Regelungsvorhaben
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV)
Angegeben von:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) (R003790)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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