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Bündnis faire Energiewende
Netzwerk
- Registernummer: R001663
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 11.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 14.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gesamtverband Textil- und ModeReinhardtstraße 14 - 1610117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493072622036
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E-Mail-Adressen:
- mengelhardt@textil-mode.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Keine Finanzierungsquelle
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (15):
- Michael Engelhardt
- Christoph Holler
- Boris Engelhardt
- Max Schumacher
- Eva Schreiner
- Dr. Christoph Sokolowski
- Dr. Uwe Mazura
- Thomas Kaczmarek
- Dr. Elke Steinle
- Holger Ade
- Christian Vietmeyer
- Dr. Christian Schimansky
- Christian Otto
- Sebastian Engelskirchen
- Dr. Oliver Möllenstädt
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Gesamtzahl der Mitglieder:
9 Mitglieder am 15.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die im Bündnis faire Energiewende organisierten Branchen des industriellen Mittelstands befürworten die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Energiewende in Deutschland. Der Klimaschutz ist ein sehr wichtiges weltweites Anliegen, das auch die Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Familien sehr beschäftigt. Die Unternehmen sind seit vielen Jahren auf dem Weg, ihren ökologischen Fußabdruck zu verkleinern und gleichzeitig die Wünsche der Kunden nach schönen, nützlichen, werthaltigen und langlebigen Produkten umzusetzen. Damit schaffen sie zugleich gute Arbeitsplätze und sichern so das Einkommen vieler tausend Familien in Deutschland. Die Unternehmen stehen allerdings mit ihren Produkten auch in einem intensiven EU-weiten und internationalen Wettbewerb. Das gilt für Exporte von Deutschland in die Welt, aber auch für Importe, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland kommen. Für beides gilt, dass in Deutschland hergestellte Produkte zwar Premiumprodukte sind und damit auch ein etwas höherer Preis für sie erzielt werden kann. Allerdings sind diesem Premiumpreis Grenzen gesetzt und letztlich müssen die Standortbedingungen in Deutschland so sein, dass eine industrielle Produktion hier weiterhin möglich ist. Stromkosten in Deutschland sind seit Jahren nicht mehr wettbewerbsfähig Diese Bedingung ist in Bezug auf die Stromkosten schon seit vielen Jahren nicht mehr erfüllt, denn diese sind seit Langem im internationalen Vergleich viel zu hoch. Hauptursache dafür ist die Entscheidung Deutschlands, die Energiewende fast ausschließlich über den Strompreis zu finanzieren. Dabei fallen allein durch die EEG-Umlage Mehrkosten an, die dem gesamten Strompreis in wichtigen Wettbewerbsländern entsprechen. Der Strompreis für die Industrie in Deutschland ist nicht wettbewerbsfähig und muss daher schnellstmöglich gesenkt werden. Rein nationale CO2-Preise gefährden Unternehmen Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für jede Tonne CO2 aus Brennstoffen wie Erdgas oder Heizöl fallen in Deutschland Mehrkosten in Höhe von 25 Euro an, was zu Erhöhungen der Energiekosten der Unternehmen um bis zu 20 Prozent führt. Eine solche Erhöhung kann bei den vorhandenen geringen Gewinnmargen vieler Unternehmen zur Folge haben, dass diese in die Verlustzone geraten und evtl. sogar insolvenzgefährdet sind. Dazu kommt, dass diese Kosten bis 2025 auf 55 Euro/t ansteigen sollen und sich damit mehr als verdoppeln werden. Mit dem BEHG wurde in einem hohen Tempo ein neues rein nationales System einer CO2-Bepreisung eingeführt, ohne zuvor eine intensive Abschätzung der Folgen für die betroffenen Unternehmen vorzunehmen. Diese wurden unmittelbar mit der neuen Belastung konfrontiert und zunächst einmal mit den Folgen allein gelassen. Die Bundesregierung hat zwar kurz vor Ende der abgelaufenen Legislaturperiode noch die sog. Brennstoffemissionshandel-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verabschiedet, um die Unternehmen von einem Teil der CO2-Mehrkosten zu entlasten. Diese Verordnung ist jedoch keinesfalls ausreichend, um die Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen und muss dringend von der neuen Bundesregierung in Abstimmung mit dem Bundestag nachgebessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, erstellen wir Positionspapiere und treten mit der Bundesregierung, dem Parlament, den Medien und anderen politischen Stakeholdern in Kontakt. Die Verbände im Bündnis faire Energiewende vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.
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Finanzierung der Netzentgelte
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Beschreibung:
Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich für eine Finanzierung der Netzengelte im Bereich Strom und Gas aus dem Bundeshaushalt ein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
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Beschreibung:
Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich dafür ein, dass der rein nationale CO2-Preis aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland vollständig ausgesetzt wird, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.11.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des § 19 Abs. 2 StromNEV
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Beschreibung:
Das Bündis faire Energiewende setzt sich dafür ein die bisherigen Entlastungsmöglichkeiten bei atypischer Netznutzung und bei der sog. Bandabnahme im Kern erhalten bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro