Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2607070005 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen

Auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen die Schwerbehindertenvertretung wählen. Dieses Wahlrecht muss beibehalten werden und darüber hinaus muss das passive Wahlrecht für schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte geschaffen werden und eine Regelung zur Refinanzierung freigestellter Vertrauenspersonen in Werkstätten eingeführt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 07.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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