,00 §19 StromNEV Umlage Offshore-Netzumlage..., ... 2026 | Auslaufen der StromNEV 2029 [alle anderen Werte..., ...8,00 9,00 10,00 §19 StromNEV Umlage Offshore-Netzumlage..., ...Netzentgelte | §19(2) StromNEV Konzessionsabgabe Betrifft..., ...Netzentgelte (§19(2)2 StromNEV) [„7.000h-Regel“; Amprion..., ...Netzentgelte | §19(2) StromNEV Stromsteuer | betr. Verwendung..., ...Netzentgelte (§19(2)2 StromNEV) [Ø Westnetz, MitNetzStrom..., ...Netzentgelte (§19(2)1 StromNEV) [Ø Westnetz, MitNetzStrom..., ... Netzentgelte (§19(2) StromNEV) [Ø Westnetz, MitNetzStrom..., ...Offshore-Netzumlage - §19 StromNEV-Umlage Fallgruppe 4:..., ... Netzentgelte (§19(2) StromNEV) [Ø von ÜNB kommunizierte..., ...Offshore-Netzumlage - §19 StromNEV-Umlage Fallgruppe 5:..., ... Netzentgelte (§19(2) StromNEV) [Ø von ÜNB kommunizierte..., ...Offshore-Netzumlage - §19 StromNEV-Umlage Fallgruppe 6:..., ... (Quelle: § 19 Abs. 2 StromNEV) → Für „individuelle..., ... (Quelle: § 19 Abs. 2 StromNEV) → Für die „a-typische..., ...nicht angenommen. §19 StromNEV- Umlage Letztverbr.gr..., ... Netztransparenz, §19 StromNEV-Umlage; § 19 StromNEV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV) Kernbotschaften ..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bis spätestens 31. ..., ...2 Satz 1 und Satz 2 StromNEV in Form einer behördlichen..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV“ vorgenommen bzw. Maßnahmen..., ...späteren Auslaufens der StromNEV (erst Ende 2028) sieht..., ...Entlastungsbeträge über die §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage inklusive der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Eckpunktepapier eröffnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Diskussion über die energiewendetaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen zur sog. Atypik und zur Bandlast, festgeschrieben in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Industrie einerseits dazu angereizt wird Flexibilitätspotenziale zu heben, andererseits aber alternative Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden für solche Unternehmen, die ihre Prozesse wenig oder gar nicht flexibilisieren können.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Den Schwerpunkt legt..., ...Regelung von § 19 Abs. 2 StromNEV und die enorme wirtschaftliche..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV die Zugehörigkeit zur..., ...Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV waren Kernenergie und..., ...Überarbeitung von § 19 Abs. 2 StromNEV ist daher unumgänglich..., ...Entlastungssystematik nach § 19 Abs. 2 StromNEV sollte zeitnah in zentralen..., ...Netznutzungsentgelts nach § 19 Abs. 2 StromNEV für prozess- /produktionsrelevante..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen,..., ...aktuellen § 19 Abs. 2 StromNEV oder einer von der BNetzA..., ...aktuellen § 19 Abs. 2 StromNEV oder einer von der BNetzA..., ...Ausgestaltung des § 19 Abs. 2 StromNEV können je nach Einzelfall..., ...Anpassungen des § 19 Abs. 2 StromNEV bzw. eine Berücksichtigung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung Die Entwicklung..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches Verhalten..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bereitstellung von Informationen und Fachwissen, um die Perspektive eines stromintensiven Unternehmens bei der zukünftigen Gestaltung einfließen zu lassen.

    • Bereitgestellt von: TRIMET Aluminium SE am 20.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die letzten drei Aluminiumelektrolysen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert Fazit..., ...Letztverbrauchergruppe B/C der §19 StromNEV-Umlage führt dazu, dass..., ...Netzentgelten (§19 Abs. 2 StromNEV) hätte signifikante Auswirkungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: Aurubis AG am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelten nach § 19 II 2 StromNEV. Nach den zahlreichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehende Möglichkeit der individuelle Netzentgelte muss erhalten bleiben, aber mit dem Ziel der Klimaneutralität in Einklang gebracht werden - Flexibilisierung für -defossilisierte Anlagen -Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien -Energie-Rückgewinnung durch Stromerzeugung

    • Bereitgestellt von: Ardagh Glass Germany am 23.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dekarbonisieren. § 19 Abs. 2 StromNEV ermöglicht Letztverbrauchern..., ...Netzentgelte-Regelung (19 Abs. 2 S. 2 StromNEV), um diese in Einklang..., ...gemäß §19 Abs. 2 S. 2 StromNEV profitieren. Hiermit ..., ... nach §19 Abs. 2 S. 2 StromNEV kommen, indem die EE-Erzeuger..., ...seitens des §19 Abs. 2 S. 2 StromNEV generieren. Jens ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung ..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches Verhalten..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzent-geltverordnung (nachfolgend StromNEV) abweichende Festlegung..., ...Industrienetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV ist deshalb auch da-rauf..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV (31.12.2028) zur geltenden..., ...die bisher § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen. Der..., ...Netz-entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV „nicht unmittelbar ihre..., ...Sondernetzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich, wie in den..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...darüber nach-denkt, die StromNEV, wie im Übrigen bisher..., ...Nachfolgeregelung zum § 19 Abs. 2 StromNEV bereits zum 1.1.2027 ..., ... – auch ohne die § 19 StromNEV Sonderregelungen – ein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur plant die Netzentgeltsystematik an einigen Stellen zu reformieren, u.a. auch die Netzentgeltreduzierung unter § 19 StromNEV Absatz 2 Satz 2. Der BV Glas setzt sich für Beibehaltung der sogenannten Netzentgeltreduzierung für die Glasindustrie ein. Außerdem soll die bestehende Regelung ergänzt werden. Die Umsetzung von Dekarbonisierungsvorhaben soll unter Beibehaltung der wichtigen Netzentgeltreduzierung ermöglicht werden. Der BV Glas setzt sich außerdem für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik ein, welche die wirtschaftliche Situation und begrenzten Möglichkeiten zur flexiblen Stromabnahme durch den vollkontinuierlichen Prozesse, berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 12.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auszuschöpfen, sollte die StromNEV mit den Änderungen aus..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV“ vorgenommen bzw. Maßnahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 26.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entgeltkalkulation nach StromNEV (bzw. künftigen Festlegungen..., ...Umlagesystem nach KWKG, EnWG und StromNEV ▪ Nach früherer Praxis..., ...Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich ▪ Zum 01.01.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Eine teilweise Neuausrichtung..., ...Sondernetzentgelten gemäß §19 StromNEV, die Entlastung der ..., ...Sondernetzentgelte nach §19 StromNEV berücksichtigt werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sowie im EnWG und in der StromNEV) nicht ausdrücklich geregelt..., ...gleichermaßen nach § 10 StromNEV bei der Ermittlung der..., ...gemäß § 4 Abs. 2 und § 5 StromNEV als aufwandsgleiche Kostenpositionen..., ...Netzentgelte nach der StromNEV und Netzumlagen nach ..., ...EnFG. Auch für die § 19 StromNEV-Umlage bedarf es keiner..., ... § 19 Abs. 2 Satz 16 StromNEV auf eine entsprechende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entgeltkalkulation nach StromNEV (bzw. künftigen Festlegungen..., ...Umlagesystem nach KWKG, EnWG und StromNEV ► Nach früherer Praxis..., ...Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich ► Zum 01.01.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 wird..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
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