Regelungsvorhaben
Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
03.08.2026
Beschreibung:
Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
SG2607270004 (PDF - 21 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.06.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-