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156 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ZPO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (156)

    • Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
    • Beschreibung: Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...oder Änderung des § 321a ZPO. In der Begründung, Besonderer..., ...Teil, zu § 1132 Absatz 5 ZPO-E auf Seite 73 heißt es..., ...nach § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO wird nicht verkürzt, sofern..., ...37; Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO Rn. 23).“ In § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO IdF d. Art. 5 Nr. 2 G v..., ...In Schultzky in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO, Rn. 23 heißt es: „Bei..., ...In § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO IdF d. Art. 5 Nr. 4 G v..., ...des § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO unterscheidet sich vom ..., ...sich § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO zu § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO verhält. Zumal es sich..., ...bei § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO um eine Notfrist handelt..., ...35. Auflage 2024, § 321a ZPO, Rn. 14). In Verbindung..., ...des § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO und der Wortlaut des § ..., ...der § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO eindeutig Anwendung finden..., ...Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 175 ZPO auch nach der seit dem ..., ... (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl., § 173, Rn. ..., ... 4 ZPO keine Anwendung finden ..., ... 35. Auflage 2024, § 168 ZPO, Rn. 2) sein dürfte und...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vollstreckungsregelungen der ZPO unterscheiden allerdings..., ...Geldforderungen (§§ 802a bis 882h ZPO), - vertretbaren Handlungen/Unterlassungen (§ § 887 ZPO) und - nicht vertretbaren Handlungen (§ 888 ZPO). Eine vergleichbare ..., ...Vollstreckungsklausel, wie sie § 725 ZPO für vollstreckbare Titel..., ... sich der Systematik der ZPO anzunähern. So könnte vorgesehen..., ...sollte, da diese nach § 795a ZPO keiner Vollstreckungsklausel..., ...ausdrücklich auch auf § 929 ZPO, wonach die Erteilung einer..., ... nach § 172 VwGO Die ZPO unterscheidet zwischen ..., ...Handlungen kann nach § 887 ZPO das Gericht den Gläubiger..., ... können nach §§ 888, 890 ZPO nur erzwungen werden, indem..., ...Anlehnung an die Systematik der ZPO anbieten. Auch in der VwGO..., ...Einsatz der in §§ 885 bis 896 ZPO geregelten Zwangsmittel..., ... Vollstreckungsrecht der ZPO (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten ..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten ..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.07.2025
    • Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ... können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
    • Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ... können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...können, §§ 754 a, 829 a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dass die in § 130 d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§754 a, 829 a ZPO-E. Ausgestaltung von § 753 Abs. 6 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler..., ...dass die in § 130d Satz 1 ZPO genannten Antragssteller..., ...Ausnahme der aktuell in § 754a ZPO genannten „kleinen“ Vollstreckungsbescheide..., ...werden können, §§ 754a, 829a ZPO-E. • Ausgestaltung von § 753 Abs. 7 ZPO-E als Muss-Regelung für..., ... Nach § 753 Abs. 7 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher..., ...bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (..., ...Überweisungsbeschlüssen nach §§ 829, 829a ZPO-E sollte als „echter“ digitaler...
    • Angegeben von: VDMA e.V. am 20.03.2025
    • Beschreibung: Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
    • Beschreibung: Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische..., ...Augenscheinsobjekt i.S.d. § 371 ZPO, erst recht bei Verwendung..., ...Müller in jurisPK-ERV, § 371 ZPO Rn. 60; Trossen, jM 2024...
    • Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Justizstandortstärkungsgesetz soll der deutsche Justizstandort u.a. durch die Einrichtung von Commercial Courts und die Einführung der englischen Sprache als Gerichtssprache gestärkt werden. Hierfür sollen insbesondere das GVG und die ZPO entsprechend geändert werden. Der Gesamtverband textil+mode spricht sich jedoch dagegen aus, dass im Zuge dieser Reform auch das materielle Recht (konkret: Änderung des AGB-Rechts im unternehmerischen Rechtsverkehr) geändert wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Geldforderungen, die bisher nach § 828 ZPO bei den Vollstreckungsgerichten..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 ZPO-E neu aufgenommene Befugnis..., ...Vollstreckungsauftrag nach § 753 ZPO kombiniert nunmehr nicht..., ...Forderungen bislang durch § 828 ZPO den Vollstreckungsgerichten..., ...Gerichtsvollzieher. § 828 ZPO-E soll zukünftig Regelungen..., ...beinhalten. In § 829 Abs. 1 ZPO-E (Arrestatorium, Inhibitorium..., ...Vollstreckungserinnerung in § 766 ZPO wird angepasst. Neu eingeführt..., ... § 766 Absatz 2 Nummer 2 ZPO-E, in der ausdrücklich ..., ...wird nun in § 766 Abs. 3 ZPO-E ausdrücklich normiert...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die Änderungen zum § 753a ZPO-E, wonach das Vorliegen..., ...kann. Sowohl der § 754a ZPO-E als auch der § 829a ZPO-E..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO respektive § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO der aktuellen Gesetzesfassung..., ...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung..., ...Mangel derselben nun in der ZPO geregelt werden soll. ..., ...Änderungen und Ergänzungen der ZPO einen wichtigen Schritt..., ...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung..., ...die Änderungen zum § 753a ZPO-E, wonach das Vorliegen..., ...kann. Sowohl der § 754a ZPO-E als auch der § 829a ZPO-E..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO respektive § 829a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO der aktuellen Gesetzesfassung..., ...79 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO Genannten. Aus unserer ..., ... Absatz 1 Nummer 1 bis 3 ZPO-E nicht genannte Nachweise..., ...Überweisungsbeschlusses nach § 829a ZPO anzuwenden. In § 829a ZPO-E..., ...Absatz 7 Nummer 2 lit. b ZPO-E Wir regen an, in § 130a..., ...Absatz 7 Nummer 2 lit. b ZPO-E. 7. Zu § 753 Absatz 8 ZPO-E Bestimmung von Rahmenbedingungen..., ...Zu § 755 Absatz 1 Satz 1 ZPO-E Die (weiteren) unter..., ...Mangel derselben nun in der ZPO geregelt werden soll. ...
    • Angegeben von: Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. am 30.04.2024
    • Beschreibung: Die DIS teilt die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, dass die private Schiedsgerichtsbarkeit die staatliche Gerichtsbarkeit ergänzt und beiden gemeinsam eine zentrale Rolle für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukommt. Die DIS unterstützt jede Stärkung des Schiedsstandorts ebenso wie jede Stärkung des Justizstandorts. Die DIS begrüßt, das bewährte deutsche Schiedsverfahrensrecht im Wege einer kleinen Reform zu modernisieren. Eine solche Reform kann nicht nur das deutsche Schiedsverfahrensrecht weiter verbessern, sondern gibt auch Gelegenheit, die internationale Aufmerksamkeit stärker auf den Schiedsstandort Deutschland zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie zur Förderung des Schiedsstandorts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 386/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
      2. BT-Drs. 20/13257 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...enthalten darf (§ 1031 Abs. 5 ZPO). Nach § 1031 Abs. 4 ZPO-E..., ...durch den heutigen § 1031 ZPO ersetzt, um sie an die ..., ...mag etwa von § 1031 Abs. 2 ZPO oder von § 1032 Abs. 2 ZPO Gebrauch machen. 3. Rechtskräftige..., ...Schiedsvereinbarung nach § 1032 Abs. 2 ZPO (§ 1032 Abs. 2 S. 2 ZPO-E..., ...2 ZPO-E entbehrlich. Bereits..., ...ZPO kann das Gericht die Vollziehung..., ... in § 1041 Abs. 2 S. 6 ZPO-E. Nach § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E werden einstweilige Maßnahmen..., ... sich § 1041 Abs. 2 S. 4 ZPO-E anlehnt. Denn auch ein..., ... Einwendungen nach § 767 ZPO durchgreifen, so wird der..., ...wird mit § 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E sinnvoll umgesetzt. ..., ...4 mit § 1064 Abs. 1 S. 3 ZPO-E) Nach § 1054 Abs. 1 ZPO ist der Schiedsspruch schriftlich..., ...Damit geht § 1054 Abs. 2 ZPO-E über die Anforderungen..., ... endet (§ 1056 Abs. 1, 3 ZPO), wäre § 1056 Abs. 3 ZPO..., ... 1056 Abs. 3 ZPO vorbehaltenen Vorschriften..., ...ZPO-E kodifiziert im Kern die..., ... des § 581 ZPO für Schiedssprüche nicht..., ...dass § 1059 Abs. 4 und 5 ZPO nicht nur im Falle eines...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Zivilprozessordnung (ZPO) („Weitere besondere Verfahren..., ...neuen Abschnitt (§§ 615 ff. ZPO-E) soll insbesondere ein..., ...Anwendungsbereich der neuen ZPO-Vorschriften nicht nur ..., ...das in § 615 Abs. 2 Nr. 1 ZPO-E genannte Ziel, eine öffentliche..., ...Kriterien von § 615 Abs. 2 ZPO-E sind nicht deutlich genug..., ...derzeitige Formulierung von § 615 ZPO-E aber noch nicht gerecht..., ...verlangt § 615 Abs. 2 Nr. 2 ZPO-E sodann, dass mit einem..., ...Anti-SLAPP-RL noch § 615 ZPO-E ab. Vielmehr sieht..., ...Auch die in § 615 Abs. 3 ZPO-E genannten Regelbeispiele..., ... der Streitwert gem. § 3 ZPO vom Gericht nach freiem..., ...Die von § 253 Abs. 3 Nr. 2 ZPO geforderte Angabe eines..., ...SLAPP-Klage genannt, die in § 615 ZPO-E noch nicht adressiert..., ... Formulierungen in § 615 ZPO-E würden zu Mehrbelastungen..., ...hat“. In § 618 Abs. 2 ZPO-E wird geregelt, dass das..., ... nunmehr in § 618 Abs. 3 ZPO-E geregelt werden, dass..., ...prüfen, ob in § 618 Abs. 3 ZPO-E die Formulierung aus ..., ...sind überhöht. 8. § 619 ZPO-E ist inkonsequent § 619 ZPO-E soll Art. 15 und 19 Abs..., ...“ erfolgen. Nach § 619 ZPO-E haben das Berufungs-,..., ...aber die von § 618 Abs. 1 ZPO-E intendierte Prangerwirkung...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 386/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
      2. BT-Drs. 20/13257 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...soll gemäß § 1031 Abs. 4 ZPO-E künftig entbehrlich sein..., ...Vorbild des § 1027 Abs. 2 ZPO a.F. zurück. Ein praktisches..., ...Regelung des § 1031 Abs. 4 ZPO-E spricht vor allem, dass..., ...Detailregelungen des § 1034 Abs. 4 ZPO-E überzeugen nicht. Bei..., ...nach § 1034 Abs. 4 Satz 2 ZPO-E verlangen können, dass..., ...sonst gemäß § 1031 Abs. 2 ZPO erforderlichen Form unterscheiden..., ...lässt § 1034 Abs. 4 Satz 2 ZPO-E offen, ob der betreffende..., ...Neuregelung in § 1034 Abs. 4 ZPO-E wirft somit zahlreiche..., .... Wenn § 1034 Abs. 4 ZPO-E so wie vorgeschlagen ..., ...sowohl im Rahmen von § 1032 ZPO vor den staatlichen Gerichten..., ...verständlich und das 10. Buch der ZPO ohne Rückgriff auf das ..., ...1041 Abs. 2 bis 4 Satz 1 ZPO-E soll dies auch dann gelten..., ... Sinne von § 1025 Abs. 1 ZPO ist. Auch soll das Gericht..., ...können (vgl. § 1025 Abs. 2 ZPO-E i.V.m. § 1041 Abs. 4 ZPO). Dieser Vorschlag ..., ...sollen nach § 1062 Abs. 5 ZPO-E vor den neu einzurichtenden..., ...vgl. § 1063 Abs. 1 Nr. 2 ZPO-E). Selbst wenn das Verfahren..., ...vorgelegt werden können (§ 1063b ZPO-E). Diese Pläne sind..., ...können. § 1062 Abs. 2 ZPO-E sieht vor, dass die Parteien..., ...Eilschiedsrichter in der ZPO • Zuständigkeitskonzentration...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
    • Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 8529/22 [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...unterliegenden Partei formuliert § 93 ZPO: § 93 ZPO Hat der Beklagte..., ... greift § 93 ZPO entsprechend § 301 ZPO ..., .... Nuancierung sieht § 96 ZPO vor: § 96 ZPO Die Kosten..., ...Ausnahmeregelung zu §§ 91 ff. ZPO ist § 96 ZPO eng auszulegen..., ...ZPO/Jaspersen, 54. Ed. 1.9.2024..., .../Göertz, 82. Aufl. 2024, ZPO § 96 Rn. 1; BeckOK ZPO/..., ..., ZPO § 96 Rn. 18 42 BeckOK ..., ..., ZPO § 114 Rn. 41 ff.; Mann,..., ..., ZPO § 91 Rn. 166 53 BeckOK..., ...Verfügungsverfahrens gem. § 936 ZPO möglich. Nach § 936 ZPO..., ...Prozesskostensicherheit im Sinne des § 110 ZPO regelt § 112 ZPO. Nach ..., ..., ZPO § 921 Rn 1 62 BeckOK ZPO..., ...ZPO/Mayer, 54. Ed. 1.9.2024, ZPO § 945 Rn. 35 64 BeckOK..., ..., ZPO § 111 Rn. 3 65 Musielak..., ..., ZPO § 112 Rn. 14 67 BeckOK..., ..., ZPO § 112 Rn. 3 19 die der..., ...hätte ergehen dürfen: § 945 ZPO 68 BeckOK ZPO/Jaspersen..., ...Auslegung und Anwendung der § 93 ZPO und § 96 ZPO bereits sichergestellt..., ... ZPO im Ermessen des Gerichts...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
    • Beschreibung: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 371/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 5 OVErpG (§§ 1134-1136 ZPO-E) Wir begrüßen die geplante..., ... Evaluierung nach § 1134 ZPO-E muss auch den Parameter..., ... Nummer 5 (§ 1125 Abs. 2 ZPO-E) Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Artikel 1 Nummer 5 (Titel 3 ZPO-E) In § 1131 Abs. 1 ZPO-E..., ...Nutzungspflicht nach § 1133 ZPO-E mit ein. Dies auch im..., ...5 (§ 1128 Abs. 3, § 1129 ZPO-E) Kommunikation mittels...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO- E) zu?* * Pflichtfeld..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld ..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E) 1 Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) 1 Stimmen Sie den vorgeschlagenen..., ...Nummer 6 (§ 828 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Die..., ... 3 und § 828 Abs. 1 S. 1 ZPO-E ist nicht treffend bzw..., ...Pflichtfeld Nach den §§ 828 ff. ZPO-E soll die Zuständigkeit..., ...Zahlungsverboten nach § 845 ZPO anzusehen. Aufgrund des..., ...Nummer 12 (§ 846 Absatz 1 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E) zu?* * Pflichtfeld ..., ...Artikel 3 Nummer 23 (§ 857 ZPO-E):* * Pflichtfeld Richtigerweise..., ...Vermögensgegenstände nach den §§ 846, 857 ZPO-E wegen der erhöhten rechtlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 4. Klagerücknahme im..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 5. Parteiprozess..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO – den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., .... Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht 2..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 3. Parteiprozess..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO   9. Erinnerung gegen..., .... Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... elektronisch nach § 173 ZPO vorzunehmen, „kann“ – so..., ...Maßgabe des § 173 Absatz 4 ZPO. Im Eröffnungsbeschluss..., ...i.S.d. § 173 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, regelt § 130a Abs. 4 ZPO. (1) Beschränkung ..., ...i.V.m. § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO) darauf abzustellen ist..., ... So regelt § 173 Abs. 3 ZPO, dass die elektronische..., ...Verweis auf § 173 Abs. 2 ZPO, der im Referentenentwurf..., ... des § 173 Abs. 4 Satz 2 ZPO erteilt wurde. Fraglich..., ...Sinne des § 130a Absatz 3 ZPO-E ermöglichen.“ In § 130a Abs. 3 ZPO-E heißt es: „Soll ein..., ...Begründung zu § 130a Abs. 3 ZPO-E wird ausgeführt, dass..., ...Definition des § 130a Abs. 2 ZPO muss das elektronische ..., ... specialis § 130a Abs. 2 ZPO verdrängen soll. Der..., ...es dazu in § 130a Abs. 3 ZPO-E: „Soll ein schriftlich..., ...dort § 753 Absatz 4 Satz 1 ZPO-E). Andererseits wird die..., ... in der Entwurfsfassung (ZPO-E) soll geregelt werden..., ... in den §§ 754a und 829a ZPO angesprochene Zwangsvoll..., ...neu gefasste § 754a Abs.2 ZPO vorschlägt: “Kann der..., ...” Der neue § 754a Abs.3 ZPO ergänzt dazu: “Übermittelt..., ... des § 753 Abs. 4 Satz 1 ZPO beschreibt bisher die hier...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (§ 802a Absatz 2 Satz 1 ZPO-E)  Allgemeine bzw. weitere..., ... (§ 802a Absatz 2 Satz 1 ZPO-E) Stimmen Sie den vorgeschlagenen...
    • Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
    • Beschreibung: Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13082 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
      2. BT-Drs. 21/1509 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Der BDIU schlägt vor...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...analog § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO durch das im Rechtszug ..., ... wird. Dazu sollen § 102 ZPO und die korrespondierenden..., ...existierenden Regelung des § 107 ZPO. Ergeht hier nach der Kostenfestsetzung..., ...ist (z.B. §§ 91a und 269 ZPO) muss dies auch für die...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sich gerade im Bereich der ZPO, aber auch im Berufsrecht..., ... Euro nach § 91 Absatz 1 ZPO erstattungsfähig ist. ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO Zeugnisverweigerung aus..., ... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess 5. Auskünfte..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 7. Erinnerung gegen ..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 8. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess)   9. ..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Parteiprozess • Die ..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Amtsgerichten (§ 79 Abs. 1 S. 2 ZPO) – zumindest probeweise..., ...u.a. § 79 Abs. 2 Nummer 4 ZPO-E) Inkassodienstleister..., ...durchführt (§ 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO) erscheint es widersinnig..., ...Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO). • Einbindung ausgewählter...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO-AT Ein Blick auf andere..., ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO-AT, eingeführt durch das..., ...30.10.2025). 9 § 549 Abs. 1 ZPO-AT. 10 Vgl. Bundesministerium..., ...Mandatsverfahren nach § 549 ZPO, online: https://www.bmj.gv.at..., .... 11 § 549 Abs. 2 und 3 ZPO-AT. 12 § 10 Z 6 lit. b..., ...Entscheidungsverfahren analog zu § 549 ZPO-AT könnten in Kombination..., ...erschwert. 16 § 549 Abs. 4 ZPO-AT. Ausschussdrucksache..., ... in § 348 Abs.1 Nr. 2a) ZPO-Einzelrichter*innen zugewiesen..., ...Internet leitet sich aus § 32 ZPO ab. Betroffene können ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ... einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...Leitentscheidungsverfahren in der ZPO sodann wieder dem Anwendungsbereich..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Zuständigkeitskonzentration über § 32b RegE ZPO nicht ausgeschlossen. Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Musterfeststellungsklage nach §§ 606 ff. ZPO a.F.) ist daher ersatzlos...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Prozesstrennung nach § 145 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich zulässig, wenn..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum..., ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...einem einzigen Ge- setz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...ren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist je..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Ver- gleichsquorum...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...Verfahrens nach § 148 Abs 5 ZPO zu beantragen Der Musterentscheid..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ..., ...Nebeneinander von VDuG, KapMuG und ZPO. Mitunter bieten künftige..., ...in einem einzigen Gesetz (ZPO) zu schaffen, auch und ..., ...entsprechend § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO gelöst werden. Ebenfalls..., ...Rechtsgedanken von § 139 ZPO auch und gerade zur Entlastung..., ...Nach § 32b RegE ZPO soll ein Schadenersatzanspruch..., ... anders bisher in § 32b ZPO geregelt an einem Ort (..., ...richtet. § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO lässt die örtliche Zuständigkeit..., ...entgegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ermöglicht werden, sofern..., ...des gegenwärtig in § 32b ZPO geregelten Zusatzes („..., ...Klarstellung von § 32b RegE ZPO, was bzgl. Art. 75 Abs..., ... Darlegungslast zu § 138 ZPO etwaigen Schwierigkeiten..., ...Verfahren nach § 91 Abs. 1 S.1 ZPO zu tragen. Die Begründung..., ...der des § 145 Abs. 1 S. 2 ZPO entspräche. Dies ist jedoch..., ...es sich bei § 145 Abs. 1 ZPO um eine Kann-Vorschrift..., ...nicht bewährt. § 611 Abs. 5 ZPO a.F. (Vergleichsquorum ...
    • Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
    • Beschreibung: Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Inkassounternehmen nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO. 5.1 Antrag auf Abgabe..., ...selbst (§ 696 Abs. 1 S. 2 ZPO), nicht jedoch nach Widerspruch..., ...Zweck der in § 79 Abs. 2 ZPO geregelten Vertretungsbeschränkung..., ...nicht auf § 696 Abs. 1 S. 2 ZPO eingeht, diesen Wertungswider..., ... 79 Abs. 2 S. 2 Ziffer 4 ZPO muss daher als in die ..., ...unzulässige (§ 341 Abs. 1 S. 2 ZPO) Einspruch des Schuldners..., ... § 79 Abs. 1 Satz 2 a.E. ZPO – zumindest analog –herangezogen..., ...i.S.d. § 79 Abs. 3 S. 2 ZPO hat die Vollstreckungserinnerung..., ...Gläubigers nach § 766 Abs. 2 ZPO entbehrlich (vgl. etwa ..., ...auch Kindl in: Saenger, ZPO, a.a.O. § 766, Rn 14). ..., ... 79 Abs. 2 S. 2 Ziffer 4 ZPO gedeckt anzusehen sein...., ... des § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO wie folgt: § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO aktuell § 79 Abs 2 Ziffer 4 ZPO Neu Personen, die Inkassodienstleistungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Durchsetzung von Ansprü- 5 § 1123 ZPO-E sieht die Möglichkeit..., ...der Zivilprozessordnung (ZPO) fortgeführt werden sollen..., ...erhalten können. 15 § 1122 ZPO-E. 16 Dies gilt umso mehr..., ...ausdrücklich die in § 1128 Abs. 3 ZPO-E vorgesehene Verpflich..., ... Recht. 21 § 1124, 1129 ZPO-E...., ...platzieren Die §§ 1125 ff ZPO-E ermöglichen zum einen..., ...geplant ist, § 1128 Abs. 1 ZPO-E, kann der Öffentlichkeitsgrundsatz..., ...Kommunikationsplattform (§ 1131 ZPO-E) ist aus- drücklich ..., ...vertretene 6 § 1228 Abs. 3 ZPO-E. Entwurf vom 11.6.2024...
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Der Gestzesentwurf des BMJ sieht die Schaffung eines Reallabors vor, durch das im Bereich von Massenverfahren, aber auch generell für Zahlungsklagen, ein einfaches Online-Verfahren für Bürger:innen möglich sein soll. Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
      2. BT-Drs. 20/13082 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Durchsetzung von Ansprü- 5 § 1123 ZPO-E sieht die Möglichkeit..., ...der Zivilprozessordnung (ZPO) fortgeführt werden sollen..., ...erhalten können. 15 § 1122 ZPO-E. 16 Dies gilt umso mehr..., ...ausdrücklich die in § 1128 Abs. 3 ZPO-E vorgesehene Verpflich..., ... Recht. 21 § 1124, 1129 ZPO-E. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO hin, die wir anbei nochmals..., ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO hin, die wir anbei nochmals..., ...der Vergütung nach § 788 ZPO. Es sind nur „notwendige..., ... § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO gem. § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO sind Inkasso- und Rechtsdienstleister..., ...Bundestages 16/3655, S. 89; BeckOK ZPO, Stand: 01.12.2021, §..., .... Piekenbrock in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 34. Edition..., ...15; Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl.2018, § 79 Rn..., ...Weth in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 79 Rn..., ...und den Vorschriften der ZPO verpflichtet, die Tätigkeit..., ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO wie folgt: ALT NEU Personen..., ...Erklärungen, die gemäß § 129a ZPO vor der Geschäftsstelle..., ... und nicht dem in § 78 ZPO niedergelegten Anwalts...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...würde. 15 § 1031 Abs. 1 ZPO. 16 Beispielsweise § 580 Nr. 3 ZPO-E. 17 § 581 ZPO. - 14...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erteilten Verweises auf § 917 ZPO der Vermögensarrest auch..., ... des Verweises auf § 917 ZPO einen hierauf bezogenen..., ...sinngemäße Anwendung des § 917 ZPO verzichtet werden. Darüber..., ...weitere Verweise auf die ZPO (§§ 920 Abs. 1, 923, 934 ZPO) als hinfällig angesehen..., ... auf den Verweis auf die ZPO verzichtet, weil die StPO..., ... des Verweises auf § 917 ZPO (Arrestgrund bei dinglichem...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...– nach Maßgabe des § 286 ZPO nachzuweisen haben und ..., ... Höhe des Schadens § 287 ZPO anzuwenden ist. Den Gerichten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zwangsvollstreckung (§§ 754a, 829a ZPO), die Digitalisierung der..., ...stellt in den §§ 485 ff. ZPO ein selbständiges Beweisverfahren..., ... § 522 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO sowie der Notwendigkeit..., ...bei Anwälten nach § 130d ZPO zwingend und bei Inkassodienstleister...
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.12.2024
    • Beschreibung: Bei auf Englisch geführten bzw. in mehrsprachigen Verfahren sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, darunter die für rechtssichere Verfahren unerlässliche Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer, die Rahmenbedingungen, wenn Englisch Verfahrenssprache sein soll, sowie die technischen Voraussetzungen und die Einhaltung gängiger, insbesondere die Hörgesundheit von Dolmetschern sichernder Standards bei mehrsprachigen Videoverhandlungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13257 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 5 und § 1063a Abs. 1 ZPO-E) Wir begrüßen das Vorhaben..., ...Englischen (§§ 1063a, 1063b ZPO-E) Wir begrüßen die Regelung..., ...Videoverhandlungen (§ 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E) Videoverhandlungen ..., ...Videoverhandlungen (§ 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E) Kommunikation über ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... sich sonst nur in § 142 ZPO zur Anordnung der Vorle...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 03.07.2024
    • Beschreibung: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13082 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Zivilprozessordnung (ZPO) sogenannte Reallabore ..., ...nach § 130a Abs. 3 und 4 ZPO oder unter Verzicht auf..., ...nach § 1130 Abs. 1 und 2 ZPO-E befürwortet werden. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...AgrarOLkV-E i. V. m. § 380 Abs. 1 ZPO) durchgesetzt werden können...
  • Kostenrechtsänderungsgesetz 2025

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, ZPO § 519 Rn. 15 0 3 P O ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann, wenn sich ...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Geldentschädigung (da insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung..., ...soll (abweichend von § 32 ZPO) auch für Streitigkeiten...
    • Angegeben von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
    • Beschreibung: Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zieht dazu § 407a Abs. 3 ZPO zur Begründung einer ausschließlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermutung i. S. v. § 292 ZPO besteht, eine aRdT zu...
    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Beschreibung: Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach § 802 l Abs. 1 Satz 1 ZPO durchführen, wozu Datenabfragen..., ... Schuldners gemäß § 802c ZPO) abgelegt hat (…)“. ...
    • Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Der BUJ setzt sich dafür ein, dass die Formerfordernisse des Schiedsverfahrensrechts auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Eine völlige Formfreiheit lehnt der BUJ ab. Der BUJ spricht sich zudem gegen die Einführung von Restitutionsanträgen aus. Der BUJ fordert weiterhin, die Veröffentlichung von Schiedssprüchen stets nur entweder unter ausdrücklicher Zustimmung der Parteien zuzulassen oder bei einer möglichen Widerspruchslösung ausreichend lange Fristen für den Widerspruch zu gewähren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration

    Aktiv vom 28.01.2025 bis 05.12.2025

    • Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die weitere Anpassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto, um das pfändungsgeschützte monatliche Existenzminimum für alle Familienkonstellationen barrierefrei sicherzustellen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft sieht die Einführung von Leitentscheidungsverfahren kritisch. Jedenfalls sollten zunächst Erfahrungen im Umgang mit der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie gesammelt werden. Zudem sollten vorrangig die Bestrebungen zur Digitalisierung der Justiz verfolgt und umgesetzt werden, um die Gerichte in die Lage zu versetzen, der Fülle der Massenverfahren Herr zu werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 375/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
      2. BT-Drs. 20/8762 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.12.2024

    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Einführung von Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof auch dann über Revisionen entscheiden können, wenn eine Klagepartei das Verfahren durch Rücknahme oder Anerkenntnis beendet. So soll bei Massenschäden verhindert werden, dass ein Unternehmer eine Revisionsentscheidung - ggf. auch durch Herauskaufen eines Betroffenen - verhindern kann. Auf diese Weise soll für alle Beteiligten schneller Rechtssicherheit durch bundesgerichtliche Rechtsprechung erreicht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8762 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO geregelt werden, dass ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Angegeben von: Dr. Daniel Reichert-Facilides am 20.10.2025
    • Beschreibung: Mittels des in Aussicht genommenen Gesetzes sollen die Ergebnisse internationaler Restrukturierungsvereinbarungen betreffend ausländische Staatsschulden innerstaatlich verbindlich gemacht werden. Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Problemstellung wird als vorbereitende Maßnahme eine Befassung der UNCITRAL angestrebt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der ZVEI plädiert für die Verhinderung missbräuchlicher Auswüchse eines Sammelklagesystems nach US-amerikanischem Vorbild und den Schutz elementarer kontinentaleuropäischer Rechtsprinzipien.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6520 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein setzt sich gegenüber dem Deutschen Gesetzgeber dafür ein, dass dieser die verbleibenden Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie) im Interesse größtmöglicher Rechtssicherheit ausnutzt. Er setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung insbesondere unter größtmöglicher Wahrung der deutschen Schadensersatzsystematik erfolgt und die in seinen Stellungnahmen DAV-Stellungnahme Nr. 71/22, vgl. ferner Nr. 11/22). geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... Zwar regeln §§ 142–144 ZPO die gerichtliche Anordnung...
    • Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
    • Beschreibung: Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
    • Beschreibung: Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...170 Abs. 1 S. 1, 130 Nr. 1 ZPO). Bisher lassen sich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Trainingskurs nach §§ 95 FamFG, 888 ZPO (Bl. 32 d. E.) bürdet der..., ...Sachverhalts - vergleichbar § 141 ZPO – und der Wahrung rechtlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Landesgesetz kann nach § 15a EG ZPO bestimmt werden, dass die...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pfändbarkeit (§ 851 Abs. 2 ZPO) erneut verneint, jedoch...
    • Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
    • Beschreibung: Die Neue Richtervereinigung (NRV) betrachtet die mit dem aktuellen Eckpunktepapier (2024) beabsichtigten Änderungen der VwGO überwiegend kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen führen häufig nicht zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung und ihnen ist aus praktischer Sicht mit Skepsis zu begegnen. Stattdessen lassen sie Qualitätseinbußen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung befürchten. Insgesamt entsteht der Eindruck, das Bundesministerium der Justiz wolle die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Abläufen der ordentlichen Gerichtsbarkeit annähern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Übernahme der Regelungen aus ZPO und FGO wird jedenfalls...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Rechtsmittelwert in § 9 ZPO berücksichtigten zeitlichen...
    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
    • Beschreibung: Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. § 575 ZPO gilt entsprechend. § 274..., ...und die Wirkung des § 313 ZPO erreichen. Ebenfalls ..., ...Rechtsgedanken des § 139 ZPO konkret vor der Entscheidung..., ...Hinblick auf § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wieder gesetzlich zu regeln...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eine Ordnungsvorschrift der ZPO, öffentlich bestellte Gut-achter...
    • Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11466 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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