Regelungsvorhaben

Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 07.07.2026

Beschreibung:
Auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen die Schwerbehindertenvertretung wählen. Dieses Wahlrecht muss beibehalten werden und darüber hinaus muss das passive Wahlrecht für schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte geschaffen werden und eine Regelung zur Refinanzierung freigestellter Vertrauenspersonen in Werkstätten eingeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607070005 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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