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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.348)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.

    • Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
      2. BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
      3. BT-Drs. 21/1587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) - b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der von der En BW AG unterstützten Transparenzregelung werden die Gemeinden zur Veröffentlichung der nach § 6 EEG empfangenen Zahlungen in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf ihrer Internetseite angehalten. Damit kann die Akzeptanzwirkung wesentlich erhöht werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird verlässlich erkennbar, in welchem Gesamtumfang die Gemeinde von der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie finanziell profitiert. Durch die Angabe des vorgesehenen Verwendungszwecks können die Bürgerinnen und Bürger zudem nachvollziehen, welche Vorteile sie konkret dadurch haben.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Mietrecht sollte nicht verschärft werden und die Refinanzierbarbeit notwendiger Investitionen durch die Miete oder aber ergänzender Fördermaßnahmen gewährleistet werden. Um die Bezahlbarkeit der Mieten für breite Schichten der Bevölkerung in Ansehung der erforderlichen Investitionen dauerhaft zu gewährleisten, ist eine ergänzende Förderung der Mieter oder aber der Vermieter erforderlich.

    • Bereitgestellt von: vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung effektiver Verbesserungen der Arzneimittel-F&E in Deutschland durch praxistaugliche Maßnahmen sowie Abschaffung innovationsfeindlicher Instrumente in der Erstattung von Arzneimitteln: - Beschleunigung der Bewertungsverfahren klinischer Studien durch Ethik-Kommissionen - Harmonisierung der Anforderungen bzw. Bewertungskriterien und Verfahren der Ethikkommissionen sowie Gewährleistung der Unabhängigkeit der geplanten Spezialisierten Ethikkommission - Beschleunigung der Prüf-Verfahren des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) - Umsetzung einer praxistauglichen Option für vertrauliche Erstattungsbeträge auf Wunsch des Herstellers - Beibehaltung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise" - Abschaffung der AMNOG-"Leitplanken“ und des Kombinationsabschlags

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung effektiver Verbesserungen der Arzneimittel-F&E in Deutschland durch praxistaugliche Maßnahmen sowie Abschaffung innovationsfeindlicher Instrumente in der Erstattung von Arzneimitteln: - Beschleunigung der Bewertungsverfahren klinischer Studien durch Ethik-Kommissionen - Harmonisierung der Anforderungen bzw. Bewertungskriterien und Verfahren der Ethikkommissionen sowie Gewährleistung der Unabhängigkeit der geplanten Spezialisierten Ethikkommission - Beschleunigung der Prüf-Verfahren des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) - Umsetzung einer praxistauglichen Option für vertrauliche Erstattungsbeträge auf Wunsch des Herstellers - Beibehaltung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise" - Abschaffung der AMNOG-"Leitplanken“ und des Kombinationsabschlags

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU hat beschlossen, dass große und mittlere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften künftig im Rahmen ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Der VDZ setzt sich nun für eine pragmatische Umsetzung der Regelungen ins Handelsrecht ein. So sollten aus Sicht des VDZ doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Ferner sollte der Lagebericht erst zur Offenlegung in ein maschinenlesbares Format gebracht werden. Zuletzt fordert der VDZ, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte auch durch andere Berufsgruppen als lediglich Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auch durch die EU-Richtlinie gegeben und sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung so erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 23.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDZ begrüßt jede Bestrebung der Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wirksames Instrument, welches die Akzeptanz von Vorhaben fördern kann. In diesem Fall ist jedoch zu befürchten, dass durch die neu eingeführte stärkere Formalisierung des Prozesses (Berichtspflichten noch vor der Antragstellung) zusätzlicher Aufwand entsteht, der Verfahren weiter ausbremst. Weiterhin fehlt eine Klarstellung, dass eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung keinen vorgezogenen Erörterungstermin darstellt. Der Gesetzgeber sollte bei der Revision des VwVfG aus Sicht des VDZ generell erheblich stärker auf die Umsetzung des „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern“ hinwirken.

    • Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 23.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 208/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
      2. BT-Drs. 20/11980 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir haben uns für die Vereinfachung der Bedingungen für Balkonsolar eingesetzt, die auch gekommen sind.

    • Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 22.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11180 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG). Ein gesetzlicher Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur grundlegenden Reform der Bedarfsplanung für vertragspsychotherapeutische Kassensitze, die auch den realen Bedarf in der Gruppe der Erwachsenen berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 26.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung muss in Form einer Refinanzierung der Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgenommen werden. Die Vergütung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist mindestens an die Inflation seit 2019 anzugleichen. Sie ist jedoch in Anbetracht des hohen Qualifikationsniveaus und der erbrachten Versorgungsleistungen eigentlich noch deutlich darüber hinaus anzuheben. Neben dem stationären Teil sind auch für den ambulanten Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung zwingend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung erforderlich.

    • Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.

    • Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.

    • Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.

    • Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
      2. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutschland muss die Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Sie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Dabei baut die Richtlinie nicht länger ausschließlich auf den individuellen Klageweg. Sie geht davon aus, dass proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit geeignet sind, geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen systematisch zu beseitigen. Das aktuell in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz entspricht diesen Vorgaben nicht. Es muss entscheidend nachgebessert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
    • Adressatenkreis:
      • 10.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb spricht sich ausdrücklich für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sogenannten Kinderehen aus, weil dies für die betroffenen Frauen der rechtssicherere Weg ist. Die im Referentenwurf vorgesehen Beibehaltung der Unwirksamkeitslösung reagiert nicht angemessen auf die Lebenssituation der Beteiligten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Einbettung der Berichtspflichten in einen Governance-Kontext. Die Berichte bekommen damit eine erhöhte inhaltliche Qualität, weil sie mit einer prozeduralen Verpflichtung auf Themen verknüpft werden sowie einer Prüfung unterliegen. Aus frauenpolitischer Perspektive werden Nachjustierungen auf der Normtext- und Begründungsebene sowie die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Anwendungspraxis gefordert, konkret mit Blick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzepte, angemessene gleichstellungsbezogene Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte), § 289f Abs. 5 HGB (Verhältnis von Diversitätskonzepten und Nachhaltigkeitsberichten) und auf die Voraussetzungen für die Effektivität der Berichtspflichten und -prüfungen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt bundeseinheitliche Verbotsnormen sowie Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen und weitere flankierende Maßnahmen. Gehsteigbelästigungen verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen. Einzelheiten des Entwurfs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen, werden kritisieret.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10861 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 09.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind auf der Flucht und im Aufnahmestaat, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, geschlechtsspezifischer, darunter partnerschaftlicher Gewalt, in besonderem Maße ausgesetzt. Prekäre Lebensumstände und/oder die erschwerte soziale Teilhabe erhöhen ihre Vulnerabilität und begünstigen Isolation und missbräuchliche Abhängigkeitsverhältnisse, auch zu gewaltausübenden Partner*innen. Trotz klarer Vorgaben der Istanbul-Konvention fehlt dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein umfassendes Regelungskonzept, welches Betroffene von häuslicher Gewalt ganzheitlich schützt.Es besteht Reformbedarf.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, Regelungen im Entwurf des 14. EU-Sanktionspaketes zu verbessern, die auf russische Anti-Arbitration-Verfahren zielen. Im Text des Entwurfs (speziell Artikel 5ab bzw. Aritkel 11(6) ) sind Änderungen erforderlich, damit die konkrete Regelung den betroffenen Unternehmen in der EU tatsächlich hilft bzw. damit entsprechende russische Entscheidungen aus dortigen Anti-Arbitration-Verfahren in EU-Mitgliedstaaten nicht durchgesetzt bzw. anerkannt werden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags zu den Vorschriften des Wasserstoffkernnetzes, insbesondere zu den Vorgaben für seine Finanzierung. Diese sollten im Detail noch geändert werden (Senkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber auf 15 %, Übertragungsrecht der Fernleitungsnetzbetreiber bei Kündigung durch den Staat, Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle und langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter). Der gesetzliche Rahmen muss auch die Umstellung von Erdgasspeichern bzw. die Umstellung auf Wasserstoffspeicher ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine sachgerechte und zügige Umsetzung der neuen EU-Vorgaben im nationalen Recht (EnWG), z. B., um eine Gestaltung angemessener Rahmenbedingungen für den Zugang zu Wasserstoffnetzen, Importerminals für Wasserstoff sowie Wasserstoffspeichern zu erreichen und damit insgesamt eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Änderung zur Vorgabe von Dividendenzahlungen im Energiesicherungsgesetz. Uniper soll trotz der noch laufenden Maßnahmen staatlicher Stabilisierung mit derzeit nahezu ausschließlicher staatlicher Beteiligung (Bund hält 99,2% des Aktienkapitals) möglichst bald wieder interessant für Investoren des Kapitalmarkts werden. Dies ist auch Ziel des Bundes, damit die Stabilisierungsmaßnahmen möglichst rasch beendet werden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Bitkom begrüßt das und sieht in der NKWS die Chance, eine nachhaltige und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa zu fördern. Dabei fordern wir, innerhalb der NKWS insb. die Potenziale der Digitalisierung für die Kreislaufwirtschaft zu nutzen und einen kohärenten Ansatz mit EU-Vorschriften sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, Deutschland zu einem führenden Standort für die nächste Mobilfunkgeneration 6G zu machen. Dafür braucht es von politischer Seite ausreichend und sinnvolle Förderprogramme, ausreichend Spektrum und die Senkung von bau- und genehmigungsrechtlichen Hürden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die rasche Benennung der Aufsichtsbehörde(n) und Strukturen für die Marktüberwachung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung des AI Acts. Wir setzen uns im Austausch mit den Stakeholdern der Bundesregierung dafür ein, dass das Umsetzungsgesetz innovationsfreundlich, übersichtlich und praxistauglich ausgestaltet wird und die Chancen des Einsatzes von KI in den Vordergrund stellt. Die Möglichkeiten für Markteingriffe sollten nicht ausgenutzt werden und möglichst konsistent zur Umsetzung in anderen EU-Ländern sein. Außerdem sollte das Gesetz sich nicht mit bestehenden Sektor-Regulierungen doppeln oder diesen widersprechen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In Bezug auf das FinmadiG haben wir uns als Bitkom für folgende Punkte eingesetzt: 1. die Notwendigkeit der Anpassung von § 49 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), um die Übereinstimmung mit der MiCA sicherzustellen, 2. eine klare Abgrenzung von „kryptographischen Finanzinstrumenten“ des KWG und die Beschränkung des Verweises auf Kryptowerte im Sinne der MiCA auf den Anwendungsbereich der MiCA, 3. sollte die Sonderregelung für das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft und des Kombinationsverbots für die kombinierte Erbringung von MiFID II-Dienstleistungen und Kryptowerte Dienstleistungen, wie von der MiCA ermöglicht, überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Energieeffizienzgesetz u. a. dafür ein, dass das Gesetz in den für Rechenzentren relevanten Paragrafen angepasst wird. Dazu gehören die konsequente Anpassung an den delegierten Rechtsakt zur Energieeffizienzrichtlinie und grundsätzliche Änderungen der PUE- und ERF-Vorgaben aus §11 EnEfG, um Rechtssicherheit herzustellen und einen negativen Effekt auf die zukünftige Entwicklung des Rechenzentrums- und Digitalstandortes Deutschland zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 244/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns bei der Reform des Vergaberechts dafür ein, öffentliche Vergabeverfahren zu professionalisieren und dabei ökologische und soziale Kriterien in den Blick zu nehmen. Zudem fordern wir die Verwendung etablierter Standards bei der Beschaffung von digitalen Technologien, um (Prüf-) Aufwände zu reduzieren (z. B. ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung).

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In Bezug auf den BDSG-E haben wir uns als Bitkom u. a. für folgende Punkte eingesetzt: Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da diese die Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II lit. b) DSGVO deutlich überschreitet – wir fordern einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Insb. die offene Ausgestaltung der Nr. 1 in Absatz 1 würde für Unternehmen und Verbraucher ohne Bezug zum Bonitätsscoring weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Ausnahmetatbestände des Absatzes II, insb. auf das Fraudscoring, thematisiert und eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert (II.)

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert eine an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientierte Ausgestaltung des kommenden EU-Forschungsrahmenprogramms „FP10“. Für die Ausgestaltung des 10. FP sind aus Sicht des Bitkom eine ausreichende finanzielle Ausstattung in Höhe von 200 Mrd. Euro, die Ausrichtung auf anwendungsorientierte Forschung, die Einbindung der Unternehmen in die Gestaltung der Forschungsausschreibungen sowie eine bürokratiearme Ausgestaltung zentral.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom spricht sich für eine Reform der europäischen Exportkontrolle aus, die zu einer harmonisierten und europaweit einheitlichen Einführung neuer Exportkontrollen führt. Nationale Alleingänge in Form von unilateralen Listungen einzelner EU-Staaten müssen der Vergangenheit angehören. Ebenso braucht die EU einen Mechanismus, der sicherstellt, dass die EU-Staaten international mit einer Stimme sprechen, wenn mit Verbündeten über die Einführung neuer Exportkontrollen verhandelt wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeit eines Direktvertriebs für Glasfaseranschlussverträge erhalten bleibt. Voraussetzung für eigenwirtschaftlich finanzierte Ausbauprojekte ist, dass sich im Vorfeld eines geplanten Ausbaus ein Mindestanteil der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Diese sog. Vorvermarktungsquote wird ganz wesentlich über eine Vermarktung vor Ort im direkten Gespräch mit den EigentümerInnen erreicht. Ohne diese Art der Vermarktung wäre das Erreichen der Vorvermarktungsquote in vielen Fällen unmöglich. Dies würde dazu führen, dass der dringend notwendige und politisch gewünschte flächendeckende Glasfaserausbau nicht realisiert werden kann. Ein Einwilligungs-Vorbehalt wäre ein De-facto-Verbot dieses Vertriebswegs.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom steht einem Monitoring von Auslandsinvestitionen kritisch gegenüber. Aus Sicht des Verbandes sollte das Monitoring, wenn es denn durchgeführt wird, auch den Nutzen von Auslandsinvestitionen für den Wirtschaftsstandort Deutschland umfassen. Darüber hinaus bedarf es klarerer Risiko- und Technologiebegriffe, einer engen Abstimmung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und eines engen Austauschs mit der Wirtschaft zum Thema wirtschaftliche Sicherheit.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Digitalwirtschaft im Smart City Stufenplan Erwähnung findet. Für den neuen Smart City Marktplatz sollte zudem eine Offenheit für alle Marktteilnehmer (private und öffentliche Unternehmen) bestehen und der Smart City Stufenplan sollte ein Konzept für ein Kompetenzzentrum beinhalten, das sich insb. durch eine hohe IT-Kompetenz auszeichnet.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland folgende Punkte berücksichtigt und entsprechend geändert wird: Kreis möglicher Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erweitern, Bestellung des Prüfers vereinfachen & Erstellungsprozess und Berichtsformat praxistauglich ausgestalten; LkSG-Berichtspflicht entlang der CSRD-Umsetzungsfristen aussetzen; Veröffentlichungsangaben, -Fristen und -Sprachen anpassen; Doppelte Berichtspflicht innerhalb des Lageberichts vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 geändert wird. Zu folgenden Punkten des Referentenentwurfs haben wir Änderungsvorschläge: § 5 Registrierung der Hersteller § 10 Ökologische Gestaltung der Beiträge § 44 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen § 55 Bußgeldvorschriften hinsichtlich der Konformität von Batterien

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für eine Überarbeitung der europäischen WEEE-Richtlinie ein. Um die Ziele der WEEE-Richtlinie effektiver zu erreichen und sie besser in den Gesamtkontext der EU-Umwelt- und Abfallpolitik zu integrieren, empfehlen wir vor allem die Berücksichtigung der nachfolgenden fünf Punkte: Verordnung statt Richtlinie zur EU-weiten Harmonisierung; Zielsetzung von WEEE-Richtlinie und Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) angleichen; Anpassung der WEEE-Effektivitätsprüfung an das Ziel des Circular Economy Action Plan; Bessere Abgrenzung von Re-Use, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Refurbishment und Remanufacturing schaffen; Grenzüberschreitende Verbringung gebrauchter Geräte zur Reparatur und Wiederaufbereitung vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es ist essenziell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang notwendige Bedingungen für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8260 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es ist essenziell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang notwendige Bedingungen für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8260 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom schlagen wir einige Anpassungen, u. a. am Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV vor, z. B. die Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsprozesse und Urkunden im PBefG, ein Digitales Register für Mietwagen- und Taxilizenzen, die Vermeidung von Mehrbelastungen durch den Fachkundenachweis, die Nutzung georeferenzierter Daten bei der Einbindung von Shared Mobility-Diensten, ein digitales Versicherungskennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge, die vollständige Digitalisierung der Beteiligung im Bauleitplanverfahren sowie eine digitale Zulassungsbescheinigung für Flottenbetreiber.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die flächendeckende Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält einige wichtige Anpassungen am Onlinezugangsgesetz (Bereitstellung zentraler Basisdienste, Stärkung föderaler IT-Standards, Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes etc.), in vielen Punkten bleibt er jedoch zu wenig ambitioniert. Wir fordern deshalb u. a. die zentrale Bereitstellung hochstandardisierbarer Verwaltungsleistungen (im Sinne der Dresdner Forderungen), eine gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips (Brückenschlag zur Registermodernisierung) sowie eine bessere Verzahnung mit der europäischen eIADS-Verordnung.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8093 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns insb. für die folgenden Änderungsvorschläge im Rahmen des Hochbaustatistikgesetzes ein: - Monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung - Monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung - Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus - Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11315 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatiskgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns für eine forcierte flächendeckende Einführung von digitalen Technologien im Gebäudesektor, insbesondere von Building Information Modelling (BIM), Digitalen Zwillingen und Energiemanagementsystemen ein, um das Emissionseinsparpotenzial der Digitalisierung auszuschöpfen. Nur mit einer digitalen Grundlage wird es möglich sein, Gebäude effizient zu verwalten und ohne Ressourcenverschwendung zu sanieren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die umfassende Reform der Filmwirtschaft setzt sich Bitkom für attraktive Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist notwendig. Wir sprechen uns daher u.a. für die Beibehaltung der Abgabesätze aus. Bitkom begrüßt im Kontext der Reform der deutschen Filmförderung außerdem ausdrücklich die Vorschläge der BKM für ein steuerliches Anreizmodell ohne Budgetdeckelung als Gamechanger für den Produktionsstandort Deutschland. Investitionsverpflichtungen lehnen wir hingegen als sachlich nicht gerechtfertigten und kontraproduktiven Markteingriff ab.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die umfassende Reform der Filmwirtschaft setzt sich Bitkom für attraktive Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist notwendig. Wir sprechen uns daher u.a. für die Beibehaltung der Abgabesätze aus. Bitkom begrüßt im Kontext der Reform der deutschen Filmförderung außerdem ausdrücklich die Vorschläge der BKM für ein steuerliches Anreizmodell ohne Budgetdeckelung als Gamechanger für den Produktionsstandort Deutschland. Investitionsverpflichtungen lehnen wir hingegen als sachlich nicht gerechtfertigten und kontraproduktiven Markteingriff ab.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt die grundsätzlichen Ziele der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes und schlägt hierzu Anpassungen, u. a. im Bereich des sicheren Datenzugriffs, der Beschreibung von Infrastrukturdaten, des Schutzes wettbewerbsrelevanter Auslastungsdaten, der Lizensierung und Datennutzung und der Qualitätsverbesserung vor.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt die grundsätzlichen Ziele der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes und schlägt hierzu Anpassungen, u. a. im Bereich des sicheren Datenzugriffs, der Beschreibung von Infrastrukturdaten, des Schutzes wettbewerbsrelevanter Auslastungsdaten, der Lizensierung und Datennutzung und der Qualitätsverbesserung vor.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom plädiert bei der Schaffung des Unternehmensbasisdatenregisters dafür, Datenzugriffe für Akteure außerhalb der Verwaltung zu ermöglichen, die Möglichkeit zu schaffen, fehlerhafte Datenbestände direkt im Basisregister anzuzeigen und das Verhältnis zwischen der Wirtschafts-Identifikationsnummer und der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer deutlicher herauszuarbeiten und rechtssicher zu definieren, um Unklarheiten vorzubeugen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 191/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom plädiert im Rahmen des öffentlichen Konsultationsprozesses zu ausgewählten Architekturdokumenten zum National Once-Only-Technical-System (NOOTS) dafür, die verschiedenen Konzepte nachzuschärfen, Definitionen rechtssicher und eindeutig zu formulieren und die Wirtschaft weiterhin in den NOOTS-Entwicklungsprozess einzubeziehen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutschland hat mit einem innovativen Rechtsrahmen die Chance eröffnet, autonome Mobilität in den Regelbetrieb zu überführen und weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Nun gilt es, die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Einführung und Skalierung in Deutschland beschleunigt wird. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, die internationale Harmonisierung der Gesetzgebung voranzutreiben, die Betriebserlaubnis über die Bundesländer hinweg zu vereinheitlichen, die kommerzielle Erprobung zu ermöglichen und den verhaltensrechtlichen Rahmen (Warndreieck aufstellen etc.) für fahrerlose Fahrzeuge anzupassen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, jedoch birgt das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und dem bestehenden Medizinprodukterecht die Gefahr, intransparente, überlappende und widersprüchliche Anforderungen zu schaffen, die in einem bereits angespannten Sektor zu einer innovationshemmenden bürokratischen Überlastung beitragen würden. Bitkom möchte mit konkreten Maßnahmen Lösungen vorschlagen und sich in die Gestaltung einbringen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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