Regelungsvorhaben

Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ (R003752) am 11.06.2024

Beschreibung:
Seit mehreren Legislaturperiode verhandeln die im Bundestag vertretenen demokratischen Partien, ob und wie die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern sind. Die AGJ fordert Kinderrechte explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar zu machen. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird. Die AGJ spricht sich dafür aus, dass diese Trias entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufgenommen wird.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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