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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (163)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nutzung der Möglichkeit, im Rahmen der europäischen Wasserstoffbank nationale Budgets auf die europäischen Mittel im Rahmen der Auktionen zusätzlich zu veranschlagen, sollte verstetigt werden. Die Kumulierungsregeln für die European Hydrogen Bank müssen so ausgestaltet sein, dass auch deutsche Vorhaben in einen fairen Wettbewerb treten können und Sicherheit bezüglich der Kumulierungsregeln haben. Die Auktionsbedingungen sind zudem so anzupassen, dass nicht durch die Bezuschlagung einiger weniger Projekte ein zu großes Ausfallrisiko eingegangen wird, sondern eine breite Akteursvielfalt eine Chance bekommt. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IZZ setzt sich für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zuckerverwendender Lebensmittelhersteller ein. In den vergangenen Wochen ist das zollrechtliche Verfahren der Aktiven Veredelung bei Zucker durch Verbände der Zuckerindustrie auf nationaler und europäischer Ebene vehement angegriffen worden. Hierbei handelt es sich um ein in vielen Branchen etabliertes zollrechtliches Instrument zur Stärkung der Wertschöpfung in der Europäischen Union und keineswegs um eine Sonderregelung für den Zuckersektor. Die europäische Regelung zur AV müssen aufrechterhalten werden.

    • Bereitgestellt von: InfoZentrum Zuckerverwender am 18.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 11.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDE begrüßt ausdrücklich die Kernziele der Verbesserung der Kreislaufführung von Altfahrzeugen und der Bekämpfung der illegalen Altfahrzeugbehandlung. Um diese Ziele bestmöglich zu erreichen, müssten punktuelle Änderungen am Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vorgenommen werden, etwa hinsichtlich der verpflichtenden Entfernung von Bauteilen. Der Kompromisstext des Rates sieht zum Beispiel vor, die Mindestrezyklateinsatzquoten für Kunststoffe neu zu verhandeln. Diesbezüglich sollte der Kommissionsvorschlag unterstützt werden. Es sollten ambitionierte Quoten vorgesehen werden, die praxistauglich sind. Darüber hinaus sollten anerkannte Definitionen, wie zum Beispiel Defintionen für „Abfall“ oder „Kunststoff“ nicht geändert, sondern beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 16.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Omnibusvorschlag VI (Kommissionsentwurf COM 2025/531) mit Vorschlägen zur Vereinfachungen der CLP-Verordnung und Stop-the-clock für bestimmte CLP-Anwendungsfristen (Kommissionsentwurf COM 2025/526)

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 412/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008, (EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beendigung einer weiteren Verschärfung der europäischen Klimaschutzziele sowie Nutzung aller im Pariser Klimaschutzabkommen enthaltenen Möglichkeiten zur Nutzung außereuropäischer Klimaschutzmaßnahmen. Dazu sollte die Nutzung hochwertiger außereuropäischer Zertifikate von den 5% auf 10% deutlich ausgeweitet werden. Des Weiteren sollte Europa erklären, seine ambitionierten Klimaziele nur einzuhalten, wenn sich die anderen großen Emittenten wie die USA, China, Russland, Indien, Indonesien, Südafrika und Saudi-Arabien zu ähnlichen Minderungsverpflichtungen bereit erklären, die deutlich über einem business as usual-Pfad hinausgehen. Ein globaler Klimaclub der Großemittenten muss das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 10.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

      • 06.10.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir appellieren an die Bundesregierung, ihre führende Rolle auf europäischer Ebene zu nutzen, um auf die besondere Bedeutung von Medizinprodukten für die Gesundheitsversorgung hinzuweisen und sich für eine ausgewogene, sachgerechte Lösung im aktuellen Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten stark zu machen – im Interesse von Patientinnen und Patienten sowie eines international wettbewerbsfähigen MedTech-Sektors. Wir fordern eine Hinwirkung auf eine explizite Aufnahme der Medizintechnik in ein „Zero-for-Zero“-Paket.

    • Bereitgestellt von: MedicalMountains GmbH am 06.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir appellieren an die Bundesregierung, ihre führende Rolle auf europäischer Ebene zu nutzen, um auf die besondere Bedeutung von Medizinprodukten für die Gesundheitsversorgung hinzuweisen und sich für eine ausgewogene, sachgerechte Lösung im aktuellen Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten stark zu machen – im Interesse von Patientinnen und Patienten sowie eines international wettbewerbsfähigen MedTech-Sektors. Wir fordern eine Hinwirkung auf eine explizite Aufnahme der Medizintechnik in ein „Zero-for-Zero“-Paket.

    • Bereitgestellt von: MedicalMountains GmbH am 06.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die MedicalMountains GmbH setzt sich dafür ein, den Kosten- und Verwaltungsaufwand im Rechtsrahmen der MDR zu reduzieren, ohne die Sicherheit von Patienten und Anwender zu gefährden. Ziel ist eine Evaluierung der Verordnung, um diese praktikabel und sicher für alle Stakeholder zu gestalten.

    • Bereitgestellt von: MedicalMountains GmbH am 06.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.08.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 05.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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