Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
18.562 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.562)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Fachkunde Strahlenschutz - Prüfung durch die Ärztekammern
Durch die Überarbeitung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für ärztliches Personal sind die Ärztekammern unmittelbar betroffen, welche ihren Mitgliedern die Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen (nach erfolgreicher Absolvierung der entsprechenden Kursangebote). Bundesärztekammer und Landesärztekammern prüfen daher die überarbeiteten Anforderungen mit Blick auf diese Rolle und melden dem BMUV ihre Einschätzungen entsprechend der Stellungnahmeaufforderung vom 13.03.2025 zurück.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerrecht investitionsfähig machen
Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss zur SUPD zur Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung von Rezyklatgehalt von Einweg-Getränkekunststoffflaschen vorgelegt. Darin wird auch ein Massebilanzverfahren zur Bestimmung der Anteile an chemisch recyceltem Kunststoff geregelt. Vorgeschlagen wird die „fuel-exempt“-Massebilanz-Methode, wobei auch Regelungen für die Bewertung von sogenannten „dual use“-Stoffen getroffen werden (können als Rezyklat und als Brennstoff genutzt werden). Der BDE setzt sich gegen Greenwashing durch fuel-exempt und die Regelungen für „dual-use“-Stoffe ein und fordert transparente und faire Methoden der Massenbilanzierung, um ein Level-Playing-Field zwischen chemischem und mechanischem Kunststoffrecycling zu schaffen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen sowie eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des 6. EU-Geldwäschepakets
Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Agrarpolitik im Sinne der Landschaftspflege und nachhaltigen Landnutzung
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 500/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
-
BR-Drs. 500/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Bundesnaturschutzgesetz
Kooperativer Naturschutz und Landschaftspflege stärken
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 314/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
-
BR-Drs. 314/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen zum Heizen im Gebäudeenergiegesetz
Erhalt der Regelungen zur Heizung im Gebäudeenergiegesetz
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbschancen deutscher Konsumgüterhersteller gegenüber chinesischen Anbietern stärken
Nationale Hersteller von Konsumgütern sind vermehrt der Konkurrenz aus China ausgesetzt, die Ihre Produkte über Plattformen wie u.a. Temu, zu Dumpingpreisen vertreiben. Eine Vielzahl der über Plattformanbieter direkt aus China importierten Konsumgüter entsprechen häufig nicht den EU-Vorschriften im Hinblick auf Produktsicherheit oder Chemikalienrecht. Hersteller, die sich an die bestehenden Prüf-, Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln halten, haben deutlich höhere Kosten, sodass die Produkte nicht zu Dumpingpreisen veräußert werden können. Der Herstellerverband Haus & Garten e.V. fordert, dass Maßnahmen aufgegriffen werden, um die Wettbewerbschancen nationaler Hersteller von Konsumgütern gegenüber der Konkurrenz aus China zu stärken.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Haus & Garten e.V. am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
-
BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
-
BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planung und Genehmigung
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung von Planung und Genehmigung von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
er geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration von Geflüchteten fördern
Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1) strikte Regelung des Handels und der Privathaltung von Wildtieren als Heimtiere (u.a. Tierbörsen, Online-Handel) 2) Verbot von Wildtieren im Zirkus
- Bereitgestellt von: Pro Wildlife e.V. am 04.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für die Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung im Arbeitsrecht
Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau mit Bezug zur Stromsteuer und Schaffung von Ladeinfrastruktur
Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Vermeidung von Doppelerhebungen für statistische Zwecke
Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollten primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für deutschlandweite Verträge zur IT-Netzanbindung von Unternehmensstandorten
Die IT-Netzanbindung soll durch einen deutschlandweiten Vertrag für alle Unternehmensstandorte mit einem Anbieter möglich gemacht werden, um bürokratischen Aufwand und Komplexität zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für deutschlandweite Verträge zur IT-Netzanbindung von Unternehmensstandorten
Die IT-Netzanbindung soll durch einen deutschlandweiten Vertrag für alle Unternehmensstandorte mit einem Anbieter möglich gemacht werden, um bürokratischen Aufwand und Komplexität zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxisnahe Ausgestaltung der Bonpflicht
Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für Kund:innen bei der Bonpflicht. Aktuell wird ein Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn die Kund:innen aktiv auf den Beleg verzichten.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erneuerbaren Quote für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für den Hochlauf von erneuerbaren Molekülen soll auch der Wasserstoffhochlauf deutlich beschleunigt werden, hier soll nicht ausschließlich auf grünen Wasserstoff für den Hochlauf gesetzt werden. Die Quote soll ebenso flüssige erneuerbare Brennstoffe und Flüssiggas beinhalten.
- Bereitgestellt von: figawa e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes. CO2 Einsparung als Zielgröße und die zu nutzende Primärenergie sollte Parameter herangezogen werden. Darüber hinaus sollten alle Maßnahmen der CO2-Minderung möglich sein und eine Kumulierbarkeit mit bereits bestehenden Maßnahmen ermöglicht werden. Eine Vereinfachung zum Wärmeplanungsgesetz ist notwendig.
- Bereitgestellt von: figawa e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die kommunale Wärmeplanung ist absolut sinnvoll und notwendig, jedoch bedarf es Vereinfachungen und Beschleunigungen. Die Wärmeplanung muss unbürokratisch sein, regionale und lokale Lösungen und Gegebenheiten müssen flexibel Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: figawa e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich Mobilfunk und F&E in Deutschland
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung eines investitionsfreundlichen und innovationsfördernden regulatorischen und politischen Umfelds im Mobilfunkbereich sowie in der Forschung und Entwicklung von Mobilfunktechnologien in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Ericsson GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die Transformation von energieintensiven Industrieanlagen wie Raffinerien wird in Ergänzung zu weiteren Klima-Technologien CCU/CCS benötigt; neben der CO2-Speicherung für schwer vermeidbare Prozessemissionen bedarf es hierfür grenzüberschreitender CO2-Transportinfrastrukturen; deswegen treten wir für eine zügige Novellierung und Ergänzung des Kohlenstoffdioxid-Speicherungs-Gesetzes (KSpG) zu einem Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) ein.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 04.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tierhaltungs- und -herkunftskennzeichnung
Eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ist abzulehnen. Der vermeintliche Nutzen steht in keinem Verhältnis zum maßlosen bürokratischen Aufwand. Eine verpflichtende tagesaktuelle Kennzeichnung der Haltungsformen ist nicht nur mit einem hohen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden, sondern wirft eine Vielzahl praktischer Umsetzungsprobleme auf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 04.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14034
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14034
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bezahlten Freistellung für den/die Partner*in nach Geburt ("Familienstartzeit")
Um Väter bzw. zweite Elternteile in Regenbogenfamilien so früh wie möglich aktiv in die Betreuung und Erziehung des Kindes einzubeziehen, soll eine zehntägige, voll bezahlte Freistellung rund um die Geburt als eigenständige Leistung eingeführt werden. Damit soll die partnerschaftliche Arbeitsteilung von Anfang an unterstützt werden. Zu diesem Vorhaben wurde vom BMFSFJ im März 2023 ein Referentenentwurf für ein Familienstartzeit-Gesetz vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bezahlten Freistellung für den/die Partner*in nach Geburt ("Familienstartzeit")
Um Väter bzw. zweite Elternteile in Regenbogenfamilien so früh wie möglich aktiv in die Betreuung und Erziehung des Kindes einzubeziehen, soll eine zehntägige, voll bezahlte Freistellung rund um die Geburt als eigenständige Leistung eingeführt werden. Damit soll die partnerschaftliche Arbeitsteilung von Anfang an unterstützt werden. Zu diesem Vorhaben wurde vom BMFSFJ im März 2023 ein Referentenentwurf für ein Familienstartzeit-Gesetz vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate
Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate
Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: