Stellungnahmen/Gutachten
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19.393 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.393)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Zweifel an der Klimaschutzwirkung und der ökonomischer Sinnhaftigkeit der Eckpunkte einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen geäußert werden. Anpassungen zugunsten des effektiven Klimaschutzes sollen eingebracht werden.
- Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
13.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/779 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/2060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -
BT-Drs. 21/1060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
-
BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/779 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/2060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -
BT-Drs. 21/1060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
-
BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Schuldenbremse für investitionsfähige und tragfähige Staatsfinanzen
Ziel ist eine Reform der Schuldenbremse, die öffentlichen Investitionsbedarf, konjunkturelle Handlungsfähigkeit und fiskalische Tragfähigkeit besser miteinander in Einklang bringt. Vorgesehen sind eine an der Schuldenstandsquote ausgerichtete Begrenzung des strukturellen Defizits, eine mehrjährige Anpassungsregel nach außergewöhnlichen Notsituationen, eine klarere investitionsorientierte Nutzung zusätzlicher Kreditspielräume sowie weiterentwickelte Transparenz-, Tilgungs- und Kontrollregelungen im Artikel-115-Gesetz. Auf diese Weise sollen unnötig starre jahresbezogene Anpassungen vermieden werden, ohne den konsolidierenden Charakter der Schuldenbremse aufzugeben.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) -
BT-Drs. 20/15117
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) - c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetze...
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.01.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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05.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stiftung KlimaWirtschaft möchte darauf hinwirken, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich so ausgestaltet wird, dass die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung bereitet die Reform des Baugesetzbuches und weitere Gesetze vor. Hierzu beabsichtigt Argumente für ein klimagerechtes Städtebaurecht in die politische Debatte einzuführen.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über umweltbezogene Wirkungen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Dder Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vom 19.12.2025 (BR-Drs. 780/25) beabsichtigt, Verfahren zu vereinfachen und die Umsetzung notwendiger Infrastruktur- und Energiewendeprojekte zu beschleunigen. Angesichts der vorgesehenen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen sieht der bdla erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung chronischer Erkrankungen
Weiterentwicklung der Früherkennung und strukturierten Behandlung chronischer Erkrankungen, indem die Rahmenbedingungen in der Versorgung in Disease Management Programmen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst wird und Multimorbidität berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Pathways Public Health GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Öko-VO: Vereinfachung und Bürokratieabbau (Fit4Future)
Vereinfachung und Reduzierung der bürokratischen Lasten für Bio-Unternehmen
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 13.05.2026
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Adressatenkreis:
-
22.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Öko-VO: Vereinfachung und Bürokratieabbau (Fit4Future)
Vereinfachung und Reduzierung der bürokratischen Lasten für Bio-Unternehmen
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
angemessene Eiweißversorgung für Öko-Tiere
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Öko-VO: Tierhaltung (Produktionseinheit Mastgeflügel)
praktikable Regeln für die Öko-Tierhaltung
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Öko-VO: Vereinfachung und Bürokratieabbau (Fit4Future)
Vereinfachung und Reduzierung der bürokratischen Lasten für Bio-Unternehmen
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der GAP ab 2028
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs zur Nationalen Umsetzung des EU-Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Der nationale Entwurf zur Umsetzung des EU-Gas/Wasserstoff-Binnenmarktpakets sieht keine ausreichende Anschluss- und Nutzungsperspektive für Biomethananlagen vor und hat damit Auswirkungen auf Investitionssicherheit und Ausbaupotenziale. Insbesondere fehlt eine verlässliche Regelung zur Kostenteilung sowie ein Schutz vor unverhältnismäßiger Anschlusstrennung. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxistaugliche Anschlussregelung nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung sicherzustellen, wirtschaftliche Risiken zu begrenzen und eine planbare, langfristige Integration von Biomethan in das Gasnetz zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
15.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben. Dabei sollen wasserwirtschaftliche Belange bei Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Raumordnungsrechts, des Umweltverträglichkeitsrechts sowie der Regelungen zur Priorisierung von Infrastrukturvorhaben und zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Ziel der Interessenvertretung ist die Ergänzung und Konkretisierung des Referentenentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts im Hinblick auf eine verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der wassersensiblen Stadtentwicklung, die Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, der Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange bei Starkregen- und Hochwasserrisiken, die frühzeitige Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Planungsverfahren sowie die verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Zudem wird eine Klarstellung zum Schutz von Überschwemmungsgebieten angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hinsichtlich der Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff auf die Erneuerbaren-Ziele im Verkehrssektor. Dadurch Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff im Raffineriesktor, um den Markthochlauf in Deutschland anzureizen und damit einen Teil des in der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) festgelegten Ausbauziels von 10 Gigawatt installierter Elektrolyseleistung zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Sunfire SE am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hinsichtlich der Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff auf die Erneuerbaren-Ziele im Verkehrssektor. Dadurch Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff im Raffineriesktor, um den Markthochlauf in Deutschland anzureizen und damit einen Teil des in der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) festgelegten Ausbauziels von 10 Gigawatt installierter Elektrolyseleistung zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Sunfire SE am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) hinsichtlich der Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff auf die Erneuerbaren-Ziele im Verkehrssektor. Dadurch Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff im Raffineriesktor, um den Markthochlauf in Deutschland anzureizen und damit einen Teil des in der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) festgelegten Ausbauziels von 10 Gigawatt installierter Elektrolyseleistung zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Sunfire SE am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Vereinfachung beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden - Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV - Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung - Verbesserungen beim Mieterstrom - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW - Erschließung von Gebäuden im Außenbereich - Repowering von Dachanlagen Ausbau von Freiflächenanlagen-PV-Anlagen erleichtern und verbessern - Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen - Aufwuchs der Mengen besonderer Solaranlagen - Ausweitung der Flächenkulisse - Beschleunigung von Netzanschlüssen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie
Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Kernforderungen: - Der Wegfall des 65%-EE-Ziels muss mit gleichwertiger Steuerungswirkung kompensiert werden und ein verbindlicher, rechtssicherer Ausstiegspfad für fossile Heizsysteme gesetzlich festlegt werden, um Lock-in-Effekte zu vermeiden und Investitionssicherheit zu schaffen. - Kommunale Wärmeplanung verbindlich absichern - Die Bio-Treppe zu einem Transformationsmechanismus weiterentwickeln - Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0 herstellen - Wärmenetze als zentrale Dekarbonisierungsoption regulatorisch stärken - Den Umstieg im Bestand auf Fernwärme ermöglichen - Eine Preisanpassungsregel in der AVBFernwärmeV verankern - BEW verstetigen und ausbauen - Die Grüngasquote führt zu ineffizienter Ressourcenallokation und sollte daher gestrichen werden
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- Keine Doppelarbeit: Befreiung für Unternehmen mit ISO 50001/EMAS von zusätzlichen Umsetzungsplänen. - Abwärme-Pflichten reduzieren: Schwellenwerte erhöhen, Meldepflichten freiwillig machen. - Datenschutz sichern: Nur aggregierte/anonymisierte Daten veröffentlichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir wollen die Kommunale Wärmewende ermöglichen: Stellungnahme und Verbändebrief
Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine rechtssichere, investitionsfördernde und mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) kohärente Ausgestaltung der Anforderungen an Gebäudeenergie und Wärmewende angestrebt. Dies umfasst insbesondere die Weiterentwicklung der Anforderungen an Nullemissionsgebäude und energetische Mindeststandards im Bestand, Regelungen für wirtschaftliche und planungssichere Heizungsinvestitionen, Vorgaben für effizienten Anlagenbetrieb, Monitoring und Gebäudeautomation sowie die Weiterentwicklung von Energieausweisen und Gebäudedatenbanken. Zudem sollen innovationsfreundliche Nachweisverfahren ermöglicht und die Kohärenz mit Wärmeplanungsgesetz und Wärmemarktregulierung sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der technologieoffene Ansatz der AFIR hat sich bislang bewährt – batterieelektrische und wasserstoffbasierte Mobilität ergänzen sich. Insbesondere im schweren Straßengüterverkehr sowie bei Flottenanwendungen, mit hohen Reichweitenanforderungen und kurzen Betankungszeiten ist Wasserstoff ein zentraler Baustein eines resilienten Mobilitätssystems. Daher sollte auch künftig der Markthochlauf der Wasserstoffmobilität pragmatisch fortgeführt werden, z.B. durch Aufbau sog. H2 Eco-Cluster oder der Erhalt der TCO-Preisparität zum Diesel. Verzögerungen beim Infrastrukturausbau würden Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit Europas gefährden.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen für einen ausgewogenen Umgang mit Local Content Requirements.
Jede Berücksichtigung von Anforderungen an lokale Inhalte (LCRs) sollte evidenzbasiert und an die Marktbedingungen der Branche angepasst sein. Lokalisierung benötigt Zeit und hängt auch von der Reife der vorgelagerten Lieferketten ab. Im Automobilsektor erstrecken sich Produktentwicklungs- und Fertigungszyklen typischerweise über fünf bis sieben Jahre, was bedeutet, dass plötzliche Veränderungen bei den Beschaffungsanforderungen die aktuellen Investitionen und das Geschäft erheblich beeinträchtigen können. Ein konsistenter EU-Rahmen, dessen Übergangszeiten an die reale Lieferkettenbereitschaft abgestimmt sind, ist unerlässlich, um diese Risiken zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
29.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG-Ausschreibungsmechanismus Wind an Land
Der EEG-Mechanismus zur Ausschreibung Wind an Land berücksichtigt weder die strukturell höheren Kosten für Anlagen in Süddeutschland, noch die Netz- und Systemdienlichkeit dortiger Windenergieanlagen. Wir fordern eine entsprechende Änderung in der jetzt laufenden Novellierung des EEG, damit in unserer Region der Windausbau nicht zum Erliegen kommt.
- Bereitgestellt von: badenova AG & Co. KG am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir wollen unseren Sachverstand einbringen, um negative Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgung der Versicherten zu verhindern. Aus unserer Sicht ist eine übermäßige, mit Unter- und Fehlversorgungsrisiken verbundene Überpauschalierung zu vermeiden. Weiter sind die Regelungen zur Teilnahme an der kieferorthopädischen Versorgung unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung zu überprüfen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Individuelle Gesundheitsrisiken in der Früherkennung besser berücksichtigen
Der bisherige Ansatz der Früherkennung im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung orientiert sich weitgehend an den Kriterien Alter und Geschlecht. Individuelle Risikofaktoren wie genetische Dispositionen, Vorerkrankungen oder weitere gesundheitliche Belastungen werden bislang nur eingeschränkt berücksichtigt. Dadurch bleiben chronische Erkrankungen häufig über lange Zeit unentdeckt. AstraZeneca setzt sich dafür ein, im Rahmen künftiger Gesetzgebung einen risikoadjustierten Ansatz der Früherkennung stärker zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Wärmeplanungsgesetzes: Soziale Kriterien und verbindlichere Gebietsausweisung
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in vier Bereichen ein: Erstens die gesetzliche Verankerung sozio-ökonomischer Kriterien bei der Gebietsausweisung, insbesondere für Prüfgebiete, um die Versorgungssicherheit vulnerabler Haushalte sicherzustellen. Zweitens die Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Planungsqualität und eine Reduktion von Prüfgebieten zugunsten verbindlicher Gebietsausweisungen. Drittens die Einführung eines ergänzenden Quartiersinstruments für dezentrale Versorgungsgebiete. Viertens regulatorische Vorkehrungen gegen die selektive Erschließung wirtschaftlich attraktiver Gebiete durch private Akteure (Rosinenpicken).
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf soll das Ziel verfolgt werden, durch strukturelle Neuausrichtungen Schnittstellen abzubauen, Leistungen effizienter zu gestalten und die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln. Der VPK begrüßt ausdrücklich, dass die seit vielen Jahren politisch und fachlich diskutierte, soge-nannte „inklusive Lösung“ – die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe – im Gesetzentwurf nunmehr konkret angegangen wird. Die inklusive Ausrichtung stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar und bietet die Chance, die Teilhabe und Unterstützung für alle jungen Menschen nach § 1 SGB VIII nachhaltig zu verbessern.
- Bereitgestellt von: VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung d. Inklusiven Kinder- & Jugendhilfe 1. IKJHG
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Bedürfnisse hörbehinderter Kinder und Jugendlicher.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. am 13.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: