- Registernummer: R003752
- Ersteintrag: 23.03.2022
- Letzte Änderung: 17.09.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 17.09.2025
-
Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Rechtsträger: Vorstand der AGJ e.V.Mühlendamm 310781 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493040040200
-
E-Mail-Adressen:
- geschaeftsfuehrung@agj.de
- info@agj.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,15
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Franziska Porst
- Angela Smessaert
- Claudia Porr
- Dr. Weitzmann Gabriele
- Dominik Ringler
- Prof. Dr. Wolfgang Schröer
- Philipp Schweizer
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
106 Mitglieder am 16.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (2):
- Eurochild
- OMEP (Organisation Mondiale pour l'Education Préscolaire)
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsförderung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Grundsicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ ist Forum und Netzwerk der bundeszentralen Strukturen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Deutschlands. Die über 100 Mitglieder wirken für einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Fachaustausch. Seit über 70 Jahren gestaltet die AGJ den jugend(hilfe)politischen Dialog, vertritt gemeinsame Interessen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie gegenüber Politik. Die AGJ sieht ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Sie versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, Lobby für junge Menschen und ihre Familien, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe. Die Mitglieder der AGJ setzen sich zusammen aus - Jugendverbände und Landesjugendringe, - Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, - Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder, - Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe, - Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, - Organisationen im Bereich Personal und Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtsträger der AGJ ist der Vorstand der AGJ e.V..
-
SGB VIII soll inklusiv werden!
-
Beschreibung:
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses der vergangenen Legislaturperiode weiterverfolgt werden soll. Ziel aus Sicht der AGJ ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erstrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Einführung einer Kindergrundsicherung - Kinderarmut begegnen!
-
Beschreibung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: BMFSFJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen
-
Beschreibung:
Seit mehreren Legislaturperiode verhandeln die im Bundestag vertretenen demokratischen Partien, ob und wie die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern sind. Die AGJ fordert Kinderrechte explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar zu machen. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird. Die AGJ spricht sich dafür aus, dass diese Trias entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufgenommen wird.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Erlass eines Demokratiefördergesetzes
-
Beschreibung:
Zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung braucht es aus unserer SIcht das Demokratiefördergesetz, welches dem Bund eine explizite gesetzliche Handlungsgrundlage gibt.
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Im Haushaltsgesetz 2025/2026 Maßnahmen für die junge Generation priorisieren
-
Beschreibung:
Die Feststellung des Bundeshaushaltsplans erfolgt für jedes Jahr per Gesetz. Der Einzelplan 17 regelt u.a. die Ausstattung der bundeszentralen Infrastruktur, welche dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren. Um die Leistungsfähigkeit dieser Infrasturktur zu sichern, braucht es eine langfristige, nachhaltige Stärkung dieser Förderung - es reicht keine Verschiebung innerhalb des BMBFSFJ-Gesamtbudgets wegen der vielen gebundenen Pflichtleistungen. Nötig ist im Interesse der jungen Generation ein ressortübergreifenden Commitment für solche Zukunftsinvestitionen z.B. durch KJP-Dynamisierung. Die Ankündigung der Koalition (21.WP) einer Erhöhung um 10% wird von der AGJ begrüßt.
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Friktionen zwischen SGB XIV und SGB VIII beseitigen
-
Beschreibung:
Das SGB XIV ersetzt seit dem 1.1.2024 das frühere Soziale Entschädigungsrecht. Es wurde übersehen in das SGB XIV-Leistungsspektrum (weiterhin) erzieherische Unterstützungsleistungen aufzunehmen, sofern deren Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Weder wurde § 27 BVG "Erziehungsbeihilfen" ins SGB XIV überführt, noch an das SGB VIII "Hilfe zur Erziehung", "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", "Hilfe für junge Volljährige" angeknüpft. Zudem führt die einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses in §§ 93 Abs. 2 SGB XIV, 10 Abs. 5 SGB VIII bzgl. Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII zu massiven Umsetzungsproblemen, da bei Leistungen für Minderjährige keine Trennung nach Fachleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Keine Wiedereinführung von Pflichtdienst für junge Menschen, sondern Engagement stärken
-
Beschreibung:
In der Debatte um die Wiedereinführung einer Wehrpflicht, esines verpflichtenden Gesellschaftsjahr oder einer soziale Pflichtzeit nimmt die AGJ die Position ein, dass in erster Linie freiwilliges Engagement gestärkt werden sollte, statt auf einen Pflichtdienst - zumal allein für junge Menschen - zu setzen. Junge Menschen engagieren sich längst freiwillig und überdurchschnittlich für die Gesellschaft. Solches Ehrenamt und Freiwilligendienste müssen gefördert, nicht erzwungen werden! Junge Menschen sind bei der Debatte zu beteiligen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention in den durch Kinder- und Jugendhilfe gestalteten Lebenswelten
-
Beschreibung:
Einen Health in All Policies Ansatz zu fördern und zu stärken, die Gesundheit aller Menschen zu erhalten und zugleich gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu stärken, erfordert Strukturen, deren Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben gut aufeinander abgestimmt und koordiniert sind. Die Kinder- und Jugendhilfe ist Gestalterin von gesundheitsförderlichen Lebenswelten für junge Menschen und Familien, die Rahmenbedingungen für Kooperation mit dem Gesundheitswesen ist zu stärken. Beteiligungsorientiert und armutssensibl sind Bedarfe zu erheben und verlässliche Angebote auf Grundlage einer zielorientierten Planung - auch jenseits von Frühen Hilfen u.a. durch Präventionsketten - durch Bund, Länder und Kommunen vorzuhalten.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (5):
-
Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 1.740.001 bis 1.750.000 Euro947.099€ Projektförderung Infrastrukturförderung der AGJ-Geschäftsstelle 240.000€ Projektförderung jugendgerecht.de 149.741€ Projektförderung "Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe" (Weiterleitung der Zuwendung über IJAB) 86.500€ Projektförderung 18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag 4.000€ Zuwendung Projekt 23. IAGJ-Tagung 100.685€ Zuwendung Tagung 17. Kinder- und Jugendbericht 49.930€ Zuwendung Projekt: Kampagne „Sichtbarmachung und Profilierung der bundeszentralen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe“ weitergeleitet durch: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. 164.500€ Zuwendung Projekt: Kinderbuch „Wir alle im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" -
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Deutsche Öffentliche Hand – LandLeipzigBetrag: 100.001 bis 110.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag -
Stadt Leipzig
Deutsche Öffentliche Hand – KommuneLeipzigBetrag: 40.001 bis 50.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag -
Alle 16 Bundesländer zusammen
Deutsche Öffentliche Hand – LandAlle 16 BundesländerBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroZuwendung Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis nach Königsteiner Schlüssel -
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Deutsche Öffentliche Hand – BundKölnBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroZuwendung Projekt Themenbotschafter*in Gesundes Aufwachsen
-
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro