Regelungsvorhaben
Der DAV setzt sich für eine praxisgerechte Umsetzung der CSDDD i.R.d. Konsultation der EU-Kommission für Guidelines ein.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
05.08.2026
Beschreibung:
Der DAV fordert für eine praxisgerechte Umsetzung der CSDDD eigenständige Mustervertragsklauseln für die Anwaltschaft, die Rechtsanwält:innen und Kanzleien von Informations-, Audit- und mandatsbezogenen Sorgfaltspflichten ausnehmen.
Es bedarf einer gesonderten Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses innerhalb der Lieferkettenberichterstattung (vgl. EG 43 CSDDD). Informations- und Auditrechte der Unternehmen dürfen mit Blick auf die anwaltliche Vertraulichkeit nicht uferlos sein. Zudem verlangen Unternehmen von Kanzleien, Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten anzuwenden und gegebenenfalls Mandate abzulehnen, was die Funktion der Anwaltschaft, den Zugang zum Recht zu gewährleisten, beeinträchtigt.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2608030010 (PDF - 31 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.07.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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