Regelungsvorhaben

Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV)

Angegeben von:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) (R003790) am 30.06.2026

Beschreibung:
Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606160040 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.03.2026 an:

      • Bundesregierung

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