Regelungsvorhaben
SGB VIII soll inklusiv werden!
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses der vergangenen Legislaturperiode weiterverfolgt werden soll. Ziel aus Sicht der AGJ ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erstrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]