Stellungnahmen/Gutachten
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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Covestro setzt sich im Rahmen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für einen technologieneutralen Rechtsrahmen ein, der chemisches Recycling gleichberechtigt in die Abfallhierarchie integriert und bundesweit einheitliche Bedingungen für Recyclinginvestitionen schafft. Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung von Planungs- und Investitionssicherheit für industrielle Kreislaufwirtschaftsprojekte am Standort Deutschland bei gleichzeitiger Wahrung bestehender stoffrechtlicher Systematiken. Das in diesem Zusammenhang beschlossene NKWS-Aktionsprogramm setzt die richtigen Themen auf die Agenda – greift in der Umsetzung aber zu kurz. Ohne mehr Verbindlichkeit und einen klaren industriepolitischen Rahmen bleibt es hinter seinem eigenen Transformationsanspruch zurück.
- Bereitgestellt von: Covestro Deutschland AG am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Absicherung sowie Aufstockung und Weiterentwicklung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems zur Sicherung der Transformation der Stahlindustrie
Bei der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems sollen bereits getätigte Transformationsinvestitionen geschützt und weitere Investitionen in die klimaneutrale Stahlproduktion ermöglicht werden. Vorreiter dürfen durch Änderungen der kostenlosen Zuteilung und des Carbon-Leakage-Schutzes nicht benachteiligt werden. Die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem CBAM sollen vollständig zur Unterstützung der industriellen Dekarbonisierung und zur Senkung der Energiepreise eingesetzt werden. Erforderlich bleibt ein kohärentes Zusammenspiel mit CBAM, Handelsschutz und Leitmärkten.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Industrial Accelerator Act sollen Leitmärkte für emissionsarme industrielle Produkte geschaffen und die Resilienz europäischer Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, bei öffentlicher Beschaffung und staatlichen Fördermaßnahmen verbindliche Mindestanteile für Stahl vorzusehen, der zugleich emissionsarm und europäischen Ursprungs ist. Für Stahl soll der europäische Ursprung anhand einer klaren, stahlspezifischen „melted and poured“-Regel bestimmt werden. Die Mindestanteile sollen schrittweise erhöht, Herkunftsanforderungen auch bei Anreizen im Automobilbereich berücksichtigt und Ausnahmen sowie Mehrkostenschwellen eng und praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgebung und untergesetzliche Regelungen im Bereich des LuftVG
Angemessene Gesetzgebung und untergesetzliche Regelungen im Bereich des LuftVG unter Berücksichtigung der Belange der dezentralen Luftfahrt und deren Nutzer/Verbraucher, Abschaffung Hauptflugbuch im Rahmen der Reduzierung der Berichtspflichten; angemessene EU-Beihilfe-Leitlinien für die Luftfahrt und AGVO.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e. V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Industrial Accelerator Act sollen Leitmärkte für emissionsarme industrielle Produkte geschaffen und die Resilienz europäischer Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Ziel der Interessenvertretung ist, bei öffentlicher Beschaffung und staatlichen Fördermaßnahmen verbindliche Mindestanteile für Stahl vorzusehen, der zugleich emissionsarm und europäischen Ursprungs ist. Für Stahl soll der europäische Ursprung anhand einer klaren, stahlspezifischen „melted and poured“-Regel bestimmt werden. Die Mindestanteile sollen schrittweise erhöht, Herkunftsanforderungen auch bei Anreizen im Automobilbereich berücksichtigt und Ausnahmen sowie Mehrkostenschwellen eng und praktikabel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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09.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen des Entwurfs einer Bundestariftreuegesetz-Prüfstellen-Verordnung
Die DB setzt sich dafür ein, dass sich der Verordnungsentwurf bei der weiteren Ausgestaltung der Regelungen zur Durchführung von Kontrollen durch die Prüfstelle Bundestariftreue auf die Konkretisierung der Vorgaben des Bundestariftreuegesetzes beschränkt. Im Bundestariftreuegesetz festgelegte Voraussetzungen für belastende Maßnahmen sollten durch die Verordnung nicht abgesenkt werden. Der Verordnungsentwurf sollte zudem die Besonderheiten privatrechtlich organisierter Sektorenauftraggeber sowie die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern hinreichend berücksichtigen. Die DB plädiert für die Festlegung einer angemessenen Vorlaufzeit zur Umsetzung der Verordnung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Verordnung über die Kontrollen nach dem Bundestariftreuegesetz durch die Prüfstelle Bundestariftreue
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen des Entwurfs einer Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue
Die DB setzt sich für eine weitere Ausgestaltung und Konkretisierung der Regelungen zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue bei strikter Einhaltung der Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des Bundestariftreuegesetzes ein. Der Verordnungsentwurf sollte dabei die Besonderheiten privatrechtlich organisierter Sektorenauftraggeber sowie die Entscheidungs- und Vertragsfreiheit von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern hinreichend berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG
Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen. Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung
Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Baugesetzbuches für flexiblere Standortplanungen
Flexiblisierung in der Raumplanung für bessere Ansieledungsmöglichkeiten für den Einzelhandel
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der Datenschutzaufsicht
Der DK setzt sich für eine Reform der Datenschutzaufsicht ein. Hauptziel ist dabei die Sicherstellung der einheitlichen, kohärenten Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts. Dies ist derzeit nicht gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
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BT-Drs. 21/7408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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15.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
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Adressatenkreis:
-
08.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) im organisierten Sport im Zuge möglicher Reformen der Alterssicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Verhinderung einer Abschaffung oder grundlegenden Einschränkung des Status geringfügiger Beschäftigungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit Blick auf die Verabredung im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wirbt die K+S AG dafür, die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verbessern und hierfür u.a. das Bundesberggesetz regulatorisch so anzupassen, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden, der wirtschaftliche Abbau heimischer Rohstoffe weiterhin ermöglicht wird und somit die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung -
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neufassung der Bereichsausnahmen im Wettbewerbsrecht im Rahmen der 12. GWB-Novelle
Die Neufassung der Bereichsausnahmen im Wettbewerbsrecht zur Erleichterung von Medienkooperationen. Ziel ist die Einführung eines §30 c GWB für Kooperationen von Medienunternehmen entsprechend der Regelung für die Presse in §30 b GWB.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)
-
BT-Drs. 21/7865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen und zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste und deren Auswirkungen auf die Werbewirtschaft bzw. die Refinanzierung von werbefinanzierten Medien.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der Datenschutzaufsicht
Der BVR setzt sich für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der BfDI ein. Die Hamburger Initiative zur Reform der Datenschutzaufsicht, welche keine vollständige Zentralisierung bei der BfDI, sondern die Möglichkeit von Bündelungen bei einer Landesbehörde vorsieht, könnte eine Alternative hierzu sein. Hier sieht der BVR allerdings Nachbesserungsbedarf. Insb. sollte diese Möglichkeit der Zuständigkeitsbündelung nicht nur Konzernen, sondern auch kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen wie der genossenschaftlichen Finanzgruppe ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 356/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
-
BR-Drs. 356/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der Datenschutzaufsicht
Der BVR setzt sich für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der BfDI ein. Die Hamburger Initiative zur Reform der Datenschutzaufsicht, welche keine vollständige Zentralisierung bei der BfDI, sondern die Möglichkeit von Bündelungen bei einer Landesbehörde vorsieht, könnte eine Alternative hierzu sein. Hier sieht der BVR allerdings Nachbesserungsbedarf. Insb. sollte diese Möglichkeit der Zuständigkeitsbündelung nicht nur Konzernen, sondern auch kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen wie der genossenschaftlichen Finanzgruppe ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 356/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
-
BR-Drs. 356/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reform der Datenschutzaufsicht
Der BVR setzt sich für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der BfDI ein. Die Hamburger Initiative zur Reform der Datenschutzaufsicht, welche keine vollständige Zentralisierung bei der BfDI, sondern die Möglichkeit von Bündelungen bei einer Landesbehörde vorsieht, könnte eine Alternative hierzu sein. Hier sieht der BVR allerdings Nachbesserungsbedarf. Insb. sollte diese Möglichkeit der Zuständigkeitsbündelung nicht nur Konzernen, sondern auch kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen wie der genossenschaftlichen Finanzgruppe ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 356/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
-
BR-Drs. 356/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften - (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
-
BT-Drs. 21/7408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
15.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit Blick auf die Verabredung im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wirbt K+S dafür, die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verbessern und hierfür u.a. das Bundesberggesetz regulatorisch so anzupassen, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden, der wirtschaftliche Abbau heimischer Rohstoffe weiterhin ermöglicht wird und somit die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung -
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
12.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung
Änderung des Referentenentwurfs eines KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (KIMVG) mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz automatisierter Anwendungen und KI-Systeme in Asyl-, Aufenthalts- und Visumverfahren zu präzisieren. Angestrebt werden insbesondere strengere Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Echtdaten und den automatisierten Abgleich öffentlich zugänglicher Internetdaten, verbindliche Transparenz- und Dokumentationspflichten, ein Widerspruchsrecht für Betroffene sowie konkretere Vorgaben zu menschlicher Kontrolle, technischer Erklärbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit und zur regelmäßigen Überprüfung auf diskriminierende Wirkungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bne setzt sich für einen funktionierenden Redispatch ein, der sowohl den finanziellen als auch den bilanziellen Ausgleich vorsieht. Redispatch ist ein notwendiges Instrument in der Systemführung. Die Risiken des Redispatch sollen nicht einseitig in den Markt verlagert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bne setzt sich für einen funktionierenden Redispatch ein, der sowohl den finanziellen als auch den bilanziellen Ausgleich vorsieht. Redispatch ist ein notwendiges Instrument in der Systemführung. Die Risiken des Redispatch sollen nicht einseitig in den Markt verlagert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
16.) Die Verfahren für den Anschluss von Erzeugungsanlange, Speichern und Verbrauchern verbessern
Die Elektrifizierung der Energieversorung geht mit einem deutlichen Anstieg der Netzanschlussbegehren von Verbrauchern, Speichern und Erzeugern einher. Die bisherigen Verfahren sind unbefriedigend und müssen verbindlicher und digitaler werden. Dazu muss auch der Netzausbau und insgesamt die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Technische Anschlussbedingungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wrid.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
16.) Die Verfahren für den Anschluss von Erzeugungsanlange, Speichern und Verbrauchern verbessern
Die Elektrifizierung der Energieversorung geht mit einem deutlichen Anstieg der Netzanschlussbegehren von Verbrauchern, Speichern und Erzeugern einher. Die bisherigen Verfahren sind unbefriedigend und müssen verbindlicher und digitaler werden. Dazu muss auch der Netzausbau und insgesamt die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Technische Anschlussbedingungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wrid.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
16.) Die Verfahren für den Anschluss von Erzeugungsanlange, Speichern und Verbrauchern verbessern
Die Elektrifizierung der Energieversorung geht mit einem deutlichen Anstieg der Netzanschlussbegehren von Verbrauchern, Speichern und Erzeugern einher. Die bisherigen Verfahren sind unbefriedigend und müssen verbindlicher und digitaler werden. Dazu muss auch der Netzausbau und insgesamt die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Technische Anschlussbedingungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wrid.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bne setzt sich für einen funktionierenden Redispatch ein, der sowohl den finanziellen als auch den bilanziellen Ausgleich vorsieht. Redispatch ist ein notwendiges Instrument in der Systemführung. Die Risiken des Redispatch sollen nicht einseitig in den Markt verlagert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
16.) Die Verfahren für den Anschluss von Erzeugungsanlange, Speichern und Verbrauchern verbessern
Die Elektrifizierung der Energieversorung geht mit einem deutlichen Anstieg der Netzanschlussbegehren von Verbrauchern, Speichern und Erzeugern einher. Die bisherigen Verfahren sind unbefriedigend und müssen verbindlicher und digitaler werden. Dazu muss auch der Netzausbau und insgesamt die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Technische Anschlussbedingungen müssen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wrid.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben: