Regelungsvorhaben

Der DAV begrüßt das Vorhaben zu Konsolidierung der europäischen Digitalgesetzgebung, sieht jedoch in den Kommissionsvorschlägen Nachbesserungsbedarf.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.04.2026

Beschreibung:
Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Der von der EU-Kommission im November 2025 vorgelegten Vorschlag für einen Digitalomnibus bedarf jedoch aus Sicht des DAV einigen Anpassungen, um seinen Zweck zu erreichen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603250060 (PDF - 36 Seiten)

    Adressatenkreis:

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