Regelungsvorhaben
Stärkung des Suizidpräventionsgesetzes durch verbindliche, flächendeckende Krisendienste, gesicherte Finanzierung und Beteiligung Betroffener.
Angegeben von:
Aktion Psychisch Kranke e.V. (R001970)
am
23.10.2026
Beschreibung:
Die APK unterstützt den Entwurf zur Stärkung der Suizidprävention und begrüßt die Bundesfachstelle, Qualitätssicherung und den Ausbau niedrigschwelliger Krisenhilfen. Sie fordert frühzeitige, nachhaltige Unterstützung, längerfristige Hilfen sowie barrierefreie und anonyme Zugänge. Krisendienste müssen flächendeckend, rund um die Uhr verfügbar und gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und gesetzlicher Krankenversicherung finanziert werden. Eine bundesweite Krisennummer setzt leistungsfähige regionale Strukturen voraus. Zudem fordert die APK einen verpflichtenden Fachbeirat mit Beteiligung Betroffener und Angehöriger, ausreichende Ressourcen, transparente Evaluation und Forschung sowie den parallelen Aufbau regionaler Krisendienste unabhängig von Modellvorhaben.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.07.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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