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FEG Textiltechnik Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R006137
- Ersteintrag: 20.07.2023
- Letzte Änderung: 23.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.12.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Prager Ring 7052070 AachenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4924118923740
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E-Mail-Adressen:
- Info@feg-textiltechnik.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Gisela Piltz
- Dr.-Ing. Boris Obolenski
- Dipl.-Ing. Stefan Schneemelcher
- Dr.-Ing. Philipp Schuster
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Mitgliedschaften (1):
- BVMed Bundesberband Medizintechnologie e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
FEG Textiltechnik Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft ist ein mittelständisches Unternehmen der Medizintechnik. Die Interessenvertretung betrifft im Wesentlichen die deutsche und europäische Gesundheitspolitik sowie die Rolle Deutschlands in der europäischen Chemikalienpolitik.
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PFAS REACH
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Beschreibung:
Auf der Grundlage der EU-Chemikalienverordnung (REACH) beantragen mehrere Mitgliedstaaten über ihre nationale Behörden, darunter die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Beschränkung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Es ist zu beachten, dass die beantragte „Beschränkung“ faktisch ein Verbot mit differenzierten Übergangszeiten ist. Die max. Übergangsfrist laut Entwurf wäre 12 Jahre. Den PFAS werden wegen ihrer Langlebigkeit Umweltgefahren zugeschrieben. Diese Langlebigkeit ist aber in der Medizintechnik gerade die entscheidende Eigenschaft für den Einsatz bestimmter PFAS (z.B. PVDF) als Werkstoff für Langzeitimplantate. Nur diese Werkstoffe gewährleisten im menschlichen Körper die erwünschte Dauerstabilität.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270057 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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BMBF
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonn/BerlinBetrag: 160.001 bis 170.000 EuroForschungsförderung 03RU1U172C reACT -
BMBF
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonn/BerlinBetrag: 150.001 bis 160.000 EuroForschungsförderung 02L19C610 WIRKsam KI
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Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24