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1.614 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.614)
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
er geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 13.06.2025
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Adressatenkreis:
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12.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines kohärenten Förder- und Rechtsrahmens für den Wasserstoffmarkthochlauf
Der BDEW fordert die Schaffung eines kohärenten Förderrahmens und eines belastbaren Rechts- und Regulierungsrahmens für den Hochlauf einer wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die signifikante Reduktion der Wasserstoffproduktionskosten durch regulatorische Entlastungen und Strompreisreformen, die rechtliche und finanzielle Absicherung der Infrastruktur außerhalb des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Einführung von Nachfragemechanismen, wie z. B. CfDs und staatliche Ausfallgarantien für First-Mover. Ziel ist es, die Investitionsbedingungen für Erzeugung, Transport, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zu verbessern, den Markthochlauf abzusichern und Deutschland als Industriestandort zu stärken.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Netzentgeltsystematik Strom ab 2029
Der BDEW fordert eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik im Strombereich ab 2029. Die Netzentgelte sollen verursachungsgerecht und netzdienlich ausgestaltet werden. Mengenunabhängige Preisbestandteile wie Kapazitäts- oder Leistungspreise sollen im Zentrum stehen. Ziel ist eine Entgeltstruktur, die Kriterien wie Kostenreflexivität, Marktneutralität, Planbarkeit, Verteilungswirkung, Verständlichkeit, Umsetzbarkeit und Netzdienlichkeit erfüllt. Der BDEW fordert eine Differenzierung nach Spannungsebenen, Übergangsregelungen, Bestandsschutz und eine Flexibilisierung der Entgelte, insbesondere für neue Verbrauchergruppen wie Prosumer, Speicher und Elektrolyseure.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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07.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung von PV-Überschüssen im urbanen Raum
Ziel ist, durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Ermöglichung der nachbarschaftlichen Nutzung, Speicherung und Verteilung eine möglichst schlanke, unbürokratische und standardisierte Nutzung der PV-Überschüsse im urbanen Raum zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 08.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
er geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Anschlusses und des Ausbaus Erneuerbarer Energien, Bürokratieabbau, neue Möglichkeiten des Energy Sharing
- Bereitgestellt von: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ertüchtigung von Verteilnetzen
Die Ertüchtigung von Verteilnetzen kann sich kostensenkend auf die Netzentgelte auswirken. Dabei müssen aber selbst geringfügige bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung von Verteilnetzen (Mittel- und Hochspannung) müssen trotz vernachlässigbarer Auswirkung auf Umwelt- und Lärmbelastung aufwendige Genehmigungsprozesse durchlaufen. Diesen Prozess könnte man durch kleine gesetzliche Änderungen beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur schaffen
Für die Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems. Die Planung, Zuweisung und Bewirtschaftung von Stromnetzanschlüssen haben Einfluss auf Kosten und Geschwindigkeit der Energiewende. Rechenzentren verstehen wir als Infrastrukturelement der Digitalisierung. Von besonderer Relevanz ist die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets, vor allem der Verteilernetzentwicklungspläne (VNEP) und der damit verbundenen Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 20.03.2025
-
Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.03.2025
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG)
Mit dem KWSG beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von gesicherter und steuerbarer Stromerzeugungsleistung in Kombination mit einem Kapazitätsmechanismus anzureizen. Der VIK begrüßt diesen Schritt, da sich gezeigt hat, dass marktgetrieben kein ausreichender Zubau von neuen Kraftwerken erfolgt. Da die gesicherte Leistung in Deutschland stetig abnimmt und sich vermehrt Knappheitspreise am Strommarkt zeigen (siehe 6.-7. November 2024), spricht sich der VIK dafür aus, dass das KWSG noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verabschiedet wird. Der VIK erneuert ebenfalls seine Position, dass keine weitere gesicherte Leistung endgültig stillgelegt werden sollte, bis nicht adäquater Ersatz ans Netz gegangen ist.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Neue Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke und Langzeitspeicher für Strom sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten für einen Beitrag zur Versorgungssicherheit
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Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen für ein sinnvolles Strommarktdesign
- Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an. - Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung. - Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System. - Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur: Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 03.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktbetrieb von Kleinanlagen im Stromspitzenpaket
Vereinfachung der Direktvermarktung und des Messwesens
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 31.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 23.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration der erneuerbaren Energien in die Stromverteilnetze
Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Bereitgestellt von: envia Mitteldeutsche Energie AG am 16.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
-
BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
10-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern
Der 10-Punkte-Plan beschreibt Hemmnisse aus der täglichen Praxis der Unternehmen Bayernwerk und Lechwerke und gibt konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung der Energiewende in Bayern.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 14.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 14.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
25.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der zunehmende Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen stellt den Strommarkt vor neue Herausforderungen. Dafür stehen vier Handlungsfelder (Flexibilitäten, lokale Signale, Kapazitäten und die Finanzierung der erneuerbaren Energien) in der Diskussion. Bei der Gestaltung des Marktrahmens sollten kleine und mittelgroße Marktakteure wie die Energiegenossenschaften sowie dezentrale Lösungen besonders berücksichtigt werden. Ein unkomplizierter Finanzierungsrahmen sollte die Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Projekten auf Grundlage von realen Erzeugungswerten sicherstellen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Das NIS2UmsuCG setzt die Anforderungen der europäischen NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um. Der BDI setzt sich für eine möglichst praxisnahe, bürokratiearme und digitalisierte Umsetzungspraxis der europäischen NIS-2-Richtlinie ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrielle Wertschöpfung in Deutschland halten, Netzentgelte anpassen
Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich die K+S AG für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die NIS-2-Richlinie legt Maßnahmen fest, mit denen ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU sichergestellt werden soll. Das NIS-2-UMSUCSG sieht u.a. vor, IT-Sicherheitsvorgaben und Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle auf mehr Unternehmen in mehr Sektoren auszuweiten sowie die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zu stärken. Das KRITISDachG setzt u.a. die gesetzlichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit für Betreiber der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren fest, um die Kritischen Infrastrukturen umfassend gegen Gefahren zu schützen. Ferner sollen diese Regelungen die bereits bestehenden Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen ergänzen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): NIS-2UMSUCSG
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde - Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen - Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen - Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf der Grundlage der Branchenkonsultation in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ein Konzeptpapier zum „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. Hier geht es um vier Regelungsbereiche: Investitionen in Erneuerbare Energien, Investitionen in steuerbare Kapazitäten, Lokale Signale und Flexibilisierung der Nachfrage. LichtBlick setzt sich für eine behutsame Weiterentwicklung der aktuellen Erneuerbaren-Förderung, eine Absicherungspflicht für Lieferanten anstelle eine Kapazitätsmarktes sowie eine systematische Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarktes ein. Weiterhin will LichtBlick das Stromnetz-Management zentralisieren und die Grundversorgung wettbewerblich gestalten.
- Bereitgestellt von: LichtBlick SE am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BWO-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Realisierungsfristen für den Offshore-Ausbau nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienlicher Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur
Die regionale Verortung von Elektrolyseanlagen ist mit Blick auf den notwendigen Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes von zentraler Bedeutung. Eine regulatorische Steuerung der regionalen Verortung ist für netz- und systemdienliche Standorte erforderlich. Dies ließe sich ließe sich u.a. gezielt im Rahmen von Fördermechanismus umsetzen.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 02.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienlicher Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur
Die regionale Verortung von Elektrolyseanlagen ist mit Blick auf den notwendigen Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes von zentraler Bedeutung. Eine regulatorische Steuerung der regionalen Verortung ist für netz- und systemdienliche Standorte erforderlich. Dies ließe sich ließe sich u.a. gezielt durch Fördermechanismen umsetzen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel. Die jeweiligen Stellungnahmen können im Registereintrag der Muttergesellschaft sonnen GmbH eingesehen werden.
- Bereitgestellt von: sonnen eServices Deutschland GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel. Die jeweiligen Stellungnahmen können im Registereintrag der Muttergesellschaft sonnen GmbH eingesehen werden.
- Bereitgestellt von: sonnen eServices GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, mehr Planungssicherheit für Handelsunternehmen
Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, mehr Planungssicherheit für Handelsunternehmen
Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration der erneuerbaren Energien in die Stromverteilnetze
Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Bereitgestellt von: envia Mitteldeutsche Energie AG am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
-
BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Fristen bei der Beschleunigung von Netzanschlüssen
BMWK plant Neuregelung der Fristen zur Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in den Verteilnetzen, die unverbindliche Netzanschlussauskunft und die Kapazitätsreservierung im Gesetz. EIne Vielzahl der beschriebenen Regelungen erfordert teilweise eine Umstellung und weitreichende Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses von Netzanschlussbegehren. Hierfür muss den Unternehmen zwingend ausreichend Umsetzungszeit eingeräumt werden. Besonders für Netzanschlussbegehren in der Niederspannung erachtet der VKU bundesweit geltende Fristen und einheitliche Antragsformalitäten als zielführend.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI setzt sich unter anderem für die Entfristung der gesenkten Stromsteuer sowie eine Anschlussregelung für die Entlastung bei den Netzentgelten ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Solarpaket II soll weitere Vereinfachungen für PV-Anlagen und Stromspeicher enthalten. Wir setzen uns dafür ein, dass die direkte Vermarktung von PV-Strom und die Vermarktung von Flexibilität aus Speichern signifikant vereinfacht wird. Insbesondere, indem die Prozesse der Anmeldung gestrafft und mit beschleunigt werden. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Stromspeicher so eingesetzt werden, dass eine systemweite Überproduktion von PV-Strom in den Mittagsstunden vermieden wird. Ziel ist es, negative Preise an den Strombörsen zu verringern, was das EEG-Konto entlastet. Hierfür sind die oben beschriebenen vereinfachten Prozesse für die Direktvermarktung der Schlüssel.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden
Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Dynamische Stromtarife skalieren und breitenwirksam ausgestalten
Für Skalierung und breitenwirksame Anwendung dynamischer Stromtarife: -Unklarheiten beseitigen -Planbarkeit stärken -Best Practice und Innovationen fördern
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Änderungen hinsichtlich der Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Ausweisung von Infrastrukturprojekten
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure
Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund zahlreicher Herausforderungen bei der Brennstoff- und Personalverfügbarkeit sowie dem Alter und dem Ausscheiden von Kraftwerken aus dem Markt wird die Netzreserve in den kommenden Jahren volkswirtschaftlich unverhältnismäßig teuer, verhindert die Erreichung der Klimaziele und wird erheblich anwachsen. Zudem wird sie aufgrund des Alters immer unzuverlässiger. Im Sinne des energiepolitischen Dreiecks macht der BDEW daher Vorschläge für die in der Netzreserve befindlichen und die zukünftigen verorteten Kraftwerke, um die Verfügbarkeit der Kraftwerke in der Netzreserve durch notwendige Anpassungen möglichst kostengünstig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßen grundsätzlichen Ansatz der Senkung der Systemkosten sowie der Synchronisierung von EE- und Netz-Ausbau. Präferieren differenzierte Baukostenzuschüsse mit Allokationswirkung sowie freiwillige FCAs - Redispatchvorbehalt unseres Erachtens aktuell kein geeignetes Instrument. Bei Priorisierung von Netzanschlussbegehren sollte lokale Nutzenkomponente Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 13.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsfreundliche Netzentgeltreform
Die wirtschaftliche Umsetzung der Elektrifizierung viele Prozesse in der Ernährungswirtschaft wird durch hohe Energiekosten, lange Netzanschlusszeiten und fehlende Investitionssicherheit erheblich erschwert. Vor diesem Hintergrund kommt der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystemtaik eine zentrale Bedeutung zu. Zahlreiche Verbände fassen die Kernpositionen der Energieintensiven Ernährungsindustrie in einem Forderungspapier zusammen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 09.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des europäischen Gaspakets muss Biomethanausbau fördern
Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist ein Artikelgesetz, das die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht umsetzt. Es sollte eigentlich 2024 in Kraft treten, aber es ist voraussichtlich erst 2025 so weit. Das Gesetz betrifft viele Unternehmen, insbesondere kritische Infrastrukturen, und erweitert die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich. Ziel ist die Stärkung der Cybersicherheit durch eine angemessene Berücksichtigung der Hersteller von Windenergieanlagen als wesentliche Akteure der gesicherten Energieversorgung von Deutschlad und Europa.
- Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle synchronisiert Anlagenzubau mit Netzausbau und verbessert das Netzanschlussverfahren
Die geplante Novelle adressiert den Netzausbau als Engpass und verfolgt das Ziel, den Ausbau von Netzen und Erneuerbaren zu synchronisieren. EEF setzt sich für faire Regeln für Anschluss, Redispatch und Netzausbaupflichten ein.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPAs zwischen EEG und Netzanschlusspaket
Mit der Reform des EEG und dem Netzanschlusspaket werden grundlegende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien überarbeitet (z.B. Netzanschluss, Förderung, Gewinnabschöpfung). Diese Änderungen haben auch auf ungeförderte Anlagen starke Auswirkungen, die drohen, die Liquidität des PPA-Marktes zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPAs zwischen EEG und Netzanschlusspaket
Mit der Reform des EEG und dem Netzanschlusspaket werden grundlegende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien überarbeitet (z.B. Netzanschluss, Förderung, Gewinnabschöpfung). Diese Änderungen haben auch auf ungeförderte Anlagen starke Auswirkungen, die drohen, die Liquidität des PPA-Marktes zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
"Netze-Paket", neue Regelungen zum Netzanschluss von EE
Leak enthält neben sinnvollen Vorschlägen (Netztransparenz, neuer Reservierungsmechanismus, Einführung BKZ) insb. Vorschlag zum sog. Redispatch-Vorbehalt, Einwirken auf Herausnahme dieses vorschlags bzw. Einwirken auf verträgliche ausgestaltung für Erzeuger, insb. Hinwirken auf "Notfallmaßnahme" mit sehr begrenzter Anwendung
- Bereitgestellt von: RWE am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse
Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der gemeinschaftichen Gebäudeversorgung und Mieterstrom in Deutschland
Ziel des Regelungsvorhaben ist es, die Vor-Ort-Versorgungsmodelle "Mieterstrom" und "gemeinschafltiche Gebäudeversorgung" (EnWG) umsetzbar zu machen und das Messstellenbetriebsgesetz entsprechend anzupassen.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG & Netzpaket: Redispatchvorbehalt
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 17.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der gemeinschaftichen Gebäudeversorgung und Mieterstrom in Deutschland
Ziel des Regelungsvorhaben ist es, die Vor-Ort-Versorgungsmodelle "Mieterstrom" und "gemeinschafltiche Gebäudeversorgung" (EnWG) umsetzbar zu machen und das Messstellenbetriebsgesetz entsprechend anzupassen.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 17.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3]
Selbsterklärtes Ziel der BNetzA ist es, eine Netzentgeltsystematik zu entwickeln, die ein freies und faires Agieren aller Netznutzer an den verschiedenen Märkten ermöglicht, ohne die Belange der Netze zu vernachlässigen. Sie soll zudem den veränderten Rahmenbedingungen durch die Energiewende gerecht werden. Hierzu wurden und werden die wichtigsten Themen und Thesen rund um den öffentlichen Diskurs ermittelt, diskutiert und erste Denkanstöße gesetzt - wobei die Entwicklung einer allgemeinen Systematik zur Bildung der Netzentgelte unter Berücksichtigung der Belange von Netzbetreibern und Netznutzern gleichermaßen erfolgen sollen.
- Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur schaffen
Für die Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems. Die Planung, Zuweisung und Bewirtschaftung von Stromnetzanschlüssen haben Einfluss auf Kosten und Geschwindigkeit der Energiewende. Rechenzentren verstehen wir als Infrastrukturelement der Digitalisierung. Von besonderer Relevanz ist die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets, vor allem der Verteilernetzentwicklungspläne (VNEP) und der damit verbundenen Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 10.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen für Stromverteilernetze zur Priorisierung von Netzausbau, Gewährleistung der Systemstabilität, Verfolgung eines gesamtsystemischen Ansatzes, verursachergerechtere Kostenverteilung der Energiewende, Schaffung von Rahmenbedingungen für Energiewende-Investitionen
- Bereitgestellt von: ARGE FNB Ost am 09.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge EnWG und EEG zur Reform der Netzanschlussverfahren 2026
Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform der Netzanschlussverfahren in EnWG und EEG ein. Der BDEW fordert die Einführung von Qualitäts-, Priorisierungs- und Depriorisierungskriterien anstelle des Windhundprinzips, die Modernisierung und Digitalisierung der Anschlussprozesse sowie mehr Transparenz zu Netzkapazitäten. Der BDEW befürwortet flexible Netzanschlussvereinbarungen bei Engpässen, die Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete durch Verteilnetzbetreiber sowie Regelungen zur besseren Synchronisierung von Netz- und Anlagenzubau einschließlich Baukostenzuschüssen. Zudem setzt sich der BDEW für standardisierte Reservierungs- und Freigaberegeln sowie Erleichterungen für netzneutrale Speicher ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge EnWG und EEG zur Reform der Netzanschlussverfahren 2026
Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform der Netzanschlussverfahren in EnWG und EEG ein. Der BDEW fordert die Einführung von Qualitäts-, Priorisierungs- und Depriorisierungskriterien anstelle des Windhundprinzips, die Modernisierung und Digitalisierung der Anschlussprozesse sowie mehr Transparenz zu Netzkapazitäten. Der BDEW befürwortet flexible Netzanschlussvereinbarungen bei Engpässen, die Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete durch Verteilnetzbetreiber sowie Regelungen zur besseren Synchronisierung von Netz- und Anlagenzubau einschließlich Baukostenzuschüssen. Zudem setzt sich der BDEW für standardisierte Reservierungs- und Freigaberegeln sowie Erleichterungen für netzneutrale Speicher ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: