Stellungnahmen/Gutachten
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316 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (316)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PsyFaKo e.V. schließt sich der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) an und fordern insbesondere einen Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste, um eine angemessene und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 18.08.2026
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Adressatenkreis:
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01.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Suizidpräventionsstrategie und gesetzliche Verankerung der Suizidprävention
Unser Ziel ist die Einführung einer umfassenden Nationalen Suizidpräventionsstrategie in Deutschland sowie die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes. Wir setzen uns für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ein, das auch die Option des assistierten Suizids umfasst. Besonders wichtig ist uns dabei, dass dies durch ein umfassendes Schutzkonzept begleitet wird, das sicherstellt, dass Menschen in Krisensituationen die notwendige Unterstützung erhalten. Daher fordern wir verbindliche Regelungen sowohl zur Suizidprävention als auch zum assistierten Suizid, um den Schutz für Betroffene in Krisen zu gewährleisten und gleichzeitig ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren.
- Bereitgestellt von: Deutsche DepressionsLiga e. V. am 11.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken -
BT-Drs. 20/1121
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Teil A der Anlage zu § 2 der VersMedV beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Begutachtung zur Feststellung des GdB und Zusammensetzung des GdB bei mehreren Einschränkungen. Verhinderung einer Verschlechterung der Bewertung von Funktionseinschränkungen bei Menschen mit Behinderung Behinderungen im Zuge der Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben für die Bewertung im Schwerbehindertenrecht. Ziel ist eine Bewertung, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und der sozialen Teilhabebedingungen entspricht.
- Bereitgestellt von: BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. am 11.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (6. ÄndVO)
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Adressatenkreis:
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05.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zentrale Fragen der wirksamen Umsetzung eines Benachteiligungsverbots im privaten Bereich - vor allem Regelungen in § 7 Abs.3. Nr. 3 (rechtliche Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots von Unternehmen und der Dokumentations- und Berichtspflichten), Zuständigkeiten, Monitoring, Zumutbarkeitskriterien, Haushaltsmittel für den Öffentlichen Bereich
- Bereitgestellt von: BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. am 11.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 96/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes -
BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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BR-Drs. 96/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inklusive Kinder & Jugendhilfe SGB VIII
Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzgebungsverfahren Pflegekompetenzgesetz
Es geht um die Stärkung und Attraktivistätssteigerung des Pflegeberufs durch Erweiterung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte insbeondere durch Übertragung heilkundlicher Kompetenzen, die zuvor den Ärzt*innen vorbehalten waren. Ebenso ist eine Entbürokratisierung sinnvoll, aber nur an der Stelle, an der sie den Menschen nicht dient. Hier ist eine genaue Differenzierung notwendig zwischen sinnvoller Bürokratie, die den Rechnten der Menschen dient und dieser, die überbordned ist und Menschen schadet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes)
Reform des AGG, um bestehende Schutzlücken zu schließen und gesellschaftlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen mehr Teilhabe zu ermöglichen: dies umfasst u.a. die Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch die Erweiterung von Diskriminierungskategorien und -formen, die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung durch Verlängerung von Geltendmachungsfristen und Einführung des Verbandsklagerechts sowie eine Stärkung der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kürzungen bei der Teilhabe verhindern
Der bvkm setzt sich dafür ein, dass die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nicht beschnitten werden und dass das sog. „Poolen“ von Leistungen im Bereich der sozialen Teilhabe nicht zum Regelfall werden darf.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 30.07.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergebnisse des "Dialogprozesses Eingliederungshilfe"
Ergebnisse des "Dialogprozesses Eingliederungshilfe" zwischen BMAS/Ländern sollen in Reform der Eingliederungshilfe einfließen
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.07.2026
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Adressatenkreis:
-
20.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übersetzer und Dolmetscher als systemrelevante Berufe anerkennen
Nicht nur in Ausnahmesituationen (Krisen-, Katastrophen-, Spannungs-, Kriegsfall, Pandemie) ist Kommunikation in einer Gesellschaft zentral. Damit auch diejenigen erreicht werden, die (noch) nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind, sind Übersetzer und Dolmetscher unverzichtbare Bestandteile der Kommunikation. Während und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden Übersetzer und Dolmetscher vom Gesetzgeber auch diesbezüglich nicht mitgedacht. Diese Berufe müssen als systemrelevant eingestuft werden, um Fehler nicht zu wiederholen. Nur so können sie systematisch mitgedacht werden (Einbeziehung in Schutz- und Sicherheitskonzepte, inkl. Selbstsschutz).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
-
17.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
"Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen hat die Europäische Kommission als unzureichend bean standet und am 19. Juli 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Mit dem vorliegenden Entwurf soll den Bedenken der Europäischen Kom mission hinsichtlich zweier Punkte durch Änderung der maßgeblichen Vorschriften in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Rechnung getragen werden. "
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, keine Deckelung bei der Budgetassistenz, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Teilrechtsverordnung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX erforderlich, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, Poolen und Infrastrukturangebote dürfen individuelle Anspruch nicht entfallen lassen oder einschränken, keine Belegungssteuerung, gemeinschaftliche Jugendplanung auf Augenhöhe unter Beteiligung aller Akteuer*innen, keine Änderung des § 41 SGB VIII, Aufgabenwahrnehmung durch öffentliche Träger darf nicht zu Monopolstrukturen führen, keine Verschärfung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses, Beibehaltung der Schutz- und Qualitätsstandrads im Betriebserlaubnisverfahren, keine Aushöhlung individueller Rechtsansprüche durch Sozialraumbudgets
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung zusätzlicher Bundesmittel im Bundeshaushalt 2027 für die direkte Förderung paralympischer Spitzensportlerinnen und -sportler. Angestrebt wird eine zweckgebundene Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von mindestens 200 Förderplätzen in der individuellen Para-Athletenförderung sowie deren mehrjährige Absicherung.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Änderung des Sportfördergesetzes, um eine gesetzlich verankerte soziale und materielle Mindestabsicherung für Bundeskaderathletinnen einzuführen, darunter Mindestförderung, Versicherungs- und Altersvorsorgeansprüche sowie Mutterschutz. Zudem sollen eine unabhängige Athletenvertretung mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Spitzensportagentur, verbindliche Safe-Sport- und Integritätsstandards, faire Arbeitsbedingungen für Athletinnen und Trainer*innen sowie klare Verfahrens- und Beteiligungsstrukturen gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
-
BT-Drs. 21/5921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung im Bereich Verkehr
Änderung zahlreicher eisenbahn- und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (u. a. PBefG, AEG, EBO, BSWAG). Der Fahrgastverband PRO BAHN unterstützt Bürokratieabbau, fordert aber u. a. verbindliche Barrierefreiheit, Erhalt des Fahrgastschutzes und zusätzliche Entlastungen für den Schienenverkehr.
- Bereitgestellt von: Fahrgastverband PRO BAHN e.V. am 09.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Einflussnahme ist der Entwurf der Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hörbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV). Ziel ist die rechtliche Ausgestaltung einer barrierefreien Kommunikation im Gerichtsverfahren, insbesondere die Konkretisierung des Anspruchs auf geeignete Kommunikationshilfen und dem damit einhergehenden Wahlrecht der entsprechenden Kommunikationshilfe der betroffenen Personen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 08.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Einflussnahme ist der Entwurf der Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hörbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV). Ziel ist die rechtliche Ausgestaltung einer barrierefreien Kommunikation im Gerichtsverfahren, insbesondere die Konkretisierung des Anspruchs auf geeignete Kommunikationshilfen und dem damit einhergehenden Wahlrecht der entsprechenden Kommunikationshilfe der betroffenen Personen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 08.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheits-stärkungsgesetz vom 30.4.2026. Ziel ist, dass die geplante Verpflichtung mit synchroner Übertragung von gesprochenem Wort, Text und Video die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Kommunikationsdienste geschaffen werden, um zu einer tatsächlichen Umsetzung barrierefreier Kommunikationsdienste für Menschen mit Hörbehinderung, auch per Gebärdensprache beitragen zu können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen
Auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen die Schwerbehindertenvertretung wählen. Dieses Wahlrecht muss beibehalten werden und darüber hinaus muss das passive Wahlrecht für schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte geschaffen werden und eine Regelung zur Refinanzierung freigestellter Vertrauenspersonen in Werkstätten eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 07.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Sicherstellung individueller, bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Hilfen – unabhängig von Diagnosen - Verbindliche bundesweite Qualitätsstandards für infrastrukturelle Bildungsassistenz - Gesetzliche Verankerung der ICF als Grundlage der Bedarfsermittlung - Früher Leistungszugang bereits bei begründetem Verdacht auf Teilhabebeeinträchtigung - Erhalt individueller Hilfen bei entsprechendem Bedarf trotz Vorrang von Poollösungen - Gesetzliche Verankerung der Eltern als gleichberechtigte Partner*innen im Hilfeprozess - Flächendeckende, unabhängige und ausreichend ausgestattete Verfahrenslotsen - Rechtssicher geregelter und lückenlos abgesicherter Systemübergang (ab 2028) - Verbindliche finanzielle Absicherung aller Ebenen gemäß Konnexitätsprinzip, insbesondere für Kommunen
- Bereitgestellt von: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (bevki) am 01.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des § 51 SGB IX als gesetzlichen Auftrag für Berufsbildungswerke.
Berufsbildungswerke haben als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation einen gesetzlichen Auftrag, der in § 51 SGB festgeschrieben ist. Diesen Auftrag gilt es zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. (BAG BBW) am 01.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode und in nachfolgenden Ankündigungen skizzierten die Regierungsfraktionen u.a. Vorhaben, die die Lebenslagen, Rechte und Chancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besonders betreffen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ begrüßt die Priorisierung von zentrale kinder- und jugendpolitische Reformprozesse (darunter die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes), weist aber auch auf Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- JGG [alle SG hierzu]
- GG [alle SG hierzu]
- HG 2026 [alle SG hierzu]
- WehrPflG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- KKG [alle SG hierzu]
- GaFöG [alle SG hierzu]
- UBSKMG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SBGG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz inklusiv, bedarfsgerecht und nachhaltig ausgestalten
Umsetzung Kinder- und Jugendhilfestrukturreform; inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; Abbau von Bürokratie und Verbesserung der Verwaltungsabläufe; klare Zuständigkeiten und verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Leistungssysteme; Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung; Vermeidung von Leistungseinschränkungen im Rahmen von Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen; kritische Prüfung neuer Vorrang- und Nachrangregelungen, Erhalt individueller Rechtsansprüche und Zugänglichkeit von Leistungen; Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Unterstützungsangebote für junge Menschen und Familien.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Inklusive Ausgestaltung
Die DGKJP setzt sich seit langem für die "inklusive Lösung" der Kinder- und Jugendhilfe ein, damit Jugendämter zukünftig für alle Kinder zuständig sind - unabhängig von Beeinträchtigungsformen, vgl. Eintrag Nr. 7. dieser Liste zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) der letzten Legislatur.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Regelungen zu Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen
Die DGKJP bezieht sich in diesem Regelungsvorhaben auf die Bestimmungen zu Kindern und Jugendlichen. Sie setzt sich für die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, des Begutachtungsinstruments sowie eine Optimierung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung ein. Auch verweist sie auf die Notwendigkeit einer abgestimmten Leistungs- und Hilfeplanung anstelle von parallel und unverbundenen nebeneinanderstehenden Systemen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG)
Anpassung des Referentenentwurfs eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes mit dem Ziel, die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII fachlich und rechtlich tragfähig zu sichern, insbesondere durch Klarstellung und Sicherung individueller Rechtsansprüche, Vermeidung eines Vorrangs infrastruktureller Angebote gegenüber Einzelfallhilfen, rechtssichere Regelung von Bedarfsfeststellung und Leistungsgewährung sowie Sicherstellung einer bundeseinheitlichen, bedarfsgerechten und verlässlich finanzierten Leistungsstruktur.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und zur Neufassung der Eisenbahnverordnung (EVO)
Die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union (EU) als Staatengemeinschaft haben die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich somit verpflichtet, gleichwertige und chancengleiche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Dies gilt auch für Artikel 20 der UN-BRK - dem Recht auf persönliche und selbstbestimmte Mobilität. Dazu braucht es eine vollumfängliche Barrierefreiheit und Angemessene Vorkehrungen, die mit der UN-BRK verbrieft sind. Die EU-Fahrgastrechteverordnung und das hier vorliegende AEG und EVO müssen diesem mangelnden Zustand der Barrierefreiheit durch Angemessene Vorkehrungen (§ 7 Abs. 2 BGG) gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. - ISL am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 268/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
-
BR-Drs. 268/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz - PKG
Ziel ist die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen im Bereich Pflege durch das Pflegekompetenzgesetz (PKG), insbesondere im SGB V und SGB XI. Im Fokus stehen die Erweiterung von Kompetenzen für Pflegefachpersonen, Anpassungen bei Leistungsansprüchen und Pflegeberatung sowie Regelungen zur Begutachtung, Versorgung und Finanzierung von Pflegeleistungen. Zudem werden Klarstellungen zur Leistungserbringung, zur Rolle weiterer Berufsgruppen sowie zur Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen und Ansprüchen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Ziel ist die Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), insbesondere der versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen. Die Interessenvertretung zielt auf Klarstellungen zur Anwendung der ICF, zur Sicherstellung unveränderter GdB-Bewertungsmaßstäbe sowie zur Ausgestaltung der Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Regelungen zur Berücksichtigung von Befunden im Feststellungsverfahren, zur Heilungsbewährung sowie zur Transparenz der Verordnungsgrundlagen adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
-
BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV)
Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Ziel ist die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes - SGB VIII. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere im Bereich Bildung, Teilhabe und Übergänge ins Erwachsenenalter. Thematisiert werden u. a. die Balance zwischen infrastrukturellen und individuellen Leistungen, der Zugang zur Eingliederungshilfe, der Behinderungsbegriff sowie Fragen der Kostenbeteiligung, Bedarfsermittlung und Leistungsplanung. Zudem werden Regelungen zu Mobilität, Frühförderung und zur rechtlichen Absicherung von Teilhaberechten adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzentwurfs
§71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: