Stellungnahmen/Gutachten
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339 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (339)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Euro-7-Gesetzgebung betrachtet auch Bremsen-Emissionen. Es droht eine Situation, in der freie Kfz-Teile-Hersteller keine Bremsersatzteile mehr in den Markt bringen können. Folglich könnten freie Kfz-Teilehändler Reparaturbetriebe nicht mehr mit Bremsersatzteilen (Verschleißteile) versorgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) am 21.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer einkommensabhängigen Anschaffungsförderung für private Elektrofahrzeuge
Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer einkommensabhängigen Anschaffungsförderung für privat finanzierte batterieelektrische Pkw ein. Empfohlen wird eine gestaffelte Förderung von 3.000 bis 4.000 Euro pro Fahrzeug für Haushalte mit bis zu 4.000 Euro Bruttoeinkommen monatlich, beschränkt auf Fahrzeuge mit einem Kaufpreis bis 60.000 Euro. Zudem wird die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für Ladeinfrastruktur zur Senkung öffentlicher Ladepreise, die Förderung privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern sowie die gezielte Unterstützung des Gebrauchtwagenmarkts für E-Pkw zur sozialen Teilhabe gefordert. Die Förderung soll auf rein batterieelektrische Fahrzeuge fokussieren und verschiedene Finanzierungsformen (Kauf, Leasing, Finanzierung) umfassen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Durchführung der CO2-Verordnung (EU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Wir sprechen uns für eine technologieoffene Ausgestaltung der Regulierung von CO2-Emissionen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie für ein Monitoring und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen aus. Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union
- Bereitgestellt von: Robert Bosch GmbH am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Output-orientierte Unterstützung für europäische Batteriezellfertigung
PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.
- Bereitgestellt von: PowerCo SE am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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19.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Output-orientierte Unterstützung für europäische Batteriezellfertigung
PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.
- Bereitgestellt von: PowerCo SE am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung automobilspezifischer Themen bei der Ausgestaltung der Hightech Agenda Deutschland
Effizientere Innovationspolitik durch Technologiebeirat, Bürokratieabbau und frühe Industrieeinbindung. KI schneller in Anwendungen überführen, Industrial-AI-Ökosysteme stärken, GPU-Kapazitäten ausbauen und Cybersecurity integrieren. Europäische Quantentechnologien mit Fokus auf industrielle Anwendungen ausbauen. Mikroelektronik durch neue Materialien, Advanced Packaging und Chipdesign stärken. Wasserstofftechnologien industriell umsetzen, Kosten senken und Reallabore etablieren. Wettbewerbsfähige Batterieproduktion inkl. LFP-Recycling sichern. Autonomes Fahren durch digitale Infrastruktur, EU-weit einheitliche Regeln und Modellregionen fördern. Kreislauffähige Fahrzeugkomponenten durch Remanufacturing und automatisierte Demontage stärken.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung CO2-neutraler Kraftstoffe in der EU-Flottenregulierung
Die Bundesregierung soll sich im EU-Rat für eine grundlegende Überarbeitung der CO2-Emissionsstandards für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2023/851) einsetzen. Konkret wird die Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, gefordert. Zudem sollen die vorgeschlagenen Fuel Credits verbessert werden, u. a. durch Streichung der 3 %-Obergrenze und Anwendung ab Inkrafttreten. Die verpflichtenden Beschaffungsquoten der vorgeschlagenen Verordnung über saubere Firmenfahrzeuge werden in der derzeitigen Form abgelehnt.
- Bereitgestellt von: eFuel Alliance e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 153/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027
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BR-Drs. 153/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die von der Europ. Kommission im Rahmen des Digital Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DSGVO. Der VDA strebt eine gezielte Modernisierung an: Klarstellungen zur Identifizierbarkeit, Stärkung des risikobasierten Ansatzes, Entlastung bei Dokumentations- und Auskunftspflichten, Einführung eines Konzernprivilegs für Datentransfers sowie Präzisierung von Art. 9 DSGVO, u. a. für KI-Zwecke. Zudem soll Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie in die DSGVO (Art. 88a) überführt werden. Der VDA fordert eine praxisnahe, innovationsfördernde Reform, die Rechtssicherheit schafft, B2B- und Multi-User-Konstellationen berücksichtigt und verhältnismäßige Anforderungen setzt. Die Verlagerung der Endgerätezugriffsregeln lehnt er ab und plädiert für deren gezielte Modernisierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 594
Anpassung der Sondervorschrift 594 im RID/ADR an eine Praxisgerechte Umsetzung. Die SV594 regelt seit über drei Jahrzehnten zuverlässig den Transport von Stoßdämpfern nach UN 3164. In diesem Zeitraum hat sich die Vorschrift uneingeschränkt bewährt. Es sind keine schadensrelevanten Ereignisse dokumentiert, die auf eine unzureichende Ausgestaltung der Vorschrift zurückzuführen wären. Das bestehende Sicherheitsniveau ist hoch und angemessen. Der Änderungsvorschlag würde die Anwendung der SV594 erheblich erschweren. Deshalb setzt sich der VDA für die Beibehaltung der SV594 ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
26.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 666 - Freistellungen für Fahrzeuge und batteriebetriebene Geräte
Aus fachlicher und praktischer Sicht bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit, Zielgenauigkeit und Umsetzbarkeit der vorgesehenen (bzw. bereits umgesetzten) Regelungen. Die derzeit vorgesehenen Anforderungen führen zu erhöhter Unsicherheit bei allen Beteiligten der Logistikkette und verursachen zugleich einen deutlichen Anstieg notwendiger Handhabungsschritte während des Fahrzeugtransports. Daher sprechen wir uns für die Streichung des Absatzes e) der Sondervorschrift 666 aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
13.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination in die Lang-Lkw-VO (LKWÜberlStVAusnV)
Erweiterung der Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV) für Lang-Lkw: - Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination (32m) als Typ 6 in § 3 ‚Fahrzeuge‘ der LKWÜberlStVAusnV. - Definition/Änderung Positivnetz für EcoDuo-Fahrzeugkombination
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
12.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reviewprozess zur CO2-Flottenregulierung Pkw und leichte Nutzfahrzeuge technologieoffen umsetzen
Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind von strategischer Bedeutung für den Industriestandort. Bei der anstehenden Überprüfung der CO2-Flottenregulierung kommt es darauf an, zusätzliche Belastungen für die Industrie abzuwenden und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nicht noch weiter einzuschränken. Die Nachfrage nach Elektromobilität erfolgt nicht im erwarteten Ausmaß. Ein verlässlicher Transformationspfad gelingt nur durch eine technologieoffene Regulierung, die eine Antriebs- und Molekülwende gleichermaßen fördert und alle klimafreundlichen Technologien nutzt. Strafzahlungen müssen in jedem Fall vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
20.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgestellten „Automotive Package” wurde auch der „Automotive Omnibus (EU) 2025/0422 (COD)” vorgestellt. Dieser zielt darauf ab, den unionsrechtlichen Rahmen flexibler und praxistauglicher an den technischen Fortschritt anzupassen. Die Iveco Group spricht sich im Zuge dieses Verfahrens für Anpassungen in den Bereichen „Small Cars”, „Smart Charging” und „Euro 7” aus, um regulatorische Kohärenz und eine innovationsfreundlichere Ausgestaltung der Regulatorik im Automotive-Sektor zu erwirken.
- Bereitgestellt von: IVECO Deutschland AG am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
-
18.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das EU Automotive Package umfasst insbesondere die Reform der CO2 Flottenregulierung sowie die Greening Corporate Fleets Initiative. Die Revision der CO2 Standards sieht ab 2035 flexiblere Zielpfade vor. Die Greening Corporate Fleets‑Initiative schlägt verbindliche nationale Ziele für eine beschleunigte Dekarbonisierung von Unternehmensfuhrparks vor. en2x setzt sich dafür ein, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit Carbon Neutral Fuels betrieben werden, gleichberechtigt zur Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen zur pragmatischen Ausgestaltung des Automotive Omnibus
Eine Einfrierung des PHEV-Utility Faktors sollte im Automotive Omnibus eine zentrale Zielsetzung sein, um das Potential dieser wichtige Transformationstechnologie zur Dekarbonisierung für OEMs und Kunden nutzen zu können. Eine M1E-Fahrzeugkategorie 'Small Affordable Vehicle' sollte technologieneutral sein, damit (bestehende) HEVs, PHEVs und Multi-Energie-Fahrzeuge regulatorisch nicht ausgeschlossen sind, da diese einen entscheidenden Beitrag für eine bezahlbare Mobilität leisten können.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
-
13.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die europäische Kommission hat im Road Worthiness Package vorgeschlagen, den Schadstoffgehalt von Verbrennungsfahrzeugen im fahrenden Verkehr vom Straßenrand aus zu messen. Das Rechtssetzungsverfahren hierzu dauert auf europäischer Ebene an. Eventuell wird zu dessen Erfolg auch die Ansprache von Behörden und der Bundesregierung in Deutschland erforderlich. Änderungen im deutschen Recht würden sich dann erst bei der Umsetzung einer Neufassung der EU-Richtlinie ergeben.
- Bereitgestellt von: Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt am 09.03.2026
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Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- OPUS Remote Sensing Europe s.l.
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Dr. iur. Herbert WOOPEN Docteur en droit, Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Versorgung mit Strom
Ziel ist eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Stromversorgung von Industrie, Haushalten und E-Fahrzeugen. Neben dem beschleunigten Ausbau der EE sollten neue regelbare Kraftwerke, Speicher und Flexibilitätstechnologien (z.B. Kombinierter Kapazitätsmarkt) angemessen angereizt und Energiepartnerschaften abgeschlossen werden. Bestehende Entlastungstatbestände von Stromverbrauchern sollten verstetigt und ausgeweitet (z.B. Strompreiskompensation auf Batterien) und die Stromnebenkosten (Steuern, Umlagen, etc.) für alle auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Der Industriestrompreis sollte abnahmestellenspezifisch ausgestaltet werden. Gesetzlichen Regelungen für industrieeigene Stromnetze als s.g. Kundenanlage müssen nach EuGH-Urteil rechtssicher weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für Änderungen der Vorschläge der EU-Kommission am sogenannten Automobilpaket
- Lebenszyklus- statt Auspuffbilanzierung bei CO2-Flottenverordnung - Erweiterung der Zulässigkeit erneuerbarer Kraftstoffe - Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe ab sofort - Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für klimafreundliche Verbrenner - Stopp der geplanten E-Auto-Quote für neue Unternehmensfahrzeuge
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 05.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hochlauf des Absatzes von Elektrofahrzeugen in Deutschland
Der ZDK fordert die Bundesregierung auf, Ladeinfrastruktur massiv auszubauen, Ladestrom zu vergünstigen, Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge zu ermöglichen, Spreizung der Dienstwagensteuer nach Antriebsarten fortzuführen Förderpakete für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur aufzulegen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 03.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum KOM-Verordnungsvorschlag zu Sauberen Firmenwagen vom 16.12.2025
Die KOM beabsichtigt mit dem Vorschlag, die geringe Verbreitung und unzureichende Verfügbarkeit von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen in Unternehmensflotten anzuregen. Zudem soll die Verfügbarkeit von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen im Gebrauchtfahrzeugmarkt erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 27.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiebesteuerung von Wasserstoff als Kraftstoff für klimaneutrale Antriebe
Einheitliches Vorgehen ("Gleichstellung") der Besteuerung von Wasserstoff bei der Betankung an H2 Tankstellen für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen- und Wasserstoffmotorantrieben (on- und off-highway) im Energiesteuerrecht.
- Bereitgestellt von: Allianz Wasserstoffmotor e.V. am 26.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 26.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung des Wasserstoffmotors mit der Brennstoffzelle im Energiesteuerrecht
Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 26.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EURO 7: Sachgemäße Grenzwerte Reifenabrieb und Anerkennung verschiedener Messmethoden
Auf EU und globaler (UN/ECE) Ebene werden aktuell die Grenzwerte zum Reifenabrieb sowie unterschiedliche Messmethoden (indoor / outdoor) diskutiert und im Rahmen der EURO 7-Verordnung (EU 2023/851) überarbeitet
- Bereitgestellt von: Pirelli Deutschland am 23.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur REDIII Umsetzung
Deutsche Umsetzung der EU REDIII Vorgaben in nationales Recht um Wasserstoffhochlauf in Deutschland zu fördern
- Bereitgestellt von: Allianz Wasserstoffmotor e.V. am 18.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote -
BT-Drs. 20/14921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14496 - Kontrollmechanismen bei internationalen Klimaschutzprojekten sowie beim Import von Biokraftstoffen -
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 17.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Ambitionsgrades in der nationalen Umsetzung der RED III
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 17.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ersetzung Verbrennerverbot durch eine technologieoffene Regulierung, die die Klimaziele erreicht
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilhändler Deutschlands e.V. am 11.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ersetzung Verbrennerverbot durch eine technologieoffene Regulierung, die die Klimaziele erreicht
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilhändler Deutschlands e.V. am 11.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ersetzung Verbrennerverbot durch eine technologieoffene Regulierung, die die Klimaziele erreicht
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilhändler Deutschlands e.V. am 11.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Greening Corporate Fleet Initiative der EU-Kommission
Laut Kommunikation der Europäischen Kommission vom 05.03.2025 (COM (2025) 96 final) will die EU Kommission bis Ende 2025 einen Legislativvorschlag zur Dekarboniesierung von Unternehmensflotten vorlegen. Die Transformation ist unabdingbar, gleichwohl sind wir der Auffassung, dass die Einführung von Elektrofahrzeugquoten für die Flotten von Autovermietern ungeeignet ist, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu erhöhen. Sie würden nicht nur den Autovermietunternehmen, sondern auch dem Tourismus und der Automobilindustrie, mithin der gesamten Volkswirtschaft erheblich schaden. Akzeptanz von Elektrofahrzeugen kann nur durch die Beschleunigung des Ausbaus der öffentlichen Schnelladeinfrastruktur in Europa erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Sixt SE am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsetzen der Bundesregierung für die Beibehaltung der CO2 Flottengrenzwerte für Lkw auf EU Ebene
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Soziale und nachfrageseitige Instrumente für E-Mobilität fördern
Einführung eines Social Leasing Programms für Deutschland
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten der utility factors und der EU-Pkw-Flottengrenzwerte für 2035
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimapolitische Ausgestaltung des Haushalts
Förderung nachhaltigen Verkehrs innerhalb des Bundeshaushalts.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Als Teil des Automotive Package hat die EU-Kommission den Gesetzesvorschlag Clean Corporate Vehicles für Autos und Lieferwagen eingebracht. T&E setzt sich für ambitionierte Elektrifizierungsziele ein und eine positive Positionierung Deutschland zu der Initiative.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klimapolitische Ausgestaltung des Haushalts
Förderung nachhaltigen Verkehrs innerhalb des Bundeshaushalts.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 29.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkungsverfahren der Europäischen Chemieagentur zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
Die Interessensvertretung bezieht sich auf die Meinungsbildung für eine deutsche Position im Rat und im ECHA-Mitgliedsstaaten-Ausschuss zum PFAS-Beschränkungsverfahren.
- Bereitgestellt von: DAIKIN CHEMICAL EUROPE GmbH am 23.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts großer Herausforderungen durch die aktuelle Transformation im Verkehrssektor sowie zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele braucht es klare politische Weichenstellungen für die Zukunft der Mobilität in Baden-Württemberg. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um den Verkehr nachhaltiger, effizienter und sozial ausgewogener zu gestalten. Der neue Landtag von Baden-Württemberg muss dafür die geeigneten Rahmenbedingungen setzen. Wichtig ist zudem, dass das Land die Anforderungen aus der laufenden Technologietransformation verantwortungsvoll auf der Bundesebene vertritt.
- Bereitgestellt von: ADAC Württemberg e.V. am 20.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die CEP hat zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Darin werden insbesondere technische und praktische Aspekte der vorgesehenen Regelungen für Wasserstoffanwendungen im Verkehrssektor analysiert. Im Fokus stehen Fragen der Anrechenbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), der Ausgestaltung möglicher sektoraler Quoten sowie der Nachweis- und Kontrollmechanismen innerhalb der THG-Quote. Die CEP bringt dabei Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung von Wasserstoffmobilität und Wasserstoffinfrastruktur ein und formuliert Vorschläge zur praktikablen und technologieneutralen Ausgestaltung der Regelungen, um den Markthochlauf von Wasserstoff im Verkehrssektor zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Clean Energy Partnership e.V. am 06.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: